WIE DER ORTSNAME WÄDENSWEIL ZU WÄDENSWIL WURDE

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 2003 von Peter Ziegler

Am 15. August 1902 entschied der Bundesrat in einem jahrelangen Streit, dass alle Ortschaften mit der Endung «-weil» auf «-wil» umzubenennen seien. Der Zürcher Regierungsrat machte dies am 15. Januar 1903 bekannt. Am linken Seeufer waren Wädenswil, Richterswil und Thalwil von der Neuerung betroffen.
Seit 1896 fanden heftige Diskussionen statt, welches die richtige Schreibweise sei. Die Wädenswiler Behörden bekundeten Mühe mit der Neuerung «Wädenswil» und entschlossen sich erst 1904 zur definitiven Einführung.

EIN POSTSTEMPEL ALS AUSLÖSER

Im Jahre 1896 änderte die Eidgenössische Postverwaltung auf den Poststempeln und den Anschriften der Postbüros die Schreibweise der Ortschaften mit den Endungen «-weil» auf «-wil» ab.1 In der Region Zürichsee wurden dadurch aus Richtersweil, Wädensweil, Thalweil und Adlisweil die neuen Bezeichnungen Richterswil, Wädenswil, Thalwil und Adliswl. Gleichzeitig wählte das Topographische Büro für die erneuerten Landkarten, den Siegfried-Atlas, in allen Kantonen anstelle von «-weil» und «-wyl» die einheitliche, moderne Schreibweise mit Endung «-wil».

Bis um 1850 übliche Ortsbezeichnung «Wädensweil». Formular der Kirchenschreiberei, um 1825.

Poststempel «Wädensweil», 10 August 1885.

OPPOSITION IN WÄDENSWEIL

Der Gemeinderat Wädenswil, und auch ein grosser Teil der Bevölkerung konnte sich mit dieser Neuerung nicht abfinden. Mit Schreiben vom 7. Oktober 1897 stellte die Behörde daher beim Schweizerischen Post- und Eisenbahndepartement das Gesuch, «es möchte der Poststempel geändert und auf demselben wieder die früher übliche Schreibart Wädensweil angebracht werden».2

Poststempel «Wädenswil», 19. September 1896. Dieser Stempel löste die Diskussion um die Schreibweise des Ortsnamens aus.

ABSCHLÄGIGE ANTWORT AUS BERN

Am 19. Oktober 1897 traf die Antwort aus Bern ein, formuliert in damals üblichem Amtsdeutsch: «Indem wir Ihnen den Empfang des geschätzten Schreibens vom 7. dies bescheinigen, beehren wir uns, Ihnen in Beantwortung desselben folgendes mitzuteilen:
Die Postverwaltung ist zu der Schreibweise ‚wil’ für alle in Frage kommenden Ortsnamen zurückgekehrt anlässlich der Neuausgabe der offiziellen Postkarte der Schweiz. Die Postverwaltung hielt sich hierbei im allgemeinen an die für den Siegfriedatlas angenommene Schreibweise und hat seiner Zeit nicht ermangelt, sich diesfalls mit dem Eidg. Topographischen Bureau ins Einvernehmen zu setzen.
Ihr neuerliches Gesuch um Abänderung des Poststempels ‚Wädenswil’ in ‚Wädensweil’ und die daran geknüpfte Bemerkung, dass es wünschbar wäre, wenn diese letztere Schreibweise künftig auch in den Kartenwerken angewendet würde, hat der Postverwaltung Veranlassung gegeben, sich nochmals an das Eidg. Topographische Bureau mit dem Gesuch um Abgabe eines Gutachtens zu wenden...»3

Ausschnitt aus der Gemeindekarte, welche der Verschönerungsverein Wädenswil im Jahre 1900 herausgab.

