Blattmann, Hans Caspar (1716-1786)

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 2010 von Peter Ziegler

Ein Bild auf der Auktion

Ende Februar 2010 wurde bekannt, dass das Auktionshaus Schuler, Wollishofen ein Bild aus Wädenswiler Privatbesitz zur Versteigerung bringe. Es handelt sich dabei um ein 111.5 cm langes und 85 cm breites Ölgemälde in einfachem schwarzen Rahmen, das links das Porträt des Wädenswiler Untervogtes Hans Caspar Blattmann zeigt und rechts die Nordansicht der 1767 eingeweihten reformierten Kirche.1 Der Kulturkommission gelang es, das Gemälde für die Stadt zu erwerben. Es hängt nun im Kirchgemeindehaus Rosenmatt. Das Bild ist nicht in erster Linie als Kunstwerk wertvoll, sondern als Dokument zur Wädenswiler Familien- und Kirchengeschichte. Wer es gemalt hat ist nicht bekannt. Als Künstler kommt wohl am ehesten ein durchziehender Maler in Frage, wie es damals manche gab.

Untervogt Blattmann

Auf ovalem Hintergrund ist der nach rechts blickende Untervogt Hans Caspar Blattmann abgebildet, eine damals rund 70 Jahre alte Wädenswiler Persönlichkeit.

Das von der Kulturkommission auf einer Auktion erworbene Ölgemälde mit dem Porträt des Untervogts Hans Caspar Blattmann und dem Bild der 1767 eingeweihten reformierten Kirche Wädenswil.

Die Seestrasse im Giessen, 1932. Links die Giessenmüli von 1577 mit angebautem Aufseherhaus der Tuchfabrik Pfenninger, abgebrochen 1938.

Er trägt die übliche Kleidung: einen blauen Rock über blauer Weste und ein rotes Halstuch. Seine rechte Hand liegt auf einem Protokollbuch. Dieses enthält Einträge zum Bau der reformierten Kirche Wädenswil und stellt damit die Verbindung her zum Kirchengebäude rechts.
Wer war der Porträtierte? Hans Caspar Blattmann kam am 23. Februar 1716 als Sohn von Hans Caspar Blattmann (1679–1759) und der Verena geb. Wunderli von Richterswil zur Welt.2 Sein Vater, der Leutnant Blattmann, war Besitzer der Eichmühle. Hier wuchs Hans Caspar auf, zusammen mit den Schwestern Elsbeth (1717–1798), Verena (1719–1761) und Anna (1728–1797) sowie den beiden Brüdern Hans Heinrich (1721–1798) und Hans Jakob (1724–1796). Am 10. November 1739 verheiratete er sich in der Kirche Schönenberg mit Barbara Eschmann (1720–1767) an der Egg. Er wurde Vater der Kinder Elisabetha (1740–1816), Hans Caspar (1741–1803), Anna Barbara (1743–1817) und Anna Esther (1748–1817). Zwei Knaben wurden tot geboren, zwei weitere Knaben und zwei Mädchen lebten nur wenige Tage lang. Es war die Zeit der grossen Säuglingssterblichkeit.
Im Jahre 1745 kaufte der Vater Hans Caspar Blattmann-Wunderli auf einer Gant die Giessenmühle.3 So konnte er das gleiche Wasser, das auch die Räder der Eichmühle antrieb, nochmals nutzen. Die Handänderung war möglich geworden, weil der Vorbesitzer Johannes Eschmann keine Söhne hatte und keine der fünf Töchter die Giessenmühle übernehmen konnte. Die Witwe Eschmann durfte noch bis Mai 1746 in der Mühle Wohnen.

