Die Menschen des 18. und 19. Jahrhunderts vertraten zum Teil Lebensauffassungen, die sich nicht mehr mit den heutigen decken. Diese andere Einstellung zum Leben spiegelt sich besonders deutlich im Verhalten gegenüber Selbstmördern. Man wusste nicht um die Tragik eines Menschen, der freiwillig den Tod gewählt hatte. Man sah im Selbstmörder nicht mehr das Individuum, sondern eine Person, die ein schändliches Verbrechen begangen hatte. Und dieses Verbrechen musste noch im Tod gesühnt werden: Selbstmörder wurden daher stets zur Nachtzeit, ohne Glockengeläute und ohne Leichenzug auf einem Schlitten zu Grabe gezogen. Auf dem Friedhof setzte man die Leiche nicht in der angebrochenen Grabreihe bei, sondern man verscharrte sie auf einem abgelegenen Platz in der Nähe der Friedhofmauer.
Fromme, brave Bürger wollten diese Ordnung so ausgeführt wissen, selbst der Landvogt konnte dagegen nichts unternehmen. Landvogt Landolt bemühte sich im Jahre 1729 vergeblich, der freiwillig aus dem Leben geschiedenen Frau des Eichmüllers Blattmann auf dem Friedhof ein anständiges, geziemendes Grab zu verschaffen. Wutentbrannt rotteten sich viele Leute, darunter die Angesehensten des Dorfes, zusammen, um mit Hunden und Knütteln eine schickliche Beerdigung zu verhindern. Wiederholt wurde das Grab geschändet, und alle Vorstellungen des Landvogts, man solle doch endlich «solch lieblose Vorurteile gegenüber einem unglückhaften Menschen» aufgeben, waren umsonst.
Mit der Zeit fanden die humanen Gedanken der Aufklärung auch in Wädenswil Eingang, und man revidierte die Einstellung zu den Selbstmördern. Es kam zwar noch hie und da zu Auseinandersetzungen. Nach und nach gewannen aber die Leute mit humaner Gesinnung die Oberhand; ja 1808 zwangen sie sogar den Gemeinderat zu schicklicherem Handeln: Am 23. Oktober sollte die Gattin des Schützenmeisters Hauser, welche sich im Zustand der Depression in den Zürichsee gestürzt hatte, bestattet werden. Entgegen einem Entscheid des Obergerichts verfügte der Gemeinderat, die Frau müsse in aller Stille und ohne Grabgeläute auf dem Platz hinter der Kirche, wo man bis zur Revolutionszeit die Hintersässen beerdigt hatte, beigesetzt werden. Mehrere hundert empfindungslose Gaffer freuten sich auf die Sensation, drängten sich schon eine Stunde vor der Beerdigung um das leere Grab und vollführten einen ärgerlichen Lärm. Während der Gemeinderat und der Stillstand auf dem Gesellenhaus tagten, bewiesen einige Wädenswiler ihre humane Gesinnung. Entgegen der gemeinderätlichen Weisung versammelten sie sich in schwarzer Kleidung vor dem Trauerhaus, um der Gattin des Schützenmeisters Hauser in gewohnter Weise das Grabgeleit zu geben. Bei den Häusern ob der Kirche hielt aber der Gemeindeweibel den Leichenzug auf und stellte den tiefgebeugten Witwer barsch zur Rede. Da trat Administrator Leuthold vor und beklagte sich im Namen aller über das intolerante Benehmen des Gemeinderats. Er sagte unter anderem, «dass dies stille und geräuschlose Begleit keineswegs gegen den Beschluss des Gemeinderates sei. Vielmehr handle der Gemeinderat selber gegen diesen Beschluss, weil er schon 2 Stunden einen so unanständigen Lärm von ungesitteten Kindern und andern schlechtdenkenden Leuten um das Grab herum gestatte. Er glaube, dass ihm niemand verwehren könne, für die Verstorbene ein stilles Gebet zu verrichten, um sein Mitleid an den Tag zu legen.» Der Weibel brachte diese Worte dem Gemeinderat zur Kenntnis, und nach langem Warten erhielt das Leichengeleit endlich die Bewilligung, der Beerdigung beizuwohnen. Damit der Gemeinderat seinen Beschluss nicht widerrufen musste, befahl er, die Trauergemeinde habe dem Sarg voranzugehen; diese Aufstellung gelte dann nicht als Grabgeleit! Der Herr Pfarrer erschien in kirchlichem Ornat und hielt eine rührende Abdankungspredigt, die er sogar mit dem gewohnten Gebet schloss. Die Gemeinderäte sahen der Beerdigung vom Gesellenhaus her zu und überzeugten sich, dass ihr Beschluss – wie der Chronist der Lesegesellschaft bemerkte – «nicht mit der öffentlichen Meinung übereinstimmte» und «dass es weitaus dem grössten Teil der Gemeinde lieb gewesen wäre, wenn man nach dem Willen der höchsten Gerichtsbehörde gehandelt hätte».
Trotz dieses Vorfalls konnte sich der Gemeinderat nicht entschliessen, Selbstmörder künftig auf eine schicklichere Art und Weise zu bestatten. Es mussten nochmals 40 Jahre verstreichen, bis am 1. Juli 1849 eine Kirchgemeindeversammlung mit diesem Missbrauch endgültig aufräumte.