Arbeitgeber und Hauseigentümer handeln

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1993 von Peter Ziegler

Zwei Wädenswiler Vereine wurden 1993 75 Jahre alt: Der «Industrie-Arbeitgeberverein Wädenswil und oberer Zürichsee» sowie der «Haus- und Wohnungseigentümerverband Wädenswil». Wie es zur Gründung dieser beiden heute noch mit Erfolg wirkenden Vereine gekommen ist, zeigt dieser Rückblick.

INDUSTRIE-ARBEITGEBERVEREIN WÄDENSWIL UND OBERER ZÜRICHSEE

Das Jahr 1918, in dem der Industrie-Arbeitgeberverein Wädenswil-Richterswil, wie er anfänglich hiess, gegründet wurde, war das letzte des im Sommer 1914 ausgebrochenen Ersten Weltkriegs. Die neutrale Schweiz wurde nicht in den Krieg hineingezogen, bekam aber dessen Auswirkungen ebenfalls zu spüren. Die sozialen Gegensätze verschärften sich. Die Teuerung drückte hart. Mietzinse und Lebensmittelpreise schnellten in die Höhe. Der Preis für ein Kilogramm Brot stieg von 35 Rappen im April 1914 auf 73 Rappen im März 1919. Die Lohnentwicklung hielt nicht Schritt mit der Teuerung. Ohne kriegswirtschaftliche Vorsorge, ohne Teuerungsausgleich und ohne Preiskontrolle waren die Lohnempfänger und ihre Familien schweren Einschränkungen und Entbehrungen ausgesetzt.
Vor allem in Arbeiterkreisen hegten in der Schweiz viele die Hoffnung auf bessere soziale und politische Verhältnisse. Am 4. Februar 1918 bildeten die Sozialdemokratische Partei der Schweiz und der Schweizerische Gewerkschaftsbund an einer Konferenz in Olten einen Aktionsausschuss, das Oltener Komitee. Dieses formulierte im Laufe der folgenden Monate eine Reihe von wirtschaftlichen, sozialen und politischen Begehren.
Auf Betreiben der Bezirkssektion mit Sitz in Thalwil schlossen sich die Arbeiter der Textilbranche anfangs 1918 zum «Textilarbeiter-Verein Wädenswil» zusammen. Die neu gegründete Arbeitnehmer-Organisation stellte unverzüglich eine Reihe von Forderungen an die Arbeitgeber. Man verlangte eine allgemeine Lohnerhöhung, vermehrte Teuerungszulagen, und man forderte die Anerkennung der Arbeiterorganisationen und ihrer Organe im Bezirk, in der Gemeinde, ja selbst in den Betrieben.
Solche Ansprüche der Arbeiter bewogen die Arbeitgeber zu raschem, einheitlichem Vorgehen. Am 14. März 1918 sandten die Fabrikanten Eduard Fürst und Ernst Felber ein vertrauliches Schreiben an die «tit. Prinzipalschaft Wädenswil». Sie wiesen eingangs auf die Existenz des neuen «Textilarbeiter-Vereins Wädenswil» und auf dessen Forderungen hin und fuhren dann wörtlich fort:
«Als dringendste Notwendigkeit erachten wir vorerst eine gegenseitige Vereinbarung sämtlicher Arbeitgeber der Gemeinde Wädenswil, welche die Anstellungs- und Entlassungsverhältnisse in der Weise ordnet, welche für die Arbeiter eine weitere Arbeitsmöglichkeit im Ortsgebiete Wädenswil ausschliesst, insofern sie die frühere Arbeitsstelle gesetzwidrig oder gröblich verlassen, ohne die Einhaltung der gegenseitig vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen. Ein weiterer Ausbau von Arbeiterschutzbestimmungen dürfte sich anschliessen und vielleicht besonders im heutigen Augenblick das Gute zeitigen, die Arbeiterschaft vor unbesonnenen Schritten, welche von aussen geschürt werden, zu bewahren und die Arbeitgeber vor unmittelbar bevorstehenden Unruhen zu schützen.»
Dem Schreiben war ein Fragebogen beigelegt. Unter anderem interessierte folgendes: «Erachten Sie die Gründung eines Arbeitgeberverbandes Wädenswil – ganz unabhängig von allfälligen Berufsverbänden, denen Sie angehören – zur jeweiligen Besprechung und Regelung der lokalen Arbeiterfragen für tunlich, und können Sie sich zur allfälligen Teilnahme bereiterklären?»
Die straffe Organisation der Arbeiterschaft der Gemeinde Wädenswil und das planmässige Vorgehen gegen einzelne Textilbetriebe hatte die Arbeitgeber zu gemeinsamem Handeln veranlasst: in Wädenswil, Richterswil, Wollerau und Bäch. Am 22. März 1918 trafen sich eine Anzahl Arbeitgeber zu einer Aussprache. Einstimmig beschlossen sie dann, zur Wahrung ihrer Interessen einen «Industrie-Arbeitgeberverband Wädenswil-Richterswil» zu gründen. Am selben Abend wurde ein provisorisches Büro bestellt. Der Ausschuss erhielt den Auftrag, Statuten zu entwerfen und zur konstituierenden Generalversammlung einzuladen. Diese fand am Montag, 15. April 1918, abends halb sieben Uhr, im ersten Stock des Restaurants «Schiffli» in Wädenswil statt. Die Einladung war an folgende Firmen ergangen: in Wädenswil: Baumann & Co., Blattmann & Co., Elektra, J. Erzinger, Fürst & Co., Felber & Cie., Gessner & Cie. AG, H. & J. Hochstrasser; Hulftegger, Steiner & Ehrsam; R. Schwarzenbach, Gebrüder Laue, Naumann & Co., Pfenniner & Cie. AG, Heinrich Rusterholz, Rütter & Cie., J. Schnyder AG, Gebrüder Sträuli (Seifenfabrik), Tuchfabrik Wädenswil AG, Gebrüder Weber (Brauerei), K. Wellinger;
in Richterswil: Kattundruckerei, A. Rebsamen & Co., Erhard Schmid Söhne, Kesselschmiede AG, R. Zinggeler; in Wollerau: Gebrüder Frey; in Bäch: Textilreisserei AG, Mechanische Seidenstoffweberei Zürich in Bäch.
Die Versammlung genehmigte die 19 Paragraphen umfassenden Statuten. § 2 umschrieb den Zweck des neu gegründeten Vereins Industrieller Arbeitgeber mit Sitz in Wädenswil: «Der Verein bezweckt die Erzielung guten Einvernehmens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Wahrung der allen Industriellen gemeinsamen Interessen und die gegenseitige Unterstützung bei Arbeiterausständen.»
Die 5 Vorstandsmitglieder hatten gemäss § 16 folgende Kompetenzen:

