Die Geschichte des Furthofes ob Wädenswil

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1985 von Christian Renfer

VORBEMERKUNG

Die Forschungen zu einer Hofgeschichte sind zeitraubend und in ihrem Ergebnis höchst ungewiss. Mehrere Umstände haben darauf Einfluss: Kenntnisstand (lokalhistorische Literatur), Quellenlage in bezug auf das Objekt (höchst unterschiedlicher Archivbestand), teils zufälliges Zusammenspiel von Fakten (umstrittene Rechtsverhältnisse sind aktenkundiger als unbestrittene). Zum Abschätzen und Auswerten all dieser Geschichtsumstände ist eine jahrzehntelange Beschäftigung innerhalb eines engeren geographischen und kulturgeschichtlichen Rahmens fast unabdingbare Voraussetzung. Trotzdem kann auch die kurzfristige kritische Beschäftigung mit dem Gegenstand Einblick in eine historische Wirklichkeit vermitteln, wenn der Forschende sich der Zufälligkeit und Lückenhaftigkeit seines Geschichtsbildes bewusst bleibt und wenn er sich immer wieder darum bemüht, dass seine Erkenntnisse, Erfahrungen und Schlüsse auch später noch nachvollzogen und damit für die kommende Forschung fruchtbar gemacht werden können. In diesem Sinne ist die vorliegende Übersicht gedacht.

Herrlisberg. Ausschnitt aus Hans Conrad Gygers Landkarte des zürcherischen Staatsgebietes, in Kupfer gestochen von Johann Meyer, 1685.

FORSCHUNGSSTAND

Wädenswil kann sich glücklich schätzen, dass seine Geschichte bereits durch mehrere Generationen eingehender lokalhistorischer Arbeiten erschlossen worden ist. Damit gehört diese Seegemeinde zu den best erforschten im Kanton. Eine reiche geschichtliche Vergangenheit, wie sie durch Arbeiten zur lokalen Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Fretz, König, Hauser und Ziegler), und zur gleichzeitigen Kultur-und Geistesgeschichte des Dorfes und der Gemeinde ausgiebig erhellt worden ist, zeugt von wohlhabender Gegend und selbstbewusstem Gemeinwesen.

1. DORF UND BERG – DIE HISTORISCHE ZWEITEILUNG VON WÄDENSWIL

Peter Ziegler hat durch seine langjährige Forschung aufgezeigt, dass die Zweiteilung von Dorf und Berg in Wädenswil eine geschichtliche Zäsur ist, die sich, ausgehend von der frühesten Besiedlung und Kolonisierung des Höhenrückens am linken oberen Zürichseeufer wie ein roter Faden durch die Geschichte der Gemeinde bis hin zur politischen Loslösung der Berggemeinde Schönenberg verfolgen lässt1. Archäologische Funde lassen vermuten, dass die Kirche in Wädenswil zu den ältesten am Zürichsee gehört. Um sie herum hat sich seit dem 7. Jahrhundert das heutige Dorf herausgebildet. Die Anfänge der Besiedlung des ursprünglich stark bewaldeten und von Sumpfniederungen durchsetzten Wädenswilerbergs liegt dagegen weitgehend im dunkeln. Doch mit einem Mal tritt der Berg als bereits von zahlreichen Einzelhöfen besetzte Streusiedlungslandschaft ins Licht der Geschichte: im Zeitpunkt nämlich, wo in unserem Gebiet infolge gesteigerter Verwaltungstätigkeit der hochmittelalterlichen Grundbesitzer (Feudalgeschlechter und kirchliche Institutionen) die Geschichte aktenkundig wird. In vielen Einzeldokumenten werden seit dem frühen 13. Jahrhundert Einzelhöfe wie Stollen (1268), Segel (1268) oder Laubegg (1278) als bereits bestehende Siedlungen bis hinauf zum Höhronen im Besitze von Klöstern und Feudalherren erwähnt, und es wird darin auf deren wirtschaftliche Bedeutung (belegt durch Abgaben) hingewiesen. Eine blühende Viehzucht erscheint vorab als Triebfeder der Gebietskolonisation, doch hatte der Ackerbau (und dies gilt für das ganze Spätmittelalter) für die tieferen Berglagen eine gleichgewichtige Bedeutung. Aber der kolonisatorische Ausbau war auch in der folgenden Zeit noch voll im Gange und äusserte sich bis ins 16. Jahrhundert hinein in weiteren Rodungen (belegt durch Flurnamen wie Schwand, Rüti usw.). Hier darf allerdings nicht vergessen werden, dass der fortschreitenden Besiedlung und wirtschaftlichen Erschliessung in Zeiten der Not (Teuerung, Pest, Krieg) beispielsweise im ausgehenden 15. Jahrhundert auch der viel zuwenig erforschte gegenteilige geschichtliche Prozess, jener der Entvölkerung und Ödlegung (Wüstungen – verlassene Höfe), entgegenstand.

