Aus der Geschichte der Gemeindeschützengesellschaft Wädenswil

Quelle «Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee», 14. und 17. September 1956 von Peter Ziegler

Bedingungs- und Ehrengabenschissen

Bald nach dem Übergang der Herrschaft Wädenswil vom Johanniterorden an die Stadt Zürich im Jahre 1550 schlossen sich die Schützen der neu gebildeten Landvogtei Wädenswil − dem Vorbild verschiedener Zürcher Landgemeinden folgend − zur heute noch bestehenden Gemeindeschützengesellschaft zusammen. Ihre Leitung wurde einem Vorstand von vier Mitgliedern übertragen: dem verantwortlichen Schützenmeister der zugleich die Rechnung führte, und drei Beisitzern, zu denen unter andem der «Trüllmeister» gehörte. Die Gesellschaft steckte sich zwei Ziele: Sie führte Bedingungsschiessen durch und organisierte für ihre Mitglieder jährliche Ehrengabenschiessen. Jeder Wehrpflichtige hatte sechs Schiessübungen zu besuchen. Die Schiesstage setzte der Wädenswiler Landvogt, der jeweilige Quartierhauptmann, an. Dieser übte die Funktion des heutigen Kreiskommandanten aus. Wer seine Schiesspflicht ordnungsgemäss erfüllt hatte, erhielt von der Obrigkeit für jede besuchte Übung einen Schilling Pulvergeld vergütet. Die besten Schützen wurden vom Zürcher Rat zudem mit Ehrengaben (Barchenttuch für Hosen und Wämser, Patronentaschen usw.) bedacht.
Alljährlich lud der Vorstand der Schützengesellschaft zum Ehrengabenschiessen ein (heute Gemeindeschiessen). Jedes Mitglied hatte ein Stichdoppel zu lösen und wurde dadurch schuss- und gabenberechtigt. Die Schützenpreise bettelte man in der Gemeinde zusammen. Wer sich verheiratete, wurde von den Gemeindeschützen aufs Korn genommen und um eine Gabe angegangen. Aber auch von jedem, der das Wädenswiler Bürgerrecht erlangte oder in ein höheres Amt gewählt wurde, erwartete man eine freiwillige Zuwendung. Jeder Gabenspender wurde schiessberechtigtes Mitglied der Gemeindeschützengesellschaft. Mitgliederbeiträge hatte man nicht zu entrichten.

Streit unter den Schützen

Im Sommer 1559 zählte man in Wädenswil 20 Schützen. Noch im gleichen Jahr verminderte sich der Bestand der Gemeindeschützengesellschaft aber erheblich. Landvogt Röuchli führte dies auf den Umstand zurück, dass sich einzelne Schützen «lange Büchsen» gekauft hatten, die offenbar treffsicherer waren. Die ärmeren Schützen fühlten sich dadurch stark benachteiligt, da sie nicht imstande waren, «zächen oder zwölff kronen um ein büchs zu geben». Sie traten deshalb aus der Gesellschaft aus und schlossen sich zu einer eigenen zusammen, für welche sie die Gaben mühsam zusammenbettelten. Im August 1559 ersuchte die neue Schützengesellschaft den Wädenswiler Landvogt, er möchte auch ihnen einen Teil der von der Obrigkeit gestifteten Tücher abgeben. Der Vogt versprach, sich vom Rat zu Zürich die erforderliche Erlaubnis zu erbitten. Aber die Schützen der alten Gesellschaft fürchteten eine Schmälerung der obrigkeitlichen Unterstützung. Sie bestürmten deshalb den Landvogt und legten dar, dass sie die Tücher selber brauchten, hätten sie doch «alle suntag gest, die mitt inen schiessend, namlich von Horgen, Talwil, Stäffen, Mänidorff, Meilen und ab den Höffen».

Neue Schusswaffen

Es scheint dann wieder zu einer Aussöhnung zwischen den Parteien gekommen zu sein. Jedenfalls berichtet Landvogt Röuchli Anfang Mai 1561 an die Gnädigen Herren, die meisten seiner Schützen seien jetzt mit Reisbüchsen, der Ordonnanzwaffe, versehen. Die Schützengesellschaft zählte nun wieder 41 Mitglieder.
Am 24. August 1570 beklagte sich der Nachfolger Röuchlis, Landvogt Stapfer, bei den Gnädigen Herren über die Wädenswiler Büchsenschützen, welche sich nicht an die vom Rat erlassene Schützenordnung hielten. Der Vogt mahnte den Schützenmeister und alle Mitglieder der Gesellschaft und drohte, er werde das Schiessen verbieten, wenn sie die obrigkeitlichen Mandate nicht einhielten. Vom Rat neuerdings verwarnt, beugte sich die Gemeindeschützengesellschaft Wädenswil schliesslich dem Willen der Obrigkeit.
Im Jahre 1608 waren offenbar wieder neue Mitglieder in die Schützengesellschaft eingetreten. Jedenfalls erhöhte der Zürcher Rat im März die Schützengaben für die Wädenswiler Schiessgesellen auf sechs Stück Barchent und zwei Paar Hosen.
Im Jahre 1616 erlahmte der Schiesseifer unserer Schützen derart, dass sie vom Landvogt ermahnt werden mussten, «sich flyssiger dann bisshar zur Zilstatt zu verfügen».
Die Protokolle der GemeindeschützenGesellschaft, welche bis auf das Jahr 1614 zurückgreifen, geben uns interessante Einblicke ins Vereinsleben und verraten auch einiges über die Schiessanlagen.

