100 JAHRE VIEHVERSICHERUNGSKREIS WÄDENSWIL

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1995 von Regula Höhn-Ziegler

In der breiten Öffentlichkeit ist sie kaum bekannt, die Versicherung, der jeder Landwirt mit Viehwirtschaft im Kanton Zürich von Gesetzes wegen angehören muss. Ausgenommen sind nur Betriebsleiter mit gültigem Viehhandelspatent. Die Leistung dieser Versicherung ist vergleichbar mit einer Lebensversicherung. Sie gleicht dem Bauern im Falle einer Notschlachtung oder im Todesfall einen Teil des durch den Viehverlust entstandenen Schadens aus.

DER ANFANG

Am 1. Dezember 1895 versammelten sich im Restaurant Sonne vierzig Landwirte von Wädenswil, um auf Erlass der Direktion des Innern vom 12. November 1895 den Viehversicherungskreis Wädenswil zu gründen. Der gewählte Vorstand von elf Mitgliedern unter dem Präsidium von Tierarzt Rudolf Hottinger entwarf in seiner ersten Sitzung nur vier Tage später die Statuten, die bereits am 8. Dezember 1895 von einer ersten ordentlichen Kreisversammlung in allen Details diskutiert und gutgeheissen wurden. Die grosse Neuerung bestand darin, dass bedingt bankwürdiges Fleisch verwertet werden konnte, indem jeder Bauer verpflichtet war, eine durch die Grösse seines Viehbestandes bestimmte Menge Fleisch zu kaufen. Bedingt bankwürdig ist Fleisch, das nicht durch eine Metzgerei an jedermann verkauft werden kann, sondern nur durch eine eingeschränkte Anzahl Personen nach Verwendungs- und Verarbeitungsvorgabe des Metzgers verwertet werden darf. Zudem wird dem Besitzer des geschlachteten Tieres eine Vergütung an seinen Schaden ausgerichtet. Seit dem 8. Dezember 1895 übernimmt die Viehversicherung bis heute die Verwertung von Tieren, die notfallmässig, das heisst innert Stunden, geschlachtet werden müssen.

Inserat aus «Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee», 28. November 1895.

Inserate aus «Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee», 7. und 31. Dezember 1895.