EIN GUTACHTEN SPRICHT FÜR «-WIL»

Das Gutachten betonte, die Schreibweise Wädensweil statt Wädenswil sei erst in neuerer Zeit eingeführt worden und sei einzig im Kanton Zürich für alle auf -wil endenden Ortsnamen üblich. Schon Hans Conrad Gyger habe 1667 für die Beschriftung seiner Zürcher Kantonskarte die Bezeichnung «-wyl» gewählt und nirgends «-weil». Schon damit sei die Berechtigung von «-wil» statt «-weil» nachgewiesen.
Im Übrigen, so wurde weiter ausgeführt, hätten eine Reihe von Kantonen die Ortsnamen durch spezielle Kommissionen prüfen lassen, so Thurgau, St. Gallen, Aargau und Bern. Kein einziger Kanton verlangte «-weil». «Im Interesse einer einheitlichen Schreibweise mussten wir also im Siegfriedatlas für alle Kantone ‚-wil’ anwenden. Mit Ausnahme von einzelnen Gegenden des Kantons Zürich ist diese Schreibweise auch volkstümlicher als ‚-weil’. Das Topographische Bureau sieht sich nicht veranlasst, auf seinen Beschluss zurückzukommen und beantragt auch Ihnen, dem Gesuche des Gemeinderates von Wädensweil nicht zu entsprechen, damit die offizielle Schreibweise eine einheitliche bleibe.»4
Im Brief vom 19. Oktober 1897 an den Gemeinderat hielt die Postverwaltung abschliessend fest: «Da in Ihrem Schreiben erwähnt wird, dass der Stempel des Telegraphenbureau auf Wädensweil laute und dass die Verschiedenheit des Post- und des Telegraphenstempels zu allerlei Inkonvenienzen führe, so haben wir nicht ermangelt, der Telegraphendirektion vom Sachverhalt Kenntnis zu geben.»5

DIE UNZUFRIEDENEN ORGANISIEREN SICH

Der Gemeinderat Wädensweil konnte sich mit der Antwort aus Bern nicht abfinden und suchte Gleichgesinnte für seinen Kampf. Am 14. November 1897 ging an die Behörden aller «-weil»-Orte im Kanton Zürich ein Zirkular mit der Anfrage, ob sie sich der allgemein schweizerischen Schreibart anschliessen oder die spezifisch zürcherische beibehalten wolle. Es antworteten die Gemeinderäte von Adlisweil, Hinweil, Oetweil am See, Oetweil an der Limmat, Richtersweil, Riffersweil und Thalweil. Übereinstimmend betonten sie, man wolle an der bisherigen Schreibart «-weil» festhalten.6

Gruss aus «Wädensweil», Ansichtskarte um 1900. Ab 1903 erscheint auf neuen Ansichtskarten der Name «Wädenswil».

KRITIK AM TOPOGRAFISCHEN BÜRO

Nun griff die Presse den Ortsnamenstreit auf, und es kamen Reaktionen. Im «Allgemeinen Anzeiger vom Zürichsee», im «Landboten», in der «Thurgauer Zeitung» und in der «Neuen Zürcher Zeitung» erschienen Abhandlungen, welche die Schreibweise -weil verteidigten.7 Die Staatskanzlei des Kantons Thurgau sandte am 20. November 1897 einen Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 24. Mai 1878 nach Wädenswil. Daraus ging hervor, dass schon damals vom Thurgau verlangt wurde, auf der topografischen Karte seien die auf -wil oder -wilen endenden Ortsnamen auf -weil und -weilen umzuändern. Der Gemeinderat Adlisweil gab Kenntnis von einem abgelehnten Gesuch an das Post- und Eisenbahndepartement, «es möchte die Firmatafel des Postbureaus, auf welcher die Benennung ‚Adliswil’ angebracht worden war, in Adlisweil abgeändert werden».8

KONFERENZ IN ZÜRICH

In ihren Antwortschreiben regten verschiedene Gemeinderäte an, man solle sich zu einer gemeinsamen Besprechung der Angelegenheit treffen. Die Konferenz fand am 29. Dezember 1897 in Zürich statt.9 Alle Anwesenden sprachen sich für die Beibehaltung der Schreibweise -weil aus. Die Abgeordneten von Thalweil, Adlisweil und Richtersweil erklärten, sie würden nicht von der bisherigen Schreibweise abrücken, selbst wenn die Post eine andere gebrauche. Und als weiteres Resultat: Die Konferenz beschloss, sich in einem Schreiben an den Bundesrat zu wenden.

