Die Lebensmittelzufuhren waren recht gestört, vom guten Willen unserer Nachbarstaaten abhängig, und die Behörden machten sich deshalb grosse Sorgen, wie das Schweizervolk überhaupt noch zu ernähren sei. Professor Traugott Wahlen, der Schöpfer des Anbauplanes, entwickelte das Programm zur Sicherung der Versorgung unseres Landes. Es waren dazu 500‘000 Hektaren Ackerfläche notwendig. In grossem Stil wurden Riede melioriert, Güterzusammenlegungen durchgeführt: mitfinanziert neben Beiträgen der Grundeigentümer durch Zahlungen der öffentlichen Hand, unter Leitung der kantonalen Landwirtschafts- und Meliorationsämter. Es wurden gemeinsame Maschinen angekauft, Pflanzwerke gegründet, mit Unterstützung von Gemeinden und Industriebetrieben. So besass zum Beispiel die Stadt Zürich in Ennetmoos NW ein grosses Pflanzwerk. Gärten, Pärke, Sportplätze, alte Friedhöfe (Wädenswil), jeder geeignete «Blätz» musste herhalten, um Kartoffeln, Getreide und Gemüse aller Art zu produzieren. Jeder Bauer erhielt die Verpflichtung, entsprechend seiner Grundfläche die berechnete Ackerfläche zu bebauen und die Produkte abzuliefern; er durfte für seine Versorgung natürlich etwas davon behalten. Ein raffiniertes System sorgte dafür, dass nicht gemogelt werden konnte (Ablieferung, Bezugsrecht für Saatgut, Dünger usw.)
Die vielen Niederschläge, der vielfach zu schwere, lehmige Boden, die ungünstige topografische Lage, das Fehlen von geeigneten Maschinen und die ungenügende Erfahrung und mangelnde Tradition unserer Milchwirtschafts- und Obstbauern brachten am linken Zürichseeufer beim Erfüllen der Anbaupflicht Probleme. Vieles, was heute schützenswert wäre – Biotope, Riede, krumme Bachläufe und andere Naturschönheiten –, mussten damals, behördlich befohlen, der Anbaupflicht, der drohenden Hungersnot, geopfert werden. Eine genaue Kontrolle dieser Anbaupflicht wurde verfügt. Mitglieder des Landwirtschaftlichen Vereins Wädenswil übernahmen die etwas undankbare Aufgabe, die Ackerflächen auszurechnen (auszumessen) und die säumigen Bauern zu ermahnen, das vorgeschriebene Areal zu bebauen. Für das teilweise Nichterfüllen der Anbaupflicht musste der betreffende Grundeigentümer ansehnliche Mengen Heu abliefern. Eine behördlich eingesetzte und bewaffnete Flurwache, die alle Nächte während der Erntezeit unregelmässige Kontrollgänge ausführte, wachte über die Ackerfrüchte.
Ein grosses Problem waren die mangelnden Arbeitskräfte. Eine gewisse Milderung brachten der obligatorische Landdienst, gelegentliche Mithilfe von Schulklassen (zum Beispiel beim Einsammeln von Kartoffelkäfern) und dann auch die Hilfsdienstpflichtigen oder Internierten von ganz verschiedenen Nationen. (Wir hatten Italiener, Jugoslawen und einen Russen, mit dem Namen Iwan, mit dem wir uns nur mit Händen und Füssen verständigen konnten.) Es war damals selbstverständlich, dass diese Leute voll in die Familie aufgenommen wurden. Heute reklamieren ganze Dörfer und Talschaften, wenn vom Bund oder Kanton aus irgendwo ein Lager für Asylanten eingerichtet werden soll!
Ein weiteres Problem war die Treibstoffrationierung. Für die grossen Ackerarbeiten mussten wir jemanden anstellen, der einen Holzvergaser besass, der mit kleinen Hartholzstücken gefüttert wurde. Er lieferte recht gute Arbeit, aber nach einer langen Vorbereitungsphase. Das wenige Benzin, das wir sehr teuer Franken 1.25 kaufen konnten, musste man sparen für die kleineren Arbeiten. Wer damals schon ein Auto besass, hatte es einige Jahre stillzulegen. Vieles musste von Hand gearbeitet und transportiert werden. Kleine Veloanhänger waren begehrt für alle möglichen Arbeiten.
Die Sommerzeit, die während des Krieges eingeführt wurde, war eine grössere Belastung für die Bauern als heute, weil die meisten arbeitserleichternden Maschinen, die jetzt überall vorhanden sind, fast auf jedem Betriebe fehlten. Zudem kannten wir die Melkmaschine noch nicht, und die Milch musste zwei Mal täglich zur Abfuhr bereitgestellt werden.