Vor 500 Jahren: Visitation der Komturei Wädenswil durch den Johanniterorden

Quelle: «Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee», 19. Januar 1995 von Peter Ziegler

Im Jahre 1495 liess der auf Rhodos residierende Grossmeister des Johanniterordens u.a. die Komtureien des Grosspriorats Deutschland visitieren. Am 19. und 20. Januar 1495 hatte auch der Verwalter des Johanniterhauses Wädenswil über seine Güter, Einnahmen und Ausgaben Rechenschaft abzulegen.
Das ausführliche Visitationsprotokoll, das heute im Ordensarchiv in Malta (Signatur OAM 45, fol. 31–34) aufbewahrt wird, gibt bisher unbekannte Einblicke in den Haushalt der Johanniterkommende Wädenswil.

Die Visitatoren

Die Generalvisitation wurde 1493 unter der Herrschaft des Grossmeisters Pierre d‘Aubusson beschlossen. Als Visitatoren hatten der Grossbailli Peter Stoltz von Bickelheim, Komtur von Mainz und Frankfurt, sowie der Komtur von Pucini aus dem Priorat Capua, Frater Antonius de Actis, zu amten. Die Visitatoren begannen ihre Arbeit in den Kommenden der Eidgenossenschaft und schritten dann mit vielen Umwegen in nördlicher Richtung vor.
Den Anfang machten sie am 19. Dezember 1494 in Hohenrain. Über Thunstetten, Reiden, Münchenbuchsee, Freiburg im Üechtland, Biel und Biberstein erreichten die Beauftragten des Ordens, die überall peinlich genau Buch führten, am 19. Januar 1495 die Komturei Wädenswil. Am folgenden Tag zelebrierte der Verwalter des Hauses, der Johanniterbruder Andreas Gubelmann, zunächst die Messe; anschliessend gab er den beiden Visitatoren Einblick in Mobilien, Einnahmen und Ausgaben seiner Kommende.

Die Burg Wädenswil und ihre Kapelle

Im Visitationsprotokoll werden eingangs die Burg Wädenswil und deren Kapelle beschrieben: Die grosse Burg befindet sich in gutem baulichem Zustand. Sie liegt ungefähr vier Wegstunden von Zürich entfernt und zählt zur Herrschaft dieser in der Diözese Konstanz gelegenen Stadt. Im Johanniterhaus Wädenswil befindet sich eine kleine, aber dennoch schöne Kapelle, mit einem Altar, der dem heiligen Märtyrer Georg und Johannes dem Täufer geweiht ist. Zur Ausstattung der Kapelle gehören folgende Gegenstände: ein silbervergoldeter Konsekrationskelch, ein auf Pergament geschriebenes Messbuch, vier Messgewänder unterschiedlicher Qualität, zehn unterschiedlich grosse Bücher – darunter ein Graduale –, vier Decken, vier Kerzenständer aus Zinn, zwei eherne Kerzenständer, eine Monstrantiola mit Silberfuss, vier Holzkästchen mit Reliquien, ein Weihrauchgefäss, tragbarer Altar sowie ein ehernes Taufbecken.
Dem Johanniterhaus Wädenswil einverleibt waren sodann die Kirchen zu Wädenswil und Richterswil. An beiden Orten amteten nicht dem Orden angehörende Priester, sondern Weltgeistliche: in Wädenswil Jodocus Henseler, in Richterswil Ulrich Tyff.

Die Ausstattung des Johanniterhauses Wädenswil

Entsprechend seinem guten Zustand war das Johanniterhaus Wädenswil im Januar 1495 mit allem Notwendigen ausgestattet. Beim Inventarisieren konnte nachstehender Hausrat verzeichnet werden: 31 Betten mit Zubehör, 23 Tischtücher, 34 Handtücher, 14 Töpfe unterschiedlicher Grösse, 16 Kochtöpfe unterschiedlicher Grösse und Qualität, 1 eherner Mörser, 11 Schalen, 37 Zinnteller, 7 eherne Kerzenständer sowie 11 Zinnplatten.
Es fällt auf, dass der Hausrat und die Zahl der Betten weit umfangreicher waren als der Bedarf der Bewohner ausmachen könnte. Man wird daraus wohl schliessen dürfen, dass der Johanniterorden auf der Burg Wädenswil in kleinerem Umfang auch Kranke pflegte und Arme versorgte.
Das Haus Wädenswil besass sodann acht Ochsen, die für Holztransporte und auf den im Eigenbau betriebenen Gütern eingesetzt wurden. 178 Eigenleute schuldeten den Johannitern jährlich einen Tag Frondienst.