Dann zog hier der älteste Sohn, Hans Caspar Blattmann-Eschmann, mit Familie ein. Vorher hatte er in der Eichmühle gewohnt. Nun bestätigte er sich als selbständiger Müller.
Als Müller gehörte Blattmann wie sein Vater zur Wädenswiler Oberschicht. Und das war Voraussetzung, um öffentliche Ämter zu bekleiden. Am 7. Juni 1746 präsidierte Landvogt Heinrich Hirzel das Maiengericht.
An diesem Tag wurde der 30-jährige Giessenmüller Blattmann – in der Zürcher Miliz Feldschreiber – zum Landrichter der Herrschaft Wädenswil gewählt.5
Kurz nach Vollendung der Wädenswiler Kirche, am 8. November 1767, starb Hans Caspar Blattmanns Frau an der Wassersucht, und der 67-jährige Müller Blattmann wurde Witwer.6 Gut fünf Jahre später, am 16. Februar 1773, verheiratete er sich zum zweiten Mal: mit Anna Catherina Zeller (1734–1822).7 Deren Bruder, Hans Heinrich Zeller-Locher (1732–1784), amtete seit 1770 als Pfarrer in Wädenswil.8 Aus dieser Ehe stammte Hans Heinrich Blattmann-Höhn (1774–1810), der im Giessen als Metzger tätig war, sich 1802 in St. Gallen und 1804 in Basel niederliess, sich 1807 in Amerika aufhielt und später an der Vorderen Schipfe in Zürich wohnte.9 Anfangs 1753 starb Rudolf Eschmann, der seit 1709 als Untervogt der Herrschaft Wädenswil geamtet hatte. Am 24. Januar 1753 wurde der Nachfolger gewählt: Giessenmüller Hans Caspar Blattmann.10 Das Amt des obrigkeitlich vereidigten Untervogtes war das höchste, das ein Landbürger im Ancien Regime im Zürcher Staat bekleiden konnte.

Pfarrer Hans Heinrich Zeller (1732–1784), Schwiegervater von Hans Caspar Blattmann.

Der Untervogt war Mittler zwischen Bürgern des Dorfes und dem Landvogt im Schloss Wädenswil, dem Repräsentanten der Zürcher Obrigkeit auf der Landschaft. Der Untervogt vollzog die obrigkeitlichen Verordnungen und Mandate, trieb Bussen ein, führte Konkurse durch, machte statistische Erhebungen, nahm den niedrigen Dorfbeamten den Eid ab und wohnte mit dem Landvogt der Ablage der Gemeinderechnung bei.11 Als Zeichen seiner Würde erhielt der Untervogt alle sechs Jahre Tuch zu einem blau-weissen Mantel. War der Mantel noch in einem guten Zustand, konnte der Träger 15 Pfund Geld beziehen. Als Jahresbesoldung erhielt der Untervogt vom Staat zwei Mütt Kernen (108 Kilogramm Korn), drei Eimer Wein (330 Liter) und zehn Pfund Geld.12 Ein Teil der Naturalien musste bei Repräsentationen eingesetzt werden, der Rest konnte verbraucht oder verkauft werden. Im Amt blieb ein Untervogt in der Regel bis zum Tod. Das war auch bei Hans Caspar Blattmann der Fall, der am 23. April 1786 einem Schlaganfall erlag.13

Säckelmeister des Kirchenbaus

Als Untervogt gehörte Hans Caspar Blattmann von Amtes wegen dem Stillstand, der Wädenswiler Kirchenpflege, an. Diese Behörde zählte zwölf Mitglieder. 1762 waren dies nebst Untervogt Blattmann auch der Wädenswiler Landvogt Conrad Orell, Pfarrer Johann Heinrich Hofmeister und Landschreiber Hans Jakob Eschmann. Zu verhandeln gab es in dieser Zeit wichtige Fragen:
Im Jahre 1760 befand die Kirchenbehörde, die noch aus dem Mittelalter stammende, baufällige und viel zu kleine Wädenswiler Kirche solle nicht mehr renoviert, sondern durch einen Neubau ersetzt werden. Wie dieser verwirklicht wurde, hat Geometer Rudolf Diezinger im Jahre 1833 aufgrund zeitgenössischer Aufzeichnungen vom Landrichter Hans Heinrich Höhn in der handschriftlichen Chronik «Wahrhafte Beschreibung der Erbauung der neuen Kirche zu Wädensweil in den Jahren 1764–1767» festgehalten.14 Sie wurde 1967 zur Zweihundert-Jahrfeier der reformierten Kirche Wädenswil ediert.15

Daraus ergibt sich folgende Bau-Chronologie:16 1763 stimmte die Gemeindeversammlung mit grossem Mehr dem Neubau zu.