Herrlisberg und Furthof. Ausschnitt aus Blatt 6 des Zehntenplans von Rudolf Diezinger, 1830.

Herrlisberg und Furthof. Ausschnitte aus der Wildkarte, um 1850, und aus der Wädenswiler Gemeindekarte von 1900.

Geschichtliche Tatsache ist jedenfalls, dass der Wädenswilerberg im Spätmittelalter in kulturgeographischer Hinsicht bereits gleichmässig erschlossen und besiedelt war, dass sich das Netz der Einzelhöfe zwischen den alten Siedlungspunkten und kontinuierlich bewirtschafteten Grosshöfen der Frühzeit wesentlich verdichtet hatte, und dass das Johanniterhaus Wädenswil durch das Erbe der wichtigsten feudalherrlichen Rechte zum eigentlichen Grundherrn der Gegend geworden war. Ausserdem war die Siedlungsdichte im Wädenswilerberg bereits so weit fortgeschritten, dass die «Bergleute» als bevölkerungspolitisches Gegengewicht zu den Dorfbewohnern langsam in Erscheinung traten. In der Folge hat sich die Zweiteilung durch den Anspruch auf gleichmässige Vertretung in der lokalen Selbstverwaltung (Gemeinde- und Richteramt u.a.) explizit herausgebildet. So musste der Zürcher Rat auf Beschwerde der Bergleute 1686 die Richterwahl in Wädenswil, bei welcher der obrigkeitliche Landvogt einen Dorf- und zwei Bergrichter, die Gemeinde dazu zwei Dorf- und einen Bergrichter zu bestimmen hatte, korrigieren. Zur Einführung dieses obrigkeitlichen Spruchs wird festgehalten, die Herrschaft Wädenswil sei von alters her in zwei Teile geteilt, in die Tal- oder Dorfleute und in die Berg- oder Waldleute, und jeder Teil habe das Recht, je drei Richter zu stellen2.
Ziegler hat die alten Einzelhofsiedlungen von Wädenswil, soweit sie vor 1550 bestanden, aufgezählt. Es waren zunächst die Höfe in Dorfnähe: der Hof Lutringen (Eichmühle), der Hof Unter-Eichen (Zollingerhäuser), die Giessenmühle, der obere und untere Meierhof, der Lein- (Lehm-)hof, dann die Höfe auf der ersten Geländestufe wie Rüti- (Röti-)boden, Untermosen, Fuhr, Büelen, Holzmannsrüti, im Gebisholz (Oberort), im Gwad, Schoren, Opfisau (Mittelort), in der Au, Naglikon und schliesslich die eigentlichen Berghöfe wie Beichlen, Himmeri, Herrlisberg (einschliesslich Furthof), Widen, Oedischwend, Luggenbühl, Stocken, Schründlen, Gisenrüti, Mugeren, Kotten und Burstel. Dazu kommen die noch höher gelegenen Einzelhöfe der heutigen Gemeinde Schönenberg (die sich 1703 kirchlich von Wädenswil löste), einer voralpinen Wirtschaftszone, die sich über Hütten bis zum Etzel weiterzieht. Ähnliche Verhältnisse herrschten auch im anschliessenden nordwestlichen Gebiet des linksufrigen Höhenzugs, im ehemaligen grossräumigen Horgenberg (einschliesslich Hirzel), welcher politisch zur benachbarten Obervogtei Horgen gehörte.
Im 16. Jahrhundert, einer Zeit wirtschaftlicher Prosperität, setzten auch in diesem Gebiet wirtschaftliche Impulse ein, die sich in einer starken Zunahme der Bevölkerung und damit verbunden in einer zunehmenden Innenkolonisation bemerkbar machten. Die Bewohner und Bewirtschafter der Hofgüter hatten bereits früher von einem irreversiblen lehensrechtlichen Umwandlungsprozess profitiert, welcher im ausgehenden Mittelalter weitgehend abgeschlossen war, nämlich von der allmählichen Überführung bestehender Handlehen in Erblehen, wodurch die ehemals befristete grundherrliche Pacht in ein faktisches Eigentum umgewandelt wurde. Jetzt, an der Schwelle zum 16. Jahrhundert, nützten sie eine neue Gelegenheit, die sie in einer zunächst punktuellen Durchlöcherung des feudalrechtlichen Zerstückelungsverbots sahen. Die allmähliche Lockerung dieser Schranke betrachtete man in dieser Zeit offensichtlich bereits ebenso als wirtschaftlichen Sachzwang wie als Gebot weitblickender politischer Vernunft. Die Obrigkeit entsprach derartigen Gesuchen anfänglich noch mit Zögern, später immer öfter ohne wesentliche staatspolitische Vorbehalte, sofern der wirtschaftliche Fortbestand gesichert schien. So entstanden auch im Wädenswilerberg bald neue Höfe als Filiationen und Aussiedlungen der alten. Umgekehrt hatten die Hofsiedlungen ein ausgesprochenes geschichtliches Beharrungsvermögen. Gemeinsame Bewirtschaftung durch mehrere Linien derselben Familie waren durchaus üblich.
In erbrechtlicher Hinsicht kam in unserem Gebiet das Hofbesitztum (das heisst das liegende Gut und die Bewirtschaftungshabe) den Söhnen zu gleichen Teilen zu, während die Töchter ausbezahlt wurden. Die wirtschaftliche Kraft, die dem geschlossenen Besitztum wesensmässig innewohnte, ermöglichte es dem Einzelhofbauern zu allen Zeiten wirtschaftlicher Prosperität, zersplitterte Besitzungen wieder zu grossen arrondierten Höfen zusammenzuführen und an die Erben weiterzugeben. Während sich die Dorfgehöfte im Laufe der Jahrhunderte zum Teil zu unbewirtschaftbaren Kleinstparzellen aufsplitterten (und zwar sowohl im Rebbau- als auch im Ackerbaugebiet), was die Verarmung grosser Bevölkerungsteile in den dörflichen Agglomerationen nach sich zog, blieb der Einzelhof, der sich im Laufe der Zeit in vorwiegendem Masse zum Viehwirtschaftshof entwickelte, weitgehend arrondiert (mittlere Hofgrösse nach heutiger Vorstellung) und gewährleistete so den Fortbestand und das Wohlergehen seiner Besitzer. Die Hofbauern verblieben damit bis in unsere Zeit in den mittleren und oberen Vermögensklassen.

