Vom Hof Unter Eichen und den Zollingerhäusern

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1982 von Peter Ziegler

Der Weiler Zollingerhäuser südöstlich Wädenswil, dessen Gebäude zum Teil in den vergangenen Monaten vorzüglich restauriert worden sind, gehört zu jenen Hofsiedlungen innerhalb der alten Herrschaft Wädenswil, deren Geschichte sich lückenlos bis ins Hochmittelalter zurückverfolgen lässt.

Eigengut der Freien von Wädenswil

Mit dem Hof Lutringen, später Eichmühle, gehörte das damals noch Unter Eichen geheissene Gut um die Mitte des 13. Jahrhunderts zum Besitz des Freiherrn Rudolf III. von Wädenswil, der auf der östlich benachbarten Burg ob dem Reidholz hauste. Der Hof Unter Eichen war wohl eine hochmittelalterliche Rodungssiedlung in einer damals noch mit Eichenwald überwachsenen Gegend. Die Flurnamen Eichmühle, Eichtal, Eichhof, Ober Eichen, Unter Eichen erinnert zum Teil noch heute an dieses einstige Waldgebiet; Flurnamen wie Schwanden, Langrüti, Oedischwänd oder Stocken künden vom um dieselbe Zeit eingeleiteten Rodungsprozess auf den dorfnah gelegenen Terrassen des Wädenswiler Berges.
Freiherr Rudolf III. von Wädenswil, gestorben im Jahre 1300 als letzter männlicher Vertreter des Zürcher Zweiges dieses Geschlechts, hatte mehrere Töchter. Jede erhielt bei der Heirat Güter in der Herrschaft Wädenswil als Mitgift.
Der Hof «under dien Eichen» war zusammen mit Lutringen Ausstattungsgut der mit dem Ritter Peter von Hünenberg vermählten Katharina von Wädenswil.

Besitz des Klosters Frauental

Nach dem frühen Tod ihres Gatten trat Katharina von Hünenberg-Wädenswil im Jahre 1281 in den Konvent des von den Wädenswilern und Hünenbergern begünstigten Klosters Frauental an der Lorze ein. Ihre Verwandten, die Brüder Ulrich und Rudolf von Balm sowie Arnold von Wädenswil, erklärten sich in einer vom 29. März 1281 datierten Urkunde ausdrücklich damit einverstanden, dass Katharinas Güter in den Pfarreien Wädenswil und Richterswil, nämlich die Höfe Lutringen und Unter Eichen sowie Güter in Oetensegel (Segel Hütten), ans Kloster Frauental übergingen1. Das Kloster blieb indessen nur rund zwanzig Jahre lang im Besitz dieser Liegenschaften.

Lehenhof des Johanniterhauses Wädenswil

Im Juli 1287 verkaufte Rudolf III. von Wädenswil seine Burg und Herrschaft samt allen Rechten dem durch die Kommende Bubikon vertretenen Johanniterorden, welcher die Grundherrschaft nach dem Tode des Freiherrn im Jahre 1300 von Bubikon aus verwalten liess, bis sie um 1330 selbständig wurde. Die Johanniter waren bestrebt, ihr neues Eigentum zu arrondieren. Dies gelang ihnen durch zielstrebigen Rückkauf solcher Güter, die schon vor 1287 aus der Herrschaft der Freien von Wädenswil veräussert worden waren oder andern Grundeigentümern gehörten. Am 2. Juni 1302 kam der Hof Unter Eichen zusammen mit Lutringen und Ottensegel von Frauental an Bubikon2. Die Johanniter bewirtschafteten das Bauerngut Unter Eichen nicht selber, sondern verpachteten es als Erblehen: das Heimwesen vererbte sich vom jeweiligen Pächter auf dessen Sohn, blieb also oft während Generationen in der Pacht derselben Familie.
1496 stellte der Komtur des Johanniterhauses, Graf Rudolf von Werdenberg, für seinen Lehenmann Rudi Isler auf Unter Eichen einen Lehenbrief aus, der ausführlich von den Pflichten des Leheninhabers handelte3. Der Inhaber des Erblehens musste sich verpflichten, das Haus, die Hofstatt, die Scheunen und Gaden in gutem Zustand zu halten, den Hof nicht zu teilen und nichts davon zu verkaufen oder zu versetzen. Wenn Isler auf seinem Hof Gebäude erneuern oder Dächer mit neuen Schindeln eindecken wollte, hatte er Anrecht auf Holz aus den Wädenswiler Waldungen des Johanniterordens. Doch sollte der Lehenmann den Verwalter (Schaffner) des Johanniterhauses persönlich um Holzlieferungen bitten. Der Schaffner werde ihm dann Holz anzeichnen lassen, das er hauen dürfe, bestimmte die Urkunde von 1496 weiter. Als Grenzen des Lehenhofes Unter Eichen werden im selben Dokument genannt: unten der Meierhof und der Gerlispergerhof, südöstlich die zur Eichmühle gehörende Weide auf Lantersbühl, bergwärts der Beichlenhof und nordwestlich das Feld. Es muss sich also um einen recht stattlichen Hof gehandelt haben. Seine Grösse wurde damals nicht mit Jucharten angegeben, sondern als Mass diente der wirtschaftliche Ertrag, dem ein jährlicher Grundzins von 14 Mütt Kernen (= etwa 750 kg) sowie 6 Schilling 2 Heller an Geld entsprach.
Der Brief von 1496 ist der einzige, der sich für die Liegenschaft Unter Eichen für die Johanniterzeit erhalten hat.
 

