25 Jahre Gemeindeparlament

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1999 von Andreas Ganz

Vor 25 Jahren, am 27. Mai 1974, eröffnete der damalige Stadtpräsident Walter Rusterholz die erste Sitzung des am 17. März 1974 gewählten Wädenswiler Gemeindeparlamentes. Damit begann ein neues Kapitel in der Geschichte der Seegemeinde.

Die Organisationsformen der Zürcher Gemeinden

Das Gemeindegesetzt unseres Kantons unterscheidet im Wesentlichen zwei Organisationsformen für die Gemeinden:
Die ordentliche Gemeindeorganisation mit Gemeindeversammlung (Wädenswil bis 1973)
Die Organisation mit (Grossem) Gemeinderat (Wädenswil seit 1974)
Dieses System ist möglich für Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern. Neben den beiden Städten Zürich und Winterthur, für welche diese Lösung gesetzlich vorgeschrieben ist, haben bis zu den Wahlen von 1970 allerdings nur drei weitere Gemeinden unseres Kantons (Uster, Dietikon und Kloten) die Befugnisse der Gemeindeversammlung einem Gemeindeparlament übertragen. In unserer Nachbargemeinde Horgen wurde das 1927 eingeführte Parlament 1938 wieder abgeschafft; verschiedene Vorstösse mit dem Ziel, dieses wieder einzuführen, lehnten die Stimmberechtigen ab. Auch in Wetzikon und Volketswil waren Bestrebungen, die Gemeindeversammlung durch ein Parlament zu ersetzen, erfolglos.

Gemeindeversammlung oder Parlament?

Die Tatsache, dass von den über 100 der 171 Gemeinden des Kantons Zürich, die mit mehr als 2000 Einwohnern die Gemeindeversammlung durch ein Parlament ersetzen könnten, bisher nur 12 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, dürfte verschiedene Gründe haben:
Einerseits bedeutet der Übergang von der Gemeindeversammlung zum Parlamentsbetrieb ohne Zweifel einen entscheidenden Verlust demokratischer Rechte; die direkte politische Mitbestimmung der einzelnen Bürgerinnen und Bürger wird erschwert und eingeschränkt; die Entscheidung bei der Festsetzung des Voranschlages und des Steuerfusses, der Rechnungsabnahme und gewisser Kredite bleibt den Mitgliedern des Parlamentes vorbehalten.
Andererseits war und ist der vielerorts sehr schlechte Besuch der Gemeindeversammlungen leider unübersehbar. So nahmen z.B. in Wädenswil zwischen 1945 und 1970 durchschnittlich nur 6,3 % der Stimmberechtigten an den Gemeindeversammlungen teil. Die Gründe für diese massive Stimmabstinenz mögen unterschiedlich gewesen sein: neben Bequemlichkeit und allgemeinem politischem Desinteresse vielleicht die Befürchtung, durch offene Meinungsäusserungen persönliche oder berufliche Nachteile zu erleiden.
Wird aber umgekehrt eine Gemeindeversammlung überdurchschnittlich gut besucht (wie die letzte Wädenswiler Gemeindeversammlung am 22. Januar 1974 mit 886 Stimmberechtigten), so kann die Verhandlungsführung schwierig sein und eine vernünftige Diskussion fast unmöglich werden.
Am 22. Januar 1974 fand die letzte Wädenswiler Gemeindeversammlung statt.

Die zwölf Zürcher Gemeindeparlamente

Natürlich ist es kein Zufall, dass sieben der zwölf Parlamentsgemeinden alle ungefähr zu gleicher Zeit von der «Ordentlichen Gemeindeordnung» zur «Organisation mit Grossem Gemeinderat» umgestellt haben. Am 14. September 1969 hatten nämlich die (damals nur männlichen) Stimmberechtigten einer kantonalen Vorlage zugestimmt, welche die einzelnen Gemeinden ermächtigte, in kommunalen Angelegenheiten den Frauen das Stimm- und Wahlrecht zu gewähren. Schon kurz darauf, am 30. November 1969, wurde in Wädenswil die staatsbürgerliche Gleichberechtigung von Mann und Frau auf Gemeindestufe verwirklicht. Als Folge der dadurch erfolgten Verdoppelung der Stimmberechtigten (in Wädenswil von 3343 auf 7761) waren vor allem grosse Gemeinden gezwungen, ihre politischen und organisatorischen Strukturen neu zu überdenken, besonders nachdem am 15. November 1970 mit dem kantonalen und am 7. Februar 1971 mit dem eidgenössischen Frauenstimmrecht die vollständige politische Gleichberechtigung der Geschlechter endlich Tatsache geworden war.
Vier Präsidenten der Wädenswiler Exekutive, von links nach rechts: Fritz Störi, Gemeindepräsident 1958-1974. Walter Rusterholz, Stadtpräsident 1974-1986, Walter Höhn, Stadtpräsident 1986-1994. Stehend: Ueli Fausch, Stadtpräsident seit 1994.

