Der zweite Hexenprozess vom Mai 1520 betraf die in Wädenswil wohnhafte Vyel am Hag.
3 Und dies war ihr Geständnis vor dem Landtag der Johanniterkomturei Wädenswil: Als ich von Einsiedeln heimkehrte und auf die Allmend (Richterswil) kam, begegnete mir ein Mann in einem hübschen schwarzen Kleid, mit einer Feder am Hut und einem grossen Bündel Geld im Busen. Unter dem Arm trug er ein mit Gürteln gefülltes Kästchen. Er bat mich um den Beischlaf und versprach mir dafür viele Güter. Da ich arm war und Kinder hatte, willigte ich ein. Ich führte ihn zu mir heim, tat seinen Willen und lag bei ihm. Danach begehrte er, dass ich Gott, die heilige Mutter Maria und alle Heiligen verleugne, fortan nur ihm diene und tue, was er gebiete. Dafür wolle er mir Gutes tun und mir geben, was ich wünsche. Später hat er mich gelehrt, wie man Leute und Gut verdirbt, auch Reif und Hagel macht. Er ist noch öfter zu mir ins Haus gekommen und hat mit mir geschlafen. Als ich an einem Sonntag oder an einem anderen heiligen Tag zur Kirche gehen wollte, erschien er und wollte das nicht zulassen. Er verlangte, dass ich Wein besorge, den er bezahlen wolle. Er ging jedoch weg, gab mir nichts, und ich musste den Wein bezahlen.
Danach habe ich Fölmys Rind Schaden zugefügt und es verdorben. Da ich fürchtete, deswegen komme Argwohn auf, half ich dem Rind wieder und es starb nicht. Heinz Kretz habe ich Heu abgekauft. Als mich dünkte, er habe mir dafür zu wenig bezahlt, habe ich ihn lahm gemacht. Nachdem er eine Weile grosse Schmerzen gelitten hatte, bat er mich um Hilfe. Ich habe ihm zugeredet und er fühlte sich bald besser.
Danach habe ich in den Matten beim Bächlein einen Reif gemacht. Und hinter dem kleinen Gaden auf der Allmend habe ich vor kurzer Zeit ein kleines Hagelwettert bewirkt, das dann über die Haslen und den Berg hingezogen ist.
Ich habe die Allmendgenossen gebeten, mein Vieh auf der Allmend weiden zu lassen. Das ist mir verweigert worden. Aus Zorn habe ich am Sonntagabend nach dem heiligen Kreuztag auf der Allmend beim Steg im Mülibach ein Hagelwetter gemacht, das den Leuten grossen Schaden zugefügt hat. Dem Feldmoser habe ich zudem ein Kalb verdorben.
Am Montag nach Auffahrt, am 18. Mai 1520, verurteilte der Landtag der Herrschaft Wädenswil Itta Köchlin wegen Hexerei zum Tode. Man übergab die Verurteilte dem Nachrichter, der sie bei lebendigem Leib verbrennen sollte, was sofort geschah. Der Schreiber schloss das Verhörprotokoll mit den Worten: «Gott helfe der Seele.»