Der letzte Freiherr von Wädenswil

Quelle: Gwerbziitig Wädi Dienstag, 9. März 2021 von Peter Ziegler

Der letzte Vertreter des Geschlechts «von Wädenswil» war Rudolf III. Er wurde um 1233 geboren und hatte mit seiner frommen Frau Anna sechs Töchter. Nach dem Tod Rudolfs III. kam es zum Streit um das Erbe.
Urkunde vom 17. Juli 1287 über den Verkauf der Herrschaft Wädenswil an den Johanniterorden.

Wenig geklärte Frühgeschichte

Die Anfänge des freiherrlichen Geschlechts «von Wädenswil» sind wegen spärlicher schriftlicher Überlieferung kaum zu erhellen. Die Urkunde von 1130 mit der frühesten Nennung beruht auf späterer Rückdatierung. Der Historiker Roger Sablonier hat vermutet, dass um 1200 ein Angehöriger des Geschlechts Alt Rapperswil von der Burg ob Altendorf weggezogen ist und sich nach dem neuen Wohnsitz «von Wädenswil» genannt hat. Gemäss den archäologischen Untersuchungen von 1983 wurde der Burgturm kurz vor 1200 erstellt. Besser orientiert ist man dank zahlreicher Urkunden über den letzten Vertreter des Geschlechts, Rudolf III. von Wädenswil, und seine Familie.

Rudolf III.

Freiherr Rudolf III. war der um 1233 geborene Sohn aus der Ehe von Rudolf II. mit Ita von Unspunnen aus dem Berner Oberland. Er wuchs zusammen mit zwei Brüdern auf, von denen Konrad 1263/1264 als Schultheiss von Freiburg belegt ist und Walter als Vogt von Unspunnen amtete und die Berner-Linie der «von Wädenswil» begründete. 1244 wird Rudolf III. «nobilis», Edler, und 1255 «miles», Ritter genannt. Er verfügte damals über Grundbesitz und Rechte in der Herrschaft Wädenswil, welche das Gebiet zwischen Mülibach und Meilibach vom Höhron bis zum Zürichsee umfasste und auf dem rechten Ufer die Höfe zu Uetikon. Hinzu kamen als Lehen die Vogteirechte – Gerichtsbefugnisse – über die Eigenleute des Klosters Einsiedeln und der Abtei Fraumünster, die in der Herrschaft Wädenswil lebten. Ausser dem Freiherrn besassen auch die Klöster Wettingen, Einsiedeln und Kappel sowie die Fraumünsterabtei Zürich Höfe und Güter in der Herrschaft Wädenswil.
Siegel Rudolfs III. von Wädenswil an einer Urkunde von 1297.

Die Burg Wädenswil zur Zeit des Freiherrn Rudolf III.

Frau und Kinder

In erster Ehe verheiratete sich Rudolf vor 1265 mit Anna von Bürglen, der Tochter des Ritters Berchtold von Bürglen aus thurgauischem Adelsgeschlecht. Sie muss eine fromme Frau gewesen sein, vermachte sie doch der Martinskirche Richterswil – der Eigenkirche ihres Gatten – verschiedenes «heltum», also Reliquien. Die Maria geweihte Kirche Wädenswil gehörte bis 1291 dem Kloster Wettingen. Anna wurde Mutter von sechs Töchtern: Anna wird nur einmal urkundlich erwähnt: 1265 leistete sie Verzicht, als der Vater ein Gut in Ebertswil an das Kloster Kappel verkaufte. Margaretha verheiratete sich mit Ritter Hartmann von Hünenberg und wohnte auf der Burg Hünenberg bei Cham. 1287 wird sie als Witwe bezeichnet; sie lebte noch 1317. Sie war Mutter der Töchter Elisabeth, die von 1318 bis 1339 als 7. Äbtissin dem Kloster Frauenthal vorstand, und von Katharina, der Gattin des Ritters Heinrich vom Stein bei Säckingen. Agnes wird wie ihre ältere Schwester Anna nur einmal, 1265, erwähnt. Katharina war die zweite Gattin des Ritters Peter I. von Hünenberg und brachte als Heiratsgut die Höfe Ottensegel (Segel Hütten), Lutringen (Eichmühle) und Unter Eichen (Zollinger Häuser) in die Ehe. Nach dem Tod ihres Gatten trat sie 1281 als Nonne ins Kloster Frauenthal ein, dem sie ihr Heiratsgut schenkte, wodurch Frauenthal ebenfalls zu Grundbesitz in der Herrschaft Wädenswil kam. Elisabeth war die zweite Gattin des Ritters Walter von Büttikon – dessen Mutter war eine Elisabeth vom Stein – und lebte auf der Burg Wikon im Wiggertal (Luzern). 1287 verzichtete sie auf ihr Erbrecht am Gut Mülenen und wurde dafür vom Vater Rudolf III. mit 53 Mark Silber (Wert von 12,5 kg Silber) entschädigt. Im Dezember 1300 wird sie als Witwe Walters von Büttikon erwähnt. 1309 war sie noch am Leben. Cecilia, die jüngste Tochter aus der Ehe von Rudolf III. mit Anna von Bürglen, wird zum ersten Mal in einer Urkunde von 1268 aufgeführt. Sie war mit dem um 1250 geborenen Ritter Ulrich II. von Rüssegg verheiratet. Gemäss den Anniversarien des Klosters Frauenthal starb sie am 16. Februar 1285. Anna von Bürglen, Rudolfs erste Gattin, starb Ende 1287. Der Witwer verheiratete sich darauf im Jahre 1288 zum zweiten Mal, mit Adelheid, der Witwe des Ritters Marquart von Wolhusen. Im Jahrzeitbuch von Ruswil wird sie erwähnt als «frow Adelheit von Wediswil, die da was herr Marquarts von Wolhusen seligen elichen wirtin, und zu den ziten her Ruodolfs von Wediswil eliche wirtin». Frühere Autoren nahmen an, Adelheid sei eine Tochter von Rudolfs Bruder Konrad gewesen, des Schultheissen von Freiburg. Eine Heirat unter Verwandten wird heute ausgeschlossen. Die aus unbekanntem Geschlecht stammende Frau nannte sich wohl erst nach der Heirat «von Wädenswil». Die Ehe blieb kinderlos.