Lehenhof von Zürich

Im Jahre 1549 verkaufte der Johanniterorden die Herrschaft Wädenswil mit allen Gütern und Rechten an die Stadt Zürich. Nachdem der von den eidgenössischen Orten der Innerschweiz angefochtene Kauf − sie waren beunruhigt, dass Zürich die starke Burg Wädenswil erhalten sollte und erzwangen deren Abbruch − 1550 rechtsgültig geworden war, wurde auch der in der neu gebildeten Landvogtei Wädenswil gelegene Bauernhof Unter Eichen ein Lehenhof der Obrigkeit von Zürich. Das Eigentum stand rechtlich dem Lehenherrn, also Zürich zu. Für den Lehennehmer war das Gut aber damals schon wie tatsächlicher Besitz.
Im Sommer 1568 hatte Peter Blattmann den Hof Unter Eichen als Erblehen inne4. Die Grösse des Gutes wurde nun mit elf Kühen Winterung und 16 Kühen Sömmerung angegeben. Damit drückte man offenbar aus, dass man mit dem Ertrag der Wiesen und Weiden nicht die ganze Anzahl der gesömmerten Kühe auch den Winter durch zu füttern vermochte. Solche Unterschiede zwischen Winterung und Sömmerung erscheinen im Raume Wädenswil da und dort − 1576 etwa für Geissferen/Schönenberg und 1589 für WeisserIen − sind aber nicht die Regel.
Als Hofgrenzen werden nun erwähnt die Meierhofgüter von Ueli Wild, der Breitenacher des Hauses Wädenswil, die Eichelmatte, die Huberschen Hausmatten und Pünten, der Acker «Hengerten» des Hauses Wädenswil, die Sennweid, Eichmüller Hans Diezingers Kleinweidli, die Matte Landersbühl, Andreas Islers «Benklihof», Seelisbühl (beim Beichlensee), der Geren und das Oberfeld.
Von Peter Blattmann vererbte sich der Zürcher Erblehenhof Unter Eichen auf den Sohn Heinrich Blattmann, der ihn 1599 offensichtlich schon zu eigen besass und ihn darum in diesem Jahr auch veräussern konnte5.

Der Hof wird Eigentum der Familie Zollinger

Am 13. September 1599 verkaufte Heinrich Blattmann den vom Vater ererbten Hof Unter Eichen an Hans und Hans Jagli Zollinger, die aus Gstein in der Landvogtei Grüningen nach Wädenswil gezogen waren6. Seit diesem Jahr wäre für die Liegenschaft der Name Zollingerhäuser gerechtfertigt gewesen. Der Hof hiess aber weiterhin Unter Eichen. 1745 ist vom Zollingerschen Erblehenshof zu Unter Eichen die Rede, 1759 dann vom Zollingerschen Lehenhof, 1790 vom Hof «oberhalb der Eichmüli genannt und gelegen»7. Der heutige Name Zollingerhäuser setzte sich erst spät, vor allem auf Karten des 19. und 20. Jahrhunderts durch.
Heinrich Blattmann, der den Hof Unter Eichen 1599 an die zugewanderte Familie Zollinger veräusserte − Übernahme von Grundbesitz war damals praktisch Voraussetzung für dauernde Niederlassung − , bedingte sich noch für ein Jahr − bis Martini 1600 − Wohnrecht aus, und zwar in der Nebenkammer bei der Stube. Weiter durfte der Verkäufer noch das Kellerli nutzen und für sich genügend Holz beanspruchen. Die Tatsache, dass aus dem Hof nebst Heu und Holz auch zwei Eichen verkauft wurden, zeigt, dass der Eichenwald, der sich einst von der Eichmühle bis gegen das Feld hingezogen hatte, um 1600 noch nicht ganz verschwunden war. Der jährliche Grundzins, der ins Landvogteischloss Wädenswil entrichtet werden musste, betrug nun neben den schon 1496 erwähnten 14 Mütt Kernen 7 Pfund, 6 Schilling und 4 Heller an Geld. Die Getreideabgabe lässt den Schluss zu; dass auf dem Zollingerschen Lehenhof nicht ausschliesslich Viehwirtschaft betrieben, sondern auch noch Korn angebaut wurde. Die Handänderung von 1599 erfolgte um den Preis von 3176 Gulden. Davon waren 200 Gulden auf Martini 1599 und weitere 350 Gulden ohne Zins auf den 11. November 1600 zahlbar. Die weiteren Raten von 350 Gulden wurden dann jährlich mit dem Zins fällig.