VERSICHERUNGSMODELLE

Es wurde in den Statuten vom Dezember 1895 festgelegt, dass alle Tiere jährlich dreimal zu schätzen seien. Die Schatzungssumme war dann die Grundlage für die Erhebung der jährlichen Versicherungsprämie (1 Prozent der Schatzungssumme) und für eine Auszahlung im Schadenfall. Das Gemeindegebiet wurde in Analogie zu den Schulgemeinden in die vier Sektionen Dorf, Ort, Langrüti und Stocken aufgeteilt. Je zwei zum Vorstand gehörende Schätzer bildeten zusammen mit dem Präsidenten eine «Schätzungsabordnung». Die Tiere wurden mit Name, Alter und Schatzungssumme in ein sogenanntes Stammregister aufgenommen.
Um Verwechslungen und Missbräuchen vorzubeugen, beschloss der Vorstand 1896, zum Preis von 55 Franken eine Tätowierzange mit Gemeindewappen und wählbarer vierstelliger Nummer anzuschaffen.
Seit 1898 erhielt der Landwirt eine Abschrift der Einschätzungsliste und zusätzlich eine Beschreibung des Signalements der Tiere. Im Jahre 1900 wurde beschlossen, die Tätowierzange durch einen Hornbrand zu ersetzen. Die ordentliche Kreisversammlung von 1904 änderte die Statuten dahingehend, dass Schweine nicht mehr versichert werden konnten. Die letzte Ziege hingegen wurde erst 1947 eingeschätzt.
Um die Kosten der Einschätzungen zu senken, startete der Vorstand 1907 im «Zürcher Bauer» eine Umfrage zum Thema ein-, zwei- oder dreimalige Einschätzung der Tiere. Gestützt auf Erfahrungen anderer Versicherungen wurde der Kreisversammlung im Frühjahr 1908 vorgeschlagen, das Vieh nur noch zweimal jährlich zu schätzen. Nach langem Meinungsaustausch mit vielen Voten und Fragen stimmte die Versammlung zu.
Die Kennzeichnung der Tiere gab immer wieder Gesprächsstoff. 1918 genehmigte die Versammlung einen Kredit von 60 Franken, um zweihundert Ohrring-Nummern anzuschaffen, damit das Jungvieh in grossen Beständen besser unterschieden werden könne. Um die Kasse etwas zu entlasten, wurde ab 1926 für Kühe, älter als zehn Jahre, die Schatzungssumme nur noch zwischen einem Monat vor und zwei Monaten nach dem Kalben ausbezahlt. In der übrigen Zeit wurde das Tier lediglich verwertet.
1927 wechselte man wieder zurück zur dreimaligen Feststellung der Schatzungssumme, und nur ein Jahr später genehmigte die Kreisversammlung ein ganz neues Versicherungsmodell: Jeder der damals 188 versicherten Viehbesitzer musste sich für eine der beiden neu geschaffenen Kategorien mit unterschiedlich hohen Viehpreisen, Prämien und Vergütungen im Schadenfall einschreiben. Die Idee, von niedrigeren Prämien zu profitieren, wenn ein höheres Risiko getragen wird, wurde schon damals aufgegriffen. Dieses neue System war aber insbesondere für den Kassier sehr aufwendig, da die beiden Kategorien getrennte Rechnungen hatten.
Auch bei Schadenfällen kam es immer wieder zu Unstimmigkeiten, so dass an der Kreisversammlung 1931 ein Schreiben der Volkswirtschaftsdirektion verlesen werden musste. Im Protokoll steht: «...Diese Schrift (der Volkswirtschaftsdirektion) hebt hervor, dass das System viel Uneinigkeit gebracht habe, auch sei für finanziell schwächere Landwirte die Versuchung gross, sich zu niedern Katheg. einteilen zu lassen. Bei einem Schadenfall sei dann der Verlust doppelt schwer. Infolgedessen wird der Vorstand eingeladen, der Versammlung die Rückkehr zum alten System auf den 1. Dez. 1931 zu beantragen...» Der Antrag wurde aber mit 46 zu 36 Stimmen abgelehnt und das Zwei-Kategorien-System beibehalten. Obwohl ein Jahr später die Kreisversammlung dieses Modell auch für das Jahr 1932/33 beibehalten wollte, erteilte das Volkswirtschaftsdepartement dazu die Bewilligung nicht mehr. Dies zwang den Vorstand, an der ausserordentlichen Kreisversammlung vom 9. Oktober 1932 neue Statuten genehmigen zu lassen, die aber nachträglich von der Volkswirtschaftsdirektion nicht anerkannt wurden. Das allseitig genehme Modell, abgesegnet vom Viehversicherungskreis an der ordentlichen Herbstversammlung im November 1932, basierte auf dem Verkehrswert der Tiere. Hinzu kamen zeitlich gestaffelte Zuschläge für Trächtigkeit, beziehungsweise Milchleistung (nach dem Kalben), sowie Zuschläge für den Zuchtwert. Zudem wurde ein reduzierter Prämiensatz für Jungvieh und Stiere eingeführt. Abgesehen von Teuerungsanpassungen der Zuschläge sowie Variationen bei den Prämiensätzen je nach Kassenstand, hielt sich dieses Modell während über 60 Jahren. Erst 1993 änderte die Versicherungsstruktur wieder.
1934 wurde eine heute noch zeitgemässe Forderung – das Bonus-System – Realität: Wird die Versicherung während einiger Jahre nicht beansprucht, erhält der Landwirt eine Prämienreduktion (bei 24 und mehr Jahren 50 Prozent), die Zählung beginnt im Schadenfall wieder bei null. Eine Rückvergütung von maximal 40 Prozent für neun und mehr schadenfreie Jahre wird heute noch gewährt. Pro Schadenfall beträgt der Bonusverlust aber nur noch eine Stufe ( = 10 Prozent).
Politische Ereignisse wirkten sich auch in der Viehversicherung aus. So teilte das kantonale Veterinäramt zu Beginn des Zweiten Weltkrieges mit, dass vom Territorial-Kommando 6 der Befehl ergangen sei, innert kürzester Zeit alle Tiere zu markieren, um auf eine eventuelle Evakuation in diesem Gebiet vorbereitet zu sein. Die Ohrmarken würden gratis geliefert, die Markierungszange sei zum Selbstkostenpreis zu beziehen. Die Diskussion, ob markieren oder nicht, zog sich hin bis in den November 1940. Markiert musste werden, doch nun waren die Gründe eine verbesserte Kontrolle der Viehbestände, insbesondere für Inspektoren und Tierärzte. Dies blieb vorerst eine einmalige Aktion. Erst seit 1970 müssen alle versicherten Tiere immer durch eine Ohrmarke gekennzeichnet sein. 1945 beschloss die Kreisversammlung, Beiträge an gewisse medizinische Massnahmen zu entrichten, wenn dadurch ein Schadenfall verhindert werden kann, so zum Beispiel an Fremdkörperoperationen, später auch an Kaiserschnitt-Operationen.

Die Bautätigkeit im Dorf und in der Au liess die Zahl der Bauern in diesen Regionen der Gemeinde nach und nach sinken. 1969 fasste man die Sektionen Dorf und Ort in einem einzigen Schätzkreis zusammen. Dieser wurde dann 1983 wieder aufgelöst. Die frühere Sektion Dorf gehört von da an zum Kreis Langrüti; die Zuständigkeit der Sektion Stocken wurde auf den ehemaligen Kreis Ort ausgeweitet. Das stetig schwindende Vermögen (innert vier Jahren um 50 000 Franken) zwang den Vorstand, nach neuen Lösungen zu suchen. So wurde an der Herbstversammlung 1993 ein gestrafftes Modell angenommen, das nur noch den Fleischwert versichert. Durch den Verzicht auf alle Zuschläge (Zucht, Milch, Trächtigkeit) werden Schätzen, Prämienberechnung und Abrechnung im Schadenfall vereinfacht.

VON TUBERKULOSE...

