Letzte Ruhestätte für einen Leichenwagen

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 2006 von Adrian Scherrer

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«Jemanden zu Grabe tragen» galt in Wädenswil so lange wörtlich, als die Bevölkerungszahl des Dorfes so niedrig war, dass Todesfälle noch nicht an der Tagesordnung waren. 1876 schaffte die Gemeinde dann pferdegezogene Leichenwagen an. Der letzte davon war bis 1963 in Gebrauch. Seine letzte Ruhestätte hat er im Februar 2006 bei einem Kutschensammler in Oetwil am See gefunden. In den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts brachte die Industrialisierung in weiten Teilen der Schweiz einen langanhaltenden Aufschwung. Damit einher ging in vielen Bereichen des täglichen Lebens eine Modernisierung, die einen raschen Wandel mit sich brachte. Auch das Zivilstandswesen wurde neu geregelt. Es fiel mit der neuen Bundesverfassung von 1874 in die Kompetenz der Kantone, die es an die Gemeinden übertrugen. Diese richteten Zivilstandsämter ein. Zuvor waren die Kirchgemeinden dafür zuständig gewesen. Die Bundesverfassung äusserte sich nun sogar zu Todesfällen: Die Behörden «haben dafür zu sorgen, dass jeder Verstorbene schicklich beerdigt werden kann».1
Was als «schicklich» galt, hat sich im Lauf der Jahrzehnte allerdings immer wieder geändert. In Wädenswil entschlossen sich die Behörden, einen Leichenwagen anzuschaffen. Dafür wurde seit Jahresbeginn 1876 ein Fonds geäufnet, in den zunächst ein Legat von 500 Franken floss, das die reformierte Kirchgemeinde mit der Neuregelung des Zivilstandswesens an die Gemeinde übergeben hatte. Es dauerte nicht lange, bis genug Geld zusammen war: Aus zwei Erbschaften flossen weitere 525 Franken in den Fonds, und die Speditionsgesellschaft Wädenswil sagte einen Beitrag von 2000 Franken zu. Der Gemeinderat setzte darauf eine Kommission ein, die den Kauf eines Leichenwagens prüfen sollte.
Der vorhandene Geldbetrag reichte für mehrere Gefährte. So schlug die «Leichenwagen-Kommission» vor, nicht nur einen, sondern gleich drei Wagen zu beschaffen. Zum einen sollten zwei zweibahrige Wagen – also Gefährte für je zwei Särge – bei der Wagnerei Berchthold und Trüb in Uster bestellt werden. Zum anderen sollte ein einheimischer Handwerker mit dem Bau eines einbahrigen Gefährts beauftragt werden. Der Gemeinderat stimmte im Mai 1876 zu, bei Johann Brupbacher für 1000 Franken einen Leichenwagen zu bestellen. Auch den Kauf der beiden Wagen in Uster genehmigte die Behörde. Sie sollten zusammen 2160 Franken kosten. Die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 1876 stimmte dem Geschäft schliesslich zu.2

DIE WAGENBAUER

Johann Brupbacher (1847–1930) war Kupferschmied. Beruflich trat er in die Fussstapfen seines Vaters Paul Johann Brupbacher (1816–1890), der eine Kupferschmiede an der hinteren Ländi betrieb. Später zog Johann Brupbacher in das Eckhaus Engelstrasse/Seestrasse um, wo sein Sohn das Geschäft weiterführte. Wo es keine spezialisierten Carrosserie-Firmen gab, war es im 19. Jahrhundert üblich, Kutschen und Wagen bei einem Schmied in Auftrag zu geben, der dann auch für die Arbeit zeichnete.3
Ausschnitt aus dem Vertrag zwischen der Gemeinde Wädenswil und dem Wagenbauer Johann Brupbacher, 1876.

