In Zusammenarbeit mit dem Bauamt Wädenswil legte die Natur- und Heimatschutzkommission dem Stadtrat in diesen Jahr ein Konzept vor, das eine Inventaraufnahme von schutzwürdigen Bauten aus dem 20. Jahrhundert vorsieht. Mit der Anerkennung des Bedürfnisses wurden Fachleute mit einer ersten Objektauswahl beauftragt.
Inventare über neuere Bauten werden seit einiger Zeit erstellt, doch besteht viel weniger Klarheit darüber, welche Objekte überhaupt erfasst werden sollen. Das Baujahr allein ist bei neueren Bauten kein Kriterium mehr, und die geringere zeitliche Distanz erschwert eine objektive Baubeurteilung. Bauten aus den 50er Jahren wurden beispielsweise lange Zeit fast grundsätzlich negativ beurteilt und finden erst seit wenigen Jahren wieder Verständnis. Zudem gibt es aus diesem Jahrhundert eine sehr grosse Zahl von Bauten, was die Übersicht und die Auswahl erschwert. Zweifellos stehen in Wädenswil aber Bauten aus dem 20. Jahrhundert, welche wichtige Zeugen einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche sind und deshalb der Nachwelt erhalten werden sollen.
Grundlage für die Definition und für jedes Inventar ist der § 203 des Bau- und Planungsgesetzes unter Art II Natur- und Heimatschutz. Er enthält indessen keinerlei Hinweise auf das Alter der Objekte. Neue Bauten können folglich grundsätzlich Schutzobjekte sein, sofern sie die vorgenannten Kriterien erfüllen. Weil aber für ein Schutzobjekt das Baujahr kein besonderes Merkmal ist, müssen andere Kriterien gefunden werden, um eine Objekt-Auswahl zu treffen. Kommission und Stadtrat vertreten ganz klar die Meinung, nicht eine Fülle von Objekten sei das Ziel, sondern eine Auswahl von wenigen ganz besonderen Bauten.
Damit ein Auswahlverfahren objektiv durchgeführt werden kann und schliesslich als Arbeitsinstrument taugt, werden folgende Kriterien angewendet:
Für Gebäude muss in erster Linie das Kriterium «wichtiger Zeuge einer baukünstlerischen Epoche» erfüllt sein. Ein Gebäude ist dann ein wichtiger Zeuge einer baukünstlerischen Epoche, wenn es überdurchschnittliche architektonische Qualität ausweist oder eine Architekturauffassung exemplarisch darstellt.
Die «Seltenheit» in Wädenswil allein ist kein entscheidendes Kriterium: Wenn ein Gebäude nur durchschnittliche Qualität aufweist, aber in Wädenswil der einzige Zeug dieser Epoche ist, genügt das nicht zur Aufnahme ins Inventar, wenn entsprechend Zeugen in der Region oder im Kanton ausreichend vorhanden sind.
Neben dem baukünstlerischen Rang soll das Gebäude mindestens ein weiteres Kriterium erfüllen, also auch Zeuge einer politischen, wirtschaftlichen oder soziale Epoche sein. Gebäude ohne besondere baukünstlerische Qualitäten sollen nur aufgenommen werden, wenn ihre Zeugnisqualität in Bezug auf die übrigen Kriterien sehr bedeutend ist. In den Schutzempfehlungen ist diesem Umstand Rechnung zu tragen.
Die Inventaraufnahme soll einen repräsentativen Querschnitt durch die neuere Baugeschichte der Stadt Wädenswil vermitteln. Daneben soll die Auflistung Bauten enthalten, die verschiedenen Nutzungsbereichen zugeordnet werden können, wie zum Beispiel Wohnen, Arbeiten, öffentliche Zwecke. Das Inventar soll ausserdem auf die Jahre zwischen zirka 1900 und zirka 1975 beschränkt werden. Es deckt damit folgende Zeiträume und Aspekte ab:
1900 bis 1930: Gründerzeit, Erster Weltkrieg und Nachkriegszeit
1930 bis 1950: Zweiter Weltkrieg mit den Jahren davor und danach
1950 bis 1975: Konjunkturjahre nach dem Zweiten Weltkrieg
Die Beurteilung von Bauten mit Erstellungsdatum nach 1975 wird einer späteren Generation überlassen.
Das Ziel dieser Inventaraufnahme ist einerseits, das bereits Bestehende zu erweitern und eine Lücke zu schliessen und andererseits, ein Arbeitsinstrument zu schaffen, das Werkzeugcharakter für Behörde und Bauwillige hat. Es erleichtert das Vorgehen bei der Projektierung möglicher baulicher Veränderungen eines Gebäudes oder eines Gebäudeensembles; es vereinfacht nicht zuletzt das Prüfverfahren in der Kommission oder durch die Baubehörde.