a) Auskunft- und Meldewesen
b) Bekanntgabe der Namen ausständiger Arbeiter per Chargebrief an sämtliche Vereinsmitglieder
c) Vermittlung in Streitfällen auf Wunsch der Mitglieder.

Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder waren in § 19 festgehalten:

a) Jedes Mitglied hat sobald es mit seinen Arbeitnehmern in Schwierigkeiten gerät, dem Büro Bericht zu erstatten.
b) Die Mitglieder sind verpflichtet, nur mit ihren eigenen Arbeitern zu unterhandeln.
c) Die Mitglieder verpflichten sich, nach Benachrichtigung durch das Büro keine der an einem Streik teilnehmenden oder von einer Sperre betroffenen Arbeitnehmer bis nach Aufhebung der Massnahmen anzustellen.
d) Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 1/10 Promille des bezahlten Lohns und ist jedes Jahr bis spätestens Ende Februar auf der Basis des Lohnertrags des vorhergehenden Kalenderjahres zu bezahlen.» …

Die erste Versammlung fand am 22. April 1918 statt. Der neu gewählte Vorstand setzte sich wie folgt zusammen: Wilhelm Pfenninger, Wädenswil, Präsident
Ernst Felber, Wädenswil, Vizepräsident und Aktuar
Direktor Schmidlin, Kattundruckerei AG, Richterswil, Quästor
Emil Isler, Wädenswil, Beisitzer Direktor Steiger, Kesselschmiede AG, Richterswil, Beisitzer.
Am selben Abend erweiterte man die Statuten um folgenden Anhang: «Die von einem Streik betroffenen Firmen verpflichten sich, während eines Streiks keine Arbeiter anderer Verbandsfirmen einzustellen ohne deren Zustimmung.»
Bereits in den ersten Maitagen des Jahres 1918 begann der neue Zusammenschluss der Arbeitgeber zu spielen. In der Tuchfabrik Wädenswil AG und in der Firma Pfenninger hatte die Arbeiterschaft höhere Löhne gefordert. Nach der Ablehnung des Begehrens waren mehrere Kündigungen eingereicht worden. Mit Datum vom 5. Mai stellte der Verein allen Mitgliedern die Sperrliste Nr. 1 zu und bat darum, dass keiner der Streikenden in einem andern Betrieb wieder angestellt werde. Gesperrt wurden im Juni 1918 auch Arbeiter der Hutfabrik Hochstrasser und der Textilreisserei AG Bäch. Grösseres Ausmass nahm ein Streik an, welcher am 18. Juli 1918 von 29 Italienern in der Tuchfabrik Pfenninger begonnen wurde und tags darauf auch 19 Ausnäherinnen und Spulerinnen veranlasste, von der Arbeit wegzulaufen. Grund: Forderungen nach 30prozentiger Lohnerhöhung, nach Extra-Teuerungszulagen für drei Tage und nach Herabsetzung der Arbeitszeit auf zehn Stunden waren nicht erfüllt worden. Der Streik dauerte bis anfangs August. Arbeiter, die bei Pfenninger erneut eingestellt wurden, nahmen ihre Arbeit am 5. August bedingungslos wieder auf.
Mit Zirkular vom 17. Oktober 1918 gab das Büro des Industrie-Arbeitgebervereins Wädenswil-Richterswil seinen Mitgliedern bekannt, in der Richterswiler Filiale der Firma Gessner seien zufolge agitatorischer Umtriebe eine Weberin und eine Zettlerin entlassen worden.
Das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern war auch in der Region Wädenswil gespannt. Unter dem Eindruck der innenpolitischen Verhältnisse in der Schweiz verschärfte es sich zusehends. Zum Bruch kam es in Wädenswil ebenfalls während des Landesstreiks vom 11. bis 15. November 1918. Der Chronist der Lesegesellschaft Wädenswil zog nach dem für die Arbeiter enttäuschenden Streikabbruch folgende Bilanz: «Nicht berauschendes Siegesgefühl beherrscht die Bürgerlichen, sondern der feste Wille zu einer Sozialpolitik, die sich den Verhältnissen besser anzupassen versteht, als es vorher der Fall war.» Und auf diesem Gebiet wartete der vor 75 Jahren in Wädenswil gegründete Industrie-Arbeitgeberverein bald auch mit Leistungen auf.
 
Der Dorfkern von Wädenswil um 1920 – in der Gründungszeit des Industrie-Arbeitsgebervereins und des Haus- und Wohnungseigentümerverbandes.




Peter Ziegler