«Wer sich nicht an die Regeln hielt, kam hinter dicke Mauern»

Die Historikerin Loretta Seglias im Gespräch über administrative Versorgungen

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 2019 von Adrian Scherrer

2014 setzte der Bundesrat eine Unabhängige Expertenkommission (UEK) ein, die administrative Versorgungen untersuchte. Im Herbst 2019 publizierte sie ihre Forschungsergebnisse. Die Wädenswiler Historikerin Loretta Seglias war eine der Expertinnen. Seit mehr als 15 Jahren beschäftigt sie sich mit der Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der Schweiz. Im Gespräch mit Adrian Scherrer erläutert sie die Arbeit der UEK.
 
Was versteht man unter administrativen Versorgungen?
«Administrative Versorgung» umschreibt einen behördlichen Vorgang. Kantonale Versorgungsgesetze und seit 1912 das Zivilgesetzbuch sahen vor, dass Menschen ohne Gerichtsentscheid in eine Institution eingewiesen werden konnten. Letztlich waren diese rechtlichen Rahmenbedingungen eine Antwort der Gesellschaft auf soziale Herausforderungen wie Armut, Alkoholismus oder Arbeitslosigkeit. Man schuf die gesetzlichen Grundlagen, damit der Staat erzieherisch eingreifen konnte, wenn jemand nicht den damaligen Normvorstellungen entsprach.
 
Wer setzte diese Normen?
In der Schweiz waren die Frauen bis 1971 nicht stimmberechtigt. Sie konnten nicht mitdiskutieren und mitentscheiden, wie gesellschaftliche Normen aussehen sollen. Daher ist der Diskurs stark geschlechtsspezifisch. Tonangebend waren die Männer der bürgerlichen Gesellschaft, die sich im 19. Jahrhundert festigte. Sie setzten ein Bild, das viele Familien gar nicht erfüllen konnten: Die Anforderung an den Mann als Alleinernährer der Familie, der sich in seiner Freizeit in Vereinen und Politik engagiert. Und das Bild der Frau im häuslichen Bereich, die sich als Mutter kümmert. Damit verbunden war eine Vorstellung von Sexualität, die es im ausserehelichen Bereich nicht geben durfte. Die Realität stand in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in einem Kontrast dazu: Viele Familien konnten gar nicht überleben, wenn nur der Mann arbeitete. Und Sozialversicherungen gab es im Fall eines Unglücks oder einer Arbeitslosigkeit erst vereinzelt.
 
Wie entstand die Gesetzgebung?
Sie geht auf die Frage zurück, wie man gesellschaftlich auf Armut reagiert. Die Sichtweise war dabei individuell, nicht strukturell: Man hat den Behörden das Recht eingeräumt einzugreifen, wenn sich jemand nicht selber durchbringen konnte. Das führte dazu, dass Kinder verdingt wurden, Erwachsene interniert und Familien auseinander gerissen wurden. In der UEK hatten wir den Auftrag, administrative Versorgungen bis 1981 genauer anzuschauen. In diesem Jahr wurde das Gesetz geändert, weil es nicht der UNO-Menschenrechtskonvention entsprach. Kritisiert wurden die oftmals fehlenden Rekursmöglichkeiten. Ebenso wussten Betroffene oft nicht, wie lange eine Internierung dauerte. Mit der fürsorgerischen Unterbringung können auch heute Menschen ohne Gerichtsentscheid in Institutionen eingewiesen werden, zum Beispiel in Psychiatrien. Es ist aber festgelegt, nach welchem Zeitraum solche administrativen Entscheide überprüft werden müssen. Und es gibt Rekursinstanzen.
 
Wie viele Menschen waren von administrativen Versorgungen betroffen?
Es gibt interessanterweise keine verlässlichen Statistiken. In der Schweiz hat man seit dem 19. Jahrhundert erfasst, wie viele Ziegen und Kühe es gab, nicht aber wie viele administrative Versorgungen. Wir sind daher auf Schätzungen angewiesen. Aufgrund unserer Untersuchungen gehen wir von etwa 60 000 Menschen aus, die administrativ versorgt wurden. Dies umfasst nicht alle fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Von Verdingkindern bis hin zu Adoptionen und Sterilisationen unter Zwang gab es weitere Massnahmen, die nicht Teil unseres Forschungsauftrages waren.
 
