Planung in der Region Zimmerberg

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1979 von Christian Rogenmoser

Wie es dazu kam

Ist der Ausdruck «Planung» ein Modewort, welches oft für vieles, meist Zweideutiges missbraucht wird, oder ist er die Bezeichnung für ein echtes Bedürfnis in unserer Zeit?
Beides trifft wohl zu, doch wenden wir uns dem naheliegenden letzteren Sinn zu und betrachten die Planung in der Region Zimmerberg.
Die Planung, und in diesem besonderen Fall die Regionalplanung, ist für den Kanton Zürich und auch für die Gemeinden des Bezirkes Horgen nichts Neues. Seit 1964 besteht die «Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg» als Verein; er ist zu Beginn der sechziger Jahre aus der Gemeindepräsidentenkonferenz zur Bearbeitung überkommunaler Planungs- und Koordinationsaufgaben hervorgegangen. Die Bemühungen gingen dahin, überörtliche Planungsaufgaben gemeinsam zu lösen und die einzelnen dafür notwendigen Massnahmen in einem grösseren Rahmen aufeinander abzustimmen. Die Planungsgruppen der umliegenden Bezirke und der Stadt Zürich haben sich zu einem grösseren Dachverband, dem Verein «Regionalplanung Zürich und Umgebung» (RZU) zusammengeschlossen.
Mit dem neuen Planungs- und Baugesetz (PBG), welches die Stimmbürger am 7. September 1975 angenommen haben, sind planungsrechtliche Bestimmungen geschaffen worden, nach denen die Gemeinden zur Mitwirkung an der Regionalplanung verpflichtet sind; ist doch diese ein wichtiges Bindeglied zwischen kantonaler und kommunaler Planung. Die Regionalplanungsverbände bilden eine unerlässliche Voraussetzung dafür, dass nicht alle Entscheide von überkommunaler Bedeutung auf die staatliche Ebene verlegt werden müssen. Aus dem Verein ist daher im Jahre 1977 der Zweckverband «Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg» (ZPZ) entstanden. Ein Zweckverband war rechtlich notwendig, da sich die Mitwirkung an der Raumplanung in der heutigen Zeit nicht mehr in der privatrechtliehen Form lösen lässt, ist doch den Stimmberechtigten im Planungsverband ein Referendums-, Initiativ- und Anfragerecht zu gewähren.
Der ZPZ obliegt die Aufgabe, die Planung der Mitgliedergemeinden auf regionale Ziele auszurichten und die ihr vom Staat übertragenen Planungen auszuarbeiten und nachzuführen. Es geht aber auch darum, die Planung überörtlicher Körperschaften zu koordinieren und an Leitbilduntersuchungen des Kantons mitzuwirken.
Die ZPZ verfügt über eine Delegiertenversammlung als Legislative, welche als Hauptaufgabe die Regionalpläne und Anträge an die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden zu verabschieden sowie die Verbandsverwaltung zu beaufsichtigen hat und über einen Vorstand aus sieben Mitgliedern, welcher als Exekutive den Verband leitet und nach aussen vertritt.

Tätigkeit der Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg

Unter Beizug eines Planungsbüros war die ZPZ seit ihrer ersten Delegiertenversammlung vom 18. Mai 1978 sehr aktiv.
In erster Linie ging es darum, den Siedlungs- und Landschaftsplan, wie er vom Kantonsrat festgesetzt wurde, wie folgt zu erweitern bzw. folgende Festlegungen vorzunehmen:
- Baugebiete mit halbstädtischer und ländlicher Bebauung
- landschaftlich empfindliche Baugebiete
- schützenswerte Ortsbilder, Einzelobjekte und Umgebungsschutz
- Industriegebiete und Gemeinden mit Zentren
- Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen
- Naturschutzgebiete, Aussichtspunkte, Erholungsgebiete
- Trenngebiete ohne Neubauten zwischen oder allenfalls innerhalb den Gemeinden
- Landwirtschaftsgebiete mit einerseits erhöhter Erholungsattraktivität und anderseits besonderer Eignung für den Glashaus-Gartenbau
- Materialgewinnung und Ablagerung
 