Als Baumeister verpflichtete man Johann Ulrich Grubenmann (1709–1783) in Teufen, der 1761 die Kirche Oberrieden geplant hatte. Grubenmann legte ein Projekt vor, das «der alten Kirche ähnlich, aber beträchtlich länger» war. Verschiedene Wädenswiler waren mit dem Bauplan nicht zufrieden und zeichneten zum Teil eigene Entwürfe. Pfarrer Johann Heinrich Hofmeister (1721–1770) vermittelte. Er konnte Grubenmann beeinflussen, dass dieser nach dem «Riss» (Bauplan) des einflussreichen Giessenmüllers und Untervogts Hans Caspar Blattmann baute, da dessen Projekt – mit einer Erweiterung des Kirchengebäudes nach der Turmseite – der Gemeinde am besten gefiel.17

Johann Ulrich Grubenmann (1709–1783), Federzeichnung von Max P. Link.

Am 14. Mai 1764 begannen die Fundament-Arbeiten, und am 1. August wurde der Eckstein gesetzt. Im Winter 1764/65 brach man den Glockenturm der alten Kirche ab. Im März 1765 beseitigte man den Dachstuhl des Altbaus, nach Ostern den Rest. Dann wuchsen die Mauern des Neubaus in die Höhe, und noch vor Jahresende konnte der Dachstuhl aufgerichtet werden. Im März 1766 begann Peter Anton Moosbrugger (1732–1806) mit den Stuckaturarbeiten; im Herbst setzte der Wädenswiler Glaser Hans Jakob Scheller die Kirchenfenster ein. Im November versteigerte der Stillstand die Kirchenstühle auf den drei Emporen und im März 1767 die Weiberbänke und Stühle im Schiff. Der Zimmerpolier Hans Jakob Messmer (1730–1801) verfertigte die hölzerne Kanzel, die Moosbrugger schwarz-weiss marmorierte. Mit grossem Volksfest wurde die neue Kirche am 23. August 1767 eingeweiht. Das war am Sonntag nach Bernhard, wonach sich noch heute das Datum der Wädenswiler Chilbi richtet.
Landrichter Hans Heinrich Höhn schreibt, unter den Schriften des Verstorbenen Untervogts Hans Caspar Blattmann habe man eine Haufen Belege von Zahlungen für den Kirchenbau gefunden und überdies den Akkord für den Guss der Glocken.18

Modell des Dachstuhls der reformierten Kirche.

