Aus dem Leben der reformierten Kirchgemeinde

Quelle: Wädenswil Zweiter Band von Peter Ziegler

Vom Stillstand zur Kirchenpflege

Die wichtigste Behörde der Kirchgemeinde Wädenswil, deren Territorium sich heute mit dem Gebiet der politischen Gemeinde deckt, bildete der seit der Reformation bestehende «Stillstand». Sein Name rührt vom Brauche her, dass diese Behördenmitglieder in ihren Stühlen stille standen, bis sich das Kirchenvolk verlaufen hatte, um dann zusammen mit dem Pfarrer die Geschäfte der Kirchgemeinde zu beraten und zu erledigen1. Der Pfarrer präsidierte und regierte den Stillstand. In erster Linie hatten die Stillständer über den Kirchenbesuch zu wachen, beim Abendmahl zuzudienen und um die Kirche für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Im Jahre 1812 tadelte der Stillstand beispielsweise, dass viele Leute direkt nach der Predigt die Kirche verliessen, was dem Kirchengesang schade und Störungen verursache2. Die Sonntagsheiligung wurde − noch im Jahre 1821 − von zwei Wächtern kontrolliert, die am Sonntagnachmittag regelmässig die Runde machten und Fehlbare dem Stillstand anzeigten. Im Jahre 1830 etwa kam der Kirchenbehörde zu Ohren, dass im Badehaus Billiard und Karten gespielt wurde3.
Im Verlaufe des 19. Jahrhunderts ging eine Reihe von Aufgaben, die ursprünglich vom Wädenswiler Stillstand besorgt worden war, an andere Instanzen über. Es entstanden eigene Schulpflegen, 1874 nahm das Friedensrichteramt dem Stillstand die Sühneaufgabe bei Eheschwierigkeiten ab, 1875 ging die Sittenaufsicht an den Gemeinderat über, 1876 wurde das Zivilstands- und Bestattungsamt, 1928 die selbständige Armenpflege geschaffen4. Die Kirchenpflege, wie die Behörde seit dem Kirchengesetz von 1861 heisst, konnte ihr Wirken auf die eigentlichen kirchlichen Aufgaben konzentrieren: auf die Verwaltung und Leitung der Kirchgemeinde und auf den Gottesdienst. Heute besteht die reformierte Kirchenpflege Wädenswil aus einem Präsidenten und zehn Mitgliedern. Seit 1964 gehören dieser Behörde auch Frauen an. Gesetzgebendes Organ der Kirchgemeinde ist seit alter Zeit die Kirchgemeindeversammlung, die in der Kirche tagt. Ursprünglich wurden die Versammlungen am Sonntag nach der Predigt durchgeführt, jetzt finden sie in der Regel vorgängig einer Versammlung der politischen Gemeinde oder der Oberstufenschulgemeinde statt. An der Kirchgemeindeversammlung vom 14. Januar 1964 nahmen erstmals auch Frauen teil. Der Aufmarsch war mit rund zweihundert über Erwarten gross.
 

