DREI WÄDENSWILER HEXENPROZESSE IM 16. JAHRHUNDERT

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 2014 von Peter Ziegler

Im Jahre 2012 publizierte Otto Sigg, der frühere Staatsarchivar des Kantons Zürich, das Buch «Hexenprozesse mit Todesurteil – Justizmorde der Zunftstadt Zürich».1 Darin veröffentlichte er die im Staatsarchiv aufbewahrten Verhörakten von 79 Hexenprozessen, die zwischen 1487 und 1701 im Hoheitsgebiet der Stadt Zürich durchgeführt wurden und mit einem Todesurteil endeten. Unter den publizierten Quellen finden sich auch drei Fälle aus Wädenswil. Sie dokumentieren, wie hier im 16. Jahrhundert Frauen der Hexerei bezichtigt und zum Tode verurteilt wurden.

ITLY AM HAG, 1518

Der erste Prozess, aus dem Jahre 1518, betraf Itly am Hag.2 Die verheiratete Frau, auch Itta Köchlin geheissen, wohnte im Gwad in der Au. Da Wädenswil damals noch nicht zu Zürich, sondern zur Johanniterkommende Wädenswil gehörte, war für die Gerichtsverhandlung und die Verurteilung nicht der Zürcher Rat, sondern das Wädenswiler Landgericht zuständig. Die Anklage lautete auf Ketzerei, Aberglauben und Missetat. Im Verhör gestand die Frau, vor etlicher Zeit sei der Belzebock – der Teufel – auf den Estrich ihres Hauses gekommen und habe ihr zugeredet, er gebe ihr viel Geld und Gut, wenn sie seinen Willen befolge. Danach sei er abermals gekommen; sie habe sich seinem Willen ergeben, mit ihm geschlafen und Gott verleugnet. Darauf sei er noch öfter erschienen, auch in Gestalt eines Mannes.
Vor wohl 25 Jahren habe Mock Kaltbrunner selig ihr etwas Böses zufügen wollen. Da habe sie Reif verursacht, um ihm zu schaden. Dieser habe sich gegen ihren Willen weiter ausgebreitet. Auch im Richterswiler Berg habe sie noch zwei Reife bewirkt, dazu drei Hagelwetter: eines gegen der March, ein anderes gegen Zug und ein drittes über die Weberrüti und andere Güter. Zudem gestand Itta Köchlin, dass sie etliche Haupt Vieh «verderbt» habe.
Für das Wädenswiler Landgericht, den Landtag, war damit erwiesen, dass Köchlin eine Hexe war. Sie wurde am 18. Mai 1518 zum Tod verurteilt und noch am gleichen Tag bei lebendigem Leib verbrannt.
 