Der Furthof auf dem heutigen Katasterplan.
 
Giebelbetonte Hauptfassade des Blockbaus von 1522 im Weiler Herrlisberg.


Giebelbetonte Hauptfassade des Blockbaus von 1531/32 im Furthof.
 
Ihre sprichwörtliche Selbständigkeit, ihre Wohlhabenheit und das damit verbundene Selbstbewusstsein sind nicht nur geschichtliche Attribute des emmentalischen Hofbauerntums, wie es uns Gotthelf beschreibt, sondern ebenso die Eigenschaften des zürcherischen Einzelhofgebietes, vorab des Horgen- und Wädenswilerbergs.

2. DIE HOFSIEDLUNG HERRLISBERG UND DER FURTHOF

Die Siedlung Herrlisberg gehört der unteren (oder, wenn wir die oberen Dorfhöfe mitrechnen, der mittleren) Streusiedlungszone an. Auf der ausgeprägten Geländeterrasse zwischen Horgen/Am und Richterswil/Schwanden liegt eine Kette von Höfen, unter denen die meisten in ihrer geschichtlichen Entstehungsstufe (spätmittelalterliche Filiation aus ursprünglichem Grossbesitztum) urkundlich nicht zu fassen sind. Auch können, da ihre Ausbildung in die Zeit vor 1500/1550 zurückgeht, kaum ältere und jüngere Hofeinheiten unterschieden werden. Ihr plötzliches Auftauchen in dieser oder jener Urkunde des 14. bis 16. Jahrhunderts ist meistens zufällig und deshalb in dieser Beziehung kaum aussagekräftig. So liegen die Dinge auch um die Herrlisberghöfe. Der älteste wirtschaftliche Kern dieser Siedlung gehörte offensichtlich zu den Wettinger Rodungshöfen des 13. Jahrhunderts (Herrlisberg wird mit andern schon 1270 genannt)3. Man kann jedenfalls in dieser verhältnismässig frühen Erwähnung ein ursprüngliches Grossbesitztum unbekannten Umfanges auf Rodungsland erkennen, wo Ackerbau und Viehzucht betrieben wurde. Im 15. Jahrhundert zeugen die Namen zahlreicher Neuhöfe auf dieser Geländestufe vom Fortgang der Kolonisation. Damit verbunden waren weitere Rodungen, wahrscheinlich auch bereits bedeutende Hofzersplitterungen. Inmitten des Wettinger Besitzes auf Herrlisberg lag 1347 jedenfalls auch die Gerichtsstätte der Herren von Hünenberg. 1408 wurden die hünenbergischen Eigenleute frei4. Aber schon früher gab es in diesem Gebiet freien bäuerlichen Grundbesitz (ein Zeichen früher kolonisatorischer Tätigkeit). Herrlisberg (Hergersperch, Hergisperg) hiess ursprünglich das ganze Gebiet zwischen Wendel und Stacken (und zwar bis in die Zeit der Haushaltzählungen im 17. Jahrhundert). Der alte Hofname wurde zum Flurnamen «auf Hergisperg», welcher seine Gültigkeit auch nach dem Zerfall in Einzelbesitztümer (! 5. Jahrhundert) als Ortsbezeichnung behielt. Zu den Höfen, die im 15. Jahrhundert als Besitztum neu auftauchen, gehört auch der Furthof.
Der Eintritt in die Geschichte geschieht beim Furthof, wie in vielen andern Fällen, durch die Erwähnung in einer Marchenbeschreibung. Im Lehenbrief des Johanniterhauses Wädenswil für Hans Blattmann «ab Hergisperg» von 1450 erscheint einerseits «das gut, so man nempt die Widern, uff dem Hergisperg», andererseits der Furthof, der an mehreren Stellen an den Herrlisberghof grenzte5. Weitere Schlüsse auf unser Besitztum sind jedoch nicht möglich. 1483 erhielt nun auch der Besitzer des Furthofes, Heini Fuchs, einen Lehenbrief des Johanniterhauses6.
Einige Jahre später (1497) vermochte der Furthofbesitzer auf seinem Gut eine Hypothek (Gült) zu eröffnen7. Dieser Vorgang der finanziellen Belastung von Grund und Boden zeugt von günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen (Attraktivität des ertragreichen Gutes). 1530 wird der Furthof als Nachbargut des Rötibodenhofes und 1549 wiederum des Herrlisberghofes bezeichnet8. Damit sind wir in einem Zeitabschnitt angelangt, in dem die Geschichtsquellen reichlicher zu fliessen beginnen. Der Stadtstaat Zürich war eben im Begriffe, sein Staatsgebiet zu vervollständigen. 1550 kaufte er im Zuge dieser Politik die für ihn wichtige Herrschaft Wädenswil am oberen Zürichsee9. Gleichzeitig vereinheitlichte er in zunehmendem Masse sein Verwaltungssystem, um eine bessere Übersicht über seine Finanzeinkommen zu erlangen, die mit der Säkularisation umfangreicher und komplexer geworden waren. Für unsere Hofgeschichte könnte von entscheidender Bedeutung sein, wenn sich Bauten und Dokumente in engere Übereinstimmung bringen liessen: Zwei noch erhaltene Grossbauernhäuser auf Herrlisberg sind nachweisbar ebenfalls in dieser Zeit entstanden. Jenes am Rande des Weilers Herrlisberg (Vers. Nr. 1234–1236) ist am Firstbug mit 1522 datiert, und das Grundgerüst des Wohnhauses im Furthof (Vers. Nr. 1249/50) konnte jüngst mittels dendrochronologischer Altersbestimmung auf das Baujahr 1531 ff. festgelegt werden.
Bauernhaus Herrlisberg. Firstbug mit Wappen und Datierung 1522.