Die Pfarrer

Während der Zeit der politischen Unruhen an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert wirkte in Wädenswil der 1746 geborene Pfarrer David Holzhalb von Zürich. Da er sich im Stäfner Handel von 1794/95 zur Stadt bekannt hatte, war er bei den Wädenswilern verhasst, doch Landvogt von Orelli schützte den regierungstreuen Pfarrherrn. Zur Zeit der Helvetischen Revolution, in den Jahren 1798/99, schuf sich Holzhalb wegen seiner aristokratischen Gesinnung, seiner Herrschsucht und seiner leidenschaftlichen Handlungsweise unter den mehrheitlich patriotisch gesinnten Gemeindebürgern weitere Feinde. Der Pfarrer wurde verfolgt und beleidigt und trat darum im Oktober 1799 zurück5.
Nachfolger wurde der «Bürger-Pfarrer» Paul Philipp Bruch (1767−1818) von Bergzabem in der bayerischen Pfalz. Er wurde am 19. Januar 1800 durch offenes Handmehr gewählt und vom Distriktsstatthalter Aschmann ohne Dekan und gegen den Willen des Examinatorenkonvents eingesetzt6. Pfarrer Bruch, dem 1812 das Gemeindebürgerrecht geschenkt wurde, war auf dem Gebiet der Fürsorge besonders aktiv: als Mitglied der Gemeinnützigen Donnerstaggesellschaft und als Initiant und erster Präsident der Sparkasse Wädenswil7.
Von 1819 bis 1839 wirkte der Zürcher Bürger Johann Rudolf Wirz (1771−1844) als Pfarrer von Wädenswil. In seine Amtszeit fielen bedeutsame Veränderungen: die Einweihung des neuen Friedhofs 1819, die Renovation von Kirche und Turm im Jahre 1822 sowie die Orgeleinweihung von 18268. Die neue Zürcher Verfassung, die nach dem Ustertag von 1830 ausgearbeitet wurde, räumte den Gemeinden das Recht ein, den Pfarrer zu wählen. Zum ersten Mal konnten die Wädenswiler im Jahre 1839 von ihrem neuen Recht Gebrauch machen, als sie den Zürcher Bürger Friedrich Häfeli (1808−1878), der 1834 als Vikar, von 1835 bis 1839 als Verweser in Wädenswil gewirkt hatte, zum Gemeindepfarrer wählten. Als Kirchenrat, Dekan, Kantonsrat, Mitglied der Sekundarschulpflege und der Dorfschulpflege sowie als Präsident der Kirchenpflege entfaltete Häfeli eine rege Behördentätigkeit. Er war sodann Mitbegründer des Waisenhauses (1846/48) und des Pestalozzivereins Wädenswil. Anlässlich des 25. Jahrestages überreichten die Behörden dem beliebten Pfarrer Häfeli an der Kirchweih 1864 ein Silberbesteck, die Schüler einen Fauteuil. Der Jubilar seinerseits schenkte der Gemeinde eine silberne Taufkanne, die noch heute gebraucht wird9.
Von 1839 bis 1862 besorgte Dekan Häfeli die ganze Gemeindearbeit allein. 1862 bewilligte dann der Regierungsrat in Anbetracht der gross n Ausdehnung des Dorfes und der grossen Einwohnerzahl einen Helfer, Diakon genannt. Das Amt des Diakons wurde aber im Jahre 1877 nicht mehr neu besetzt, da der Pfarrer nach dem Inkrafttreten des Zivilstandgesetzes von 1876 die Pfarrbücher nicht mehr zu führen hatte und daher entlastet war. Pfarrer Jakob Pfister (1849−1935) von Schönenberg, der 1877 zum Nachfolger von Dekan Häfeli gewählt wurde, übte sein Amt bis 1893 allein aus und fand daneben immer noch Zeit, in Behörden und wohltätigen Institutionen mitzuarbeiten10. Pfarrer Pfister war massgeblich beteiligt an der Gründung des Krankenhauses (1877/1886), des Altersasyls (1905), des Bürgerheims (1912) und der Ferienkolonie (1891, in Schwende AI 1917). 1892 wurde auch diesem Pfarrer das Ehrenbürgerrecht geschenkt. Nach seinem Rücktritt vom Pfarramt widmete sich Johann Pfister der Wädenswiler Lokalgeschichte und verfasste eine Reihe wertvoller Studien (11). Albert Schreiber (1869−1957) von Kyburg wirkte von 1893 bis 1895 als Vikar neben Pfarrer Pfister und übernahm dann die auf den 1. Juli 1895 geschaffene zweite Pfarrstelle in Wädenswil. Bis 1945 amteten nun zwei Pfarrer in der reformierten Kirchgemeinde: von 1895 bis 1917 Jakob Pfister und Albert Schreiber (1869−1957), von 1917 bis 1937 Albert Schreiber und Karl Otto Hürlimann (1879−1952), von 1937 bis 1945 Karl Otto Hürlimann und Richard Schwarz (1897−1957).
Im Jahre 1945 wurde eine Pfarrhelferstelle geschaffen und mit Hans Suter von Zürich besetzt. Nach dessen Wahl zum Pfarrer, als Nachfolger von Richard Schwarz, wurde im Februar 1950 Reinhard Zimmermann von Zürich zum Pfarrhelfer gewählt. Beide Pfarrer verliessen Wädenswil im Jahre 1960. Pfarrer Suter siedelte in die Kirchgemeinde Zürich-Friesenberg über, Pfarrer Zimmermann nach Dübendorf.
Der Anstieg der Bevölkerungszahl bewirkte auch in der reformierten Kirchgemeinde Wädenswil verschiedene Änderungen. Die bisherige Pfarrhelferstelle wurde im Januar 1963 in eine dritte Pfarrstelle umgewandelt. Im Jahre 1967 schuf Wädenswil wieder eine PfarrhelfersteIle und 1970 eine vierte Pfarrstelle, so dass heute in der Kirchgemeinde, die im Sommer 1971 rund 9000 reformierte Einwohner gezählt hat, vier Pfarrer amten: Walter Angst seit 1944, Samuel Schmid seit 1960, Jörg Gutzwiller seit 1961 und Peter Weiss seit 1967.
Zur Entlastung der Kirchenpflege und der Pfarrer errichtete man auf den 15. Februar 1971 ein vollamtliches Kirchensekretariat, das im Kirchgemeindehaus untergebracht ist12. Die Sekretärin führt unter anderem das Protokoll der Kirchenpflege und die Gemeindekartei.

