Unter Beizug eines Planungsbüros war die ZPZ seit ihrer ersten Delegiertenversammlung vom 18. Mai 1978 sehr aktiv.
In erster Linie ging es darum, den Siedlungs- und Landschaftsplan, wie er vom Kantonsrat festgesetzt wurde, wie folgt zu erweitern bzw. folgende Festlegungen vorzunehmen:
- Baugebiete mit halbstädtischer und ländlicher Bebauung
- landschaftlich empfindliche Baugebiete
- schützenswerte Ortsbilder, Einzelobjekte und Umgebungsschutz
- Industriegebiete und Gemeinden mit Zentren
- Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen
- Naturschutzgebiete, Aussichtspunkte, Erholungsgebiete
- Trenngebiete ohne Neubauten zwischen oder allenfalls innerhalb den Gemeinden
- Landwirtschaftsgebiete mit einerseits erhöhter Erholungsattraktivität und anderseits besonderer Eignung für den Glashaus-Gartenbau
- Materialgewinnung und Ablagerung
Nach den Vorstellungen des Kantons wäre das Gebiet des Bezirkes Horgen − ausser den drei Berggemeinden –halbstädtisch. Bereits dies war ein erster, recht umstrittener Punkt. Für Wädenswil waren die Delegierten der Bezirksgemeinden mehrheitlich der Ansicht, der Dorfteil Au sei als ländlich zu bezeichnen. Das PBG erlaubt jedoch eine derartige Trennung nur in sehr begründeten Fällen, welche für die Au wohl kaum zutreffen. Auch landschaftlich empfindliche Baugebiete gibt es am Zürichsee recht viele. Es ging darum, an unüberbauten Abhängen und Kreten zu retten, was es noch zu retten gab.
Schutzwürdige Ortsbilder findet man in Richterswil, Wädenswil (allerdings erst im zweiten Anlauf), Horgen, Langnau, Hirzel und Schönenberg (Tanne).
Als Zentren von regionaler Bedeutung sind vorläufig die Gemeinden Adliswil, Horgen, Thalwil und Wädenswil bezeichnet worden.
Grössere Industriegebiete gibt es in Adliswil, Thalwil, Wädenswil (Hintere Rüti) und Richterswil.
Bei der Festlegung von Naturschutzgebieten von regionaler Bedeutung − kantonale Gebiete, wie die
Halbinsel Au oder der
Hüttnersee, sind bereits festgelegt − war wohl nebst dem Vorstand auch jeder Delegierte ein «Fachmann». Es gab heftige Diskussionen, und die Liste ist noch nicht vollumfänglich bereinigt.
Landwirtschaftsgebiete mit erhöhter Erholungsattraktivität konnten noch keine ausgeschieden ebenso Gebiete mit Eignung Glashaus-Gartenbau.
Fast ebenso viel wie der Siedlungs- und Landschaftsplan gab auch der Verkehrsplan zu diskutieren. Dieser beinhaltet die
- Regionalstrassen
- Park-und-Ride-Anlagen Radwege
- Reitwege, Fuss- und Wanderwege
- regionalen Buslinien
Eine recht heikle Arbeit ist das Festlegen von Regionalstrassen, welche im Besitz des Kantons sind und von diesem erstellt und unterhalten werden. Das vom Kanton vorgeschlagene Netz umfasste bei weitem nicht den Umfang des heutigen Kantonsstrassennetzes. Das heisst, ein recht grosser Teil davon fällt neu den Gemeinden zu und ist in bezug auf Unterhalt, Ausbau und Fortbestand mit nicht zu unterschätzenden Kosten verbunden. Es ist daher verständlich, dass verschiedene Gemeinden ihre Durchgangsstrasse als regional bezeichnet haben woIlen; Wädenswil nebst der Seestrasse die Zugerstrasse, die Einsiedlerstrasse und die Obere Bergstrasse.
Bei der Festlegung regionaler Buslinien war der Vorstand der ZPZ noch recht zurückhaltend; er wird erst nach den Abklärungen über öffentliche Bauten und Anlagen Vorschläge ausarbeiten. Alte Pläne einer Zimmerbergbahn von Samstagern bis Horgen-Oberdorf waren kaum noch jemandem bekannt und sind scheinbar heute nicht mehr von Interesse. Ob dies auch in Zukunft, mit der zunehmenden Erdölverknappung, der Fall sein wird, kann sich vielleicht bald zeigen.
Über den Versorgungsplan und den Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen sind bis jetzt noch keine Beschlüsse gefasst worden. Letzterer dürfte für Wädenswil hinsichtlich Standort einer Kunsteisbahn und eines Ausbildungszentrums für den Zivilschutz von Bedeutung sein.