Die Erhöhung der Produktivität und Mechanisierung und Automation widerspiegelt sich auch in besseren Arbeitsverhältnissen und sozialen Leistungen. Gleichzeit profitierte der Staat, welcher mit der Einführung der Warenumsatzsteuer (WUST) die Investitionen zu besteuern begann. Seit der Einführung des Mehrwertsteuersystems im Jahre 1995 wird der Mehrwert der Produkte besteuert.
Die sozialen Fortschritte in der Firma wurden durch verschiedene Faktoren ausgelöst. Es waren Vorschriften, basierend auf staatlichen Gesetzen, oder Ergebnisse aus Verhandlungen über den Gesamtarbeitsvertrag in der Bürstenindustrie. Dazu kam der Druck des viele Jahre ausgetrockneten Schweizer Arbeitsmarktes. Etliche Neuerungen wurden aber auch von der Firma eingeführt, um ihr soziales Image gegenüber der allgemeinen Norm zu erhöhen.
Arbeitszeitverkürzungen
1958, nach fünfzig Jahren Dauer der 48-Stundenwoche in der Bürstenbranche, begannen die Arbeitszeitreduktionen bei vollem Lohnausgleich. Bei der Firma Erzinger verband man damit die Einführung der Fünftagewoche. In drei jährlichen Etappen betrugen die Verkürzungen je eine Stunde. Die 45-Stundenwoche hatte acht Jahre Bestand, dann folgten 1968, 1983, 1987 und 1990 wieder stündige Reduktionen bis zur 41-Stundenwoche. Heute wird pro Woche wieder länger gearbeitet. Die vorgeholten Stunden können in vermehrten Frei-Tagen kompensiert werden, zum Beispiel zwischen Weihnachten und Neujahr.
1970 wurde der Monatslohn für alle Mitarbeiter eingeführt, verbunden mit der zugesicherten Lohnfortzahlung bei Betriebsunfall und Krankheit, ob sofort bis zu zwei Jahren. Laufend verbesserten sich auch die jährlichen Ferienansprüche, vor allem der älteren Mitarbeiter.
Aufbau der Altersfürsorge
Nachdem der Staat die 1944 errichtete Personalfürsorgestiftung amtlicher Kontrolle unterstellt hatte, entstand die Stiftungsurkunde vom 15. Juni 1963 mit zugehörigem Reglement vom Juni 1978.
1947 beschlossen die stimmberechtigten Männer der Schweiz die Einführung der Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung (AHV). Im später propagierten Dreisäulenprinzip galt die AHV als erste Säule. Zur zweiten wurden die in vielen Betrieben entstandenen eigenen Vorsorgeeinrichtungen erklärt. Das auf 1. Januar 1985 in Kraft gesetzte «Berufliche Vorsorge Gesetz» (BVG) machte auch die zweite Säule für alle verbindlich. Für die private Firmenstiftung mussten am 20. Dezember 1984 alle Urkunden und Reglemente erneuert, dazu die Verträge mit der Rentenanstalt angepasst werden.
AHV und BVG, wie übrigens auch Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung basieren auf dem Prinzip, dass die Arbeitgeber paritätisch mit den Arbeitnehmern die Prämienkosten zu tragen haben.
Beteiligung an Wohnbaugenossenschaften
Um ihren Mitarbeitern Wohnungen zu günstigen Bedingungen vermitteln zu können, beteiligte sich die Firma Erzinger an den heute zusammengelegten Baugenossenschaften des Industrie- und Arbeitgebervereins Wädenswil-Richterswil. Sie hat darum Anrechte in den Überbauungen Gulmenmatt und Hangenmoos. Max Erzinger war während dreissig Jahren Vorstandsmitglied der früheren Einzelgenossenschaft Gulmenmatt, dazu 24 Jahre Quästor der EinzeIgenossenschaft Hangenmoos.