Gestaltung einer neuen Gemeindeordnung

Im Jahre 1970 beantragte die Interparteiliche Konferenz (IPK) dem Gemeinderat (die damalige Exekutive), es sei zu prüfen, ob nicht in Wädenswil die Gemeindeversammlung durch ein Parlament ersetzt werden solle. Aufgrund eines Exposés des Gemeindeschreibers Emil Baders beschloss die Behörde, in einem zweistufigen Verfahren die Meinung der Stimmberechtigten zu dieser Frage einzuholen. In einer ersten Abstimmung stimmten diese 1971 der Grundsatzfrage zu, es sei eine neue Gemeindeordnung im Sinne des vorgeschlagenen Systemwechsels auszuarbeiten und dem Souverän zu unterbreiten. Zwischen 1971 und 1974 befasste sich eine zwölfköpfige Expertenkommission unter dem Vorsitz von Fritz Störi (dem letzten Wädenswiler Gemeindepräsidenten) mit den – ebenfalls von Emil Bader ausgearbeiteten – Entwürfen für eine neue Gemeindeordnung und einer provisorischen Geschäftsordnung für ein zukünftiges Gemeindeparlament. Zur Diskussion standen dabei vor allem folgende Fragen:
- Mitgliederzahl des Parlamentes
- Vollamt, Halbamt oder Nebenamt für den Stadtpräsidenten/die Stadtpräsidentin
- Stellung des Präsidenten/der Präsidentin der Primarschulpflege
- Unterschriftenzahl für Referenden und Initiativen
Zur Grösse des Parlamentes: Ganz bewusst wurde diese Zahl – im Vergleich mit den anderen Zürcher Gemeindeparlamenten – recht hoch angesetzt, um möglichst vielen politisch Interessierten und auch kleineren Parteien und Gruppierungen Gelegenheit zu geben, in der Volksvertretung mitzuwirken.
Diese Expertenkommission setzte sich auch eingehend mit der Frage eines Vollamtes für den zukünftigen Stadtpräsidenten auseinander, wie es in unserem Kanton neben Zürich und Winterthur nur noch die Stadt Dietikon kennt. Man entschied sich schliesslich für ein Halbamt für den Stadtpräsidenten und für Nebenämter für alle übrigen Mitglieder des Stadtrates.
Am meisten zu reden gab sowohl im vorberatenden Gremium wie in den betroffenen und interessierten Kreisen allerdings die Frage, ob der Präsident/die Präsidentin der Primarschulpflege neu aus der Reihe der Stadträte stammen und von diesen selbst bestimmt oder weiterhin direkt von den Stimmberechtigten gewählt werden solle. Im Nachhinein darf man sicher feststellen, dass sich die heutige Regelung – entgegen allen damaligen Bedenken und Befürchtungen – bewährt hat.
Ein provisorischer Entwurf der von der Expertenkommission vorgelegten neuen Gemeindeordnung wurde hierauf auf Wunsch aller Bürgerinnen und Bürgern zur Vernehmlassung zugestellt und die ca. 70 Eingaben von Stimmberechtigten 1972 an einer öffentlichen Orientierungsversammlung diskutiert und teilweise auch berücksichtigt. In der Urnenabstimmung vom 4. März 1973 wurde die neue Gemeindeordnung im Verhältnis von 5:3 schliesslich genehmigt.

Das Wädenswiler Gemeindeparlament von 1974 bis 1999

Aus dem «Anzeiger vom Zürichsee» vom 28. Mai 1974: «Gestern Montagabend um 19 Uhr versammelte sich der 45köpfige Gemeinderat im blumen- und fahnengeschmückten Etzelsaal zu seiner konstituierenden Sitzung. Mit den vollzählig erschienenen Ratsmitgliedern und dem Stadtrat nahmen neben geladenen Gästen auch zahlreiche weitere Interessierte an dieser historischen Sitzung teil, … und viele, viele Wädenswilerinnen und Wädenswiler jeden Alters und jeden Standes.» In seiner Eröffnungsrede zitierte Stadtpräsident Walter Rusterholz den Zürcher Bundesrat Ernst Brugger: «Die Hochkonjunktur hat uns weniger gemeinschaftsfähig gemacht. Es braucht aber den Blick für gesamtheitliche Lösungen, um der Probleme Herr zu werden. Die Politik braucht eine breite, verantwortlich denkende Basis, wenn tragfähige Lösungen gefunden, wenn eine Explosion politischer Unzufriedenheit vermieden werden soll.»