Im Jahrzeiturbar der Kirche Wädenswil von 1555, welches Eintragungen über jährliche Abgaben aufgrund alter Stiftungen (Jahrzeit) enthält, sind der Herrlisberghof Jakob Hausers und der Furthof Hans Hausers unmittelbar nacheinander eingetragen10. Ersterer hatte jährlich fünf Viertel gedroschenes Korn (Kernen), letzterer dagegen ein Pfund Geld zu entrichten. Die Grenzen des Furthofes werden dabei mit Walliswis, Linden halten, Oedischwendhof und Untermosenhof angegeben.
Im Jahre 1571 ist ein weiteres wichtiges Urbar entstanden, jenes der zürcherischen Herrschaft und Landvogtei Wädenswil (ehemaliger Johanniterbesitz). Ihm entnehmen wir nicht bloss die erste eingehende und lokalisierbare Gutsbeschreibung, sondern auch Angaben über die Wirtschaftsform und Grösse des Hofes. Zu jenem Zeitpunkt bewirtschaftete noch immer Hans Hauser den Furthof, nur erhielt er jetzt die Bezeichnung «der alt uff Herrlisberg», was verschieden interpretiert werden kann. Er hatte für den von seinen Vorfahren überkommenen Erblehenhof dem Staate, als dem Rechtsnachfolger des Johanniterhauses, einen jährlichen Grundzins von zwölf Mütt Kernen und fünfzig Eiern sowie eine Summe von 2 Pfund, 15 Schillingen und 4 Hellern an barem Geld zu entrichten11. Diese Verpflichtung leitete sich aus der in der Vorgeschichte erwähnten Erblehenübertragung von 1493 an Heini Fuchs ab. Hans Hauser hatte dafür im Jahre 1568 einen neuen Revers unterschrieben, der bestätigte, dass «ich umb den hof unnd güter, so myne vorfarren unnd ich, von der herschafft, unnd dem huss wädischwyl, zu Erblächen besessen, Einen lechenbrief Innhab», welcher eben dahingehend lautete, dass der Erblehenhof «uff herlisperg, ob wedeschwyl gelegen, genannt der Furthof, mit acheren, matten, gütern, wegen, stegen, hölzern, allen gebüwen, begriffzugehörden, unnd gerechtigkeiten ... » 1493 an Heini Fuchs übertragen worden war.
Die Hauptfassade des Furthofs vor der Renovation von 1984.