In welche Institutionen wurden administrativ Versorgte eingewiesen?
In unserem Untersuchungszeitraum von den 1930er- bis in die frühen 1980er-Jahre tauchen mindestens 648 Anstalten in den Quellen auf. Es gab Arbeitsanstalten, Erziehungsanstalten für junge Erwachsene, Trinkerheilanstalten, Strafanstalten, psychiatrische Einrichtungen, kommunale Armenhäuser – in all diese Institutionen wurden Menschen administrativ eingewiesen. Arbeitserziehungsanstalten entstanden zum Beispiel, weil sich seit der Aufklärung im 18. Jahrhundert die Vorstellung durchsetzte, dass man mit Bildung und Erziehung die Menschen zur Arbeit erziehen kann, damit sie sich aus finanziellen Abhängigkeiten befreien können. Viele Institutionen haben ihre Wurzeln im 18. und 19. Jahrhundert. Gemeinden unterhielten Armenhäuser oder ähnliche Institutionen, die sich um verarmte Bürgerinnen und Bürger kümmerten. Daneben entstanden spezialisierte Heime, wie 1848 das Waisenhaus in Wädenswil. Kinder sollten nicht mehr länger zusammen mit Erwachsenen im Armenhaus am Plätzli untergebracht sein. Auch für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen finden sich Neugründungen, wie die Stiftung Bühl 1870.
Das Wädenswiler Armenhaus am Plätzli, 1818 erbaut und 1912 abgebrochen.

Sowohl das Waisenhaus als auch das Bühl waren anfänglich private Initiativen. Welche Rolle spielte der Staat?
Bis heute gibt es im Schweizer Sozialsystem sehr viel Freiwilligenarbeit. Ohne private Gründungen gäbe es heute wohl nicht so viele Institutionen. Bei der administrativen Versorgung von Erwachsenen und bei Gefängnissen war meist der Staat als Träger involviert. Bei Kinder- und Jugendheimen und bei Institutionen für Behinderte waren es hingegen meist private Trägerschaften, wie etwa das katholische Mädchenheim in Richterswil. Die Motivation war nicht selten religiöse Wohltätigkeit – die Arbeit für Gotteslohn. Das führte zu vielen konfessionell getrennten Institutionen. Welche staatlichen Institutionen geschaffen wurden, hing oft von den Bedürfnissen der kantonalen Behörden ab und führte teilweise wieder zu Durchmischungen, zu multifunktionalen Anstalten. Im Kanton Graubünden wurde eine Arbeitserziehungsanstalt geschaffen, die auch psychiatrische Klinik war. Oder die Anstalt Bellechasse im Kanton Freiburg: Dort gab es innerhalb des Bellechasse-Komplexes ein Gefängnis, eine Trinkerheilanstalt und eine Arbeitserziehungsanstalt.
 
Wie sah das Leben hinter Anstaltsmauern aus?
Ich war in der UEK für die Publikation «Alltag unter Zwang – Zwischen Anstaltsinternierung und Entlassung» verantwortlich. Am Beispiel von fünf Institutionen haben wir untersucht, wie der Alltag aussah, wie die Ernährung und die medizinische Versorgung war und welche Formen der Disziplinierung es gab. Wichtig sind dabei Organisationsstrukturen und die Abhängigkeiten der Beteiligten innerhalb dieser Strukturen. Wir haben verschiedene Fälle von Gewalt und Missbräuchen gegenüber den Internierten nachweisen können. Dabei hat sich gezeigt, dass es sehr schwierig war, sich als betroffene Person Gehör zu verschaffen. Aber auch die Mitarbeitenden lebten zum Teil in prekären Verhältnissen, indem sie innerhalb der Anstalt wohnten und kaum Freizeit hatten. Die Wirtschaftshistorikerin Alix Heiniger hat die Finanzierung und die finanziellen Logiken untersucht. Viele Institutionen durften den Staat nur wenig oder nichts kosten. Sie sollten sich durch die Arbeit der Insassinnen und Insassen selbst finanzieren. Das hat in der Praxis nie funktioniert.
Einer der Schlafsäle im katholischen Mädchenheim Richterswil, 1944 aufgenommen.
«Uns war es wichtig, zusätzlich Erinnerungen von Zeitzeugen miteinzubeziehen.»

