Da er dafür zuviel Holz aus den Schlosswaldungen bezog, geriet er mit der Herrschaftsverwaltung in einen langwierigen Rechtshandel, in dessen Folge die Obrigkeit im Jahre 1692 die alten Holznutzungsrechte der Eichmühle in den Herrschaftswäldern drastisch einschränkte und sich damit der aus altem Lehensrecht erwachsenen Pflicht, den Erblehenhof mit genügend Bauholz zu versorgen, weitgehend entzog. Die Besitzer der Eichmühle kämpften danach noch während Generationen, bis um die Mitte des 18. Jahrhunderts, um diese Rechte. Da die Blattmann in der Herrschaft Wädenswil in hohem Ansehen standen, erhielten sie auch später noch hin und wieder etwas Bauholz zu ihrer Mühle, doch mit dem obrigkeitlichen Spruch von 1718 erlosch die rechtliche Verpflichtung des Staates ganz. Hans Jakob Blattmann, der erste Eichmüller, wurde 1685 zum Landrichter ernannt. Das Amt selbst übte er von 1686 bis 1692 wegen des Streites zwischen den Gemeindefraktionen Berg und Dorf um die Besetzung der höchsten politischen Ämter in der Gemeinde zwar nur de iure aus, doch blieb ihm während dieser Zeit immerhin die Würde eines Landrichters unangetastet. 1702 starb er. Sein Sohn Hans Heinrich Blattmann trat nach des Vaters Tod nicht nur die Leitung der Eichmühle an, in welcher auch die jüngeren Brüder dienten, er wurde auch sogleich Nachfolger seines Vaters im Landrichteramt und bekleidete in der Landmiliz den Offiziersrang eines «Capitann-Leutenampt über ein Compagnie zu fuss», nachdem er schon seit einem Jahrzehnt Fähnrich gewesen war. Seine Ehe mit Anna Wild blieb kinderlos. Hans Heinrich und Anna Blattmann-Wild starben kurz nacheinander im Jahre 1716.
1 Haus samt Mühle, umfassend 4 Mahlhaufen, 1 Relle, 1 Stampfe, 1 Haberdarre, 1 Werchreibe, 1 Ölmühle, 1 Sägehaus mit wassergetriebenem Sägewerk, sodann Schopf und Schweinestall, Scheune mit Bestallungen, Waschhaus, Speicher, Trotte mit Trottwerk, 2 Gärten, Hanfland, Matten und Weide mit darin stehender äusserer Scheune, alles in einem geschlossenen Areal. Dazu kamen die Weide ob dem alten Schloss in der Grösse von 6 Jucharten und zwei Stücke Riedland.
Bereits in diesem Zeitpunkt wo die beiden Brüder den alten Mühlehof noch in gemeinsamem Besitz hatten, müssen sich in den Wohnverhältnissen auf der Eichmühle entscheidende Änderungen ergeben haben9. Vermutlich hatten die beiden Familien einfach nicht mehr genügend Platz. So kam es, dass einige hundert Meter südöstlich der Eichmühle ein grosses, herrschaftliches Wohnhaus errichtet wurde, das Heinrich Blattmann mit seiner Familie bezog, während Hans Kaspar mit der seinigen im alten Mühlewohnhaus blieb und auch der ledige Bruder dort Wohnrecht genoss. Ob für diesen der alte Speicher bei der Eichmühle umgebaut worden ist, der 1828 in der Hofteilung als neu eingerichtete Wohnung erscheint, ist nicht erwiesen. Ebenso lässt sich eine Überlieferung, die am herrschaftlichen Haus haftet, welches in den Teuerungsjahren 1816/17 entstand, nicht aktenmässig überprüfen.
Neugut. Nebengebäude von 1829 auf der Nordseite des Wohnhauses.
Dachstuhl in der oberen Schütti.
Fensterfront in der Stube.
Kachelofen in der Stube.
Schrankwand in der Stube.
Kellertüre, 1816.
Blick in den Mostkeller.
Hofscheune von 1832: Längsschnitt.
Traufseitige Ansicht von Nordosten.
Grundriss.
Querschnitt.
Hofscheune von 1832. Ansicht von Nordwesten.
In der Zeit der Loslösung des Neugutes von der Eichmühle zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die von beiden Höfen gemeinsam betriebene Hofkäserei bei der Eichmühle das Zeichen für die auf Viehwirtschaft ausgerichtete Betriebsweise dieser bereits am Rande des voralpinen Regengürtels liegenden Bauerngüter26.
Hofscheune von 1832. Traufseite gegen Nordosten.
Das landwirtschaftliche Areal des Neugutes bleibt indessen weiterhin im Besitze der Stadt Wädenswil. Es ist zu hoffen, dass der markant auf einem Hangsporn liegende ehemalige Aussiedlungshof als Zeuge einer wichtigen landwirtschaftlichen Epoche weiterhin vor Überbauung freigehalten wird, wie das das kantonale Bau- und Planungsgesetz nicht nur für wertvolle bauliche Zeugnisse, sondern auch für deren historisches Umfeld verlangt29.
Dr. Christian Renfer