Der Hof im 17. Jahrhundert

Durch Erbteilungen und Verkäufe wurden die Besitzverhältnisse am Lehenhof Unter Eichen im 17. Jahrhundert komplizierter. 1657 verkaufte Jakob Hitz den von Hans Heinrich Zollinger übernommenen halben Hof an Jakob Zollinger und dessen Schwager Hans Ulrich Eschmann. Hans Jakob besass einen Viertel der Liegenschaft, umfassend den oberen Teil des Wohnhauses, einen Speicher, die obere halbe Scheune samt der halben Hausmatte (Ertrag: Winterung für vier Kühe) sowie die sechs Jucharten grosse Kleinweid mit Scheune, Matte, Weid, Ried und Holz beim Beichlensee8.
Als Erblehen zum tatsächlichen Besitz ihrer Inhaber geworden waren, also spätestens im 17. Jahrhundert, wurden die altverbrieften Leistungen an den Gebäudeunterhalt dem Lehenherrn zur Last, da er als Gegenleistung ja nur den seit langem gleichbleibenden Grundzins erhielt. Der Staat Zürich als wichtigster Inhaber von Lehenrechten drängte deshalb in seinen Herrschaften auf endgültige Ablösung der alten Verpflichtungen. 1673 bot sich für Zürich als Rechtsnachfolger des Johanniterhauses Wädenswil die Möglichkeit, durch einmalige Leistung auch die schon 1496 erwähnte Holzlieferungspflicht an den jeweiligen Inhaber des Hofes Unter Eichen in der Landvogtei Wädenswil abzulösen9. Hans Jagli Zollinger hatte im Jahre 1673 eine alte, zerfallene Scheune abgerissen und wollte sie etwas grösser wieder aufbauen. Zürich gab dem Bauern nicht nur das Holz dazu aus obrigkeitlichen Waldungen, sondern auch 4000 flache Ziegel und 25 Hohlziegel, mit denen er das Dach eindecken konnte. Dafür sollten Zollinger und künftige Besitzer des Hofes auf weitere Unterstützungen durch Zürich verzichten und weder Bau- noch Schindelholz oder Ziegel fordern.
Vergrösserter Ausschnitt aus Hans Conrad Gygers Landkarte des zürcherischen Staatsgebietes, in Kupfer gestochen von Johann Meyer, 1685.

Nach dem Tode Hans Jagli Zollingers wandten sich dessen zwei Söhne Josef und Hans Jakob im August 1678 an den Landvogt Johannes Rahn zu Wädenswil10. Sie berichteten ihm, sie hätten von ihrem verstorbenen Vater den Erblehenhof des Schlosses Wädenswil übernommen, müssten nun aber nach Herrschaftsbrauch ihre Schwestern aussteuern. Da sie etwa 7000 Gulden zu verzinsen hätten, seien sie hoch verschuldet. Mit dem Hinweis, die Brüder verstünden sich schlecht und einer der Frauen habe kein Erbgut, baten sie den Landvogt um die Erlaubnis, eine Hälfte des Hofes − verzinsbar mit 11 Mütt 1 Vierling Kernen und 16 Pfund 9 Schilling 7½ Heller an Geld − verkaufen zu dürfen. Die Teilung wurde indessen vom dafür zuständigen Zürcher Rechenrat nicht bewilligt.
Auf Martini 1678 stellten darum die Brüder Zollinger der Tochter ihres verstorbenen Bruders, Anna Zollinger, einen Schuldbriefüber 670 Gulden aus. Als Unterpfand galt folgender Besitz: ein ganzes und ein halbes Haus, eine halbe Scheune, Matten und Weiden samt Holz und Boden oberhalb dem Dorf Wädenswil. Der Hof − er war nun eingestuft mit einem konstanten Ertrag für 15 Kühe − stiess an die zum Schloss Wädenswil gehörende Eichweid und Sennweid, an die Hubersehen Matten und Hölzer, an Weid- und Riedland bei Beichlen, an Weibel Caspar Pfisters Gerengüter sowie an Meister Heini lslers Feldacher und an Fähnrich Hans Heinrich Leutholden Weid und Matten11.
Der Weiler Zollingerhäuser von Osten, 1981.
 
Das renovierte obere Haus des Weilers Zollingerhäuser, 1980.
 
1678 werden in Zollingerschem Besitz ein ganzes und ein halbes Wohnhaus erwähnt; die andere Haushälfte gehörte einem Bauern Leuthold. Spätestens seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts umfasste der Hof Unter Eichen nebst verschiedenen Ökonomiegebäuden zwei Wohnhäuser. Beim einen dürfte es sich um das heutige untere (Ass. Nr. 950/951) handeln; das heutige obere (Ass. Nr. 958) ist jedoch bedeutend jünger und kaum identisch mit dem hier erwähnten zweiten Haus.

