Wann und auf welchem Wege kam das Zisterzienserkloster Wettingen in den Besitz der Kirche Wädenswil und jener Güter, die es am 15. Januar 1291 den Johannitern veräusserte?
Eine Urkunde, die am 31. August 1270 im Vorhof der Kirche Wädenswil ausgestellt wurde, berichtet, dass der Edle und Ritter Rudolf von Wädenswil dem Abt und Konvent des Klosters Wettingen an diesem Tag mit Einwilligung seiner Gattin Anna und mit Billigung der Töchter Katharina, Margaretha und Cäcilia seine Güter bei Wädenswil verkauft hat, welche in der Umgangssprache «zu Hütten», «zu Langmoos» und «zu den Schweigen» genannt werden und diesseits und jenseits der Sihl liegen. Der Verkaufspreis war auf 203 Mark Silber Zürcher Gewichts festgesetzt, was dem Wert von 47,7 Kilogramm Silber entsprach.
Rudolf sah sich zum Verkauf genötigt, weil er sich stark verschuldet hatte. Wörtlich liess er in der Urkunde vom 31. August 1270 vermerken: «Wenn mir die genannte Summe nicht bezahlt worden wäre, wäre ich verarmt und hätte alles Gut verloren.»
Nach dem Gütererwerb verfügte das Kloster Wettingen in der Herrschaft Wädenswil über zwanzig Höfe. denn es hatte hier schon vorher ausgedehntes Grundeigentum besessen. Über dessen Lage orientiert ein um 1250 angelegtes Güterverzeichnis, das heute im Staatsarchiv des Kantons Aargau in Aarau aufbewahrt wird (Signatur: Urkunde U.38/0149). Danach zog sich Wettingens Grundbesitz wie ein Gürtel aus der Gegend von Naglikon und Gwad über Hangenmoos und Herrlisberg einerseits nach Gisenrütl, Mugeren. Rechberg und Nussbäumen und andererseits über Stollen und Wolfbüel nach Langmoos und Hütten. Die meisten dieser Höfe und Güter waren wohl durch das Kloster auf Rodungsland angelegt worden. Sie wurden für den Getreidebau genutzt, was die von diesen Ländereien zu entrichtenden Getreidezinse belegen. Die Höhe der Kornabgaben ist ein Indiz für die Grösse des jeweiligen Hofs und für den Kornertrag. Ordnet man die Wettinger Güter in der Herrschaft Wädenswil nach der Grösse der Getreidezinse, so ergibt sich – mit fallendem Zins – folgendes Bild: Am ertragreichsten waren die Güter Aesch, Laubegg und die nicht genau lokalisierbaren «Utwile» und Bühl oder Büelen. Etwas kleiner waren die Höfe Schwarzenbach und Gisenrüti. Gleich hohe Abgaben gingen von Nussbäumen, Rechberg, Stollen, Wolfbüel und Gebisholz oberhalb der heutigen Gwads ein. Am Schluss der Abgabenliste stehen Herrlisberg, der «Wodel» (das Gebiet des heutigen Ausees) und der Hof Opfisau im heutigen Mittelort.
Wie war das Koster Wettingen zu solch ausgedehntem Grundbesitz in der Herrschaft Wädenswil gekommen? In seiner 1991 erschienenen Zürcher Dissertation «Adelige Territorialpolitik in der Ostschweiz» legt Erwin Eugster dar, dass zwischen den Geschlechtern der Neu-Rapperswil und der Wädenswil verwandtschaftliche Beziehungen bestanden. So bezeichnet eine Urkunde von 1244 Rudolf von Neu-Rapperswil als Blutsverwandten der Wädenswil-Wolhusen. Graf Ludwig von Homberg, Herr zu Rapperswil, wirkte 1287 als Zeuge, als Rudolf von Wädenswil seine Herrschaft dem Johanniterorden veräusserte, und Elisabeth von Homberg-Rapperswil sprach 1296 Rudolf von Wädenswil als ihren Neffen an. Eingehendere Forschungen werden zu klären haben, ob die Neu-Rapperswiler allenfalls Abkömmlinge der Wädenswiler sind, die ihrerseits in verwandtschaftlicher Beziehung standen zu den letzten Generationen des Geschlechts von Alt-Rapperswil.
Angesichts solcher Verwandtschaftsverhältnisse könnte es sich bei den oben erwähnten Höfen und Gütern um alten Familienbesitz der Rapperswiler gehandelt haben. Dieser wurde vermutlich nach 1227, aber vor 1250, dem Kloster Wettingen vergabt, das ein Familienangehöriger, Heinrich von Rapperswil, im Jahre 1227 gestiftet hatte.