Ablauf der Schiessen

Die Schiessübungen wurden jeweils am Ostermontag begonnen. Bei jedem «Anschiessen» schenkte der Landvogt den Wädenswiler Schützen Wein «nach altem Bruch». Bis zum Jahre 1663 waren bei der Rechnungsabnahme alle Mitglieder der Gesellschaft zugegen und wurden auf Vereinskosten im Gesellenhaus neben der Kirche, in der «Krone» oder im «Engel» bewirtet. Mit der Zeit schmolz aber das Vermögen der Wädenswiler Gemeindeschützengesellschaft derart zusammen, dass der Vorstand am 20. April 1663 beschloss, fortan nur noch den Landvogt, den Untervogt, einen Schreiber, die Weibel, den Schützenmeister und die «Dreier» (= 3 Beisitzer) zu einem Mahl zu laden. Im Jahre 1709 wurde dem Gesellenwirt Hauser eingeschärft, er möge beim Abendtrunk ja bescheiden aufstellen, «demme er aber nit gefollget, zemahlen die Sach so unverschambt ausshin kommen, dass 46 Gulden zu Uerten gefordert worden, dessen man übel zefriden gewäsen». So beschloss dann der Vorstand im Jahre 1734, dass der Wirt nur noch Mahlzeiten zwischen 20 und 24 Schilling aufstellen dürfe und dass die Dreier und der Zeiger auf das Morgen-und Mittagessen zu verzichten hätten. Die Schützen erhielten nun bei der Abrechnung wieder ihr «Piessli zu verdrincken». Die Anzahl der zum Trunk erschienenen Schiessgesellen wurde im Schützenbuch vermerkt: 1740: 232 Schützen; 1751: 250 Schützen; 1757: 290 Schützen; 1768: 308 Schützen.

Inneres und äusseres Schützenhaus

Bis zum Jahre 1855 schossen die Wädenswiler Gemeindeschützen auf einer «Zielstatt», welche direkt am See gelegen war. Das im Jahre 1559 erbaute Schützenhaus stand an der Stelle des späteren Hauses Seehof, der Scheibenstand mit der Schützenmauer und dem Zeigerhäuschen am linken Ufer des Kronenbaches, ungefähr da, wo sich heute die Bahnhofunterführung befindet. In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts waren wieder neue Schützen in die Gesellschaft eingetreten. In der Folge erwies sich das Wädenswiler Schützenhaus als zu klein. Mit der Zeit musste auch die Zieldistanz vergrössert werden, und so errichtete man im Jahre 1651 einen zweiten Schiessstand, das hintere oder äussere SchützenhüsIi. Es war an das 1840 abgetragene Haus zur «Harmonie» (Seestrasse 87) angebaut, war, wie das innere, gemauert und trug ein Ziegeldach und ein «Kläb Tach», welches oft neu geschindelt werden musste. Die Inneneinrichtung wird im Schützenbuch beschrieben: Gewehrrechen, ein Tisch, lange Bänke und eine Tafel, «darinnen die Schützenordnung aufbehalten wirt».
Schiesstand, angebaut an das Hotel Seehof. Zeichnung um 1840.

Schützenmauer

Von der Schützenmauer am Kronenbach ist erstmals im Jahre 1667 die Rede. 1701 musste sie aus Quadersteinen neu aufgesetzt werden, 1707 wurde sie angestrichen und 1716 verbessert, als man den Platz bei der Schützenmauer auffüllte und höher legte. Vor dieser Mauer waren die Scheiben so aufgestellt, dass die verschossenen Kugeln in den Kronenbach flogen. Die Schützenrechnung von 1754 verrechnet für «Süberung des Bachs vorhalb der Schützenmaur» 1 Pfd und 5 Schilling. Über die Grösse der Schützenscheiben orientiert ein zürcherisches Mandat vom Jahre 1601: «Die Scheibe soll 4½ Werkschuhe breit und hoch und zwei Zwerchfinger dick sein und zweier Elenbogen hoch ob dem herd hangen, 200 ordentlicher schritte vom Stand entfernt».