Der Hof im 18. Jahrhundert

Im Februar 1701 berichtete Pfarrer Johann Rudolf Körner zu Wädenswil dem Zürcher Bürgermeister Andreas Meyer über «eine doppelte und schwere Haushaltung» in seiner Gemeinde, in der es ständig Hader, Zank, Streit und Uneinigkeit gebe12. Die Hausväter seien Josef Zollinger, Witwer mit sechs Kindern, und der lahme Hans Jakob Zollinger, Vater von zehn Kindern, dessen Ehefrau das elfte Kind erwarte. Haus und Stuben seien eng, Spinnrad stehe an Spinnrad. Der Pfarrer bat, den beiden zerstrittenen Brüdern die Teilung ihres Besitzes − drei Viertel des ganzen Hofes Unter Eichen − zu bewilligen, sonst könnte sich zwischen ihnen noch etwas Trauriges zutragen. Das Gesuch des Pfarrers Körner hatte genützt: Der Hof Unter Eichen wurde noch 1701 geteilt.
Die Hofteilung von 1701 hatte ein spätes Nachspiel. 1718 stellte der Wädenswiler Landvogt fest, dass der Hof Unter Eichen schon vor 1701 geteilt worden war und dass ein Heinrich Leuthold einen Viertel der Liegenschaft als Eigentum ansprach und auch verzinste. Sofortige Abklärungen ergaben folgenden Sachverhalt: Leutnant Heinrich Leutholds Vater hatte den Hofanteil «vor vielen Jahren» von Junker Landvogt Hans Heinrich Escher dem Älteren gekauft13. Escher amtete in Wädenswil von 1686 bis 1692; die Handänderung erfolgte also noch vor der Hofteilung von 1701. Leuthold nannte die Hälfte des alten Lehenhauses, fünf bis sechs Jucharten Hausmatte und die zehn Jucharten grosse Weide Scheuracker sein eigen. Ferner besass er eine Jucharte Ried im Kleinweidli und acht Jucharten Holz im Geren. Dafür entrichtete er der Landvogtei Wädenswil jährlich 3 Mütt 2 Viertel Kernen und 36 Schilling 6½ Heller Zins. Die Nachbarn Zollinger wussten angeblich nichts davon; sie zahlten auch nach 1701 noch den ganzen Zins von 14 Mütt Kernen und 6 Schilling 2 Hellern14. Die von Rechenschreiber Vogel im August 1718 vorgenommene Untersuchung ergab, dass zum Hof Unter Eichen folgende Gebäude gehörten: 1. ein Haus, bewohnt von Leutnant Leuthold und dem Sohn von Josef Zollinger seI., 2. die mittlere Scheune des Jakob Zollinger, 3. der Speicher der Zollinger, 4. die Scheune Leutholds und der Zollinger, 5. Jakob Zollingers Scheune im Kleinweidli. Alle Gebäude hatten Schindeldächer. Darum forderten die Besitzer, auf die alten Erblehenbriefe verweisend, auch Bau- und Schindelholz von der Zürcher Obrigkeit. Die Zollinger − zur Rede gestellt weil bei der Güterteilung von 1701 unwahre Angaben gemacht worden waren − entschuldigten sich mit den Hinweis, sie wüssten nicht mehr, was ihre Eltern seinerzeit angegeben hätten.
Das untere Haus von Südosten, 1982.
 
Zum Weiler Zollingerhäuser gehören stattliche Scheunen.
In den Jahren 1718 bis 1720 zogen Bürgermeister Holzhalb und der Zürcher Rechenrat den Schlussstrich unter die Angelegenheit. Anhand des Urbars wurde der Hof Unter Eichen «neu in Grund gelegt», das heisst vermarcht. Dann gab man den Zollingern und Heinrich Leuthold neue Lehenbriefe. Darin wurde festgelegt, die Erblehenleute hätten Brenn-, Zimmer- und Schindelholz in ihren eigenen Waldungen zu hauen, aus denen übrigens kein Holz verkauft werden dürfe15.
Leuthold sah es nicht gerne, dass ihm die Obrigkeit die Holzausfuhr verbot. Dem Wädenswiler Landvogt Johann Jakob Escher gegenüber äussert: er sich «mit unschicklichen Worten» man nehme ihm das Seine16. Er wollte sogar Weib und Kinder sitzen lassen und sich im Ärger davonmachen. Der Landvogt bestrafte Leuthold für seine Tat und mahnte ihn, in Zukunft solche Reden zu lassen. Er war aber auch dafür besorgt, dass die tatsächlichen Besitzverhältnisse und die Frage, ob es sich bei Leutholds Holz um Erblehenwald oder Privatwald handle, möglichst bald − nämlich im Februar 1719 − abgeklärt wurden17.
1720 baten die Zollinger und Heinrich Leuthold, man möge ihnen den Besitz gemäss alten Lehenbriefen wieder zugestehen. Zum Hof habe nie Lehenwald gehört. Den Wald habe man erst nach und nach auf abgegangenen Weiden gepflanzt. Nachdem Zürich eingewilligt hatte, dass die Zollinger das über den Eigenbedarf hinaus anfallende Holz aus den Waldungen des Hofes Unter Eichen mit Bewilligung des Landvogtes verkaufen durften, gaben sich diese zufrieden. Noch war Leuthold zufriedenzustellen, behauptete er doch, in seinem Wald wachse kein Schindelholz, darum müsse ihm die Obrigkeit welches geben. Mit dem obrigkeitlichen Hinweis, er könne ja eigenes Holz gegen Schindelholz tauschen, war die Angelegenheit auch für Heinrich Leuthold erledigt18.
Im Jahre 1724 geriet Heinrich Leuthold in Konkurs; sein Hofteil kam an den Stadtzürcher Johann Konrad Lavater. Er verkaufte ihn am 8. Mai 1724 im Beisein von Landvogt Landolt und Untervogt Eschmann den Brüdern Jakob und Hans Zollinger, den Söhnen des verstorbenen Josef Zollinger, sowie Hans Jakob Zollinger, Sohn des ebenfalls verstorbenen Jakob Zollinger19. Damit war der Hof Unter Eichen wieder − wie zwischen 1599 und etwa 1690 − ganz im Besitz der Familie Zollinger.
Wenige Jahre nach der Handänderung erhielt Jakob Schäppi den Auftrag, vom Hof Unter Eichen einen Güterplan zu zeichnen. Die Obrigkeit wollte nämlich aufgrund der neuen Bestandesaufnahme die Lehensrechte auf dem Hof Unter Eichen endgültig ablösen, kam aber bei diesen und andern Lehenbauern in der Herrschaft Wädenswil mit ihrem Vorhaben nicht durch, weil namentlich für die Ablösung des Holznutzens zuviel verlangt wurde. Der 1729 angefertigte Plan vermittelt erstmals ein genaues Bild vom Umfang der Liegenschaft20.
Plan des Erblehenhofes Unter Eichen, gezeichnet von Jakob Schäppi, 1729 (Staatsarchiv Zürich, Plan B 408).