Während rund 60 Jahren führte die Tuberkulose (Tbc) mit Abstand zu den meisten Notschlachtungen. Der Anteil betrug 30 bis 50 Prozent der jährlichen Schadenfälle. Der Rinder-Tuberkulosebazillus, entdeckt von Prof. Dr. Hoch in Berlin, erwies sich gegenüber äusseren Einflüssen als sehr widerstandsfähig. Die Lebensfähigkeit in Dunkelheit und Feuchtigkeit soll über ein Jahr betragen. Eine Ansteckung zwischen den Tieren geschieht durch Aushusten und Einatmen des Bazillus. Es wurden auch Fälle von Krankheitsverschleppung durch rohe Milch von Tier zu Mensch bekannt. Bereits sehr früh versuchte man, Tiere zu impfen. Der Vorstand sah sich damals gezwungen, einen Beschluss zu fassen, inwieweit Impfkosten von der Versicherung zu übernehmen seien. Im Protokoll der Vorstandssitzung vom 23. Januar 1905 ist festgehalten, dass «das Impfen nur in denjenigen Fällen von der Versicherung vergütet wird, wenn der Besitzer vorerst den Vorstand benachrichtigt und das betreffende Tier sich bei der Schlachtung als tuberculös erweist; zudem muss das Impfen und die damit verbundene nachherige Beaufsichtigung beim Fiebermessen vom Tierarzt geschehen». Im Dezember 1913 teilte die Gesundheitskommission Wädenswil mit, dass bei Tuberkulosefällen der ganze Stall zu reinigen sei. Obschon bis anhin trotz jeweiliger Reinigung die Tuberkulosefälle zugenommen hatten und eine Totaldesinfektion der Ställe als aussichtslos betrachtet wurde, verzichtete der Vorstand, zu diesem Erlass Stellung zu nehmen, denn er war der Ansicht, dass eine gründliche Reinigung der Ställe an vielen Orten nur von Nutzen sein konnte.
Die Tuberkulose belastete die Kasse laufend stärker. Im Rechnungsjahr 1922 wurden 58 Fälle von Tbc verzeichnet, die mit einer Entschädigung von über 10000 Franken zu Buche schlugen. Nach einiger Diskussion stimmte die Versammlung zu, den Schätzwert tuberkulöser Kühe zu senken und dem Ernährungszustand der Tiere anzupassen. Man erhoffte sich, «dadurch eine Sanierung der tuberculös verdächtigen Tiere herbeizuführen». Der Vorstand setzte diesen Beschluss bereits knapp einen Monat später wieder aus, da der Kantonstierarzt, Dr. Bär, einen Verstoss gegen § 26 des Gesetzes festgestellt hatte. Dr. Bär anerbot sich aber, dem Viehversicherungskreis Wädenswil bei der Bekämpfung der Tuberkulose mit Rat und Tat beizustehen. Er empfahl, einen Versuch zu machen und in einigen Ställen alle Tiere zu impfen. Der Besitzer musste Gewähr bieten, alle auferlegten Vorschriften genau zu befolgen, so zum Beispiel alle Reagenten (Tiere, die nach der Impfung Fieber bekamen) mit einem Schlitz im Ohr zu kennzeichnen, sie räumlich zusammenzustellen und von den übrigen Tieren durch eine Wand abzutrennen. Zudem durften Reagenten nicht mehr in den Handel gebracht werden; und Landwirten, die sich am Versuch beteiligten, war nur noch erlaubt, geimpftes Vieh zu kaufen, das nach der Impfung keine Reaktion gezeigt hatte. Nach einer ausserordentlichen Kreisversammlung mit einem Vortrag von Bezirkstierarzt Dr. Hug zum Thema «Tuberkulose und ihre Bekämpfung» fanden sich vier Landwirte bereit, am Versuch teilzunehmen. Bis zum September 1923 wurden 62 Stück Vieh geimpft, 25 davon zeigten eine Reaktion. Bis dahin schien der Versuch positiv zu verlaufen. Aber bereits im Oktober sah das Resultat anders aus. Bei einigen Schlachtungen hatten sich nämlich Reagenten als nicht tuberkulös und Tiere, die auf die Impfung nicht reagiert hatten, als schwer infiziert erwiesen.
Man wollte aber bei der Bekämpfung dieser Krankheit nichts unversucht lassen. So fanden sich auch im März 1924, als die Volkswirtschaftsdirektion Betriebe für einen weiteren Versuch suchte, wieder drei Bauern, die ihr Vieh zur Verfügung stellten. Die Tiere wurden erst durch Augendiagnostik geprüft und danach mit dem «Friedmann's Serum» aus Berlin am Hals geimpft. Schäden waren keine zu verzeichnen, leider gelang aber auch kein Durchbruch bei der Krankheitsbekämpfung. Anfangs 30er Jahre lancierte das Veterinäramt ein freiwilliges Programm zur systematischen Tuberkulosebekämpfung. Elf Wädenswiler Viehbesitzer hatten sich 1931 dazu angemeldet – dem Bazillus war aber nach wie vor nicht beizukommen.
Auch im November 1948 beschäftigten Tbc und Reagenten die Kreisversammlung. Der folgende, vom Vorstand gestellte Antrag wurde genehmigt: «Sämtliche neu zugekaufte Tiere des Rindergeschlechtes müssen im Stall des Käufers einer Tuberkulinprobe unterworfen werden. Reagenten, ausgenommen Tiere mit offener Tuberculosis, werden nach gleichen Ansätzen wie Nicht-Reagenten eingeschätzt. Fallen aber Reagenten innert dem ersten Jahr vom Datum des Aufnahmezeugnisses an gerechnet wegen Tuberculosis oder einer mit dieser im Zusammenhang stehenden Krankheit, so erhält der Besitzer aus der Kasse statt 80 Prozent nur 50 Prozent, im zweiten Jahr 60 Prozent und erst vom dritten Jahr an wieder 80 Prozent.»
Um den Bazillus auszurotten, gelangte man 1951 an die Gemeinde und ersuchte um einen Beitrag von 9000 Franken. Die rund 700 Reagenten, mit einem Wert von durchschnittlich 1700 Franken, sollten geschlachtet werden; von der Gemeinde erhoffte man eine Entschädigung von 8 Prozent. Ein solches Gesuch wurde im Juli 1951 durch Gemeindeabstimmung abgelehnt. Als indirekte Folge davon beschloss die Kreisversammlung im November, keine Reagenten mehr neu in die Versicherung aufzunehmen. Ab 1952 organisierte das Veterinäramt des Kantons spezielle Reagentenannahmen, um Tbc-Tiere auszumerzen. Von Gesetzes wegen wurde die Versicherung ab 1953 verpflichtet, die Viehsteuer für anerkannt Tbc-freie Bestände um 20 Prozent tiefer anzusetzen. Der Vorstand beantragte der Versammlung, anstelle einer Verbilligung die Prämien für noch nicht freie Betriebe um 20 Prozent zu erhöhen. Reinhold Hottinger, Dächenwies, stellte den Gegenantrag auf 25 Prozent Erhöhung, damit seines Erachtens die Auflagen des Gesetzes erfüllt seien, unterlag aber in der Abstimmung klar. An der nächsten Sitzung musste der Vorstand zu Handen des Bezirksrates zum Rekurs Hottinger gegen obige Abstimmung Stellung nehmen und empfahl Ablehnung in allen Teilen. Der Bezirksrat gab aber punkto Steuerfuss Reinhold Hottinger recht, und so musste die Kreisversammlung an ihrer Herbstversammlung den Steuerfuss für Betriebe mit Reagenten nochmals um fünf Prozent erhöhen.
Von den jährlichen Impfungen zur Feststellung von Reagenten ging man 1960 in einen Zwei-Jahres-Turnus über, das heisst jährlich wurde nur die Hälfte des Viehstandes im Kanton untersucht. 1973 wechselte man zu einem Drei-Jahres-Turnus, und 1980 wurde sogar ein Vier-Jahres-Turnus eingeführt. Ab 1983 verzichtete man auf die periodische Überprüfung der Tuberkulose-Freiheit.