Die Sigristen

Die Aufgaben und Pflichten des Wädenswiler Sigristen wurden schon früh in Sigristenordnungen umschrieben. Nach der Ordnung vom Februar 1840 wählte die Kirchgemeindeversammlung den Sigristen auf Antrag des Stillstandes durch geheimes absolutes Mehr auf eine Amtsdauer von vier Jahren13. Nach Ablauf der Amtszeit war der Sigrist wieder wählbar. Der Gewählte musste den Anordnungen des Geistlichen und des Stillstandes willig nachkommen, er musste sich «in jeder Beziehung anständig und unklagbar betragen», hatte den Gottesdienst regelmässig zu besuchen und die Kirche, den Kirchhof, den Turm und die Glocken in guter Ordnung zu halten. Während des Gottesdienstes war der Sigrist für Ruhe und Ordnung verantwortlich. Er musste insbesondere die Jugend überwachen und Störungen und Ärgernisse schnell und möglichst geräuschlos beseitigen. Vor jedem hohen Fest, vor den Sonntag- und Wochengottesdiensten waren die Kirche, die Kanzel, der Taufstein, sämtliche Stühle, die Zugänge und die Treppen gründlich zu reinigen. Auch die Schneeräumung im Kirchhof war dem Sigristen überbunden. Zu den weiteren Aufgaben gehörten das Läuten, das Aufziehen der Uhr, das Warten der Glocken und des Uhrwerks, das Zudienen bei Taufe und Abendmahl. Im Jahre 1840 amtete der Sigrist nicht mehr als Totengräber, wie dies in früherer Zeit der Fall gewesen war. Noch immer musste er aber die Totenbahre ins Trauerhaus tragen lassen und das Zudecken des Grabes überwachen.
Der Sigrist verwahrte in seinem Hause die Tauf- und Abendmahlsgeräte, doch durfte er sie weder für sich brauchen noch jemandem ausleihen. 1840 bezog der Sigrist eine fixe Jahresbesoldung von 300 Franken. Dazu kamen Einnahmen von Kasualien: 10 Rappen pro Taufe, 1 Franken für die Leiche eines Erwachsenen, 25 Rappen für die Leiche eines Kindes, 1 Franken für eine Hochzeit mit Geläute und 20 Rappen für eine Hochzeit ohne Geläut. Zudem hatte der Sigrist Anrecht auf den übriggebliebenen Abendmahlswein.
Das Amt des Sigristen oder Kirchendieners war in Wädenswil ursprünglich ein Nebenamt. Erst nachdem 1937 die Abdankungshalle auf dem Friedhof gebaut und 1940 das Kirchgemeindehaus in der Villa Rosenmatt in Betrieb genommen worden war, schuf man im Jahre 1944 das Vollamt Sigrist-Hauswart.
Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts amteten in der reformierten Kirchgemeinde Wädenswil folgende Sigristen14:
1783–1808 Jakob und Heinrich Rebmann
1808–1826 Heinrich Rebmann
1826–1843 Jakob Rebmann, Heinrichs Sohn
1843–1858 Jakob Rebmann, Jakobs Sohn
1858–1895 Gottfried Schiker
1895–1898 Gottfried Schiker jun.
1898–1929 Jakob Widmer
1929–1944 Heinrich Hauser
1944-1975 Alfred Bodmer-Mauer
1975-2005 Werner Streuli
seit 2005 Walter + Erika Rusterholz-Müller