Wie ist die Quellenlage? Welche Dokumente wurden ausgewertet?
Es ist sehr unterschiedlich, was in den untersuchten Institutionen an Material erhalten ist. Das Archiv der Anstalten von Bellechasse etwa ist fast vollständig. Die Dossiers der Internierten sind alle vorhanden, ebenso die Verwaltungsakten. Anders präsentiert sich die Situation beim Mädchenheim Richterswil, einer Gründung der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft, die auf eine Spende zurückging. In privaten Institutionen wurde meist weniger verschriftlicht als in den Anstalten, die dem Staat gegenüber früh Rechenschaft ablegen mussten. Das Mädchenheim schloss 1986. Bei der Nachfolgestiftung sind beispielsweise noch die Eintrittsregister vorhanden, aus denen man nachvollziehen kann, wo die jungen Frauen herkamen. Beim Austritt blieb der Kontakt teilweise bestehen und die Schwestern fügten spätere biografische Stationen hinzu. Schriftliche Quellen widerspiegeln eine institutionelle Sichtweise auf die administrative Versorgung. Um die Perspektive zu erweitern war es wichtig, zusätzlich Erinnerungen von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen miteinzubeziehen.

Wie äussern sich die unterschiedlichen Sichtweisen in den Publikationen?
Für den Band, für den ich verantwortlich war, haben wir in erster Linie die institutionelle Perspektive untersucht. In Momenten der Krise in einer Institution verdichten sich die Quellen und es werden verschiedene Sichtweisen auf die gleiche Thematik greifbar; beispielsweise bei Übergriffen. Sexueller Missbrauch an Minderjährigen war zu diesem Zeitpunkt strafbar. Dennoch hatten die Opfer kaum Chancen, sich ausserhalb der Anstaltsmauern Gehör zu verschaffen. Das Ansehen der Anstalt wog für die Kontrollinstanzen höher als das Wohl der Jugendlichen, die zur «Besserung» in der Anstalt interniert waren. Die Stimme der Betroffenen wird durch Interviews greifbar, aber auch in den schriftlichen Quellen. Interessante Quellen finden sich im Band «... je vous fais une lettre ...». Die Historikerin Ann-Françoise Praz und die Soziologin Lorraine Odier haben Briefe ausgewertet, die in Personendossiers archiviert sind. Manche haben sich nur erhalten, weil sie der Briefzensur anheim fielen und nie an ihrem Bestimmungsort ankamen.
«Die Auseinandersetzung mit den administrativen Versorgungen zeigt, wie wichtig gesellschaftliche Mitsprache ist. Die Ergebnisse können mithelfen, darüber nachzudenken, in welcher Gesellschaft wir leben wollen.»
Das zeigt, wie kontrolliert wurde, welche Informationen eine Anstalt verlassen durften und welche nicht. Manche waren winzig klein zusammengefaltet, weil sie herausgeschmuggelt werden sollten.
 
Hat denn die Gesellschaft die administrativen Versorgungen akzeptiert?
Es kann von einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz gesprochen werden, auch wenn es immer kritische Stimmen gab. Die kantonalen Versorgungsgesetze wurden durch das Stimmvolk beschlossen. Zu bedenken ist jedoch, dass die Frauen bis 1971 vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen waren und auch armengenössige Männer ihr Stimmrecht verloren. Von administrativen Versorgungen waren mehrheitlich Menschen betroffen, die arm waren und nicht selten keine Ausbildung besassen und sich kaum erfolgreich gegen eine solche Massnahme wehren konnten. In der Schweiz bestanden hunderte Institutionen, so dass sie im dörflichen Leben durchaus präsent waren. Gleichzeitig haben unsere Forschungen gezeigt, dass die Anstalten darum bemüht waren, Missstände nicht öffentlich werden zu lassen. Fehlinformationen von Behörden konnten daneben dazu führen, dass Eltern einem Aufenthalt in einem Erziehungsheim zustimmten und dafür bezahlten, während ihr beinahe erwachsenes Kind in eine Strafanstalt eingewiesen wurde. So erging es der Autorin Ursula Biondi, als sie mit 17 Jahren unverheiratet schwanger wurde.