SCHREIBEN AN DEN BUNDESRAT

Am 7. Januar 1898 unterzeichneten der Wädensweiler Gemeindepräsident Dr. Robert Haab (der spätere Bundesrat) und Gemeinderatsschreiber Jakob Höhn ein ausführliches Schreiben an den Bundesrat, mitunterzeichnet vom Gemeinderat Adlisweil.10 Darin heisst es unter anderem: «Das Bestreben des h. Post- und Eisenbahndepartements, für alle schweizerischen Gemeinden mit der betreffenden Endung eine gleichmässige Schreibart einzuführen, ist gewiss eine sehr anerkennenswerte. Für die in Frage kommenden zürcherischen Gemeinden hätte dies aber eine Änderung der seit Jahren im amtlichen und Geschäftsverkehr gebrauchten Schreibweise zur Folge, welche sehr viele Inkonvenienzen mit sich brächte. Und schliesslich kann es doch im Ganzen ziemlich gleichgültig sein, ob eine Gemeinde im Kanton Bern oder St. Gallen ihren Namen mit -wil, die zürcherischen Gemeinden mit -weil schreiben. Auf eine gelehrte Untersuchung darüber, welche Schreibart sprachlich die richtigere sei, wollen wir gar nicht eintreten.
Wir erlauben uns, diese Eingabe an den h. Bundesrat zu richten, nicht als Rekurs gegen den Bescheid des h. Post- und Eisenbahndepartements, sondern weil die Angelegenheit in das Gebiet von zwei Departementen fällt. Denn wir wünschen, dass die Änderung der Schreibart bei Neuauflagen auch in den eidg. Kartenwerken eintrete. Leider hat die neue Schreibart, gestützt auf diese Kartenwerke, auch in der neuen Schulwandkarte des Kantons Zürich Eingang gefunden, weshalb wir uns veranlasst sehen, von dieser Eingabe auch dem h. Regierungsrat des Kantons Zürich Mitteilung zu machen, mit dem Gesuch um Anordnung der betreffenden Änderung in der Schulwandkarte.
Unser Gesuch geht also dahin, es möchte der h. Bundesrat sowohl im Verkehr der Post als in den eidg. Kartenwerken die im Kantons Zürich übliche Schreibart nämlich Wädensweil, Thalweil, Richtersweil usw. zur Anwendung bringen lassen.»

ENTSCHEIDE AUF KANTONALER EBENE

Der Bundesrat sah keinen direkten Handlungsbedarf und delegierte die Angelegenheit an das Eidgenössische Departement des Innern. Dieses gab das Geschäft mit Schreiben vom 15. April 1899 an den Regierungsrat des Kantons Zürich weiter, welcher die Direktion des Innern damit beauftragte.11 Am 19. April 1899 lieferte diese dem Regierungsrat ihr Gutachten ab.12 Darin wird Bezug genommen auf eine Diskussion in der Geographischen Gesellschaft Zürich, in der sich die Professoren Aeppli, Meyer v. Knonau und Heim für die vom lateinischen villare abgeleitete Form -wil ausgesprochen hatten. Diese Form sei auch in den übrigen schweizerischen Kantonen und im Grossherzogtum Baden verbreitet. Der Regierungsrat übernahm den Antrag der Direktion des Innern und schrieb am 27. April 1899 u.a. an das Eidgenössische Departement des Innern:13 «... Man hat nie ‚Weil“ geschrieben für Wyl im Rafzerfeld, für Wyla bei Turbenthal, nie ‚Weiden’ statt ‚Wyden’, nie ‚Geirenbad’ für ‚Gyrenbad’. Aus all diesen angeführten Gründen halten wir die Schreibart ‚wil’ für die richtige, wie sie auf allen Blättern des grossen Siegfriedatlas 1:25'000 und wie sie auch auf der zürcherischen Schulwandkarte Anwendung gefunden hat.»14
Der kantonalen Ämter hielten sich bald konsequent an die neue Schreibweise; das «Amtsblatt des Kantons Zürich» verwendete sie ab 1901.15 Und die betroffenen Gemeinden am Zürichsee?

WEITERHIN «WÄDENSWEIL»

In Wädensweil, aber auch in Richtersweil, Thalweil und Adlisweil hielt man hartnäckig an der bisherigen Schreibweise fest. Zwar hatte der Bundesrat am 3. Juli 1899 einen «Beschluss betreffend die Ortsnamen auf ‚weil’, ‚wyl’ und ‚wil’» gefasst, aber die neue Namenform war einstweilen nur für die eidgenössischen Verwaltungsstellen verbindlich. Nachdem Gespräche mit den Kantonsregierungen stattgefunden hatten, legte der Bundesrat am 15. August 1902 in einem Verzeichnis «Die obligatorische Schreibweise der Namen der schweizerischen politischen Gemeinden für die Bundesverwaltung»16 fest. Wenig später ersuchte er die Kantonsregierungen, gleichlautende Beschlüsse zu fassen.