Die Vorsinger

Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der Gemeindegesang in den Gottesdiensten von einem Vorsinger geleitet, der im Schiff, unmittelbar hinter den Kirchenpflegern sass. Das Vorsingeramt war in der Regel dem Schulmeister überbunden. Konnte dieser nicht gut singen oder wollte er die Verpflichtung aus andern Gründen nicht übernehmen, wurde ihm das Gehalt gekürzt. Nachdem das Schulwesen im Jahre 1831 von der Kirche abgetrennt worden war, hatte man Mühe, Vorsinger zu finden, denn diese Stelle war nicht begehrt15. Im Sinne einer Notlösung musste der Stillstand im Einverständnis mit der Dorfschulpflege im Jahre 1833 sogar mehrere Lehrer zu diesem Dienst verpflichten: der Lehrer der dritten Klasse der Dorfschule musste im Morgengottesdienst vorsingen, die Lehrer im Ort und auf Stocken übernahmen abwechslungsweise den Gottesdienst am Sonntagnachmittag, der Lehrer der zweiten Klasse der Dorfschule war für den Gesang in den Werktagsgottesdiensten verantwortlich16. Über den Wahlmodus und die Pflichten des Vorsingers orientiert die «Pflichtenordnung für die Vorsingerstelle der Gemeinde Wädensweil» vom 16. Juni 184017. Auf Antrag des Stillstandes wählte die Kirchgemeindeversammlung den Vorsinger aus einem Dreiervorschlag für eine Amtsdauer von vier Jahren. Wer sich um die Stelle bewerben wollte, musste auf Wunsch des Stillstandes in der Kirche oder in der Schule eine Probe seines Könnens ablegen. Der Vorsinger hatte bei jedem Gottesdienst, in dem gesungen wurde, anwesend zu sein. Auf Verlangen musste er auch zu Beerdigungen und Hochzeiten erscheinen. Während des Abendmahls und am Nachmittag des Bettages hatte er neben der Leitung des Gesanges auch das Vorlesen zu besorgen. Bei seinem Amtsantritt musste der Vorsinger einen Stellvertreter bezeichnen, der auch dem Stillstand genehm war. Mit dem Aufkommen der Orgel wurde das Vorsingeramt mehr und mehr überflüssig. Schon im Herbst 1838 hatte Arnold Rüegg zum Florhof, als Organist, angeregt, man könne in Zukunft auf den Vorsinger verzichten. Der Stillstand war aber anderer Ansicht und antwortete, «sehr leicht könne auch dem Organisten oder der Orgel selbst etwas fehlen, wodurch mitten im Gesang eine Pause eintreten könne und niemand den Gesang mehr leite, so dass der Geistliche und die Gemeinde in eine den Gottesdienst störende Verlegenheit geraten könnten»18. 1858 wurde nochmals ein Vorsinger gewählt; einige Jahre später hob der Stillstand dieses Amt doch auf. Offenbar hatte man jetzt genügend Vertrauen in die Kirchenorgel.


