Richt- und Gesellenhaus Wädenswil
Quelle: «Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee», 19. Januar 1958 von Peter Ziegler
Das spätmittelalterliche Wädenswil, ein Bauerndorf, das um 1470 kaum 600 Seelen zählte, hatte seinen Siedlungskern in der Gegend des Kirchhügels. Hier standen die wichtigsten und zugleich ältesten Bauten. Zwei markante Gebäude verliehen dem Siedlungszentrum besonderes Gepräge: das 1270 erstmals genannte Gotteshaus und das im Nordwesthang des Kirchhügels gelegene Richt- und Gesellenhaus. Diese beiden Bauten bildeten während mehreren Jahrhunderten die Mittelpunkte des dörflichen Lebens. Die schlichte, Maria geweihte Kirche war der Hort einer gläubigen Gemeinde; das Gesellenhaus diente der Politik und war Zentrum des weltlichen, geselligen Lebens.
Neubau als Gaststätte
Der Bau des Richthauses wurde noch einige Zeit aufgeschoben. Noch im Jahre 1504 sassen die Richter der Herrschaft «an einer offenen Landstrass» zu Gericht. Spätestens 1525 hatte man das neue «Gesellenhaus» (das Haus der Geselligkeit) fertiggestellt. Es diente fortan nicht mehr ausschliesslich als Richtlokal, es war auch Gaststätte. Bis zur Eröffnung der
«Krone» um das Jahr 1555 war das Gesellenhaus das einzige Wirtshaus des Dorfes. Die Gemeinde, als Inhaberin des Tavernenrechts, verpachtete die Wirtschaft einem Gesellenwirt. Die Pachtzinse bildeten, wie die Gemeinderechnungen belegen, einen wesentlichen Bestandteil sämtlicher Einkünfte.
Eine Hausordnung umriss die Aufgaben und Pflichten des Wirtes und schrieb vor, wie sich die Gäste in der Schenke verhalten mussten. Die Wirtschaftsordnung des Gesellenhauses Wädenswil ist nicht mehr erhalten. Sicher galten aber ähnliche Bestimmungen wie sie für Horgen überliefert sind: Gästen, die ohne zu bezahlen weggingen, wurde der weitere Zutritt zum Gemeindewirtshaus verwehrt. Wer Fenster, Gläser, Fruchtmasse, Weinmasse, Schüsseln, Teller, Kerzenstöcke, Leuchter, Tischtücher oder andere Geschirr «zerbrach und zerwarf», hatte den Schaden zu vergüten.
Gesellenhaus vom Gemeindeplatz (heute Parkplatz Sonne) her. Im Hintergrund das Pfarrhaus. Zeichner unbekannt.
Gemeidemetzg
Dem Wädenswiler Gesellenhaus war auch eine Metzgerei angegliedert, die gewöhnlich zusammen mit dem Wirtschaftsbetrieb verpachtet wurde. Im Jahre 1682 bestimmte der Zürcher Rat, dass im Dorf Wädenswil nur in dieser Metzgerei Fleisch ausgewogen werden dürfe.
Gesellenhaus von Süden, mit Gemeindemetzg und Sonnenbrunnen. Lithographie von G. Werner, 1821.
Tanzlaube
Das Erdgeschoss des Gesellenhauses barg einen tiefen Weinkeller und geräumige Stallungen. Zu ebener Erde lag die Tanzlaube, der Aufenthaltsort der Ledigen. An der Kirchweihe (15. August), am Neujahrstag oder nach dem Wümmet ging es hier jeweils laut und fröhlich zu.
Auf der Tanzlaube wurden auch allerlei Waren, zum Beispiel Obst, feilgeboten. Ausserdem verwahrte man hier die Feuerlöschgeräte: Windlichter, Feuereimer und die Spritze. Als im Jahre 1638 die Kirche gegen Westen vergrössert wurde, hielt man den Sommer über auf der Tanzlaube Gottesdienst. Man übte hier sogar heilige Handlungen aus. So liest man im Wädenswiler Taufbuch (Staatsarchiv Zürich, E III 132.1) dass Pfarrer Jodokus Grob am 22. April 1638 sechs Kinder «uff der Gmeynd Lauben» getauft habe «uss einem möschinen becki». Am 17. Juli traute der Pfarrer auf der Tanzlaube Hans Heinrich Hottinger und Barbara Grob.
Richterstübli
Im ersten Obergeschoss des Gesellenhauses befanden sich eine grosse und eine kleinere Stube, die Küche und das Richterstübli. Wie mancher arme Sünder wurde in diesem Zimmer von den Richtern verhört und gebüsst: ein Bauer, der während des Kindergottesdienstes ein Bündel Heu in den Stall getragen hatte; eine Frau, die am Sonntag Wäsche aufgehängt hatte; Männer, die gekegelt und gewürfelt und Frauen, die hoffärtige Kleider getragen hatten …
Die grosse Stube mit der langen Fensterfront, den getäferten Wänden und dem Kachelofen diente als Wirtschaftslokal. Hier fand man sich zu Tauf- und Leichenmählern ein, hier traf man sich nach den militärischen Musterungen, hier beriet man die Gemeinde- und Schützenrechnungen, und hier schenkte der Wirt den vom Landvogt gestifteten Neujahrstrunk aus. Im Gesellenhaus tagten Gemeinderat und Stillstand (Kirchenpflege), und häufig verlegte man auch die Gemeindeversammlungen hierher. Zu gewissen Zeiten wurde auf dem Gesellenhaus die Lokalpolitik gemacht.
Tafelgeschirr
Den Stolz der Gemeinde bildete das kostbare Tafelgeschirr, zehn silberne Becher und sechs Schalen, welche der Zürcher Goldschmied Christoph Bräm im Jahre 1674 angefertigt hatte. Der Wädenswiler Pfarrer Hans Conrad Ryff war mit dieser silbernen Hoffart nicht einverstanden, begnügte sich doch die Kirche bei der Abendmahlsfeier mit hölzernen Platten und Bechern. Ryff verlangte, man solle das Silberzeug verkaufen und den Erlös dem Schulgut überweisen. Der Pfarrer konnte aber mit seiner Forderung nicht durchdringen. Noch im Jahre 1796 wird das kostbare Tafelgeschirr als Gemeindevermögen verbucht. Seither fehlt von den Bechern und Schalen jede Spur.
Wappenscheiben
Der Becherschatz war nicht die einzige Zierde des Wädenswiler Gesellenhauses. Zu dessen Schmuck gehörten auch die künstlerisch wertvollen Wappenscheiben in der Gerichtsstube. Die gemalten Rundschreiben waren Geschenke der umliegenden Gemeinden oder reicher Bürger. Als man im Jahre 1673 das Gesellenhaus renovierte, forderte man die Gemeinden Männedorf, Meilen und Herrliberg freundschaftlich auf, die seinerzeit gespendeten Fenster und Schilder zu erneuern, was dann auch geschah. Neben den Wappenscheiben der Seegemeinden gab es auf dem Wädenswiler Gesellenhaus auch Glasmalereien, die von Landvögten gestiftet worden waren, so ein Wappen des späteren Zürcher Bürgermeisters Konrad Grossmann, Vogt in Wädenswil von 1581 bis 1587. Leider sind die kostbaren Rundscheiben bis heute unauffindbar. Sie wurden vermutlich beim Abbruch des Gemeindehauses verschachert.
Gesellenhaus von Westen vor dem Abbruch 1821. Lithographie von G. Werner.