Dies war deshalb der Fall, weil Hans Caspar Blattmann als Säckelmeister des Kirchenbaus geamtet hatte. Diese Aufgabe wurde ihm in der Gemeindeversammlung vom 14. Mai 1764 übertragen, gemeinsam mit Richter und Hauptmann Hauser.19 Die beiden Säckelmeister teilten sich in halbjährlichem Turnus in die neue Aufgabe. In der Bauchronik wird viel über Blattmanns Wirken mitgeteilt: Am 25. Juli 1764 reiste er mit dem Landrichter Höhn und Baumeister Grubenmann nach Baar und Zug, um die dortigen Glocken zu besichtigen.20 Am Sonntag, 17. März 1765, orientierte er die Gemeinde nach dem Gottesdienst über die Anschaffung eines neuen «Kirchenzeits» und der Glocken.21 Am 22. April 1765 reiste er zusammen mit den Landrichtern Höhn, Eschmann und Pfister nach Zug, um mit Uhrmacher Landtwing über die neue Kirchenuhr zu verhandeln. Dann begab er sich zu Ratsherrn Schalch in Schaffhausen, um den Vertrag zur Lieferung von fünf Glocken zu unterzeichnen.22 Als man am 21. Herbstmonat 1765 die Aufrichte des Dachstuhls feierte, wurde nicht nur auf die Gesundheit des Stillstandes und des Landschreibers getrunken, sondern ausdrücklich auch auf jene des sehr engagierten Untervogts Blattmann.23
Im Herbst 1765 meldete Baumeister Grubenmann dem Säckelmeister, es gebe Mehrkosten. Die vereinbarte Summe von 16 000 Gulden reiche nicht aus, da die Bestuhlung im Kostenvoranschlag nicht enthalten sei. Grubenmann verlangte einen Zuschuss von 12 000 Gulden. Hierauf schlug Hans Caspar Blattmann vor, statt Geld zu entlehnen, solle man die Plätze auf den drei fertiggestellten Emporen verkaufen. Dies beschloss die Gemeindeversammlung vom 25. Weinmonat 1766 auf Blattmanns Antrag.24 Am 3. Wintermonat 1766 wurde die Gant durchgeführt. Als Gantmeister amtete Untervogt Blattmann, zusammen mit sieben Landrichtern und dem Weibel Herdener. Die auf Erb und Eigen verkauften Stühle brachten 27 717 Gulden ein. Am 17. Wintermonat musste das Geld bei Blattmann abgeliefert werden. «An diesem Tag wurden dem Untervogt Blattmann über 20 000 Gulden in sein Haus gebracht. Jeder erhielt eine gedruckte Quittung mit der Nummer des Stuhls», vermeldet die Chronik des Kirchenbaus.25
Im März 1767 wurden die Weiberbänke versteigert. Untervogt Blattmann kaufte die zweite Bank linker Hand der Kanzel für Erb und Eigen und bezahlte dafür 1200 Gulden, was 40 Prozent des Architektenhonorars entsprach.26 Nach der Sonntagspredigt vom 10. August 1767 bestieg der Untervogt Blattmann die Kanzel und gab bekannt, es seien zwei Maler angekommen. Wer wolle, könne seinen Vor- und Familiennamen nebst dem Wappen an seine gekauften Kirchenstühle malen lassen. Man könne sich beim Maler anmelden.27 So entstanden beschriftete Kirchenstühle, wie sie in der zweiten Reihe beider Seitenemporen noch heute zu betrachten sind.
Am 19. Christmonat 1767 kam der Stillstand mit dem Baumeister Grubenmann auf dem Gesellenhaus zusammen. Die beiden Bausäckelmeister Blattmann und Hauser verlasen die Baurechnung. Dem Baumeister wurden 39 000 Gulden und 3000 Gulden Trinkgeld bezahlt.28 Das Schlussessen fand am 22. Christmonat 1767 statt. Am 22. März 1768 legte Blattmann seine Baurechnung dem Stillstand vor, und am 22. August 1768 wurde sie der Gemeindeversammlung verlesen und von dieser mit bestem Dank an die beiden Säckelmeister abgenommen.29

Blattmanns eigener Bericht

Untervogt Blattmann, der während des Kirchenneubaus als umsichtiger Säckelmeister geamtet hatte und dem man auch die Planänderung verdankte, war in Wädenswil ein geachteter Mann. Das Ölbild, das sein Porträt neben der Kirche Wädenswils festhält, zeugt davon. Blattmann hat selber eine kurze Chronik des Kirchenbaus verfasst. Das sieben Seite umfassende Manuskript wird in der Dokumentationsstelle Oberer Zürichsee aufbewahrt.30

Dieser Kirchenstuhl mit Schriftzug und Familienwappen von Caspar Blattmann befindet sich in der reformierten Kirche auf der Empore gegen die Schönenbergstrasse.

Quittung für den Kauf eines Kirchenstuhls, ausgestellt im Mai 1780 vom Untervogt Blattmann, Hauptmann Hauser und Kirchenschreiber Jacob Eschmann.

Das Dokument enthält viele Angaben über die Kosten einzelner Arbeiten sowie über die Löhne und Preise in dieser Zeit. Was in der Bauchronik des Landrichters Heinrich Höhn nicht zum Ausdruck kommt, setzte Hans Caspar Blattmann ans Ende seiner Aufzeichnungen: dass er oft auch Verdruss hatte. In heutige Sprache übersetzt, schreibt er in Gedichtform:

An der Kirche viel getreue Arbeit,
aber darbei sehr wenig Freud,
sondern viel und grossen Verdruss
ich unschuldig ausstehen muss.
Doch bin ich zum Werk allzeit bereit
und erhoffe Belohnung nach dieser Zeit
von Gott, der alles grad regiert
und zur Himmelsfreud einführt.
Doch wenn ich alle diese Sachen
halb bös, halb froh lang angesehn,
so fang ich plötzlich an zu lachen
und heimlich auf mich selbsten schmähn.