Nach den Vorstellungen des Kantons wäre das Gebiet des Bezirkes Horgen − ausser den drei Berggemeinden –halbstädtisch. Bereits dies war ein erster, recht umstrittener Punkt. Für Wädenswil waren die Delegierten der Bezirksgemeinden mehrheitlich der Ansicht, der Dorfteil Au sei als ländlich zu bezeichnen. Das PBG erlaubt jedoch eine derartige Trennung nur in sehr begründeten Fällen, welche für die Au wohl kaum zutreffen. Auch landschaftlich empfindliche Baugebiete gibt es am Zürichsee recht viele. Es ging darum, an unüberbauten Abhängen und Kreten zu retten, was es noch zu retten gab.
Schutzwürdige Ortsbilder findet man in Richterswil, Wädenswil (allerdings erst im zweiten Anlauf), Horgen, Langnau, Hirzel und Schönenberg (Tanne).
Als Zentren von regionaler Bedeutung sind vorläufig die Gemeinden Adliswil, Horgen, Thalwil und Wädenswil bezeichnet worden.
Grössere Industriegebiete gibt es in Adliswil, Thalwil, Wädenswil (Hintere Rüti) und Richterswil.
Bei der Festlegung von Naturschutzgebieten von regionaler Bedeutung − kantonale Gebiete, wie die Halbinsel Au oder der Hüttnersee, sind bereits festgelegt − war wohl nebst dem Vorstand auch jeder Delegierte ein «Fachmann». Es gab heftige Diskussionen, und die Liste ist noch nicht vollumfänglich bereinigt.
Landwirtschaftsgebiete mit erhöhter Erholungsattraktivität konnten noch keine ausgeschieden ebenso Gebiete mit Eignung Glashaus-Gartenbau.
Fast ebenso viel wie der Siedlungs- und Landschaftsplan gab auch der Verkehrsplan zu diskutieren. Dieser beinhaltet die
- Regionalstrassen
- Park-und-Ride-Anlagen Radwege
- Reitwege, Fuss- und Wanderwege
- regionalen Buslinien
Eine recht heikle Arbeit ist das Festlegen von Regionalstrassen, welche im Besitz des Kantons sind und von diesem erstellt und unterhalten werden. Das vom Kanton vorgeschlagene Netz umfasste bei weitem nicht den Umfang des heutigen Kantonsstrassennetzes. Das heisst, ein recht grosser Teil davon fällt neu den Gemeinden zu und ist in bezug auf Unterhalt, Ausbau und Fortbestand mit nicht zu unterschätzenden Kosten verbunden. Es ist daher verständlich, dass verschiedene Gemeinden ihre Durchgangsstrasse als regional bezeichnet haben woIlen; Wädenswil nebst der Seestrasse die Zugerstrasse, die Einsiedlerstrasse und die Obere Bergstrasse.
Bei der Festlegung regionaler Buslinien war der Vorstand der ZPZ noch recht zurückhaltend; er wird erst nach den Abklärungen über öffentliche Bauten und Anlagen Vorschläge ausarbeiten. Alte Pläne einer Zimmerbergbahn von Samstagern bis Horgen-Oberdorf waren kaum noch jemandem bekannt und sind scheinbar heute nicht mehr von Interesse. Ob dies auch in Zukunft, mit der zunehmenden Erdölverknappung, der Fall sein wird, kann sich vielleicht bald zeigen.
Über den Versorgungsplan und den Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen sind bis jetzt noch keine Beschlüsse gefasst worden. Letzterer dürfte für Wädenswil hinsichtlich Standort einer Kunsteisbahn und eines Ausbildungszentrums für den Zivilschutz von Bedeutung sein.

Schlussbemerkungen

Wie diese Ausführungen zeigen, hat die Regionalplanung am Zimmerberg eine recht grosse Bedeutung erreicht und wird dem vom Kanton vorgeschriebenen Abschluss im Jahre 1980 immer näher rücken. Die Einflussmöglichkeit der Gemeinden in der Phase der sogenannten Anhörung und über deren Delegierte wird im Sommer/Herbst 1979 zum Zuge kommen. Wädenswil selbst wird ab 1980 die Kommunalplanung in Angriff nehmen, was sicher noch ebenso viele Diskussionen auslösen wird.





Christian Rogenmoser