VYEL AM HAG, 1520

Der zweite Hexenprozess vom Mai 1520 betraf die in Wädenswil wohnhafte Vyel am Hag.3 Und dies war ihr Geständnis vor dem Landtag der Johanniterkomturei Wädenswil: Als ich von Einsiedeln heimkehrte und auf die Allmend (Richterswil) kam, begegnete mir ein Mann in einem hübschen schwarzen Kleid, mit einer Feder am Hut und einem grossen Bündel Geld im Busen. Unter dem Arm trug er ein mit Gürteln gefülltes Kästchen. Er bat mich um den Beischlaf und versprach mir dafür viele Güter. Da ich arm war und Kinder hatte, willigte ich ein. Ich führte ihn zu mir heim, tat seinen Willen und lag bei ihm. Danach begehrte er, dass ich Gott, die heilige Mutter Maria und alle Heiligen verleugne, fortan nur ihm diene und tue, was er gebiete. Dafür wolle er mir Gutes tun und mir geben, was ich wünsche. Später hat er mich gelehrt, wie man Leute und Gut verdirbt, auch Reif und Hagel macht. Er ist noch öfter zu mir ins Haus gekommen und hat mit mir geschlafen. Als ich an einem Sonntag oder an einem anderen heiligen Tag zur Kirche gehen wollte, erschien er und wollte das nicht zulassen. Er verlangte, dass ich Wein besorge, den er bezahlen wolle. Er ging jedoch weg, gab mir nichts, und ich musste den Wein bezahlen.
Danach habe ich Fölmys Rind Schaden zugefügt und es verdorben. Da ich fürchtete, deswegen komme Argwohn auf, half ich dem Rind wieder und es starb nicht. Heinz Kretz habe ich Heu abgekauft. Als mich dünkte, er habe mir dafür zu wenig bezahlt, habe ich ihn lahm gemacht. Nachdem er eine Weile grosse Schmerzen gelitten hatte, bat er mich um Hilfe. Ich habe ihm zugeredet und er fühlte sich bald besser.
Danach habe ich in den Matten beim Bächlein einen Reif gemacht. Und hinter dem kleinen Gaden auf der Allmend habe ich vor kurzer Zeit ein kleines Hagelwettert bewirkt, das dann über die Haslen und den Berg hingezogen ist.
Ich habe die Allmendgenossen gebeten, mein Vieh auf der Allmend weiden zu lassen. Das ist mir verweigert worden. Aus Zorn habe ich am Sonntagabend nach dem heiligen Kreuztag auf der Allmend beim Steg im Mülibach ein Hagelwetter gemacht, das den Leuten grossen Schaden zugefügt hat. Dem Feldmoser habe ich zudem ein Kalb verdorben.
Am Montag nach Auffahrt, am 18. Mai 1520, verurteilte der Landtag der Herrschaft Wädenswil Itta Köchlin wegen Hexerei zum Tode. Man übergab die Verurteilte dem Nachrichter, der sie bei lebendigem Leib verbrennen sollte, was sofort geschah. Der Schreiber schloss das Verhörprotokoll mit den Worten: «Gott helfe der Seele.»
Am 13. September 1574 wurden im aargauischen Bremgarten die drei der Hexerei bezichtigten Frauen Verena Trost, Barbara Meyer und dere Tochter Anna Lang verbrannt. Illustration in der Chronik des Zürcher Chorherrn Jakob Wick (1522−1588), aufgewahrt in der Zentralbibliothek Zürich.

ELSBETHA SCHÖNENBERGER, 1596

Im Jahre 1549 verkaufte der Johanniterorden die Herrschaft Wädenswil mit allen Rechten an die Stadt Zürich. Damit ging die Blutgerichtsbarkeit an den Rat von Zürich über. Dieser war 1596 zuständig für den Fall der Elsbetha Schönenberger aus Wädenswil.4
Vor dem Zürcher Ratsgericht gestand Elsbetha Schönenberger zunächst rund zwanzig Diebstähle von Stoff, Brot, Hüten usw. in der Innerschweiz, am Zürichsee und in der Stadt Zürich. Dann bekannte sie, in den vergangenen Jahren Peter Leuthold selig von Wädenswil aus Mutwillen im Namen des Bösen «etwas Zeugs» in ein Glas geworfen zu haben. Leuthold trank und starb bald darauf.
Und dies die weiteren Aussagen der Angeklagten: Zu unterschiedlichen Zeiten kam der böse Geist zu mir. Er verlangte, ich solle mich zu ihm bekennen. Dafür versprach er mir Geld und Gut. Er forderte auch den Beischlaf, was ich aber ablehnte. Darauf übernachtete der böse Geist bei mir, tat mir aber nichts an.
Das Zürcher Ratsgericht befand in seinem Urteil vom 1. Mai 1596, es sei nicht erwiesen, dass es zwischen Elsbetha Schönenberger und dem Teufel zum Beischlaf gekommen sei. Deshalb wurde sie nicht bei lebendigem Leib verbrannt, sondern wegen Diebstahl und Giftmord zum Tod durch Ertränken verurteilt. Der Nachrichter hatte ihr die Hände zusammenzubinden, sie in einem Schiff zum Hüttli in der Limmat zu führen, um sie dort im Wasser sterben zu lassen. Das Vermögen fiel an die Stadt Zürich.

ANMERKUNGEN

1 Otto Sigg. Hexenprozesse mit Todesurteil, Frick 2012. Publikation im Internet: https://www.zuerich-geschichte.info/pdfs/Hexenprozesse_Zuerich.pdf
2 Staatsarchiv Zürich. B VII Akten Landvogtei Wädenswil 41.12; 18. Mai 1518. Otto Sigg, S. 18, 205.
3 Staatsarchiv Zürich. B VII Akten Landvogtei Wädenswil 41.12; 14. Mai 1520. Otto Sigg, S. 18/19, 205/206.
4 Staatsarchiv Zürich. B VI 264, fol. 353 f.; 1. Mai 1596. Otto Sigg, S. 95/96, 214.




Peter Ziegler