Die Kirchenrestauration von 1950/51

Die Kirche Wädenswil, das reine Bauwerk Grubenmanns, wurde im Laufe der Zeit verschiedentlich verschlimmbessert19. So wurden auf das Jubiläum von 1867 hin die Sandsteinplatten mit grauen Kunststeinen überdeckt, Glasmaler J. Röttinger in Zürich lieferte drei grosse Farbfenster in neugotischem Stil in den rein barocken Raum, und auswärtige Wädenswiler stifteten auf den kunstvollen Taufstein ein weisses Marmor-Engelchen. Die Kirchenwände wurden innen bläulich, die Stuckaturen gelblich angestrichen; gleichzeitig brachte man unter den Emporentreppen dünne Eisensäulen an. In späteren Jahren kamen einige technische Einrichtungen hinzu: 1888 die Warmluftheizung, 1904/05 die elektrische Beleuchtung, 1928 die Warmluftpulsionsheizung.
Mitten in der Wirtschaftskrise von 1929 bis 1937 hielt es die Kirchenpflege für angezeigt, in der baufällig gewordenen Kirche eine Innenrenovation durchzuführen. Die Stimmberechtigten fanden aber die aus einem Wettbewerb hervorgegangene Planung, die den bisherigen Gesamteindruck gestört und den Innengrundriss verändert hätte, nicht genehm und lehnten die Renovation in der Abstimmung vom 26. April 1936 ab.
Am 3. September 1950 legte die Kirchenpflege den Stimmberechtigten die von Architekt Albert Kölla ausgefertigten Pläne und Kostenberechnungen für eine Restauration des Kircheninnern zur Genehmigung vor. Mit 1519 Ja gegen 367 Nein wurde dieser Vorlage zugestimmt, und damit konnte der Predigtraum wieder so sauber und rein hergestellt werden, wie er in den 1760er Jahren konzipiert worden war. Über die Ausführung der von Professor Linus Birchler begutachteten Arbeiten gibt die Erinnerungsschrift Auskunft, die im Jahre 1951 von der Kirchenpflege herausgegeben worden ist20:
«Während die Gemeinde, dank des Entgegenkommens der Primarschulpflege, in der Konzerthalle ihre Gottesdienste halten konnte, schafften unsere Handwerker den neuen Raum. Maurer räumten nach der Versteigerung der alten Bänke den Schutt unter dem alten Fussboden weg, erneuerten den schadhaften Wandverputz und betonierten den neuen Fussboden. Auf hohem, fahrbarem Gerüst besserten die Stuckateure in langwieriger Arbeit die schadhafte Gipsdecke aus und ergänzten die abgebrochenen Figuren. Die Bodenleger legten Taufsteinpodest und Gänge in St.-Margrethener-Sandstein, und Zimmerleute und Parkettierer leimten mit Teer Eichenriemen auf den Beton unter den Bankgevierten. Die Zimmerleute erneuerten auf den Emporen die Böden und sämtliche zu ihnen führenden Treppen, denn der an den Bänken festgestellte Holzwurm hatte sein Zerstörungswerk auch hier gründlich geleistet. In den Leibungen der Oberlichtfenster wurde durch die Elektroinstallateure die indirekte Beleuchtung untergebracht. Im Schiff wurden − um den lästigen Zugserscheinungen zu wehren − Fensterheizungen angebracht; auch die Schwerhörigenanlage konnte besser platziert werden. Inzwischen entstanden in den verschiedenen Schreinerwerkstätten die neuen Bänke aus Tannenholz. Aus Nussbaumholz wurden die Brüstungsschranken und das Getäfel im Schiff gefertigt, ebenso die Enddoggen gegen die Mittelgänge.»
Nachdem die Maler den verschiedenen Materialien noch harmonische Farbtöne verliehen hatten, konnte die restaurierte Kirche im Festgottesdienst vom 28. Oktober 1951 wieder ihrer Bestimmung übergeben werden.
1950/51 wurde das Innere der reformierten Kirche restauriert.