Der Vertrag zwischen der Gemeinde und Brupbacher ist im Stadtarchiv erhalten geblieben. Er äusserte sich nicht dazu, wer die hölzernen Aufbauten des Wagens zu übernehmen hatte, legte jedoch detailliert das Aussehen des Wagens fest. Er sollte genau nach dem Vorbild des Leichenwagens der reformierten Kirchgemeinde Neumünster gebaut werden, aber drei Zoll länger sein. Neumünster war damals als gemeinsame Kirchgemeinde der politisch noch selbständigen Zürcher Nobelvororte Hottingen, Hirslanden und Riesbach die grösste des Kantons. Grossstädtische Ambitionen lassen sich in diesem Vorbild deshalb unschwer erkennen. Zwar ist unbekannt, wer die Aufbauten aus Holz schuf. Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass sie von Schreiner Jakob Streuli stammten, der seine Werkstatt ebenfalls an der hinteren Ländi hatte. Wagenbau war Teamarbeit und erforderte besonders bei der Herstellung der Räder viel Know-how und eine enge Kooperation zwischen einem Schreiner und einem Schmied.4
Wer die Malerarbeiten ausführen musste, hielt der Vertrag dagegen fest: Sie stammten vom Malergeschäft Fleckenstein und Schmidt. Von den Gesamtkosten für die drei Wagen hatte die Gemeinde nur 135 Franken selber zu tragen. Die restlichen 3025 Franken waren Spendengelder. Zwei Drittel davon stammten von der Speditionsgesellschaft. Die Speditionsgesellschaft Wädenswil wurde 1867 von verschiedenen Industriellen gegründet. Sie erhofften sich von einer eigenen Transportfirma Einsparungen, weil die Warentransporte kostspielig waren, die vor der Eröffnung der Eisenbahnlinie mit Schiffen auf dem See abgewickelt wurden. Der Verkehr war so umfangreich, dass sich die Speditionsgesellschaft zu einer eigentlichen Goldgrube der Industrie entwickelte, die grosse Überschüsse erwirtschaftete. Aus diesem Topf wurden regelmässig Spenden vergeben, meistens für wohltätige und soziale Einrichtungen. Nachdem jedoch 1875 die Bahnlinie nach Zürich eröffnet worden war, brach der Umsatz zusammen. 1878 stellte die Speditionsgesellschaft den Betrieb ein.5
Bereits im Oktober 1876 waren alle drei Wagen geliefert und von der Kommission abgenommen.6 Die Lokalpresse, die damals Neuerungen gegenüber generell aufgeschlossen war, jubelte: «Mit nächstem Sonntag tritt wieder eine neue Institution in unserer Gemeinde ins Leben, womit dem reichen Kranz von fortschrittlichen Neuerungen, die unser tätiges Gemeindeleben bislang geschaffen, ein weiteres Denkblatt eingefügt und zugleich einem längst empfundenen dringenden Bedürfnis abgeholfen wird.» Vor lauter Lob über die Anschaffung der Leichenwagen glitt der «Allgemeine Anzeiger vom Zürichsee» stilistisch gar aus: «Fröhliches Gedeihen dem schönen Werke!», hiess es am Ende des Artikels wörtlich.7 Die Euphorie der Presse könnte allerdings auch von kritischen Bemerkungen über die modernen Gefährte ausgelöst worden sein. Aus manchen Gemeinden ist überliefert, dass der Wandel vom Sargtragen zum Fahren als pietätlos verurteilt und nicht gerne gesehen wurde.8 Aus Wädenswil sind indes keine derartigen Zeugnisse bekannt.

DIE TODESFÄLLE

Dass gleich drei Leichenwagen angeschafft wurden, ist Ausdruck davon, wie sehr der Gemeinderat an ein zukünftiges Wachstum der Gemeinde glaubte. Notwendig waren so viele Gefährte in den ersten Jahren nach ihrer Anschaffung nämlich noch nicht. 1880 zählte man in Wädenswil 6209 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Bevölkerungsstatistik verzeichnete in diesem Jahr 144 Todesfälle.9 Das wäre auch mit einem einzigen Leichenwagen zu bewältigen gewesen. Die Zahl entsprach ziemlich genau dem statistischen Durchschnitt. Im Kanton Zürich kam es in jenen Jahren zu 23,92 Todesfällen pro 1000 Einwohner – Totgeburten nicht mitgerechnet.10 Immerhin gingen die Zukunftsprognosen des Gemeinderats später auf: Bis 1910 wuchs die Bevölkerung auf über 9000 Personen, was auch bei einer steigenden Lebenserwartung und damit einhergehend einer tendenziell sinkenden Anzahl Todesfälle immer noch weit über 200 Beerdigungen pro Jahr ergab. In der Folge erwies sich der ursprünglich auf dem Eidmattareal zwischen den beiden Kirchen gelegene Friedhof als zu klein. Er wurde 1909 geschlossen und an die Schönenbergstrasse verlegt.
Auf dem Friedhof an der Oberdorfstrasse, wo man bis 1909 bestattete, wurden die letzten Gräber 1930 geräumt. Heute befindet sich auf diesem Areal die Sportanlage Eidmatt.