REGIERUNGSRATSBESCHLUSS: WÄDENSWIL

Am 15. Januar 1903 erliess der Regierungsrat des Kantons Zürich ein Rundschreiben an sämtliche Verwaltungs- und Gerichtsbehörden des Kantons Zürich um dahin zu wirken, «dass die Bundesorthographie für die Gemeindenamen auch von den kantonalen und den Gemeindebehörden sowie vom Publikum angewendet werde». Dabei sei der Bundesratsbeschluss immerhin so auszulegen, «dass Stempel, Siegel, Papiere mit Vordruck (Briefpapiere, Couverts, Formulare, Protokolle), welche mit der neuen Orthographie in Widerspruch stehen, bis eine Ersetzung derselben ohnehin notwendig werde, auch fernerhin noch benutzt werden dürfen».17

NEIN, WÄDENSWEIL!

In Wädensweil, von wo schon 1897 die Opposition gegen die neue Schreibung des Ortsnamens ausgegangen war, rief die Druckschrift des Regierungsrates erneut Unwillen hervor. Der «Allgemeine Anzeiger vom Zürichsee» kommentierte am 29. Januar 1903:18 «Leider hat auch unsere zürcherische Regierung der Anregung (des Bundesrates) Folge geleistet, indem sie die ihr unterstellten Behörden, das Publikum und die Presse ersucht, die neue Schreibweise anzuwenden. Es möge beim Ersuchen bleiben! Ob die Schreibweise ‚wil’ für ‚weil’ sprachwissenschaftlich richtiger ist oder nicht, sollen vorerst die Gelehrten entscheiden, die darüber noch nicht einig sind. Es geht aber nicht an, durch einen bureaukratischen Federstrich die bisher übliche Schreibweise ‚weil’ ohne Not zu beseitigen. Deshalb schreiben wir auch in Zukunft Adlisweil, Thalweil, Wädensweil etc.»

Titelblatt der 2. Auflage der Gemeindekarte, jetzt mit modernem Namen «Wädenswil».

Ausschnitt aus der Gemeindekarte von 1903.

BEFÜRWORTER DER REFORM

Am 31. Januar 1903 meldete sich im Anzeiger» ein Befürworter der Reform:19 «Es scheint uns nicht gerechtfertigt, die eidgenössischen und die kantonalen Behörden zu tadeln oder ihr Vorgehen mit hämischen Bemerkungen zu kritisieren. Im Gegenteil verdienen sie unseres Erachtens in ihrem Bestreben, in der Schreibweise der Ortsnamen in der ganzen Schweiz Sicherheit, Einheit und Übereinstimmung herzustellen, Anerkennung. Die Schreibweise ‚wil’ hat nun in der ganzen Schweiz, mit Ausnahme in einigen zürcherischen Gemeinden Eingang gefunden, auch im Thurgau, wo sich am längsten Widerspruch gezeigt hat... Die Schreibart ‚wil’ hat in den letzten Jahren überall Fortschritte gemacht, und es ist ganz gewiss, dass, nachdem alle amtlichen Erlasse, Poststempel, Fahrpläne, Fahrkarten usw. in dieser Schreibart ausgegeben werden, man nach und nach auch in den Gemeinden des Kantons Zürich zu derselben übergehen wird. Je bälder dies geschieht, umso bälder entsteht Ordnung. ... Wir fügen nur noch an, dass sich in hiesiger Gemeinde (Wädenswil) um die Mitte des vorigen Jahrhunderts (um 1850) gerade bei dem Handel treibenden Teile der Bevölkerung ein gleicher Widerstand gezeigt hat, als die Behörden ‚Wädensweil’ anstatt ‚Wädenschweil’ zu schreiben begannen, aber man hat sich schnell an die neue Schreibart gewöhnt, und dies wird auch jetzt wieder der Fall sein.»
Am 17. Februar 1903 meldete sich im «Anzeiger» der Gemeinderat zu Wort.20 1897 hatte er sich vehement für die bisherige Schreibweise eingesetzt. Jetzt, nach einem Wechsel in der Behörde (Gemeindepräsident: Heinrich Rusterholz-Weber; Gemeinderatsschreiber: Gottfried Strehler), tönte es versöhnlicher: «Was speziell die Schreibweise unseres Ortsnamens ‚Wädenswil’ anbetrifft, so geht die Ansicht des Gemeinderates dahin, dass sich solche infolge der künftigen allgemeinen Anwendung durch andere Gerichts- und Administrativbehörden, sowie seitens der Verkehrsanstalten, doch nach und nach hier einführen wird, wenngleich die Neuerung im gegenwärtigen Zeitpunkt noch auf einigen Widerstand stösst. Ein Beschluss über die Anwendung der neuen Schreibweise in der Gemeindeverwaltung wird einstweilen nicht gefasst.»