Sitzordnung und Kirchenörter

Im Jahre 1769 verfasste der Stillstand für die neuerbaute Kirche eine Kirchenordnung, welche 1775 und 1778 ergänzt wurde und auch die Sitzordnung bis in alle Details festlegte21. Das damals aufgestellte Grundprinzip der Geschlechtertrennung wurde erst in den 1950er Jahren durchbrochen und 1964 − mit der Einführung der neuen Liturgie − abgeschafft22. Vorher galten folgende Regeln: Die Männer sitzen in Krebsstühlen, die Frauen in Bänken. Die Männerstühle befinden sich auf den Emporen und im Zentrum des seeseitigen Teils des Kirchenschiffes, links und rechts der Kanzel. Die Frauenbänke stehen im ganzen bergseitigen Abschnitt des Kirchenschiffs und − Richtung Seitenemporen − hinter den Männerstühlen auf der Seeseite des Schiffes.
Die Kirchenordnungen von 1769 und 1775 fixierten auch genaue Plätze für Behörden und Beamte. Links der Kanzel sassen der Landvogt und die Richter, rechts der Kanzel die Pfarrer. Aber auch die Kirchenpfleger, die Ehegaumer, die Pfarrfamilie, der Sigrist, die Hebamme, der Schulmeister, der Vorsinger, die Taufzeugen, die Knaben und Mädchen hatten ihre reservierten Plätze oder Bänke. Heute sind nur noch den Pfarrern, dem Sigristen, der Kirchenpflege und dem Gemeinderat feste Plätze zugeteilt. Auch diese Ordnung ist aber umstritten und dürfte gelegentlich abgeschafft werden23.
Im Zusammenhang mit der Innenrestauration von 1950/51 setzte der Bezirksrat Horgen die letzten Eigentumsrechte an Kirchenstühlen ausser Kraft. Damit verschwand der Brauch der Kirchenörter, der ebenfalls in die Bauzeit der Kirche zurückreichte: 1766 wurden rund zwei Drittel der Kirchenplätze an Gemeindebürger verkauft, zum Teil für Erb und Eigen, zum Teil für eine kürzere Zeitspanne24. Die restlichen Sitze waren Freiplätze. Das System der öffentlichen und privaten Kirchenstühle war im 18. Jahrhundert gerecht, weil jeder Einwohner in der Kirche Platz hatte. Mit zunehmendem Bevölkerungswachstum wurde aber das Missverhältnis zwischen verkauften Kirchenörtern und Freiplätzen immer grösser. Die Kirchenpflege bemühte sich schon in den 1890er Jahren um die allmähliche Freigabe der Kirchenörter. Plätze, die der Gemeinde gehörten und alljährlich am Kirchweihmontag neu vermietet worden waren, wurden jetzt freigegeben. Die Bereinigung des Kirchenort-Verzeichnisses im Jahre 1905 und verschiedene Aufrufe an die Eigentümer von Kirchenörtern führten zur Freigabe weiterer Sitze25. Ende 1907 waren von 677 Sitzplätzen für Männer noch deren 354 verkauft, von 912 Sitzplätzen für Frauen deren 457. In den nächsten Jahren wurden dank unermüdlicher Aufklärungsarbeit seitens der Kirchenpflege weitere Kirchenörter unentgeltlich abgetreten, so dass man nicht zur gerichtlichen Zwangsenteignung schreiten musste26.
Alle privaten Kirchenörter waren ursprünglich mit dem Familienwappen und dem Namen des ersten Besitzers gekennzeichnet27. Diese Wappentafeln wurden bei der Restauration von 1950/51 entfernt. 48 verschiedene Familienwappen wurden auf den beiden Seitenemporen − in alphabetischer Reihenfolge − wieder in die Stühle eingelassen. Die restlichen Wappen sind heute − sorgfältig restauriert − im Ortsmuseum zur Hohlen Eich ausgestellt.