Furthof. Hauptfassade vor 1900, mit noch unverputztem Nebengebäude.

Aus dem alten Erblehenbrief ging hervor, dass dem Besitzer des Hofes bei Bauarbeiten eine bestimmte Menge «schindel- oder buwholtz zu bedachung des hoffs» aus den Herrschaftswaldungen zustand. Eine alte Verpflichtung bestand auch hier im Hofteilungsverbot.

Im Jahre 1568 umfasste der Furthof folgende Grundstücke:
- Einen grossen, geschlossenen Hofeinfang mit Haus, Hofstatt, Scheune, Krautgarten und Hauswiese zu Herrlisberg ober- und unterhalb der Strasse, in der Grösse von neun Kühen Winterung (das heisst eine Fläche, um davon für neun Kühe Winterfutter einzubringen) sowie zwanzig Jucharten Ackerland.
- Eine grosse Weide zwischen Oedischwend- und Untermosenhof in der Grösse einer Sömmerung von zehn Kühen (das heisst um zehn Kühe den Sommer über weiden zu lassen).
- Eine Weide in der Kalchtaren für fünf Kühe Sömmerung.
- Eine Matte im Moos für sechs Kühe Winterung, anstossend an die Höfe Zwyerschür (Zweierhof), Himmelrych (Himmeri) und Grindlen (Grindel, Neutal).
- Eine Matte in der Beichlen für drei und eine halbe Kuh Winterung.
- Eine Matte ebenfalls in der Beichlen in derselben Grösse.
- Acht Jucharten Acker im Vorderfeld.
- Eine halbe Jucharte Waldweide im Waggital, angrenzend an den Aahaldenhof.
 
Die neun Grundstücke ergeben folgenden Hofumfang:
Ackerland
2 Parzellen – total 28 Jucharten Wiesland
4 Parzellen – total 22 Kühe Winterung Weidland
3 Parzellen – total 17 Kühe Sömmerung Waldweide
1 Parzelle - total ½ Jucharte.
 
Auffallend und für die Höfe dieser Geländestufe (im Gegensatz zu den vorwiegenden Viehzüchterhöfen der höheren Lagen) charakteristisch ist die doch recht bedeutende Ackerfläche, welche das der Viehzucht dienende Wies- und Weideland ergänzte. Über die Hofgebäude sind im Beschrieb keine differenzierten Angaben enthalten.
Ein weiterer Eintrag im Herrschaftsurbar von 1571 betrifft ebenfalls den alten Hans Hauser und beruht auf dem Gültbrief des Heini Fuchs von 1497, wofür der Hofbesitzer jährlich zwei Pfund an barem Geld zu entrichten hatte12. Die Pfandbeschreibung von 1497 wird im Urbar wie jene von 1493 wörtlich zitiert: «uffvon und abe mynem huss unnd hof, gelegen uff Hergysperg, den man nempt Im Furt, mit aller zugehört, das zu mynem theil hoffs gehört, stost . . . zum driten an den annderen theil des hoffs, den Rudj Fuchs In henz hat (besitzt) ... » Daraus könnte mit Vorsicht geschlossen werden, dass ein älterer grösserer Furthofkomplex im ausgehenden 15. Jahrhundert schon einmal in zwei Hofhälften zerfallen war, die je von Angehörigen desselben Geschlechts (Heini und Rudj Fuchs, vielleicht Brüder) bewirtschaftet wurden. Siebzig Jahre später waren jedoch die beiden Teile in der Hand Hans Hausers des Alten wieder vereinigt, wurden aber 1607 neuerdings innerhalb dieser Familie aufgeteilt. Durch das Urbar von 1571 lässt sich ausserdem bestätigen, dass Jakob Hauser auf Herrlisberg und Hans Hauser d.A. im Furthof nicht nur Gutsnachbarn, sondern auch Brüder gewesen sind. In einem Gültpfand von 1573 wird der Hof Jakob Hausers als «uff Herrlisperg gelegen» bezeichnet und mit der Wendung «stosst an mynes Bruders Hans Husers Furthof» präzisiert13.
Als weitere Grossbauern auf Herrlisberg erscheinen gleichzeitig die Hofmann, deren Hof an die Güter der beiden genannten Brüder Hauser grenzte. Doch weiter kommen wir in diesem Zeitraum nicht. Weder die Zahl der Hofgüter in der Siedlung Herrlisberg noch jene der Häuser, Familien und Personen lässt sich für das 16. und frühe 17. Jahrhundert irgendwie fassen.
Im Jahre 1607 wurde der Furthof neuerdings geteilt14. Zwei Vettern (was auch einfach Verwandte heissen kann) erhielten durch obrigkeitlichen Entscheid die staatliche Einwilligung, ihren Erblehenhof in zwei Einzelhöfe aufzuteilen. Drei Bedingungen waren damit verbunden: Der Hof durfte danach nicht weiter aufgeteilt werden; das Nutzungsrecht am Bauholz aus den obrigkeitlichen Waldungen wurde aufgehoben (eine Einschränkung, die in jener Zeit zur Schonung der Staatswälder vielfach gemacht wurde); die Grundzinsabgaben beider Höfe waren dem Staat aus einer Hand zu entrichten. Die beiden Hofteile sahen folgendermassen aus: «Erstlichen ist Melchior Husseren zu seinem theil worden. Syn Grechtigkeit und Antheil am Huss als die kleiner Stuben, sambt den bestimbten Kameren und Keller, under einer Tachung uff Herrlisperg gelegen, daran Clouss Husser das überig Inhat. Item ... » und dann folgen die zugehörigen Landparzellen, deren Umfang nicht sicher geschätzt werden kann. «Sodann ist Jetztgemelts Clouss Husers antheil. Die halb Behussung sambt grossen Stuben, Keller und Kameren daselbst uff Herrlisperg, daran Melchior Huser das überig Inhat wie obstat ... » Diesem (offenbar grösseren) Hofgut wurden neben Weideland zwei bedeutende Ackerflächen von 17 und 10 Jucharten zugeteilt, während beim andern überhaupt kein Ackerland erscheint. Die Sennhütte blieb im gemeinsamen Besitz.
Erstmals wird in diesem Dokument von 1607 über die Wohnverhältnisse berichtet. Offensichtlich diente das grosse giebelständige Bauernhaus von 1531/32 den beiden Hofbesitzern als gemeinsame Wohnstätte, was auf den grossen Einzelhöfen häufig vorkam. Die Aufteilung entsprach wohl weitgehend der heutigen und verlief ungefähr in der Hausmitte, wobei die beiden Hauptstuben als ungleich gross bezeichnet werden.