Die Einnahmen der Johanniterkommende

Die jährlichen Einnahmen des Johanniterhauses Wädenswil setzten sich zusammen aus Grund- und Schuldzinsen von verschiedenen Lehenhöfen und Personen sowie aus Zinsen für 45 Jucharten verpachtetes Ackerland, bei dem die Kosten für die Bearbeitung im Eigenbau den Ertrag überstiegen hätten. Die Abgaben an die Komturei erfolgten in Geld, Korn, Hafer und Wein. Alle Naturaleinkünfte in Geld umgerechnet, ergaben eine Summe von 640 Gulden 18 Schilling, was Andreas Gubelmann unter Eid bezeugte.
Die Einnahmen an Korn, entspelztem Dinkel, waren Abgaben aus Richterswil und Wollerau und aus den Lehenhöfen Feldmoos (Felmis), Hütten, Ottensegel (Segel), Geissferen (abgegangener Hof bei der heutigen Kirche Schönenberg), Esch (Äsch), Stollen, Rechberg, Opfisau (Mittelort), Gebisholz (Oberort), Rüti und Hangenmoos. Sie bezifferten sich auf 563 Mütt 3 Viertel (rund 30,4 Tonnen) entspelzten und rund 650 Kilogramm unverarbeiteten Dinkel. Die jährlichen Zehntanteile der Lehenhöfe an Hafer machten 275 Mütt oder rund 10,3 Tonnen aus.
Die Rebberge waren in Halbpacht verliehen: Die eine Hälfte des Weinertrags kam der Komturei zu, die andere dem Pächter. Zusammen mit dem Weinzehnten, den die Johanniter in Wädenswil, Richterswil und Wollerau beziehen konnten, ergaben sich im Jahre 1495 Einnahmen an Wein von 175 Saum oder knapp 289 Hektolitern.

Die Ausgaben der Johanniterkommende

Die Liste der Ausgaben an Geld, welche Andreas Gubelmann bei der Visitation vom 19./20. Januar 1495 vorlegte, ist lang. Sie sei darum hier nur auszugsweise und ohne Beträge wiedergegeben. Die Kommende schuldete der Stadt Zürich Geld für das Burgrecht, dem Bischof von Konstanz für Ratschläge, den Brüdern zu Bubikon als Beitrag an die Jahrzeit. Dazu kamen Zinse für Darlehen, unter anderem an den Zürcher Bürgermeister Heinrich Röist und Jodokus Henseler, den Leutpriester von Wädenswil. Weiter werden angeführt Löhne für den Verwalter Andreas Gubelmann, für den Koch – auch für Brot und Schuhe – , den Kämmerer, für den Angestellten, der sich mit den Schulden befasste und für einen weiteren Angestellten, welcher die Transporte ausführte.
Nach alter Gewohnheit spendierte das Johanniterhaus Wädenswil an Ostern, an den Gedenktagen der Geburt und der Enthauptung Johannes des Täufers sowie an der Kirchweih (15. August) verschiedenen Beamten und Personen ein Festmahl.
Weiteres Geld wurde beansprucht für die Ablösung von Darlehen und Zinsen. Überdies führt das Inventar Aufwendungen an für ein Haus in den Weinbergen in den «Burghalden», für einen Kornspeicher unterhalb der Burg, für einen neuen Mühlstein, für drei Öfen und für das Reparieren verschiedener Gerätschaften.
Die wirtschaftliche Lage der Kommende Wädenswil war im Jahre 1495 ausgezeichnet. Von den Jahreseinnahmen blieben zugunsten des Komturs Rudolf von Werdenberg gegen 50 Prozent übrig, nämlich 322 Gulden, 41 Schilling und 10 Haller, wobei damals in Wädenswil 12 Haller einem Schilling, 20 Schilling einem Pfund und 2 Pfund 2 Schilling einem Gulden entsprachen.

Fortsetzung der Visitationsreise

Von Wädenswil aus begaben sich die beiden Visitatoren nach Küsnacht (25.1.1495), Bubikon (31.1.1495) und Tobel (6.2.1495). Am 15. Februar trafen sie in Feldkirch und zwei Tage später in Überlingen ein. Insgesamt waren allein im Grosspriorat Deutschland 113 Kommenden oder Zweigniederlassungen des Johanniterordens zu kontrollieren. Vor dem Generalkapitel des Ordens, das auf den 11. September 1495 angesetzt worden war, kam die Generalinspektion am 5. September termingerecht zum Abschluss. Die nächste, über die im Ordensarchiv Malta (Signatur OAM 6340, fol. 29–30) ebenfalls detaillierte Angaben erhalten geblieben sind, fand erst im Jahre 1541 statt.
 




Peter Ziegler