Die mittlere Lebenserwartung betrug 1876 – im Anschaffungsjahr der Leichenwagen – für Männer 40 Jahre und für Frauen 43 Jahre. Allerdings täuschen diese Zahlen, weil die Kindersterblichkeit hoch war. Eine Frau, die das Erwachsenenalter erreichte, durfte damit rechnen, 60 Jahre alt zu werden, ein Mann immerhin 59 Jahre.11 Im Gegensatz zu damals sind heute praktisch keine Unterschiede mehr in der Lebenserwartung Neugeborener und Erwachsener feststellbar, die zurzeit bei 77 Jahren für Männer und 83 Jahren für Frauen liegt. Statistisch gesehen haben die moderne Medizin und ein gesünderer Lebenswandel den Schweizerinnen und Schweizern in den letzten 130 Jahren also ein rund 20 Jahre längeres Leben beschert.
Auch die Todesursachen haben sich seit 1876 stark verändert. Als häufigste Todesursache nennt die Statistik für jene Jahre «Marasmus» (14,2 Prozent aller Todesfälle). Unter diesem sehr allgemein gefassten Begriff verstand man gleichermassen Altersschwäche wie alle Arten von Kräfteverfall. Fast gleich häufig führte eine Lungenentzündung zum Tode, während auf Platz drei der Liste mit 10,6 Prozent aller Todesfälle verschiedene Infektions- und Durchfallerkrankungen wie Ruhr und Cholera stehen. Auch wenn die heute mit Abstand häufigste Todesursache, Herz-Kreislauferkrankungen (2005 gegen 40 Prozent aller Todesfälle), im 19. Jahrhundert noch eine untergeordnete Rolle spielte, sind die Zahlen mit Vorsicht zu geniessen. Denn nicht jeder Arzt erkannte die wirkliche Todesursache und nicht jeder Zivilstandsbeamte verstand die Angaben des Arztes auf dem Totenschein, wenn er den Todesfall im Register eintrug.12

DAS LETZTE GELEIT

Bei jedem Todesfall stellte die Gemeinde einen Leichenwagen gratis zur Verfügung, allerdings nur mit einem Pferd. Wer einen Zweispänner verlangte, musste für das zweite Pferd selbst aufkommen. «Der Trinkgelderunfug ist gänzlich aufgehoben», hielt der Chronist der Lesegesellschaft ausserdem fest.13 Der Entscheid der Wädenswiler Behörden, den Wagen gratis zur Verfügung zu stellen, war vergleichsweise modern. Denn bis 1890 ein kantonales Gesetz regelte, dass Beerdigungen für die Hinterbliebenen kostenlos zu sein hatten, verlangten viele Gemeinden happige Gebühren für einen Todesfall. Bis heute sind gemäss diesen gesetzlichen Grundlagen Beerdigungen im Kanton Zürich weitgehend unentgeltlich geblieben. Geregelt ist dies heute im Gesundheitsgesetz von 1962.
Die Leichenwagen waren in einer gemeindeeigenen Remise eingestellt. Die Gemeinde stellte die gesamte Ausrüstung inklusive dezent dunkler Pferdedecken zur Verfügung. Die Pferde waren allerdings gewöhnliche Fuhrpferde, denn gefahren wurden die Wagen im Auftragsverhältnis von verschiedenen Fuhrhaltern. «Der Wagen ist in angemessenem Schritt zu fahren. [...] Es ist alles zu vermeiden, was die Gefühle des Leichengeleites irgendwie unangenehm berühren könnte», hielten die Verträge fest.14
Im 19. Jahrhundert starben – ganz im Gegensatz zu heute – die allermeisten Menschen zu Hause. Am Tag der Beerdigung, die in der Regel zwei bis drei Tage nach dem Todesfall stattfand, traf sich die Trauergesellschaft im Haus des Verstorbenen zum Kondolenzbesuch. Dort war auch der Leichnam aufgebahrt. Für die Beerdigung, die in der Regel zwischen 10 und 11 Uhr vormittags stattfand, wurde der Sarg dann mit dem Leichenwagen zur Kirche gefahren. Ihm folgten die Trauergäste als letztes Geleit. Wurde eine Frau zu Grabe gefahren, folgten dem Wagen zuerst die Frauen, bei Männern war es umgekehrt. Bei grossen Beerdigungen folgte dem Geleit ein zusätzlicher Kranzwagen. Begegnete man im Dorf einem Trauerzug, war es üblich, kurz innezuhalten und dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen.15
Leichenwagen mit Doppelgespann an der Bürglistrasse beim Sagenrain.

