'Bis zum Jahre 1832 lässt sich eine enge Bindung zwischen Schule- und Kirche feststellen. Dies zeigt sich etwa in der Wahl der Schulmeister, welche vom Examinatorenkonvent, dem Vorläufer des Kirchenrates, ernannt wurden. Die Schule lehrte vor allem lesen, schreiben, rechnen und singen. Grundlage all dieser Fächer war jedoch der Religionsunterricht. Das belegt schon ein Blick auf die Lehrmittel. Da stand seit 1639 an überragender Stelle der Katechismus von Markus Bäumler und seine Kleinausgaben, der «Lehrmeister» und die «Fragstücklein», das Psalmenbuch; später kamen dazu das «Schul- und Hausbüchlein» von Felix Waser, das «Gebetbüchlein» von Felix Wyß, die «Hüberischen Historien», biblische Historien aus dem Alten und Neuen Testament und natürlich das Neue Testament selbst. Mit diesen Lehrmitteln wurde lesen gelernt, aus ihnen wurde auswendig gelernt; selbst die Vorlagen für den Schreibunterricht enthielten Stellen aus der Bibel. Das Singen war alleinig auf Psalmen und Kirchenlieder ausgerichtet.
Diente auch die Schule den Zwecken der Kirche, so kann doch nicht geleugnet werden, dass sie aus diesem Verhältnis Nutzen zog. Gewiss gab es Zeiten, in denen das Schulwesen von der Kirche im allgemeinen keine 'Förderung erfuhr; das waren die Epochen, die auch eine Erstarrung und Verknöcherung des kirchlichen Lebens aufwiesen, Wenn aber ein freierer Geist die Kirche und ihre Träger beseelte, bekam die Schule den frischeren Zug ebenfalls zu spüren. Dies zeigte sich namentlich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, als die Ideen der Aufklärung auch in Zürich Eingang fanden. So schufen beispielsweise Antistes Ulrich und seine Gesinnungsfreunde eine «Erneuerte Schul- und Lehrordnung für die Schulen der Landschaft Zürich», die am 26. Oktober 1778 von Bürgermeister und Rat genehmigt wurde und auch für die Gemeinde Wädenswil Gültigkeit hatte. Einige Artikel mögen zeigen, was und wie damals in unserer Schule unterrichtet worden ist:
Der Schulmeister soll einen vernünftigen Unterschied machen zwischen denen, welche in den Anfängen des Betens und Lesens begriffen sind und denen, welche mittelmäßig oder gut lesen. Die Kinder sollen Geschriebenes erst lesen lernen, wenn sie Gedrucktes lesen gelernt haben. Am Vormittag sollen sie im Lesen von Gedrucktem, am Nachmittag dagegen im Lesen von Geschriebenem geübt werden. Jedes Kind, das schreibt, erhält einen «Zeddel» und ein «Zeddelbüchlein». Der Schulmeister soll ihm die Hand fleissig führen und alle Tage die Schriften beschauen und alle Monate neue Zeddel vorschreiben. In der Schule soll der Schulmeister ein Kind halten wie das' andere. Der Schulmeister soll die Kinder in die Kirche führen. Alle Sonntage und Dienstage soll er sie vor und nach der Predigt in der Schule versammeln und sie nach dem Gottesdienst über die Predigt des Herrn Pfarrer abfragen ...
Die Stillstandsprotokolle zeigen, dass es in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts um die Wädenswiler Schule zum «grösstenteil nicht zum besten bestellt» war. Der Pfarrer war überbeansprucht und konnte der Kontrolle des Unterrichtes nicht die genügende Aufmerksamkeit schenken. Der Geistliche wünschte daher von den Stillständern, sie sollten «künftig geflissentlich Schulbesuche machen». Dieser Vorschlag wurde «einmütig applaudiert». Am 26. Mai 1778 hielt man in Wädenswil im Beisein des Stillstandes das erste Schulexamen. Von sechs bis zwölf Uhr vormittags wurden 197 Knaben «verhört», am Nachmittag von 13 bis 18 Uhr 172 Töchter. Drei Tage später wurden auch die 84 Schüler im Mittleren Berg, die 95 Kinder im Hinteren Berg und die 50 Schüler im Ort geprüft.
Und noch eine ergötzende Notiz kann den Stillstandsprotokollen entnommen werden: Am 4. August 1782 suchte Schulmeister Eschmann für sich und seinen Kollegen Leuthold um Verlängerung der Ferien nach, worauf ihm aber der Pfarrer «aus vielen guten Gründen abschlägige Antwort» gab. Der Landvogt war anfänglich geneigt, das Feriengesuch zu bewilligen. Als sich dann aber herausstellte, dass die beiden Schulmeister den Unterricht «eigenmächtig bereits auf vierzehn Tage eingestellt» hatten, mit der Begründung, «dass sie dem Stillstand in Corpore nichts nachfragen und weder den Landvogt noch den Pfarrer als Richter und Befehlshaber anerkennen», verfügte der Landvogt nur acht Tage Ferien. Dieser Beschluss wurde dem Schulmeister Leuthold durch den Weibel «in Gemeindefarb» überbracht. Der Weibel erhielt vom Schulmeister zur Antwort: «Dies wird sich schon geben!» Und siehe da, die Repetier- und Singschule wurde eigenmächtig für vierzehn Tage eingestellt, was «dann neben vielem anderem Grund genug war, dass denen frechen Stölzlingen Montags darauf in dem Schloss der Kopf tüchtig gewaschen wurde!»
Schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts erwies sich das Wädenswiler Schulhaus, das jetzt über zwei Schulstuben verfügte, erneut als zu klein.1815 erteilte daher der Erziehungsrat der Schulpflege den Auftrag, ein neues Schulhaus zu bauen, das den Bedürfnissen der Zeit und den Wünschen der Eltern angemessen sei. Es wurden in der Folge Projekte ausgearbeitet, die jedoch noch nicht spruchreif waren; die Gemeindeversammlung, welche über den Neubau hätte Beschluss fassen sollen, endete mit Tumult. Die Hunger- und Teuerungsjahre 1816/17 drängten das Bauvorhaben der Wädenswiler stark in den Hintergrund. Erst 1819 befasste man sich wieder mit der Frage des Schulhausneubaus. Man einigte sich dann auf folgende Lösung: Das alte Schulhaus wird niedergerissen, und an seiner Stelle wird ein grösserer dreistöckiger Bau errichtet. So geschah es.