Schützenscheiben und Schybenhüüsli

Der Schütze hatte stehend frei zu schiessen und zwar so, dass die Kugel das Brett durchschlug, «es wäre denn sach, das ein eisennagel oder ast hindrotte» (den Durchschlag verhinderte). Die hölzernen Schützenscheiben wurden mit Kalk geweisselt; «hinter das Schwarz» setzte man ein «Pläch», befestigte zwei eiserne Stäbe an der Scheibe und hängte sie an «Schwirren» auf. Wenn nicht geschossen wurde, lagen die Schützenscheiben in einem « Schyben-HüsIi » verwahrt. Dieses wird 1733 erstmals genannt, hat aber wohl schon viele Jahre vorher bestanden.
Wädenswil, Kupferstich von Heinrich Brupbacher, 1794. Vor dem zweitletzten Haus rechts die Schützenmauer mit Scheibe.

Zeigerhüüsli und Zeiger

Über das 1703 zum ersten Mal erwähnte «Zeiger Häusli», welches im Jahre 1740 abgerissen und neu gebaut wurde, haben sich keine Angaben erhalten. Dagegen weiss man einiges über den Zeiger selbst. Er wurde vom Vorstand der Gemeindeschützengesellschaft auf unbeschränkte Amtsdauer ernannt. Über seine Besoldung lesen wir unterm 15. April 1667 im Schützenbuch: Jeder Schütze, der eine Gabe gewinnt, «soll von einem Wambiss (gewonmnener Wams) drei Schilling und von jedem Pfund zwei Schilling (=10 %) dem Zeiger für syn Besoldung zu gäben pflichtig syn». Und 1691 bestimmte der Vorstand: «Zuletzt soll der Zeiger allwägen schiessen und selbsten zeigen». Wie die Schüsse gewertet wurden, ist aus den Akten nicht ersichtlich; Ausgaben für eiserne Kellen sind dagegen recht häufig zu treffen.
 

Verlegung des Schützenhauses an den Rotweg und in den Steinacher

Während rund drei Jahrhunderten befand sich der Schiessplatz der Wädenswiler Schützen in der heutigen Bahnhofgegend. Am 24. Juni 1855 beschloss die Gemeindeversammlung, das Schützenhaus zu dislozieren, da dessen Fortbestand im Dorfgebiet nicht mehr für zweckmässig befunden und von den Behörden auch nicht länger geduldet wurde. Die Gemeinde kaufte deshalb von Jakob Leuthold am Rotweg ein Haus mit Scheune und Trotte samt Wiese, Acker und Reben, liess Haus und Scheune niederreissen und an deren Stelle im Jahre 1859/60 ein neues Schützenhaus bauen. Während rund drei Jahrzehnten hielten die Wädenswiler hier ihre Schiessübungen ab.
Am 3. Juni 1894 wurde der Schiessplatz in den «Steinacher» verlegt. 177 Schützen beteiligten sich am festlichen Eröffnungsschiessen. Als Sieger gingen Fritz Tobler im Ort, Gottlieb Schneider und Rössliwirt Albert Holder hervor.

Wieder ein Gemeindeschiessen

Die Gemeindeschützengesellschaft Wädenswil kann auf eine wechselreiche vierhundertjährige Geschichte zurückblicken. Tatkräftige Vorstände haben schöne und schwierige Zeiten stets geschickt gemeistert, treu dem einzigen Ziel: das Schiesswesen in unserer Gemeinde zu fördern. Mit der Gründung des «Schützenvereins Wädenswil» im Jahre 1901 schränkte die Gemeindeschützengesellschaft ihren Aufgabenkreis ein, indem sie auf die Durchführung von Bedingungsschießen verzichtete. An einem aber wurde festgehalten: am traditionellen Gemeindeschiessen, das auch dieses Jahr (1956) wieder durchgeführt wird. Festgehalten hat man aber auch am Brauch des Gabensammelns. Laut § 3 der Statuten der Gemeindeschützen-Gesellschaft Wädenswil werden auch heute noch Gaben gefordert «bei Verehelichungen, bei Aufnahme von Niedergelassenen ins Gemeindebürgerrecht und bei Berufung, bzw. Wiederwahl von Bürgern oder Einwohnern in amtliche Stellungen usw.»
Inserat der Gemeindeschützengesellschaft von 1892.
 
Man wird eines Tages vielleicht auch bei Ihnen anklopfen. Lassen Sie die Schützen dann nicht im Stich. Stiften Sie eine Ehrengabe, und man wird Sie zum Dank in der Gemeindeschützengesellschaft Wädenswil kameradschaftlich willkommen heissen. Nehmen auch Sie an den traditionellen Gemeindeschiessen teil! Helfen auch Sie mit, jahrhundertealtes Brauchtum zu bewahren!




Peter Ziegler