WANDEL IM 20. JAHRHUNDERT

Von zwei der drei Leichenwagen fehlt heute jede Spur. Nach 130 Jahren lässt sich nicht mehr ermitteln, wie lange sie in Gebrauch waren und was danach mit ihnen geschah. Denn bereits ab 1922 gab es auch einen motorisierten Leichenwagen Marke Benz, den der Taxi-Unternehmer Adolf Schläpfer auf eigene Rechnung betrieb. Wer es sich leisten konnte, liess den privaten Motorwagen kommen; alle anderen waren auf das pferdegezogene Gefährt der Gemeinde angewiesen. Dass der Wagen immer häufiger nur noch von ärmeren Schichten benutzt wurde, zeigt ein Beschluss der Gemeindeversammlung: 1941 strich sie «aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit» die Gebühr für das zweite Pferd.16 Anzunehmen ist, dass die zweibahrigen Wagen kaum mehr gefahren und irgendwann vor dem Zweiten Weltkrieg verschrottet wurden. Trotzdem wurden viele Trauerzüge noch bis weit in die Nachkriegszeit mit dem pferdegezogenen Wagen durchgeführt, den Johann Brupbacher gebaut hatte. Zum letzten Mal war er 1963 im Einsatz. Danach stellte ihn die Gemeinde in einer Scheune bei der Eichmühle und später im Sunft ein, wo er in Vergessenheit geriet.
Der Leichenwagen, den Johann Brupbacher 1876 baute, verfügt an der Hinterachse über eine für damalige Verhältnisse sehr moderne und aufwendige Trommelbremse.
 
Für Leichentransporte hatte die Gemeinde seit 1951 einen Vertrag mit der Garage Waldmeier, die auch den Ortsbus betrieb. 1971 übernahm die Gemeinde den Bestattungsdienst aus Kostengründen dann selber, indem sie einen zum Leichenwagen umgebauten Volvo Kombi anschaffte.17 Heute führt die Stadt Leichentransporte nicht mehr selber durch. Per Submission wurde der Bestattungsdienst an die Bosshardt Bestattungen AG in Adliswil vergeben.
Brupbachers solider schwarzer Zweispänner ist überdurchschnittlich gross. Das stattliche Gefährt strahlt mit einigen wenigen, zurückhaltend angebrachten Verzierungen noch heute einen schlichten, aber würdigen Charme aus. Die Details sind durchdacht: An dem mit grauen Fransen verzierten, aufwändig geschwungenen Wagenhimmel finden sich Haken für Trauerkränze. Auf der Ladefläche ist eine Mechanik montiert, mit der ein Sarg raffiniert fixiert werden konnte. Für die aufstrebende Industriegemeinde war das Beste offenbar gerade gut genug. Der Wagen verfügte über die modernste Trommelbremse, um die steilen Hänge des Wädenswiler Bergs zu bewältigen.
Dass die Tradition des letzten Geleits in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts aufgegeben wurde, hatte verschiedene Ursachen. In erster Linie waren es praktische Gründe: Immer weniger Menschen starben zu Hause oder wurden zumindest nicht mehr in der eigenen Wohnung aufgebahrt. Mit dem Aufkommen der Feuerbestattungen – heute machen sie in Wädenswil rund 80 Prozent aller Beerdigungen aus – erübrigte sich das letzte Geleit. Ausserdem konnte ein Trauerzug im stark zunehmenden Strassenverkehr zu einem Chaos führen.18 Andererseits lässt sich aus den erwähnten statistischen Zahlen auch ablesen, dass sich die generelle Einstellung zum Tod in den vergangenen 100 Jahren deutlich veränderte. Im 19. Jahrhundert waren die Menschen unheilbaren Krankheiten und frühzeitigen Todesfällen hilflos ausgeliefert – in den Bevölkerungsverzeichnissen wimmelt es deswegen von Witwen und Waisen. Jeden und jede konnte es immer und überall treffen. Die Konfrontation mit dem Tod war alltäglich und wurde mit einem gewissen Fatalismus hingenommen. Im 20. Jahrhundert bewirkten die Verlängerung des Lebens, die Entwicklung der Spitzenmedizin sowie die praktisch gegen Null gesunkene Kindersterblichkeit, dass man den Tod zunehmend aus der Öffentlichkeit verdrängen konnte. Trauer wurde so zur privaten Angelegenheit, die man nicht mehr in aller Öffentlichkeit teilte.19 Veränderungen im Ablauf einer Beerdigung waren freilich nichts Neues. Noch bevor die Gemeinde Leichenwagen anschaffte, waren Mitte des 19. Jahrhunderts bereits die so genannten Kirchlader verschwunden. Der Kirchlader, der seiner Funktionsbezeichnung nach zum Kirchgang einlud, war meistens ein Bekannter oder Nachbar der Trauerfamilie. Er ging von Haus zu Haus und überbrachte die Nachricht vom Todesfall mündlich. Das war so zeitraubend und umständlich, dass diese Tradition rasch verschwand, als Todesanzeigen gedruckt und im 1841 neu entstandenen «Allgemeinen Anzeiger vom Zürichsee» veröffentlicht werden konnten.20 Der pferdegezogene Leichenwagen, der seit 1963 nicht mehr benutzt wurde, hat nun eine neue Bleibe gefunden, weil die Stadt ihn als Relikt ohne Verwendungszweck nicht mehr länger aufbewahren wollte.
Kutschensammler Urs Burlet mit dem Leichenwagen, der seine letzte Reise nach Oetwil hinter sich hat.

