Zerstörung von Landschaft durch das Bauen

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1975 von Prof. Dr. Albert Hauser

Keine Zeit hat so viel zur Erhaltung, aber auch zur Zerstörung von Baudenkmälern getan, wie die unsrige. Keine Zeit hat so beziehungslos zum Tradierten gebaut. Man sagt, dass die neue Zeit neue Bedingungen und Funktionen erheische. Doch sind die Ansprüche des Menschen so grundverschieden? Woher kommt denn die Nostalgie? Woher kommt die Flucht in pseudohistorische Lokale, kommt die Flucht in die unverschandelte Natur? Wieso werden so viele alte Bauernhäuser gesucht? Der Verdacht ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass die neuen Bauformen erzwungen worden sind durch die neue Bautechnik und durch Fragen der Rendite. Dabei sind sicherlich wichtige Wohnwerte verlorengegangen. Schliesslich hat man auch ein wenig den Eindruck, dass wir in Wädenswil manches zu spät gesehen haben.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Blick vom Kirchturm. Auf beiden Bildern sieht man, wie die Stadt wächst. Die «Jahrringe» einer Siedlung erkennt man an den stilistischen Veränderungen.

Was wurde in unserer Stadt auf dem Gebiet des Natur- und Heimatschutzes getan? Als der Zonenplan beschlossen wurde, stellte man die Kirche samt Umgebung sowie das Schloss unter Schutz. Die Natur- und Heimatschutzkommission erstellte Inventare und Listen für schützenswerte Häuser, Riede, Bäume und Aussichtspunkte. Diese Verzeichnisse wurden in den letzten Jahren in die Planung integriert.
Gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Natur- und Heimatschutzkommission Wädenswil ist eine Verordnung von 1922. Sie erstreckt sich insbesondere auf «Naturdenkmäler, wie erratische Blöcke, alte seltene Bäume, Aussichtspunkte, aber auch auf das gesamte Orts- und Landschaftsbild». Den Schutz geniessen nach dieser Verordnung auch «Bauwerke, an die sich wichtige geschichtliche Erinnerungen knüpfen oder denen ein charakteristischer oder künstlerischer Wert zukommt». Zum Gesetz von 1922 kommen kantonale Verordnungen zum Schutze von Tier und Pflanze von 1964, dann ein Pflanzenschutzgesetz von 1969 und schliesslich der Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen auf dem Gebiet der Raumplanung vom 17. März 1972.
Glücklicherweise hat man in Wädenswil die Zeichen der Zeit erkannt. Vor allem die jüngere Generation hat ein positives Verhältnis zu den Kulturgütern, der Landschaft, den Dorfbild und seinen Baudenkmälern.




Prof. Dr. Albert Hauser