... SEUCHEN ...

Zum ersten Mal hatte sich der Vorstand im November 1913 mit der Maul- und Klauenseuche auseinanderzusetzen. Es galt zu klären, ob eine Schätzung der Viehbestände tragbar sei, denn im Kanton Zürich war die Seuche in 510 Ställen ausgebrochen. Der um Rat gefragte Bezirkstierarzt Schnyder antwortete: «Die Schätzer können Schatzungen vornehmen bei vorheriger Desinfizierung der Schuhe in Sublimat oder Lysollösung. Bei einer allfälligen Verschleppung hätten aber die Schätzer die Folgen zu tragen.» Dieser Bescheid veranlasste den Vorstand, die Schätzung auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich untersagte einige Tage später jegliche Schätzung in den Monaten November bis Januar, da sich die Seuche unterdessen auf 647 Ställe ausgedehnt hatte. Im «Allgemeinen Anzeiger vom Zürichsee», Nr. 170 vom 19. November 1913, gab eine Bekanntmachung der Viehversicherung den Landwirten Anweisungen betreffend Verschiebung der Einschätzung.
In der selben Ausgabe erliess die Gesundheitsbehörde Verhaltensmassnahmen, nachdem in einem ersten Stall die Seuche ausgebrochen war. Im Inserat wurden auch Erscheinung und Verlauf dieser Viruserkrankung beschrieben: «Beim Rinde werden bei der Maulseuche wahrgenommen: Appetitverminderung, Speichelfluss, Fieber, Rückgang im Milchertrag: das Flossmaul sowie die Maulschleimhaut werden heiss und rötlich. Nach 12 bis 24 Stunden entstehen auf der Schleimhaut des Maules, an den inneren Lippenflächen, am Zahnfleisch, am harten Gaumen, an der Zunge oder an der innern Fläche der Backen, manchmal am Flossmaul oder am Eingang der Nasenhöhle, kleine, hanfkorn- bis erbsengrosse Bläschen mit ziemlich klarem, gelblichem Inhalte, der jedoch bald trübe wird. Nach 24 bis 48 Stunden bersten die Blasen, und es bilden sich Geschwüre. Nach deren Abheilung bleiben daselbst rundliche, gerötete Flecken, die noch längere Zeit sichtbar sind. Bei der Klauenseuche werden folgende Erscheinungen beobachtet: Die Tiere trippeln hin und her, wechseln häufig ihre Stellung, und ihr Gang ist gespannt. Die Krone der Klauen, namentlich an der Zehenspalte, rötet sich und wird wärmer und empfindlich; nach 24 bis 48 Stunden treten kleine, später bis haselnussgrosse Blasen auf, welche nach ihrer Berstung geschwürige Flächen hinterlassen. Die Tiere liegen dann viel; schwere Viehstücke zeigen besonders grosse Schmerzen beim Stehen und beim Gehen.»
Der nächste Seuchendurchzug wurde im Jahr 1920 verzeichnet. Das kantonale Veterinäramt verschob 1938 wegen Maul- und Klauenseuche-Gefahr die Herbstversammlung und verbot dann auch die ordentliche Schätzung. Die Landwirte mussten ihre Tiere anfangs 1939 selbst einschätzen. 1952 machte sich eine weitere Seuche breit: der Abortus-Bang. Deshalb wurde die Hauptschatzung im November 1952 verschoben. Das Veterinäramt verordnete am 11. Dezember 1952 freiwillige Massnahmen, um der Krankheit Herr zu werden. Die Landwirte konnten dem Verfahren beitreten, mussten sich aber verpflichten, kalbende Tiere und solche mit Fehlgeburten wirksam vom übrigen Viehstand zu trennen, Gewebeproben der Nachgeburten untersuchen zu lassen, die Ställe nach Vorgabe der Verordnung zu desinfizieren und mit Bang-Bakterien verseuchte Tiere innert der vorgegebenen Frist auszumerzen. Dafür hatte die Versicherung für solche Tiere aufzukommen, und der Landwirt erhielt 80 Prozent der Versicherungssumme. Betriebe, die bei diesem Bekämpfungsverfahren nicht mitmachten, mussten infizierte Tiere innerhalb der gegebenen Zeit schlachten, hatten aber keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.

«Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee», 19. November 1913.

Der Vorstand des Viehversicherungskreises rief mehrmals auf, dem Bekämpfungsverfahren beizutreten, das unter anderem auch die Impfung mit «Vakzine Buck 19» (Impfstoff aus Krankheitserregern) für Jungvieh beinhaltete. Während einiger Zeit wurde beraten, ob diese Impfung von der Versicherung als obligatorisch erklärt werden sollte. Das Veterinäramt nahm mit der Revision der Bang-Verordnung dem Vorstand die Entscheidung ab und führte diese Impfung 1955 für Jungvieh im Alter von sechs bis zwölf Monaten zwingend ein. Erst per 1. Dezember 1962 wurde der Kanton Zürich wieder für bangfrei erklärt. Der nächste Maul- und Klauenseuche-Zug erreichte 1963 das Gemeindegebiet von Wädenswil; und wegen erneutem Ausbruch der Seuche wurde 1965 die Herbstversammlung vom 13. November auf den 17. Dezember verschoben. Von 1967 bis 1990 wurden jeweils im Frühjahr alle Tiere auf Kosten des Kantons gegen Maul- und Klauenseuche geimpft. So konnte diese Seuche in unserem Land ausgerottet werden. Die nächste Bedrohung kam 1979 durch die IBR-IPV-Erkrankung, im Volksmund besser bekannt als Buchstabenseuche. Unter Einhaltung der nötigen Vorsichtsmassnahmen erlaubte das Veterinäramt aber das Einschätzen der Tiere. Von 1980 bis 1983 traten dann vermehrt Fälle von Tollwut auf. Die Versicherung informierte die Landwirte, dass die Gemeinde sich an den Kosten einer Impfung zur Hälfte beteiligen werde.

Schadenfälle 1898 und 1994.
 

... UND ANDEREN SCHADENFÄLLEN

Die Zahl der Schadenfälle variiert von Jahr zu Jahr, gegenüber den Anfängen kann aber eine sinkende Tendenz festgestellt werden. Mit 194 Versicherungsleistungen, das heisst durchschnittlich alle 45 Stunden einem Fall, wurde im Jahr 1940 die grösste Anzahl verzeichnet. Nur 24 Fälle registrierte man in den Jahren 1984 und 1994. Wie bereits erwähnt, belastete die Tuberkulose die Kasse in den ersten 60 Jahren weitaus am stärksten. Ein detaillierteres Bild der Entwicklung der Zahl und Ursachen der Schadenfälle vermittelt die Tabelle Schadenfälle. Ein Schadenfall bedeutet für den Landwirt den oft unerwarteten Verlust eines Tieres, das er über Jahre gehegt und gepflegt hat. Für die Versicherung ist das Tier und der Schadenfall meist nur eine Nummer. Es gibt aber auch Fälle, wo sich hinter diesen Zahlen eigene Geschichten verbergen. Nachfolgend sind einige Beispiele zusammengefasst.
Ein ganz ungewöhnlicher Fall veranlasste 1906 den Vorstand, dem Regierungsrat zu schreiben und ihn um dessen Ansicht zu fragen: « ... Frau Witwe H. besitzt ein kleines Heimwesen. In ihrem Dienst steht seit sieben Jahren ein beschränkter, aber sonst treuer und gutnütziger Knecht. Fatalerweise begab es sich, dass derselbe an einem besonderen Anlass etwas angeheitert wurde. In diesem Zustande hatte er das Vieh zu besorgen und misshandelte an selbigem Abend eine Kuh so sehr, dass dieselbe in tierärztliche Behandlung genommen werden musste, jedoch ohne Erfolg. Der Knecht, der seine Missetat bereute, ist unterdessen beim Statthalter verklagt worden. Er anerbot unter Tränen, von seinem wenig Ersparten die Hälfte des Schadens gut zu machen. Die Witwe H., deren Einkommen jedenfalls nicht gross sein kann, erleidet dadurch einen empfindlichen Schaden. Sie protestiert deshalb und erklärt, für den Schaden nicht verantwortlich zu sein, und verlangt, dass die Versicherung die andere Hälfte bezahle ... Unterzeichnete wären der Meinung, den Schaden in nachstehender Weise zu vergüten:

Der Schaden beträgt 217.20 Fr.
80 Prozent gleich der 173.76 Fr.
zu deckenden Summe
 
40 Prozent zahlt der Knecht 86.88 Fr.
20 Prozent würde unsere Kasse bezahlen 43.44 Fr.
20 Prozent würden Bund und Kanton leisten? 43.44 Fr.
 
Einer zustimmenden Antwort entgegensehend...» Die Antwort ist leider in keinem Protokoll festgehalten.
Nicht bloss ein Einzelfall sind Probleme bei der Verwertung der Tiere. Nachfolgend ein Muster aus dem Jahr 1933. Eine durch Vermittlung des Milchverbandes an die Salami-Industrie AG in Dietikon verkaufte Kuh erwies sich als tuberkulös. Das bedingt bankwürdige Fleisch wurde zur Verwertung nach Wädenswil zurückgschickt. Wegen zu langer Lagerung in Dietikon musste der hiesige Fleischschauer davon 83 Kilogramm als ungeniessbar erklären, zu verwerten als Fischfutter. Die Salami-Industrie AG anerbot, 40 Franken an den Schaden zu bezahlen, der Vorstand forderte aber den gesamten Betrag von 99.60 Franken abzüglich Fischfuttererlös. Der Gegenvorschlag aus Dietikon lautete auf 50 Franken. Nach über drei Monaten Hin und Her einigten sich die streitenden Parteien auf den Betrag von 60 Franken.
Zudem gibt es auch immer wieder Fälle, bei denen die Versicherung eine Bezahlung ablehnen muss, weil gesetzliche Auflagen nicht erfüllt sind. Der Vorstand beschloss 1929, die Entschädigungspflicht für eine Kuh, die verscharrt werden musste, abzulehnen, da der Tierarzt zu spät beigezogen worden war. Der betroffene Landwirt sah dies anders. Er war der Auffassung, alles Notwendige für das Tier veranlasst zu haben. Der Fall wurde darauf der Kreisversammlung vorgelegt, welche verfügte, die Angelegenheit mit einem Vergleich zu erledigen. Der Vorschlag seitens der Versicherung, 40 Prozent des Schadens zu bezahlen, wurde von der Gegenpartei ausgeschlagen. Der Bauer reichte beim Bezirksrat eine Beschwerde ein und erhoffte, damit eine erneute Beurteilung durch die Kreisversammlung erreichen zu können. An einer Vorstandssitzung im Jahre 1930 verlas der Kassier ein Rekursschreiben der Versicherung an den Regierungsrat zu diesem Fall. Das Volkswirtschaftsdepartement entschied, der Fall solle nochmals an einer Kreisversammlung behandelt werden. Der Vorstand blieb bei seinem Angebot von 40 Prozent Entschädigung, drohte sogar, bei dessen Ablehnung gesamthaft zu demissionieren. Nach eingehender Beratung der Akten und Fakten stärkte die Versammlung in einer geheimen Abstimmung dem Vorstand den Rücken und setzte damit den Schlusspunkt unter diesen Schadenfall.
Heutzutage bespricht der Tierarzt mit dem Landwirt die Notwendigkeit einer Schlachtung, legt den Termin (ohne Verzögerung, innert wenigen Stunden, innert einiger Tage) fest und stellt ein Abschlachtungszeugnis aus. Der Tierbesitzer verständigt den Verwerter und den Versicherungsmetzger und bringt das Tier, sofern es der Zustand noch erlaubt, zum Schlachtlokal, wo es vom Metzger von seinem Leiden erlöst wird. Der Tierarzt begutachtet das Fleisch, holt Gewebeproben und schickt diese für einen bakteriologischen Untersuch an das Institut für Lebensmittelhygiene am Tierspital Zürich. Im Zweifelsfall kann zum Beispiel eine Bratprobe mit Fleisch und Fett zusätzliche Hinweise geben. Aufgrund der gesammelten Resultate entscheidet der Tierarzt, wie das Fleisch verwendet werden kann. Besteht keinerlei gesundheitliche Gefährdung für den Menschen, wird er es mit einem ovalen (= geniessbar) Stempel versehen. In den übrigen Fällen muss entschieden werden, ob das «ungeniessbare» Fleisch als Tierfutter verwertet werden kann oder ob allenfalls Medikamente aus der Behandlung oder der bakteriologische Befund nur eine Entsorgung via Verbrennungsanlage zulassen.