Die Güter liegen unregelmässig zusammenhängend in langgezogener Ausdehnung in der Falllinie des Hangs südöstlich des Dorfes Wädenswil. Die Hauptgebäude des Hofes stehen im untersten Teil. Darum herum liegen hauptsächlich die Wiesen, etwas weiter entfernt die Weiden und einige Riedstücke. Eine dem Plan beigegebene Tabelle nennt die Zusammensetzung der Grundstücke:
Matten
12 Jucharten
Matten und Acker
7 Jucharten
Ried und Matten
3 Jucharten
Acker und Weid
28 Jucharten
 
50 Jucharten
   
Weid
10 Jucharten
Ried
6 ½ Jucharten
Holz
16½ Jucharten
 
33 Jucharten
   
Der Gesamtumfang des Lehenhofes Unter Eichen bezifferte sich 1729 auf 84½ Jucharten. Dazu kam ursprünglich noch ein Anteil von 40½ Jucharten, der später vom Hof abgetrennt wurde. Der spätmittelalterliche Hof muss damit mit ungefähr 125 Jucharten oder 46 Hektaren angenommen werden. Die Nutzungsstruktur des hauptsächlich der Viehzucht dienenden Bauerngutes Unter Eichen änderte bis ins 19. Jahrhundert kaum. Das zugehörige Areal bestand weiterhin zur Hauptsache aus Wiesen und Weiden, welche meist zusammenhängende Flächen bildeten21.
Trotz des Umfangs der Güter warf der mit Steinen und Eichenschwirren ausgemarchte Hof nicht immer einen zufriedenstellenden Ertrag ab, besonders wenn ertragsarme Jahre durchzustehen waren, Unglück im Stall den Viehbestand verringerte und der Zins dennoch pünktlich entrichtet wurde. Wenn sie auf dem Hof nicht so viel werken würden − so führten die Zollinger um 1727 an − wäre er nicht viel wert, und ohne Holzverkauf könnte man den Zins in schlechten Jahren nicht zahlen. Ja, man müsste vielmehr Haus und Hof aufgeben22.
1745 war im Zollingerschen Bauerngut die Scheune baufällig. Die Lehenleute baten darum den Landvogt, er möge ihnen aus den Schlosswaldungen Holz zum Neubau geben. Gestützt auf die Lehenbriefe von 1496, 1638 und 1660 könne der Inhaber des Hofes Unter Eichen Holz beanspruchen, stellte die Obrigkeit fest; sie konnte aber auch nachweisen, dass 1673 diese Verpflichtung abgegolten worden war23. Offenbar war der Auskauf von 1673 nur für den halben Lehenhof vorgenommen worden. 1759 wurde nämlich festgestellt, nun sei auch der halbe Zollingersche Lehenhof, den die Nachkommen von Josef Zollinger seI. besässen, um jede Holzgerechtigkeit ausgekauft24.
1785 war im Erblehenhof Unter Eichen des Konrad Zollinger − die andere Hälfte des Gutes gehörte damals Hans Zollinger − eine Scheune eingestürzt. Zimmermann Isler erhielt den Auftrag, die Scheune neu aufzurichten. Er benötigte dazu 3000 Schuh Bauholz, 110 Laden und 3400 Dachziegel25.
1790 wurden die Besitzverhältnisse der Zollinger erneut abgeklärt und im Grundprotokoll der Landvogtei Wädenswil eingetragen. Schon vor vielen Jahren hätten Jakob und Hans, Josefs seI. Söhne, und Hans Jakob Zollinger, Jakobs seI. Sohn, ihren beträchtlichen Güterbesitz geteilt, heisst es eingangs in diesem Dokument, das sich auf die Zeit um 1750 beziehen dürfte26. Jakob und Hans wurden Eigentümer eines doppelten Hauses, von zwei Scheunen und von Land für acht Kühe Sömmerung und Winterung. Hans Jakob erhielt ein Haus, drei Scheunen und Land für sieben Kühe Sömmerung und Winterung.
