2014 setzte der Bundesrat eine Unabhängige Expertenkommission (UEK) ein, die administrative Versorgungen untersuchte. Im Herbst 2019 publizierte sie ihre Forschungsergebnisse. Die Wädenswiler Historikerin Loretta Seglias war eine der Expertinnen. Seit mehr als 15 Jahren beschäftigt sie sich mit der Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der Schweiz. Im Gespräch mit Adrian Scherrer erläutert sie die Arbeit der UEK.
Was versteht man unter administrativen Versorgungen?
«Administrative Versorgung» umschreibt einen behördlichen Vorgang. Kantonale Versorgungsgesetze und seit 1912 das Zivilgesetzbuch sahen vor, dass Menschen ohne Gerichtsentscheid in eine Institution eingewiesen werden konnten. Letztlich waren diese rechtlichen Rahmenbedingungen eine Antwort der Gesellschaft auf soziale Herausforderungen wie Armut, Alkoholismus oder Arbeitslosigkeit. Man schuf die gesetzlichen Grundlagen, damit der Staat erzieherisch eingreifen konnte, wenn jemand nicht den damaligen Normvorstellungen entsprach.
Wer setzte diese Normen?
In der Schweiz waren die Frauen bis 1971 nicht stimmberechtigt. Sie konnten nicht mitdiskutieren und mitentscheiden, wie gesellschaftliche Normen aussehen sollen. Daher ist der Diskurs stark geschlechtsspezifisch. Tonangebend waren die Männer der bürgerlichen Gesellschaft, die sich im 19. Jahrhundert festigte. Sie setzten ein Bild, das viele Familien gar nicht erfüllen konnten: Die Anforderung an den Mann als Alleinernährer der Familie, der sich in seiner Freizeit in Vereinen und Politik engagiert. Und das Bild der Frau im häuslichen Bereich, die sich als Mutter kümmert. Damit verbunden war eine Vorstellung von Sexualität, die es im ausserehelichen Bereich nicht geben durfte. Die Realität stand in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in einem Kontrast dazu: Viele Familien konnten gar nicht überleben, wenn nur der Mann arbeitete. Und Sozialversicherungen gab es im Fall eines Unglücks oder einer Arbeitslosigkeit erst vereinzelt.
Wie entstand die Gesetzgebung?
Sie geht auf die Frage zurück, wie man gesellschaftlich auf Armut reagiert. Die Sichtweise war dabei individuell, nicht strukturell: Man hat den Behörden das Recht eingeräumt einzugreifen, wenn sich jemand nicht selber durchbringen konnte. Das führte dazu, dass Kinder verdingt wurden, Erwachsene interniert und Familien auseinander gerissen wurden. In der UEK hatten wir den Auftrag, administrative Versorgungen bis 1981 genauer anzuschauen. In diesem Jahr wurde das Gesetz geändert, weil es nicht der UNO-Menschenrechtskonvention entsprach. Kritisiert wurden die oftmals fehlenden Rekursmöglichkeiten. Ebenso wussten Betroffene oft nicht, wie lange eine Internierung dauerte. Mit der fürsorgerischen Unterbringung können auch heute Menschen ohne Gerichtsentscheid in Institutionen eingewiesen werden, zum Beispiel in Psychiatrien. Es ist aber festgelegt, nach welchem Zeitraum solche administrativen Entscheide überprüft werden müssen. Und es gibt Rekursinstanzen.
Wie viele Menschen waren von administrativen Versorgungen betroffen?
Es gibt interessanterweise keine verlässlichen Statistiken. In der Schweiz hat man seit dem 19. Jahrhundert erfasst, wie viele Ziegen und Kühe es gab, nicht aber wie viele administrative Versorgungen. Wir sind daher auf Schätzungen angewiesen. Aufgrund unserer Untersuchungen gehen wir von etwa 60 000 Menschen aus, die administrativ versorgt wurden. Dies umfasst nicht alle fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Von Verdingkindern bis hin zu Adoptionen und Sterilisationen unter Zwang gab es weitere Massnahmen, die nicht Teil unseres Forschungsauftrages waren.
In welche Institutionen wurden administrativ Versorgte eingewiesen?
In unserem Untersuchungszeitraum von den 1930er- bis in die frühen 1980er-Jahre tauchen mindestens 648 Anstalten in den Quellen auf. Es gab Arbeitsanstalten, Erziehungsanstalten für junge Erwachsene, Trinkerheilanstalten, Strafanstalten, psychiatrische Einrichtungen, kommunale Armenhäuser – in all diese Institutionen wurden Menschen administrativ eingewiesen. Arbeitserziehungsanstalten entstanden zum Beispiel, weil sich seit der Aufklärung im 18. Jahrhundert die Vorstellung durchsetzte, dass man mit Bildung und Erziehung die Menschen zur Arbeit erziehen kann, damit sie sich aus finanziellen Abhängigkeiten befreien können. Viele Institutionen haben ihre Wurzeln im 18. und 19. Jahrhundert. Gemeinden unterhielten Armenhäuser oder ähnliche Institutionen, die sich um verarmte Bürgerinnen und Bürger kümmerten. Daneben entstanden spezialisierte Heime, wie 1848 das
Waisenhaus in Wädenswil. Kinder sollten nicht mehr länger zusammen mit Erwachsenen im
Armenhaus am Plätzli untergebracht sein. Auch für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen finden sich Neugründungen, wie die
Stiftung Bühl 1870.