Fensterwagen mit Falläden an der Blockfassade.
 
Längsschnitt mit Ansicht der Sparrenlage.

Querschnitt durch die beiden Wohnstuben mit Ansicht der Kachelöfen und der Treppenaufgänge.

Grundriss des Wohngeschosses mit zwei Stuben und zwei grossen Küchen.

Querschnitt durch die beiden Küchen mit Ansicht des Kamins und der Wohngeschosse. Sichtbar ist ebenfalls die Erschliessung des Gebäudes.

 
An den Hof grenzten zahlreiche andere Höfe, welche den Hofmann (2), Hauser (3), Schnyder, Isler, Bachmann, Hofacher, Rusterholz, Pfister (Kalchtarenhof) und Frymann gehörten. Die Bevölkerungszahl auf Herrlisberg hatte in dieser Zeit schon bedeutend zugenommen, was auch die erstmals 1634 durchgeführten Haushaltzählungen widerspiegeln15. 1649 zählte der Weiler Herrlisberg einschliesslich Furthof und Widen 17 Haushaltungen, die auch zahlreiche Knechte, Mägde und Hausleute miteinschlossen16. Ausserdem wohnten meistens mehrere Generationen verheirateter und lediger Angehöriger zusammen. Der Furthof erscheint in den 14 Haushaltzählungen zwischen 1634 und 1723 nie gesondert, doch seine Besitzerfamilie lässt sich als jeweils letzte des Weilers Herrlisberg eruieren. Wenn wir die Angaben richtig interpretieren, so lebte 1647 auf dem Furthof Klaus Hauser mit den Familien seiner Söhne Hans Jakob (3 Töchter), Hans (2 Söhne, 1 Tochter), Heinrich (3 Söhne, 3 Töchter) und Steffan (2 Söhne, 2 Töchter) in gemeinsamer Haushaltung17. Das sind nach dieser Zählung 25 Personen, ohne das Gesinde. Diese hohe Zahl mag heute vielleicht erstaunen. In früherer Zeit war aber sippenmässiges Verhalten auf den grossen Einzelhöfen die Regel.
Die lückenhaften Schriftquellen geben über die Geschichte des Furthofes im 17. und 18. Jahrhundert nur äusserst spärlich Auskunft. Für die zufällig auftauchenden Namen aus der Familie Hauser haben wir vorderhand noch kein genealogisches Gerüst. Wer waren Hans Heinrich und Kaspar Hauser auf dem Furthof, welche sich 1693 bei Hans Blattmann im Dorf für 1000 Pfund verschrieben18 und wer Hans Heinrich und Ulrich Hauser, ebenfalls auf dem Furthof, die 1705 als Träger der alten Hofzinse ins Urbar von 1571 eingetragen wurden19? Ob der Hof damals noch immer geteilt oder wieder zusammengeführt war, wissen wir nicht. Ebenso fehlen über den Zeitraum von zwei Jahrhunderten die Angaben über Hofgrösse und Wirtschaftsweise. Letztere dürfte sich gegenüber dem Zustand von 1571 jedoch kaum wesentlich geändert haben.
Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts waren die Hauser ausschliessliche Besitzer des Furthofes. 1781 übergab jedoch Hans Jakob Hauser seinen Hof dem aus der Gisenrüti zugezogenen Schwiegersohn Kaspar Hottinger gegen eine persönliche Leibrente20. Die ledige Tochter erhielt dabei eine Auskaufsumme von 2750 Gulden und das Wohnrecht. Zwanzig Jahre später erscheint der Furthof, wie schon mehrmals früher, als geteiltes Besitztum. Nach dem statistischen Güterverzeichnis der Helvetik (Helvetischer Kataster von 1801) bewirtschafteten Seckelmeister Kaspar Hottinger die eine Hälfte, Jakob Hausers Erben die andere21. Hottinger, der sich mit seinem Namen (Hans Casper Hodiger, 1784) auf der Frontplatte der südlichen Haustreppe des Furthofes verewigt hat, besass damals ½ Wohnhaus, 1 Trotthaus beim Haus, 1 Scheune,½ Sennhütte, 3½ Jucharten Garten und Hauswiese, 16 Jucharten Weide, 3 Jucharten Wald an zwei Orten, dazu ererbte Güter auf seinem elterlichen Hof in der Gisenrüti. Der Familie Hauser gehörten ½ Wohnhaus, 1 Schopf, ½ Sennhütte, 3 Scheunen auf unterschiedlichen Grundstücken, ½ Jucharte Garten und Hauswiese, 4 Wiesflächen von insgesamt 8 Jucharten, eine grosse Weide von 27 Jucharten, 2 Waldstücke von 3½ Jucharten Grösse und eine halbe Jucharte Riedland. Von Ackerflächen hören wir in dieser Zeit nichts mehr. Äcker wurden nach Bedarf in den Wiesen und Weiden aufgebrochen (Ägertenwirtschaft), sonst war der Hof vieh- und milchwirtschaftlich ausgerichtet. Zahlreiche Obstbäume ergänzten den Ertrag (Most). Im 19. Jahrhundert blieben die beiden Hofhälften im Furthof bestehen. Während die Hottinger die ihre durch das ganze letzte Jahrhundert hindurch behielten, wechselten auf dem andern Hofteil die Besitzer mehrmals. 1812 waren es die Höhn, 1817 die Schneebeli, und 1847 schliesslich gelangten die Gebrüder Johann und Jakob Hottinger in den Besitz des ganzen Furthofes22.