Die Geschichte der Hofhälfte, die einst Josef Zollinger gehört hatte, lässt sich auch später einigermassen klar überblicken. Im Jahre 1788 kam es nämlich zwischen Josefs Enkeln Heinrich, Jakob und Hans (den Söhnen Jakobs) und Jakob sowie Konrad (Hansens Söhnen) andererseits zu Teilung und Auskauf27.
Dabei bekamen Jakob und Konrad den unteren Teil «an einem neuerbauten gedoppelten Haus» samt einem Schweinestall und Schopf daran, die vordere Scheune, Garten und Matten vorhalb dem Haus, die Weide Scheueracker, Matt-, Weide- und Riedland im «Bleuler» samt der Hälfte der darin stehenden, dem First nach geteilten Scheune, den mittleren Teil eines Buchenwäldchens, 2 Jucharten Riedboden in Beichlen sowie 5 Jucharten Holz und Boden im Geren28.
Die Brüder Heinrich, Hans und Jakob Zollinger kamen bei der Teilung von 1788 und nach dem Auskauf der Schwestern Barbara und Elisabeth zu folgendermassen umschriebenem Besitz: Der obere Teil an einem neuerbauten doppelten Haus samt dem Schweinestall daran, ein Schopf und eine Scheune hinterhalb samt Garten, Matten, Weid und Holz, die Hälfte einer dem First nach geteilten Scheune, der hintere Teil des Buchenwäldchens im «Bleuler» unterhalb dieser Scheune, die Hälfte einer ebendort gelegenen Sennhütte, 2 Jucharten Ried in Beichlen und 4½ Jucharten Holz im Geren29.
Bei der Teilung von 1788 wurde noch folgendes geregelt:
1. die Sennhütte mit Sennkessi, Ankenkübel, Sienen (Sieb) und Mässgeltli soll gemeinsam genutzt und instand gehalten werden.
2. Der Brunnenplatz samt dem darauf stehenden Brunnen und dem Nussbaum ist gemeinsamer Besitz. Allfällige Reparaturkosten sind zu teilen.
3. Das in Jakobs Weid entspringende Quellwasser wird gefasst und in Teucheln durch Jakobs und Heinrichs Matte zu einem Brunnen mit Stud und Trog geleitet, den jeder bei seiner Scheune errichten darf, aber selber unterhalten muss.
4. Die Scheidmauer zwischen den Behausungen ist gemeinsam «in Ehren» zu halten.
Weitere Bestimmungen umschrieben den baulichen Unterhalt der Scheunen, Weg- und Fahrrechte, aber auch Grenzabstände für Bäume.
Am 20. April 1790 teilten Konrad Zollingers Söhne, Kaspar und Hans, dessen Eigentum, wodurch sich die Zahl der Besitzer abermals erhöhte, der Grundbesitz des einzelnen erneut verkleinerte. Kaspar Zollinger wurde unter anderem Eigentümer des unteren Teils eines neu aufgerichteten halben Hauses samt halber Trotte dabei − «wie solches ausgebaut und unterschlagen werden soll» −, ferner des hinteren Teils eines alten halben Hauses, eines Gartens und einer Matte mit einem Achtel Anteil an der darin stehenden Sennhütte30.
Der Bruder Hans Zollinger erhielt 1790 den oberen halben Teil des neu aufgerichteten Hauses samt der halben Trotte, ferner die untere Matte mit zwei Scheunen darin und eine Weide, einen Achtel Sennhüttengerechtigkeit sowie 4½ Jucharten Holz im Geren.
Am Ende des 18. Jahrhunderts lässt sich der heutige Weiler in seinem Grundcharakter bereits ablesen. Es stehen die beiden Wohnhäuser − das obere als Neubau −, die Sennhütte an der jetzigen Waisenhausstrasse, sicher auch der Speicher sowie mehrere Scheunen.