Hans Schulthess SP, Gemeinderatspräsident 1976/77.
Albert Weissbaum CVP, Gemeinderatspräsident 1977/78.

Max Niederer FDP, Gemeinderatspräsident 1979/80.
Eugen Dürlemann SVP, Gemeinderatspräsident 1982/83.
Gemeinderatswahl vom 6. Mai 1985. Von rechts nach links: Renate Knoll CVP, Präsidentin Brigitte Poltera EVP. 1. Vizepräsidentin; Walter Hofmann SVP, 2. Vizepräsident.

Gemeinderatswahl vom 21. April 1986. Von rechts nach links: Brigitte Poltera EVP, Präsidentin; Walter Hofmann SVP, 1. Vizepräsident; Marianne Christener FDP, 2. Vizepräsidentin.

Nach der Wahl lädt die Partei, welcher für ein Jahr das Ratspräsidium zusteht, zu einem Wahlfest ein. Stadtpräsident Walter Höhn dirigiert das «Seebuebe-Lied».

Der Ratspräsident lädt während seines Amtsjahres die Mitglieder des Gemeinderats zu einem Ratsausflug ein. Links aussen Andreas Ganz, erster Präsident des Wädenswiler Parlaments 1974/75.

Wieweit das Wädenswiler Parlament diesen hohen Ansprüchen des vor kurzem verstorbenen alt Bundesrates in den vergangenen 25 Jahren nachzukommen vermochte, muss hier nicht untersucht werden. Sicher gibt es auch heute noch Bewohnerinnen und Bewohner unserer Gemeinde, die den Verlust der Gemeindeversammlung nie ganz verschmerzt haben. Im Gegensatz aber zu anderen Parlamentsgemeinden gab es in Wädenswil nie ernsthafte Bestrebungen, wieder zur alten Ordnung zurückzukehren. Dafür mögen unter anderem zwei Gründe ausschlaggebend sein: Einerseits zeigen die sieben seit 1974 durchgeführten Gemeinderatswahlen eine fast unglaubliche Stabilität der politischen Kräfteverhältnisse in unserer Gemeinde; noch nie kam es bisher zu wirklich erdrutschartigen politischen Verschiebungen.
Zur guten Akzeptanz des Parlamentes in der Bevölkerung mögen auch die Präsidentinnen und Präsidenten des Rates beigetragen haben, bei deren Nomination und Wahl turnusgemäss alle Parteien – entsprechend ihrer Fraktionsstärke – zu Zuge kamen.

Ausblick

Zusammenfassend darf also festgestellt werden, dass sich in Wädenswil der vor einem Vierteljahrhundert vollzogene politische Systemwechsel mit dem Übergang von der Gemeindeversammlung zum Parlament bewährt hat. Nicht dass es seither keine Reformbestrebungen gegeben hätte! So ersetzte 1994 eine revidierte Gemeindeordnung diejenige von 1973, wobei als wichtigste Änderung sicher die Trennung der Bauabteilung in Hochbau und Tiefbau zu erwähnen wäre. Im Übrigen wurden zwei der schon in der vorberatenden Expertenkommission eingehend diskutierten Probleme zum Inhalt entsprechender parlamentarischer Vorstösse: Eine am 15. März 1993 eingereichte Motion mit dem Antrag, das Parlament sei von 45 auf 36 Mitglieder zu verkleinern, wurde vom Rat abgelehnt, ein weiterer Vorstoss mit dem Ziel, ein Vollamt für den Stadtpräsidenten zu schaffen und die Exekutive auf maximal sieben Mitglieder zu reduzieren, wurde am 30. November 1998 vom Rat als erheblich erklärt. Dieses Anliegen wird das Parlament und möglicherweise auch die Stimmberechtigten also noch weiter beschäftigen.
Viel wichtiger aber als alle Diskussionen über Vor- und Nachteile grösserer oder kleinerer Parlamente und Exekutiven scheint mir, dass es – wie in den vergangenen 25 Jahren – 
auch in Zukunft immer wieder möglich sein wird, Frauen und Männer zu finden, die bereit sind, ihr Können, ihr Wissen und ihre Erfahrungen in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen – zum Wohle unserer Stadt und ihrer Bevölkerung.
 




Andreas Ganz