Frontplatte der südöstlichen Haustreppe. Links: Zustand anfangs des 20. Jahrhunderts, aufgenommen von W. Stadelmann. Rechts: heutiger Zustand.

Heute vermittelt der Furthof ein geschlossenes Bild. Die intakte Hofgruppe thront weithin sichtbar auf dem Moränenzug seeseits der Autobahn. Während das imposante Doppelwohnhaus, das Speichergebäude mit Waschhaus und das um 1900 aus der Trotte umgebaute kleinere Wohnhaus eng zusammenstehen, ist die mächtige Hofscheune von diesen Gebäuden etwas abgerückt. Das Haupthaus ist ein giebelständiger Blockbau mit Reihenfenstern. Zusammen mit weiteren Beispielen dieser Konstruktionsart im Wädenswilerberg verkörpert der von alpenländischer Bauweise hergeleitete «gestrickte» Bau (Blockbau) eine Architekturschicht, welche sich bis ins 16. Jahrhundert in der Gegend hielt und dann vollständig verschwand (Blockbauten des 16. Jahrhunderts in Wädenswil / Büelen, Herrlisberg und Stocken, in Horgen / Arn, in Richterswil, in Schönenberg / Chülpen sowie in Hütten / Segel, Vorder- und Hinterlangmoos)23.

Gemalte Deckenbalkensprüche auf dem Unterzug einer Kassettendecke: «Du solt anbetten den Herren dinen Gott, und ihm allein Dienen. Anno 1752.» und «Wenn du genossen hast Speis und Trank so sag dem Herren Gott lob und Danck.»
 
Kachelofen in der kleineren Wohnstube, mit bemalten Fries- und Eckkacheln. Im Hintergrund die Ofentreppe.

Signatur am Kachelofen in der grösseren Wohnstube: David Kölliker, Hafner zu Horgen 1796.

Jahrzahl 1751 am Sandsteinantritt der Ofentreppe.

Engel als Verzierung der Sockelplatte aus Sandstein.

Grosse Wohnstube mit Täfer, Einbaubuffet und zwei gestemmten Nussbaumtüren.

In die Decke eingelassene Warmluftöffnung über dem Kachelofen in der grossen Wohnstube.
 
Kammer im ersten Obergeschoss, mit einer gestemmten Türe.
 
Kammer im ersten Obergeschoss, mit einer Brettertüre.

Türfalle auf einer Brettertüre.

Türschloss auf einer Brettertüre.
 