Der Hof im 19. und 20. Jahrhundert

Brandassekuranz- und Grundprotokolle orientieren über die Geschichte des Weilers Zollingerhäuser im 19. und 20. Jahrhundert. 1826 war das untere Wohnhaus je zur Hälfte im Besitz der Gebrüder Zollinger und des Heinrich Zollinger und assekuriert unter den Nummern 280a und 281a (heute 950). Unter Bauart − was für die Brandassekuranz wichtig war − werden halb Mauerwerk halb Riegelkonstruktion und ein Ziegeldach erwähnt. Den Brüdern Zollinger gehörten ferner ein Schöpfli (1840 abgerissen), ein halbes Waschhaus (Ass. Nr. 280c, heute 955), eine hölzerne Scheune (Ass. Nr. 280d, heute 954) sowie eine Scheune (Ass. N r. 280e, neu 926), in welche 1840 eine Behausung eingebaut wurde. Heinrich Zollinger war 1826 Eigentümer eines Trotthauses mit Trottwerk (Ass. Nr. 281b, heute 958), das 1834 mit Wohnung aufgeführt wird, ferner einer Scheune (Ass. Nr. 281e, heute 957).
Das untere Haus vererbte sich mit Umschwung und zugehörigen Ökonomiegebäuden in der Familie Zollinger. Es kam 1847 an Jakob Zollinger und dann an Landwirt Heinrich Zollinger31. Dieser war 1907 alleiniger Eigentümer des unteren Wohnhaus: mit Schweinestallanbau, des halben Waschhauses Ass. Nr. 955, des Trotthauses Ass. Nr. 952, des Schopfes m Wagenschopfanbau Ass. Nr. 953, der Scheune Ass. Nr. 954 und besass zudem eine Torfhütte in Beichlen. 1925 gehörte der durch einige Landverkäufe verkleinerte Besitz den Erben des Heinrich Zollinger-Rusterholz; seit 1967 ist Arnold Zollinger-Hitz Inhaber.
Das obere Haus kam 1878 durch Auskauf an Jakob ZoIIinger32. Sei Eigentum umfasste Wohn- und Trotthaus mit Trottwerk, die obere Hälft des Waschhauses, eine Scheune mit Einfahrt und eine Scheune in Beichlen. Nach dem Tod von Jakob Zollinger-Hofmann im Sommer 1894 wurden die Söhne Jakob und Kaspar Zollinger Besitzer. Erwähnt werden an Bauten: das obere Wohnhaus, das zu Schopflokalitäten ausgebaute ehemalige Trotthaus, das halbe Waschhaus, ferner 9/74 Anteil an der Sennhütte ob dem Waisenhaus. Neue Eigentümer der Liegenschaft wurden je durch Kauf: 1929 Emil Zollinger, 1946 Hans Meyer, 1959 der Staat Zürich. Er benötigte einen Teil des zu den ZoIIingerhäusern gehörenden Landes unterhalb des Gerenholzes für das Trassee der Autobahn N3 und als Realersatz für ebenfalls zum Nationalstrassenbau verwendete Grundstücke. Wohnhaus, Waschhausanteil, Scheune und nicht beanspruchtes Land wurden 1978 an Christian Gysi und Peter Leuthold verkauft.
Das Waschhaus vor und nach der Renovation.

Restaurierung des Weilers

In Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege des Kantons Zürich und der Natur- und Heimatschutzkommission Wädenswil haben die heutigen Besitzer des Weilers Zollingerhäuser die Gebäude in den letzten Jahren mit finanzieller Unterstützung durch den Kanton Zürich und die Stadt Wädenswil instand gestellt. Das obere Haus wurde innen vollständig umgestaltet und aussen restauriert. Erfreulicherweise brachte man anstelle störender Dachfenster dem Bau angepasste Schleppgauben an. Im Innern führte man mit Kacheln aus einem Abbruchobjekt im «Seegut» Wädenswil und mit einer Kaust aus Schönenberg einen Kachelofen auf. Er ist mit DK H signiert und trägt die Jahreszahl 1807.
In den Jahren 1979 bis 1981 konnte auch das schmucke ehemalige Waschhaus am Zollingerweg restauriert und gleichzeitig einer neuen Zweckbestimmung zugeführt werden durch den Einbau von Wohnräumen und eines Ateliers. Das Riegelwerk wurde zum Teil ersetzt, das Dach mit Biberschwanzziegeln neu eingedeckt.
Auch die Renovation der hölzernen Scheunen ist zum Teil in Angriff genommen worden. Auch hier hat man nach neuen Nutzungsmöglichkeiten gesucht. Denn man will die Bauten, welche den Charakter des Weilers Zollingerhäuser entscheidend mitprägen, erhalten.
Vom älteren, unteren Haus ist die südöstliche Traufseite renoviert worden. Beim Abschlagen des Putzes kam Riegelwerk zum Vorschein, das man jedoch wieder zudeckte. Mit der einen Wand ist auch für die Renovation dieses Gebäudes ein Anfang gemacht; hoffentlich werden bald weitere Etappen folgen!