ZWEI SCHREIBWEISEN NEBENEINANDER

Bis sich die neue Schreibweise Wädenswil durchsetzte, dauerte es ein gutes Jahr. Beim Durchblättern des Jahrgangs 1903 des «Allgemeinen Anzeigers vom Zürichsee» lassen sich die Veränderungen feststellen. Im Zeitungskopf, in den redaktionellen Beiträgen und in amtlichen Publikationen wurde konsequent «Wädensweil» geschrieben. Auch der Grossteil der Geschäfte und der Vereine hielt vorerst an der herkömmlichen Bezeichnung fest, so die Bank Wädensweil, der Orchesterverein Wädensweil, und die Brauerei verkaufte weiterhin «Wädensweiler Bier».
Bereits am 9. Mai 1903 erschienen aber Inserate mit neuem Namen. Sie orientierten über die Postverbindungen für Wädenswil und über die Bibliothek der Lesegesellschaft Wädenswil. Die Sekundarschule Wädenswil-Schönenberg, die Gemeindeschulpflege und die Handelsschule des Kaufmännischen Vereins führten den Namen Wädenswil ab April, die Handwerksschule verwendete ihn ab Juni 1903. Das Kaufhaus Ronco an der äusseren Seestrasse inserierte bald mit Wädenswil, bald mit Wädensweil. Ab September entschlossen sich verschiedene Vereine für die modernere Schreibweise: der Grütliverein, der Turnverein, das Kadettenkorps, der Landwirtschaftliche Verein. Am 29. Oktober 1903 erschien «Wädenswil» erstmals auf einer Todesanzeige. Und natürlich lud die «Union für Frauenbestrebungen» zum öffentlichen Vortrag über Frauenstimmrecht vom 22. November in den Singsaal des Sekundarschulhauses Wädenswil ein.

Der Stempel der Poststelle Au trägt noch am 12. März 1904 die Bezeichnung «Au b/Wädensweil».

Bis Ende 1903 hatte sich die neue Ortsbezeichnung in der Bevölkerung weitgehend durchgesetzt. Ab Januar 1904 schrieben auch der «Allgemeine Anzeiger vom Zürichsee» und die Gemeindeverwaltung nur noch Wädenswil.




Peter Ziegler


Anmerkungen

AAZ = Dokumentationsstelle Oberer Zürichsee, «Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee»
StAZ = Staatsarchiv Zürich
 
1 StAZ, N 137. Schreiben vom 7.1.1898.
2 AAZ, 6.1.1897.
3 StAZ, N 137. – AAZ, 6.11.1897.
4 AAZ, 6.11.1897.
5 AAZ, 6.11.1897.
6 StAZ, N 137.
7 AAZ, 23.11., 14.12., 16.12.1897. – StAZ, N 137.
8 StAZ, N 137.
9 StAZ, N 137, dat. 7.1.1898.
10 StAZ, N 137, dat. 7.1.1898.
11 StAZ, N 137, dat. 15.4.1899.
12 StAZ, N 137, dat. 19.4.1899.
13 StAZ, N 137. Protokoll des Regierungsrates 1899, Nr. 869, dat. 27.4.1899.
14 StAZ, N 137.
15 StAZ, III AAf 2.104.
16 StAZ, N 137. Bundesblatt 1902, Bd. 4, S. 273.
17 StAZ, N 137. – AAZ, 27.1.1903.
18 AAZ, 29.1.1903.
19 AAZ, 31.1.1903.
20 AAZ, 17.2.1903.