Ökonomische Lage

Da Rudolf III. Töchter mit Heiratsgut ausstatten und seiner Frau Sicherheiten gewähren musste, sah er sich immer wieder gezwungen, Güter und Rechte zu verkaufen. Wie er in einer Urkunde von 1259 festhielt, tat er dies auch, weil er keinen Sohn hatte. Damit bekundete er offensichtlich weniger Interesse, seine Grundherrschaft im ursprünglichen Umfang zu erhalten. Belegt sind folgende Handänderungen: 1259 Rudolf gibt den Weinzehnten in Meilen, den er vom Einsiedler Abt Anshelm von Schwanden zu Lehen hat, auf gegen die Bezahlung von 63 Mark Silber (14,8 kg). 1265 Rudolf verkauft zum Heil seiner Seele und jener der Eltern für 29 Mark Silber (6,8 kg) seinen Hof in Ebertswil an das Kloster Kappel. 1268 Rudolf überträgt der Fraumünsterabtei Zürich für 20 Mark Silber (4,7 kg) Güter in Ottensegel (Segel/Hütten). 1270 Rudolf III. veräussert dem Kloster Wettingen für 203 Mark Silber (47,7 kg) seinen Besitz zu Hütten und Langmoos sowie die Lehen des Stifts Einsiedeln über die Weidegebiete Schweigen am Höhronen. 1287 Rudolf verkauft für 650 Mark Silber (152,75 kg) Burg und Herrschaft Wädenswil mit allen Rechten an die Komturei Bubikon des Johanniterordens. Das Geld verwendet er, wie es in der Urkunde heisst, unter anderem zur Ablösung von Schulden. Die Handänderung geschieht mit Zustimmung der Gattin Anna sowie der noch erbberechtigten Töchter Elisabeth und Margareta. Katharina lebt im Kloster, Anna, Agnes und Cäcilia sind gestorben.
 

Lebensabend

Beim Verkauf von Burg und Herrschaft an die Johanniter bedingte sich Rudolf für sich und seine Gattin das lebenslängliche Wohnrecht auf der Burg Wädenswil aus sowie eine Leibrente von 20 Mark Silber (4,7 kg). Er verfügte noch über ein Eigengut ausserhalb der Herrschaft Wädenswil, in Arn Horgen, das er 1294 dem bisherigen Lehenträger Rudolf Mülner verkaufte. 1296 veräusserte er den letzten Besitz – Güter und Leute zu Aeugst – gegen 46 Mark Silber (10,8 kg) an die Äbtissin Elisabeth in Zürich. Die letzte Nachricht über den Freiherren Rudolf III. von Wädenswil datiert vom März 1300. In einem Brief an die Äbtissin schreibt er, sie solle die ihm noch verbliebenen Lehen auf die Vettern Walter und Arnold übertragen. Wegen schwerer Erkrankung könne er sie nicht persönlich besuchen. Kurze Zeit danach starb der letzte Vertreter der Zürcher Linie der Freien von Wädenswil.

Streit um das Erbe

Nach dem Tod Rudolfs III. kam es zum Streit um das Erbe. Der Grund ist unklar. Entweder wurden beim Verkauf von 1287 nicht abgegoltene Forderungen erhoben oder die Johanniter hatten die im Dokument vorgesehenen Leibdingleistungen nicht bezahlt. Ansprüche stellten Heinrich vom Stein, der Schwiegersohn der Katharina von Hünenberg-Wädenswil, die Töchter Margareta und Elisabeth sowie Johannes und Walter von Landsberg, Verwandte von Rudolfs Gattin Anna von Bürglen. Am 1. Dezember 1300 kam es zur Gerichtsverhandlung. Die Johanniterbrüder zahlten hierauf den Erben eine Abfindungssumme von 270 Mark Silber (63,45 kg), womit diese zufriedengestellt waren und Burg und Herrschaft rechtskräftig an den Johanniterorden übergingen. Dieser bestimmte nun für 250 Jahre das Leben in der Komturei Wädenswil.




Peter Ziegler