Bis 1617 gehörte die im äussersten westlichen Bereich der Landvogtei Wädenswil gelegene Siedlung Spitzen mitsamt einigen umliegenden Bauernhöfen politisch und kirchlich zu Wädenswil. In den Jahren 1616 bis 1618 wurde dann in Hirzel anstelle der 1491 erstmals erwähnten Kapelle eine Kirche und ein Pfarrhaus gebaut, und 1617 grenzten der Dekan des Zürichseekapitels und der Landvogt von Wädenswil das Gebiet der neuen Kirchgemeinde ab. Spitzen, Spreurmühle, Hinter-Rechberg, Müsli, Bächenmoos, Brunnen, Nussbäumen, Aesch, Ober- und Unterweisserlen wurden in der Folge nach Hirzel kirch- und schulgenössig, blieben aber politisch weiterhin bei Wädenswil.
1703 entstand innerhalb der Landvogtei Wädenswil die neue Kirchgemeinde Schönenberg. Ihr Gebiet umfasste den höher gelegenen Teil des Wädenswiler Berges, nämlich den Haslauber Kreis mit den Siedlungen Haslaub, Wald, Rain, Schwarzenbach, Geissferen, Buchen, Au, Wolfbühl, Gschwend, Säubad (später Neubad), Ferneck, Stollen, Hinterberg sowie aus dem Kreis Mühlestalden alle Höfe oberhalb der Linie Egg-Maas. Der neuen Kirchgemeinde Schönenberg wurden 1703 auch einige Höfe aus dem Richterswiler Berg zugeteilt: untere und obere Kneuwies (Knäus), Tannenmattli, Langmaas, Segel, Unterhengeten, Böschen, Räbgarten, Unter und Ober Laubegg sowie Hütten, das erst seit dem Jahre 1826 eine selbständige Kirchgemeinde darstellt.
Die Bildung der Kirchgemeinde Schönenberg führte zur Verkleinerung der Kirchgemeinde Hirzel. 1703 trennte man nämlich zu Schönenbergs Gunsten von Hirzel die im Jahre 1617 von Wädenswil zugewiesenen Höfe Aesch, Weisserlen, Nussbäumen, Müsli und Hinter-Rechberg wieder ab. Bis 1784 nützten die Muttergemeinde Wädenswil und die Tochtergemeinde Schönenberg das Armen-, Batzen- und Gemeindegut gemeinsam. Dann kam es zum Auskauf und damit zur rechtlichen Trennung der beiden Gemeinwesen. Jede Kirchgemeinde hatte fortan selbständig für die Armen innerhalb ihres Gebietes aufzukommen. Obwohl Spitzen seit 1617 kirchlich zu Hirzel gehörte, wurde noch 1784 vereinbart, dass «für die Besorgung der Armen an der Spitzen» weiterhin die Kirchgemeinde Wädenswil zuständig sei. Alte Rechtsverhältnisse wirkten hier offensichtlich nach.