VORSTAND UND VERSICHERUNGSALLTAG

In den Anfangsjahren beschloss der Vorstand in den meisten Schadenfällen noch gemeinsam über die Höhe der Entschädigung. Er war involviert in die Verwertung und in allfällige Rekurse betreffend Versammlungen und Verwertungen. Dies benötigte bis zu zwölf Vorstandssitzungen im Jahr; heute sind es normalerweise noch zwei. Die Verwertung wurde schon bald einmal einem «Verwertungspräsidenten» (meist dem Vizepräsidenten) übertragen. 1925 teilte man die Verantwortung für Verwertungen zwischen dem Präsidenten (Langrüti/Stocken) und dem Aktuar (Dorf/Ort) auf. Um deren Erreichbarkeit zu verbessern, wurde ihnen ein Telefonanschluss montiert, und die Versicherung beteiligte sich an den anfallenden Telefonspesen mit 40 Franken jährlich. Fünf Jahre später wurde für die Organisation der Verwertungen ein eigenes Vorstandsamt geschaffen: der Verwerter. Da die Versicherung einer ausführenden Behörde gleichgestellt war, wurde vom Kassier eine Sicherheitsgarantie verlangt. So musste am 18. Juli 1904 folgendes protokolliert werden: «Herr J. Schulthess-Baumann als Quästor der Viehversicherung Wädenswil hat am 22. Juli 1901 einen Schuldbrief von 7000 frs., dat. 7. Juli 1874, von Eduard Dändliker zum Seegut in die Schirmlade Wädenswil hinterlegt. Diese Amtskaution wird am 18. Juli 1904 erneuert. Der Actuar C. Zuppinger.» 1907 stellte die Versicherung ein Gesuch an den Gemeinderat mit der Bitte, oben erwähnte Kaution dem Hinterleger zurückzugeben. Für den neuen Amtsinhaber wurde ein Bürgschaftsschein über 5000 Franken beantragt. Mit der Statutenrevision 1932 legte man fest, dass kautionspflichtige Vorstandsmitglieder der Amtsbürgengenossenschaft beitreten sollten, sofern sie keine andere Sicherheit leisteten.
1927 war für die Kasse ein bewegtes Jahr. Die Generalversammlung vom Februar beschloss, ein Postscheckkonto zu eröffnen und die Prämien per Einzahlungsschein einzuziehen. Bis anhin waren der Polizist und der Gemeindeweibe! mit dem Einsammeln der Prämien betraut. Im März starb der Kassier Albert Hauser, Feld, im Amt. An einer ausserordentlichen Kreisversammlung wurde Jacob Stünzi Vater, Halden, gewählt, der aber bereits im Mai des selben Jahres durch einen tödlichen. Arbeitsunfall ausschied. Die Versammlung wählte Jean Brändli, Baumgarten, als Nachfolger. Im August verschwand Gemeindeweibe! Fritz Scheidegger spurlos und mit ihm auch der Betrag von 937.45 Franken, der in die Viehversicherungskasse gehört hätte. Da der Gemeindepräsident dem Ersatz aus der Gemeindekasse ablehnend entgegenstand, beschloss der Vorstand, «eine juristische Person» beizuziehen. In einem späteren Protokoll wurde vermerkt, dass die Gemeinde letztlich doch 700 Franken vergüten werde.
Der Vorstand drückte aber auch Wünsche aus. So schrieb er 1905 an alle Tierärzte, «es möchten in Zukunft von den Herren Tierärzten definitiver lautende Abschlachtungszeugnisse ausgestellt werden, und ziuh. Beispiel Wortlaute wie ,Es ist die Schlachtung zu empfehlen' zu umgehen». Man wollte damit missbräuchliche Schlachtungen durch die Versicherung minimieren. An der Kreisversammlung 1908 machte der Präsident die Mitteilung, dass «die Herren Landwirte keine Rinder auf Bündnerweiden schicken sollen. lstens sei die Kontrolle wegen der Entfernung sehr erschwert, und 2tens seien die Rinder letztes Jahr in einem bedenklichen Zustand zurückgekommen, und 3tens lasse die Ordnung sehr zu wünschen übrig ... »
Die beiden Weltkriege machten sich nicht nur in der Markierungsfrage bemerkbar. Im November 1914 musste die
Viehschätzung wegen der Mobilmachung verschoben werden, und 1918 verlangte die Armee Zwangslieferungen von Schlachtvieh. 1940 wählte die Versammlung vorsorglich einen Schlachtviehkommissär, der die Lieferung von Grossvieh an die Annahmestellen der Armee koordinierte. Wie in anderen Vorständen herrschte auch in der Viehversicherung nicht immer eitel Sonnenschein. An der Kreisversammlung von 1930 bat ein Vorstandsmitglied, wegen Unstimmigkeiten entlassen zu werden. Im Protokoll jener Sitzung wurde festgehalten: «Bei der Diskussion werden die persönlichen Auseinandersetzungen so heftig, dass von den Anwesenden der Wunsch geäussert wird, die Versammlung aufzulösen. Trotzdem wird noch weiter gehetzt, bis der Präsident gezwungen ist, die Versammlung zu schliessen, bevor die Traktanden erledigt sind.» Aber auch freudigere Ereignisse wurden im Protokoll vermerkt. 1922 beschloss man, als Hochzeitsgeschenk für ein verdientes Vorstandsmitglied einen «Regulateur» (eine Wanduhr) zu kaufen; an der nachfolgenden Sitzung waren dann die Bilder von der Hochzeitsreise nach Helgoland eines der Haupttraktanden.
Die neue Fleischschauverordnung vom Januar 1960 verlangte, dass Fleisch von notgeschlachteten Tieren zur Untersuchung der Ursachen eingeschickt werden musste. Von noch grösserer Tragweite aber war die neue Auflage, dass das Fleisch nach der Schlachtung gekühlt aufzubewahren war, bis der Befund obiger Untersuchung nach zwei bis fünf Tagen vorlag und Verwertung vorgenommen werden konnte. Dies bedeutete das Ende der Schlachtungen auf dem Hof, wo die Tiere danach meist in den Waschküchen auf ihren Verkauf warteten.