Entdeckung und Erhaltung eines Sodbrunnens

Durch Zufall kam zwischen dem Waschhaus und dem Zollingerweg im April 1979 ein Sodbrunnen zum Vorschein. Ein nahe am Waschhaus vorbeifahrender Lastwagen drückte die unter der Erdoberfläche liegende, aus einer Sandsteinplatte bestehende Abdeckung über dem Brunnenschacht ein. Durch Vermittlung der Natur- und Heimatschutzkommission wurde es − mit Hilfe der Stadt Wädenswil − möglich, den Sodbrunnen zu erhalten. Der Schacht wurde mit Bruchsteinmauerwerk über das Strassenniveau hochgezogen und mit einer Sandsteinabdeckung und einem Gitterdeckel abgeschlossen. Der Sodbrunnen ist mindestens 13 Meter tief. Ein Teil des Sickerwassers und des Schlamms am Boden konnte anfangs Mai 1981 mit einer Saugpumpe, vom Werkhof N3 freundlicherweise zur Verfügung gestellt, abgesaugt werden. Fundstücke, die Anhaltspunkte über das Alter gegeben hätten, liessen sich nicht beobachten. Der Brunnenschacht wurde jedoch damals, wegen Einsturzgefahr, nicht bis zum Boden gesäubert.
Ein Taucher untersucht den Sodbrunnen, September 1979.

Dem Besitzer des Grundstückes, Arnold Zollinger, gebührt Dank dafür, dass er mit der Stadt Wädenswil einen Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen hat, womit dieser das Recht eingeräumt wurde, den Sodbrunnen instand zu stellen, ihr aber auch die Pflicht überbunden wurde, den Sod dauernd zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die installierte Beleuchtung erleichtert den Blick in die imponierende Tiefe des aus Bollensteinen aufgeführten Schachtes.
Der Sodbrunnen ist übrigens in den Grundprotokollen erwähnt. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurde durch Servitut geregelt, die beiden damaligen Besitzer müssten für dessen Unterhalt gemeinsam aufkommen, die Aufzugseinrichtung müsse jedoch jeder selber stellen33. Letztmals ist vom Sod im Jahre 1907 die Rede. Nachher wurde er offensichtlich aufgegeben. Von seiner Existenz wusste im Jahre 1979 niemand mehr. Sodbrunnen bildeten im Wädenswiler Gebiet bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts die eigentlichen Hausbrunnen. Noch im Jahre 1867 wurden in der Gemeinde 160 Sodbrunnen gezählt. Choleraepidemien einerseits und der Ausbau der Wädenswiler Wasserversorgung andererseits führten dazu, dass die Sodbrunnen seit der Jahrhundertwende verschwanden. Mit der Restaurierung des Sodbrunnens in den Zollingerhäusern wird die Erinnerung an eine Zeit wachgehalten, da man das Wasser mühsamer beschaffen musste als heute, wo es in guter Qualität allen Haushaltungen zufliesst.




Peter Ziegler


ANMERKUNGEN

StAZH: Staatsarchiv Zürich
ZUB: Zürcher Urkundenbuch

1 ZUB 5, Nr. 1789.
2 ZUB 7, Nr. 2648.
3 StAZH, C II 14, Nr. 117; C II 15, Nr. 104; F IIa 429, S. 79.
4 StAZH, B XI Wädenswil, Grundprotokoll Bd. 13, S. 285.
5 StAZH, C II 14, Nr. 189; F IIa 429, S. 79.
6 StAZH, C II 14, Nr. 189.
7 StAZH, C II 14, Nr. 503,615. B XI Wädenswil, Grundprotokoll Bd. 13, S. 289, 514.
8 StAZH, B Xl Wädenswil, Grundprotokoll Bd. 1, S. 79a.
9 StAZH, F IIa 429, S. 81.
10 StAZH, C II 14, Nr. 262.
11 StAZH, B XI Wädenswil, Grundprotokoll Bd. 2, S. 327.
12 StAZH, C II 14, Nr. 304.
13 StAZH, C II 14, Nr. 412.
14 StAZH, C II 14, Nr. 410.
15 StAZH, C II 14, Nr. 415.
16 StAZH, C II 14, Nr. 419.
17 StAZH, C II 14, Nr. 422.
18 StAZH, C II 14, Nr. 424; K 1189.13.
19 StAZH, B XI Wädenswil, Grundprotokoll Bd. 5, S. 159a.
20 StAZH, Plan B 407, 408.
21 Christian Renfer, Die Bauernhäuser des Kantons Zürich, Bd. 1, Stäfa 1982, S. 160.
22 StAZH, C II 14, Nr. 665.
23 StAZH, C Il 14, Nr. 503.
24 StAZH, C II 14, Nr. 615.
25 StAZH, C II 14, Nr. 614.
26 StAZH, B Xl Wädenswil, Grundprotokoll Bd.13, S.282.
27 StAZH, B XI Wädenswil, Grundprotokoll Bd.13, S.284.
28 StAZH, B XI Wädenswil, Grundprotokoll Bd. 13, S. 284,285.
29 StAZH, B Xl Wädenswil, Grundprotokoll Bd. 13, S. 285, 286.
30 StAZH, B Xl Wädenswil, Grundprotokoll Bd.13, S.289.
31 StAZH, Grundprotokoll Wädenswil Bd. 7, S. 405; Bd. 29, S. 188; Bd. 31, S. 165
32 StAZH, Grundprotokoll Wädenswil Bd. 17, S. 621; Bd. 25, S. 502.
33 StAZH, Grundprotokoll Wädcnswil Bd. 11, S. 62; Bd. 17, S. 621; Bd. 31, S. 165.