O Tor, sprach ich in meinem Herzen,
warum bist du nicht stets in Ruh
und siehst dem Bild mit Freud und Schmerz
als einem kleinen Schauspiel zu.


Johann Caspar Blattmann,
Giessenmüller
Untervogt der Herrschaft Wädenswil




Peter Ziegler


Anmerkungen

StAZH = Staatsarchiv des Kantons Zürich

1 «Tages-Anzeiger», 6. März 2010, S. 24. Das Ölgemälde ist schwarz-weiss abgebildet bei Diethelm Fretz. Die Blattmann, Bd. 2, Zürich 1938, Tafel 36. Es befand sich im Besitz von Heinrich Robert Blattmann-Roth in Wädenswil.
2 Diethelm Fretz, Die Blattmann, Bd. 1, Zürich 1934, S. 17, Tafel 7 und S. 60-62. Auch für die folgenden Angaben zur Familie Blattmann.
3 StAZH, BXI Wädenswil 6, Grundprotokoll Wädenswil, Bd. 6, 1741, S. 94a – Peter Ziegler, Aus der Geschichte der Rotfarb im Giessen, in: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1994, Wädenswil 1994, S. 86
4 Diethelm Fretz, Die Blattmann, Bd. 2, S. 47/48. – StAZH, B XI Wädenswil 6, S. 94 ff.
5 StAZH, B VII 41.3, 1746.
6 Diethelm Fretz, Die Blattmann, Bd. 1, S. 60/61.
7 Diethelm Fretz, Die Blattmann, Bd. 1, S. 61.
8 Emanuel Dejung / Willy Wuhrmann, Zürcher Pfarrerbuch 1519-1952, Zürich 1953, S. 97, 648.
9 Diethelm Fretz, Die Blattmann, Bd. 1, Tafel 9.
10 StAZH, F I 103, Mantelbuch, S. 233.
11 Erwin W. Kunz, Die Gemeindefreiheit im alten Zürich, Diss. Zürich 1948. – Peter Ziegler, Wädenswil, Bd. 1, Wädenswil 1970, S. 114.
12 StAZH, F III 38, Landvogteirechnung Wädenswil 1780.
13 Diethelm Fretz, Die Blattmann, Bd. 1, S. 60
14 Kirchgemeindearchiv Wädenswil, IV A 2.
15 Heinrich Höhn, Wahrhafte Beschreibung der Erbauung der neuen Kirche zu Wädensweil in den Jahren 1764-1767, in: Die Kirche von Wädenswil. Jubiläumsschrift zur 200-Jahr-Feier 1967, Wädenswil 1967, S. 39-77.
16 Peter Ziegler, Reformierte Kirche Wädenswil, Wädenswil 2005, S. 7/8.
17 Höhn, Wahrhafte Beschreibung, S. 42.
18 Höhn, Wahrhafte Beschreibung, S. 39/40.
19 Höhn, Wahrhafte Beschreibung, S. 43.
20 Höhn, Wahrhafte Beschreibung, S. 44.
21 Höhn, Wahrhafte Beschreibung, S. 46.
22 Höhn, Wahrhafte Beschreibung, S. 49/50.
23 Höhn, Wahrhafte Beschreibung, S. 52.
24 Höhn, Wahrhafte Beschreibung, S. 54/55.
25 Höhn, Wahrhafte Beschreibung, S. 58/59.
26 Höhn, Wahrhafte Beschreibung, S. 60.
27 Höhn, Wahrhafte Beschreibung, S. 63.
28 Höhn, Wahrhafte Beschreibung, S. 72.
29 Höhn, Wahrhafte Beschreibung, S. 72, 75, 76.
30 Dokumentationsstelle Oberer Zürichsee, OC-5-3:6.