Es wurde in den Statuten vom Dezember 1895 festgelegt, dass alle Tiere jährlich dreimal zu schätzen seien. Die Schatzungssumme war dann die Grundlage für die Erhebung der jährlichen Versicherungsprämie (1 Prozent der Schatzungssumme) und für eine Auszahlung im Schadenfall. Das Gemeindegebiet wurde in Analogie zu den Schulgemeinden in die vier Sektionen Dorf, Ort, Langrüti und Stocken aufgeteilt. Je zwei zum Vorstand gehörende Schätzer bildeten zusammen mit dem Präsidenten eine «Schätzungsabordnung». Die Tiere wurden mit Name, Alter und Schatzungssumme in ein sogenanntes Stammregister aufgenommen.
Um Verwechslungen und Missbräuchen vorzubeugen, beschloss der Vorstand 1896, zum Preis von 55 Franken eine Tätowierzange mit Gemeindewappen und wählbarer vierstelliger Nummer anzuschaffen.
Seit 1898 erhielt der Landwirt eine Abschrift der Einschätzungsliste und zusätzlich eine Beschreibung des Signalements der Tiere. Im Jahre 1900 wurde beschlossen, die Tätowierzange durch einen Hornbrand zu ersetzen. Die ordentliche Kreisversammlung von 1904 änderte die Statuten dahingehend, dass Schweine nicht mehr versichert werden konnten. Die letzte Ziege hingegen wurde erst 1947 eingeschätzt.
Um die Kosten der Einschätzungen zu senken, startete der Vorstand 1907 im «Zürcher Bauer» eine Umfrage zum Thema ein-, zwei- oder dreimalige Einschätzung der Tiere. Gestützt auf Erfahrungen anderer Versicherungen wurde der Kreisversammlung im Frühjahr 1908 vorgeschlagen, das Vieh nur noch zweimal jährlich zu schätzen. Nach langem Meinungsaustausch mit vielen Voten und Fragen stimmte die Versammlung zu.
Die Kennzeichnung der Tiere gab immer wieder Gesprächsstoff. 1918 genehmigte die Versammlung einen Kredit von 60 Franken, um zweihundert Ohrring-Nummern anzuschaffen, damit das Jungvieh in grossen Beständen besser unterschieden werden könne. Um die Kasse etwas zu entlasten, wurde ab 1926 für Kühe, älter als zehn Jahre, die Schatzungssumme nur noch zwischen einem Monat vor und zwei Monaten nach dem Kalben ausbezahlt. In der übrigen Zeit wurde das Tier lediglich verwertet.
1927 wechselte man wieder zurück zur dreimaligen Feststellung der Schatzungssumme, und nur ein Jahr später genehmigte die Kreisversammlung ein ganz neues Versicherungsmodell: Jeder der damals 188 versicherten Viehbesitzer musste sich für eine der beiden neu geschaffenen Kategorien mit unterschiedlich hohen Viehpreisen, Prämien und Vergütungen im Schadenfall einschreiben. Die Idee, von niedrigeren Prämien zu profitieren, wenn ein höheres Risiko getragen wird, wurde schon damals aufgegriffen. Dieses neue System war aber insbesondere für den Kassier sehr aufwendig, da die beiden Kategorien getrennte Rechnungen hatten.
Auch bei Schadenfällen kam es immer wieder zu Unstimmigkeiten, so dass an der Kreisversammlung 1931 ein Schreiben der Volkswirtschaftsdirektion verlesen werden musste. Im Protokoll steht: «...Diese Schrift (der Volkswirtschaftsdirektion) hebt hervor, dass das System viel Uneinigkeit gebracht habe, auch sei für finanziell schwächere Landwirte die Versuchung gross, sich zu niedern Katheg. einteilen zu lassen. Bei einem Schadenfall sei dann der Verlust doppelt schwer. Infolgedessen wird der Vorstand eingeladen, der Versammlung die Rückkehr zum alten System auf den 1. Dez. 1931 zu beantragen...» Der Antrag wurde aber mit 46 zu 36 Stimmen abgelehnt und das Zwei-Kategorien-System beibehalten. Obwohl ein Jahr später die Kreisversammlung dieses Modell auch für das Jahr 1932/33 beibehalten wollte, erteilte das Volkswirtschaftsdepartement dazu die Bewilligung nicht mehr. Dies zwang den Vorstand, an der ausserordentlichen Kreisversammlung vom 9. Oktober 1932 neue Statuten genehmigen zu lassen, die aber nachträglich von der Volkswirtschaftsdirektion nicht anerkannt wurden. Das allseitig genehme Modell, abgesegnet vom Viehversicherungskreis an der ordentlichen Herbstversammlung im November 1932, basierte auf dem Verkehrswert der Tiere. Hinzu kamen zeitlich gestaffelte Zuschläge für Trächtigkeit, beziehungsweise Milchleistung (nach dem Kalben), sowie Zuschläge für den Zuchtwert. Zudem wurde ein reduzierter Prämiensatz für Jungvieh und Stiere eingeführt. Abgesehen von Teuerungsanpassungen der Zuschläge sowie Variationen bei den Prämiensätzen je nach Kassenstand, hielt sich dieses Modell während über 60 Jahren. Erst 1993 änderte die Versicherungsstruktur wieder.
1934 wurde eine heute noch zeitgemässe Forderung – das Bonus-System – Realität: Wird die Versicherung während einiger Jahre nicht beansprucht, erhält der Landwirt eine Prämienreduktion (bei 24 und mehr Jahren 50 Prozent), die Zählung beginnt im Schadenfall wieder bei null. Eine Rückvergütung von maximal 40 Prozent für neun und mehr schadenfreie Jahre wird heute noch gewährt. Pro Schadenfall beträgt der Bonusverlust aber nur noch eine Stufe ( = 10 Prozent).
Politische Ereignisse wirkten sich auch in der Viehversicherung aus. So teilte das kantonale Veterinäramt zu Beginn des Zweiten Weltkrieges mit, dass vom Territorial-Kommando 6 der Befehl ergangen sei, innert kürzester Zeit alle Tiere zu markieren, um auf eine eventuelle Evakuation in diesem Gebiet vorbereitet zu sein. Die Ohrmarken würden gratis geliefert, die Markierungszange sei zum Selbstkostenpreis zu beziehen. Die Diskussion, ob markieren oder nicht, zog sich hin bis in den November 1940. Markiert musste werden, doch nun waren die Gründe eine verbesserte Kontrolle der Viehbestände, insbesondere für Inspektoren und Tierärzte. Dies blieb vorerst eine einmalige Aktion. Erst seit 1970 müssen alle versicherten Tiere immer durch eine Ohrmarke gekennzeichnet sein. 1945 beschloss die Kreisversammlung, Beiträge an gewisse medizinische Massnahmen zu entrichten, wenn dadurch ein Schadenfall verhindert werden kann, so zum Beispiel an Fremdkörperoperationen, später auch an Kaiserschnitt-Operationen.