Wie lief eine behördliche Entscheidung ab?
Nehmen wir als Beispiel eine Familie mit sechs Kindern im Wädenswil der 1930er-Jahre ohne Vermögen. Der Vater stirbt. Sozialversicherungen gab es noch kaum. In einem solchen Fall unterstützte die Fürsorgebehörde die alleinerziehende Mutter. Von Gesetzes wegen erhielten sie und ihre Kinder einen Vormund, der über die Ausgaben wachte und regelmässig Bericht an die Behörde erstattete. Schaffte es die Mutter mit Hilfe von Familie und Nachbarn, die Kinderbetreuung zu organisieren, während sie arbeitete, bestand die Möglichkeit, dass die Familie zusammenbleiben konnte. Wenn aber über längere Zeit Unterstützungen notwendig waren, dann suchten die Behörden nach anderen Lösungen.
Freizeit in der kantonalen Arbeitserziehungs-anstalt Uitikon, 1971.
Und das konnte heissen, dass die Familie auseinandergerissen und die Kinder fremdplatziert wurden. Die Kosten für die Armenunterstützung lagen lange bei den Heimatgemeinden. Wenn die Familie das Wädenswiler Bürgerrecht besass, dann standen die Chancen gut, dass die Kinder in der Umgebung platziert wurden. Hatte die Familie aber das Bürgerrecht in einem anderen Kanton, dann konnte es sein, dass sie «heimgeschafft» wurden. Falls die Mutter als zu wenig arbeitstüchtig eingestuft wurde, drohte ihr eine administrative Internierung.

Veränderte sich das Vorgehen der Behörden im Lauf der Zeit?
Der Wirtschaftsboom der Nachkriegsjahre schuf viele Arbeitsstellen. Gleichzeitig wurden die Sozialversicherungen weiter ausgebaut. Die Zahl administrativ internierter Menschen ging rasch zurück. In Frage gestellt hat man die Institutionen aber nicht grundsätzlich. Mit dem gesellschaftlichen Aufbruch in den 1960er-Jahren gerieten auch Jugendliche, die neue Lebensentwürfe ausprobierten, ins Visier administrativer Internierungen. Mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention in den 1970er-Jahren passte die Schweiz das Zivilgesetzbuch an und schuf damit mehr Rechtssicherheit.
 
Was gab den Anstoss für die Unabhängige Expertenkommission (UEK)?
Es war ein Auftrag des Bundes, der aus einer gesellschaftspolitischen Diskussion heraus entstand und neben administrativen Versorgungen auch andere fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen miteinbezieht. Die Betroffenen, die sich mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit wagten, waren dabei von zentraler Bedeutung. Die UEK ist Teil eines Rehabilitationsprozesses. Der Bund hat sich bei Opfern von administrativen Versorgungen und von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen 2010 beziehungsweise 2013 entschuldigt. Damit wurde begangenes Unrecht anerkannt. Bereits früher gab es immer wieder Kritiker an diesen Massnahmen. Bekannt ist etwa der Berner Schriftsteller Carl Albert Loosli, der schon in den 1920er-Jahren laut Kritik übte. In den 1940er-Jahren wiesen der Fotograf Paul Senn und der Journalist Peter Surava in Sozialreportagen auf problematische Bereiche hin und später die Ärztin Marie Meierhofer. In den 1970er-Jahren gab es die so genannte Heimkampagne, die medial hohe Wellen schlug. Aber vielfach schenkte man den Menschen, die ihre eigenen Geschichten erzählten, lange wenig Glauben. Ab der Jahrtausendwende begann sich das zu ändern. Erinnerungskultur und Alltagsgeschichte erhielten mehr Gewicht und mit dem Fall der Mauer wurde auch ein kritischerer Umgang mit der Geschichte der Schweiz möglich, ohne dass diese grundsätzlich in Frage gestellt werden musste. Neben Betroffenen spielten die Medien, vor allem das Schweizer Fernsehen und der Schweizerische Beobachter, eine wichtige Rolle. Über diese Gefässe waren auch erste Organisationen von Betroffenen möglich. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Kulturschaffende nahmen die Themen immer mehr auf und halfen so mit, die gesellschaftspolitische Diskussion voranzutreiben. Auf eidgenössischer Ebene hatten politische Vorstösse zunächst wenig Chancen. Erst eine parlamentarische Initiative von Paul Rechsteiner führte zur Schaffung der unabhängigen Expertenkommission. Mit der Wiedergutmachungsinitiative fand auch die Forderung nach finanziellen Zahlungen und einer breiten wissenschaftlichen Aufarbeitung eine Umsetzung.
«Die Opfer hatten kaum Chancen, sich ausserhalb der Anstaltsmauern Gehör zu verschaffen. Das Ansehen der Anstalt wog für die Kontrollinstanzen höher als das Wohl der Jugendlichen.»