In die ehemalige Sennhütte Herrlisberg wurde 1964 ein Notschlachtlokal mit Kühlraum eingebaut.

Es drängte sich der Bau eines Kühlraums, eventuell verbunden mit einem Schlachtlokal auf. Der Vorstand besichtigte die bereits bestehenen Anlagen von Horgen und Richterswil, um der Versammlung im Frühjahr 1961 fundierte Vorschläge zu unterbreiten. Als mögliche Standorte wurden die Sennhütten Oedischwend und Herrlisberg vorgeschlagen. In letzterer bestand bereits eine Kühlanlage, wo jedermann Kühlfächer mieten konnte, und man erachtete den dort vorhandenen Platz für ein solches Bauvorhaben als genügend. Ein Teilnehmer der Versammlung glaubte, dass in der Kühlanlage der Molkerei im Dorf für diesen Zweck genügend Platz vorhanden wäre. Der Vorstand erhielt einen Kredit von 1000 Franken, um nähere Abklärungen zu treffen und um Kostenvoranschläge für die möglichen Varianten einzuholen. Zudem wurde die Gemeinde um einen Beitrag angefragt. Der Gemeinderatsbeschluss lautete auf Übernahme von 50 Prozent der Kosten bis zu einer Höhe von 18 000 Franken. Die definitive Wahl des Standortes traf man an der Herbstversammlung 1961: «Der neuste Kostenvoranschlag für das Notschlacht!. Oedischwend wäre 38 680.– und für Herrlisberg 30 160.–. Die jährlichen Zinsen belaufen sich für Oedischwend auf 280.– und für Herrlisberg 400.–. Über die Wahl der beiden Bauobjekte wird eine rege Diskussion hervorgerufen. Nach grossem Kampf von Vorderberg gegen Hinterberg wird eine öffentliche Abstimmung durchgeführt, welche ein Resultat von 38 Stimmen für Oedischwend und 49 Stimmen für Herrlisberg ergibt. Somit wird das Bauobjekt Herrlisberg ausgeführt.» 1964 war das neue Notschlachtlokal mit Kühlraum bezugsbereit.
Am 1. Juli 1964 trat wieder eine neue Fleischschau-Verordnung in Kraft, und einmal mehr war Umdenken gefragt. Mit der Abschaffung des dreieckigen Stempels für bedingt bankwürdiges Fleisch wurde eine lange diskutierte Neuerung definitiv eingeführt: Das Fleisch aus Notschlachtungen ist nun «geniessbar» für jedermann, oder es ist für den Menschen «ungeniessbar». Zudem wird das Notschlachtlokal den gewerbsmässigen Schlachtlokalen gleichgestellt, das heisst, es ist nicht mehr zwangsläufig für Notschlachtungen reserviert. So finden in der Sennhütte Herrlisberg, oberhalb der Autobahnraststätte Silberkugel, hinter der grossen Türe mit der Parkverbotstafel bis heute (Not-) Schlachtungen statt.




Regula Höhn-Ziegler


PRÄSIDENTEN DER VIEHVERSICHERUNG

gewählt
1895 Rudolf Hottinger, Tierarzt
1901 Jakob Hoffmann, Oedischwend
1907 Albert Höhn, Hessen (Februar bis Mai)
1907 Jakob Hottinger, Unter Oedischwend
1909 Albert Stocker, Waggital
1913 Walter Hoffmann, Oedischwend
1916 Jakob Haab, Burstel
1919 Jakob Zollinger, Ober Oedischwend
1927 Emil Bollier, Langrüti
1930 Heinrich Brändli, Leihof
1937 Albert Höhn, Aahalden
1949 Hans Stocker, Obere Gisenrüti
1957 Walter Zollinger, Neuhaus
1969 Gottfried Hottinger, Apfelmatte
1972 Albert Bossert, Chalchtaren
1982 Arnold Staub, Luggenbüel
1990 Ernst Brändli, Hintere Rüti

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