Nach der dendrochronologischen Bestimmung wurde das Haus im Furthof in den Jahren nach 1531 neu erbaut24. Offenbar ist es bereits als Doppelwohnhaus errichtet worden und erfuhr in den folgenden Jahrhunderten äusserlich kaum Veränderungen. Erst 1744 erhielt es den heutigen steilgiebligen Dachstuhl25. Zuvor hatte es wohl ziemlich ähnlich ausgesehen wie das benachbarte Blockhaus von 1522 am Rande von Herrlisberg. Auch das Innere hat bloss in der Ausstattung, kaum aber in der Raumteilung Änderungen erfahren. In den schönen getäferten Stuben stehen stattliche Kachelöfen (der eine ist am Sockel mit 1751 datiert und trägt auf einer blauweissen Kachel das Wappen der Hauser mit Inschrift «Hans Jacob Hauser, Schützenmeister»). Im weiteren findet man Einbauschränke sowie eine Kassettendecke mit gemaltem Spruch auf dem Unterzug: «Du solt anbetten den Herren dinen Gott, und ihm allein Dienen. Anno 1752.» «Wann Du genossen hast Speis und Trank so sag dem Herren Gott lob und Dank.»

Treppe über dem gemauerten Rauchfang.

Blau-weisse Kachel mit Inschrift: Hans Jakob Hauser, Schützenmeister.

Über den Feuerstellen erhoben sich bis vor kurzem mächtige offene Kaminschosse, und die Kielbogen der Kammertüren zeugen ebenso von der Tradition der Zimmermannsgotik wie die gerillten Brustriegel unter den Fenstern der Obergeschosse. Ein schmiedeeiserner Türklopfer aus dem 18. Jahrhundert lässt sich in eine ganze Reihe ähnlicher barocker Kunstschlosserarbeiten der Gegend einreihen. Dies alles atmet – wie die Reste des Buchsheckengartens auch – den Geist zurückhaltender Wohlhabenheit. Von den Hofeinrichtungen sei bloss die alte Baumtrotte erwähnt, welche in der Scheune steht. So erscheint der Furthof in seiner heutigen Gestalt als traditionsreicher Einzelhof des Wädenswilerbergs und rechtfertigt in seinen stattlichen Gebäuden die denkmalpflegerische Einstufung, die man ihm heute beimisst: eine bäuerliche Hofgruppe von regionaler Bedeutung und hervorragendem kulturgeschichtlichem Wert26.

Kammertüre mit Kielbogensturz.
 
Der geschmiedete Türklopfer zeugt von gutem handwerklichem Können.
 




Dr. Christian Renfer




Anmerkungen

StAZ = Staatsarchiv Zürich
 
1 P. Ziegler, Wädenswil, 2 Bände, Wädenswil 1970/71: Bd. 1, S. 63-72 (Siedlungen und Höfe vor 1550).
2 StAZ, C II 14, Nr. 279 vom 11.3.1686.
3 Ziegler, Wädenswil, Bd. 1, S. 69/70.
4 ebenda.
5 StAZ, C II 14, Nr. 62 vom 15.6.1450.
6 StAZ, C II 14, Nr. 91 vom 14.6.1483.
7 StAZ, C II 14, Nr. 92 vom 11.12.1497.
8 StAZ, C II 15, Nr. 276 vom 11.11.1530 und C II 15, Nr. 100 vom 12.2.1549.
9 Ziegler, Wädenswil, Bd. 1, S. 31.
10 StAZ, F IIc 88 (Jahrzeiturbar Wädenswil, 1555), pg. 20 b und 21 b.
11 StAZ, F !Ia 429 (Herrschaftsurbar Wädenswil, 1571), pg. 1.
12 ebenda, pg. 4.
13 ebenda, pg. 7.
14 StAZ, C II 14,Nr. 198 vom24.11.1607.
15 StAZ, E II 700.116.1-14.
16 StAZ, E II 700.116.6, pg. 177 ff.
17 StAZ, E II 700.116.5, pg. 373 ff.
18 StAZ, B XI Wädenswil 3, pg. 191 a.
19 StAZ, F lla 429, pg. 1.
20 StAZ, B XI Wädenswil I 1 (Grundprotokoll 1778), pg. 318.
21 StAZ, K I 237 (Helvetischer Kataster), fol. 44, Nr. 303/304.
22 StAZ, RR I 260 b (Brandassekuranz Lagerbuch), pg. 575.
23 C. Renfer, Die Bauernhäuser des Kantons Zürich, Bd. 1, Basel 1982, S. 228 ff.
24 Auswertung der Jahrringproben durch C. + A. Orcel, Moudon, vom 19.12.1984 (Archiv Kantonale Denkmalpflege).
25 ebenda.
26 Regierungsratsbeschluss Nr. 5113 vom 19.12.1979; Festsetzung des überkommunalen Inventars.