Insgesamt publiziert die UEK zehn Bände.Wie werden die Forschungsergebnisse vermittelt?
Die Bücher erfüllen wissenschaftliche Standards, richten sich aber gleichzeitig an eine breite Öffentlichkeit. Jeder Band widmet sich unterschiedlichen Fragestellungen. Der Schlussbericht führt alle Forschungsergebnisse zusammen, beinhaltet Texte von Betroffenen und Empfehlungen der Kommission. Empfohlen wird unter anderem ein «Haus der anderen Schweiz», das als Begegnungs- und Erinnerungsort ein lebendiges Mahnmal sein soll. Neben den wissenschaftlichen Ergebnissen vermittelt der Band «Gesichter der administrativen Versorgung» Biografien und Fotografien von Betroffenen. Als E-Book sind die Bücher kostenlos – nur wer sie gedruckt möchte, muss sie kaufen. Auf unserer Homepage finden sich zahlreiche Quellen, eine interaktive Anstaltslandschaft, eine virtuelle Ausstellung, aber auch Lehrmittelsets für Schulen unterschiedlicher Stufen oder ein Film. Damit bestehen unterschiedliche Zugänge für all jene, die sich mit der Geschichte der administrativen Versorgung auseinandersetzen möchten.

Geht die Auseinandersetzung mit dem Thema weiter?
In den vergangenen Jahren wurde viel erreicht. 2013 begann ein runder Tisch mit seiner Arbeit, die in der Zwischenzeit abgeschlossen ist. Dies führte unter anderem zur Schaffung von Anlaufstellen, die neben den Staatsarchiven eine wichtige Rolle für die Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag spielten. Das Nationale Forschungsprogramm «Fürsorge und Zwang: Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft» untersucht in über 20 Projekten fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Mit dem Schlussbericht hat die UEK Empfehlungen veröffentlicht. Wir sind der Überzeugung, dass das Ende unserer Arbeit ein Anfang ist, um weiter an der Rehabilitation für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen zu arbeiten. Die Auseinandersetzung mit der Thematik der administrativen Versorgungen zeigt, wie wichtig gesellschaftliche Mitsprache ist. Die Ergebnisse können mithelfen, darüber nachzudenken, in welcher Gesellschaft wir leben wollen. Ich bin davon überzeugt, dass eine Gesellschaft Stärke zeigt, wenn sie die Grenzen der Normalität möglichst weit zieht.
 
 
Die Unabhängige Expertenkommission administrative Versorgungen hat die Forschungsergebnisse online veröffentlicht: www.uek-administrative-versorgungen.ch. Alle zehn Publikationen können als E-Book kostenlos heruntergeladen werden. Auf der Webseite sind auch der 40-minütige Dokumentarfilm zum Thema sowie Links zu zahlreichen weiteren Materialien und Publikationen zugänglich.