Seewasserwerk in Horgen

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1975 von Arthur Dohner

Aus folgenden Gründen benötigen die Gemeinden Oberrieden, Horgen Wädenswil und Richterswil trotz Bevölkerungsstagnation und fast gleichbleibendem Wasserbedarf ein zweites Seewasserwerk.

1. Das Prinzip der Seewasser-Aufbereitung im vorhandenen Seewasserwerk Hirsacker in Horgen geht auf das Jahr 1952 zurück. Wohl wurden seither gewisse Ergänzungen eingebaut, vor allem im Hinblick auf die Gefahr der Wandermuschel, aber eine Verbesserung der Aufbereitung ist trotzdem nötig. Diese hat sich vor allem auf die Entfernung kleiner Algen und Spuren von Oel und Schädlingsbekämpfungsmitteln zu konzentrieren.
Beim enormen Oelumschlag können auch ständig Unfälle auftreten, wofür die Seewasser-Aufbereitung gerüstet sein muss. Die Ergänzung des Seewasserwerkes Hirsacker in dieser Beziehung kann nur bei völliger Stilllegung durchgeführt werden, was erst möglich ist, wenn ein zweites Werk zur Verfügung steht.
Pumpenraum im Seewasserwerk Hirsacker, Horgen.
Hirschenbrunnen 1814. Verschiedene Brunnen lieferten das Wasser für den täglichen Bedarf. Die Nutzungsrechte waren teils kompliziert, gehörten doch drei Achtel dem Hirschen, zwei Achtel der Familie Rusterholz, ein Achtel der Familie Huber und zwei Achtel der benachbarten Familie Hauser.

2. Besonders in den Gemeinden Wädenswil und Richterswil steigt der Anteil des Seewassers am Gesamtverbrauch, weil die eigene Wassergewinnung nicht mehr befriedigt. Dies gilt insbesondere für das von Wädenswil in den Grundwasserwerken an der Au und auf dem Berg geförderte Wasser. Die Versorgung hängt damit ganz einseitig an der Seewasser-Aufbereitung, wofür ein einziges Werk zuwenig Sicherheit bietet. Es ist notwendig, zwei Werke zur Verfügung zu haben, welche sich gegenseitig ergänzen. Bei einer grösseren Betriebsstörung oder einem Bruch der Transportleitung ist die Wasserversorgung für Wädenswil und Richterswil nicht mehr gesichert.

3. Das bestehende Werk Hirsacker ist jetzt 20 Jahre alt, und es zeigen sich gewisse Abnützungserscheinungen. Eine Totalrevision ist aber nicht möglich, solange der Zweckverband dauernd auf den ununterbrochenen Betrieb des Werkes angewiesen ist. Die dringend nötige Revision kann erst im Zusammenhang mit der Aufbereitungsergänzung durchgeführt werden, wenn ein zweites Werk vorübergehend die Wasserlieferung übernehmen kann.

4. Seit der Erstellung der durchgehenden Nationalstrasse N3 besteht die Gefahr, dass die Zweckverbands-Gemeinden übermässig von Pendlern bewohnt werden, welche in der Stadt Zürich arbeiten. Dieser Entwicklung kann nur durch die Ansiedlung von Gewerbe begegnet werden, für welches genügend Wasser mit grösster Versorgungssicherheit und günstigem Preis zur Verfügung gestellt werden muss.

5. Das Seewasserwerk Hirsacker konnte den Bedarf in den letzten Jahren nur darum ohne weiteres decken, weil in keinem der letzten Sommer eine Hitzeperiode ausserhalb der Ferienzeit zur verzeichnen war. Sollte dies aber je einmal eintreten, so wäre mit Sicherheit mit Wassermangel zu rechnen. Ein neues Werk ist nötig, um die Sommerspitzen abzudecken.

6. Im heutigen Zeitpunkt kann das zweite Seewasserwerk unter günstigsten Bedingungen erstellt werden. Die Preise für Bauarbeiten liegen tief, Unternehmer und Lieferanten haben genügend Zeit, sich den Aufträgen voll zu widmen, und der Zweckverband hat, sofern nicht eine überraschende Sommerspitze auftritt, die Gelegenheit, das Werk vor der Inbetriebsetzung sorgfältig zu prüfen. Dies wäre nicht möglich, wenn mit der Erstellung zugewartet würde, bis akuter Wassermangel einträte.


Arthur Dohner