Seine letzte Ruhestätte hat der Wagen seit Februar 2006 bei Landwirt Urs Burlet in Oetwil am See, der mit Leidenschaft Kutschen sammelt. In Burlets Remise hat sich der Leichenwagen zu über 40 weiteren Gefährten gesellt. Vom offenen Landauer über das elegante Coupé bis zum schweren Militärwagen und der immer noch fahrtauglichen Postkutsche umfasst Burlets Sammlung fast alle Wagen, die zwischen 1880 und 1950 auf den hiesigen Strassen unterwegs waren.21




Adrian Scherrer

ANMERKUNGEN

1 Bundesverfassung 1874, Art. 53. Die neue Bundesverfassung von 1999 äussert sich nicht mehr zu Beerdigungen; das Thema ist im allgemeinen Artikel zur Menschenwürde aufgegangen.
2 Stadtarchiv Wädenswil, Protokoll Gemeinderat, 30. Mai 1876. Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee, 13. Juni 1876.
3 Stadtarchiv Wädenswil, II B 12.07, Vertrag Gemeinde–Brupbacher, 20. Mai 1876.
4 Zu den Biografien: Johann Frick, Gemeindebuch der beiden Zürichseeufer, Zürich 1864, S. 106 ff. Allgemein zum Wagenbau: Andres Furger, Kutschen und Schlitten in der Schweiz: Vom Streitwagen zum Stadtcoupé, Zürich 1993, S. 125–170.
5 Albert Hauser, Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eines Bauerndorfes zur Industrie-Gemeinde, Wädenswil 1956, S. 225 f. Jakob Höhn, Rückblicke auf die Entstehung der Eisenbahn Wädenswil-Einsiedeln, Wädenswil 1910, S. 41 ff.
6 Stadtarchiv Wädenswil, Protokoll Gemeinderat, 7. Oktober 1876.
7 «Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee», 14. Oktober 1876.
8 Vgl. Kiste, Kutsche, Karavan: Auf dem Weg zur letzten Ruhe, hg. Museum für Sepukralkultur Kassel, Kassel 1999, S. 93.
9 Dokumentationsstelle Oberer Zürichsee, Chronik der Lesegesellschaft, Bd. 2, S. 482. Zur Entwicklung der Bevölkerungszahlen im 19. Jahrhundert vgl. auch «Nachrichten vom Zürichsee», 20. Dezember 1900.
10 Historische Statistik der Schweiz, hg. von Jörg Siegenthaler, Zürich 1996, S. 189.
11 Historische Statistik, a.a.O., S. 286.
12 Historische Statistik, a.a.O., S. 288. Vgl. dazu: Last minute: Ein Buch zu Sterben und Tod, hg. Stapferhaus Lenzburg, Baden 1999, 58–63.
13 Dokumentationsstelle Oberer Zürichsee, Chronik der Lesegesellschaft, Bd. 2, S. 355 und S. 370.
14 Stadtarchiv Wädenswil II B 12.07, Vertrag Gemeinde–Heinrich Zollinger, 22. August 1885.
15 Albert Hauser, Von den letzten Dingen: Tod Begräbnis und Friedhöfe in der Schweiz 1700–1990, Zürich 1994, S. 103–118.
16 «Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee», 25. September 1941.
17 Stadtarchiv Wädenswil, Protokoll Gemeinderat, 2. März 1971.
18 Kiste, Kutsche, Karavan, a.a.O., S. 113.
19 Last minute, a.a.O., S. 59.
20 Heimatblätter, Beilage zum «Allgemeinen Anzeiger vom Zürichsee», 24. März 1958.
21 Zürichsee-Zeitung, 1. März 2006.