Die Orgel

Im Januar 1815 regte Pfarrer Bruch in der Lesegesellschaft an, man solle für den Erwerb einer Kirchenorgel freiwillige Beiträge zeichnen. Verschiedene Spenden und Legate sowie eine Haussammlung liessen den Orgelfonds in den nächsten Jahren so stark anwachsen, dass der Stillstand und der Gemeinderat am 29. Februar 1824 die Anschaffung der von vielen Bürgern gewünschten Orgel beschliessen konnten. Die Kirchgemeindeversammlung vom 23. Mai 1824 gestattete das Aufstellen einer Orgel auf der turmseitigen Empore, lehnte aber gleichzeitig eine Übernahme ins Gemeindeeigentum ab, aus Furcht, der Unterhalt des Instrumentes würde zuviel Geld verschlingen28. Bei diesem Beschluss blieb es bis 1839.
Die erste Wädenswiler Kirchenorgel wurde am 8. Oktober 1826 eingeweiht. Als Orgelbauer zeichneten die Herren Schiltknecht & Bergmann in Donaueschingen, das Gehäuse stammte vom Wädenswiler Schreiner Streuli. Das Instrument verfügte über 2 Manuale, 1 Pedal und 28 Register und war, nach einem Urteil aus den 1860er Jahren, von Anfang an kein Meisterwerk und erforderte mit der Zeit viele Reparaturen29.
1866 erhielt Wädenswil die zweite Orgel, ein Werk mit 3 Manualen und 40 Registern. Das Instrument war von den Orgelbauern Kuhn & Speich in Männedorf hergestellt worden und entsprach hinsichtlich seiner äusseren Dimensionen der heutigen − vierten − Orgel. Es war aber bedeutend grösser als die Orgel von 1826. Deshalb musste man auf beiden Seiten drei Reihen Bänke entfernen und für die Aufstellung des Klaviaturkastens die Empore um einen Vorsprung erweitern. Die Orgel war mit einer mechanischen Traktur versehen30. 1895 baute man sie auf elektrischen Betrieb um.
Im Jahre 1916 regte der damalige Musikdirektor Fritz Stüssi den Bau der dritten Wädenswiler Orgel an31. Im Oktober 1919 bewilligten die Stimmberechtigten den hierfür benötigten Kredit und hiessen gleichzeitig die baulichen Änderungen an der turmseitigen Empore gut, welche zur Platzierung der neuen Orgel unumgänglich waren. Das Instrument wurde am 15. August 1920 eingeweiht. Es stammte aus der Firma Kuhn in Männedorf und war ein pneumatisch angetriebenes Werk: Register und Pfeifenklappen wurden mit Pressluft geöffnet. Die Orgel beanspruchte die ganze Breite der mittleren Empore, verdeckte sogar vier Fenster und musste ihres grossen Gewichtes wegen mit Hängesäulen am Turm befestigt werden.
Im Zusammenhang mit der Innenrestauration von 1950/51 erhielt Wädenswil die vierte Kirchenorgel, die über 49 Register in 3 Manualen verfügt und elektrisch betrieben wird32. Sie ersetzte das überdimensionierte Werk von 1920 und brachte, dank kleineren Ausmassen, auch einen architektonischen Gewinn. Starke Eisenträger, die als Konsolen in den Turm eingemauert wurden, stützen nun die Empore und machen die 1920 verwendete Aufhängevorrichtung überflüssig. Die vier bisher verdeckten Oberlichtfenster konnten wieder geöffnet werden, und da das dritte Manual in den Turm eingebaut wurde, gewann man auf der Empore neben 58 Sitzplätzen auch Raum für Sänger und Orchester. Das von den Orgelbauern der Firma P. Goll in Luzern verfertigte Instrument wurde im Gottesdienst vom 30. März 1952 in Gebrauch genommen.
Seit vielen Jahrzehnten haben in der reformierten Kirchgemeinde Wädenswil tüchtige Organisten gewirkt:
von 1898 bis 1923 Fritz Stüssi
von 1923 bis 1926 Karl Mathaei
von 1926 bis 1942 Heinrich Funk
von 1943 bis 1978 Rudolf Sidler
von 1979 bis 2006 Ursula Hauser
seit 2007 Esther Lenherr

Die Glocken

Die fünf Glocken, die heute im Kirchturm hängen, stammen nicht mehr aus der Zeit des Kirchenbaus von 1764/67. Nachdem im Frühling 1840 die grosse Kirchenglocke gerissen war, beschloss die Gemeindeversammlung, das ganze Geläut durch Jakob Keller in Zürich-Unterstrass neu giessen zu lassen33. Am 29. März 1841 wurden die neuen Glocken in den Turm aufgezogen und am Palmsonntag erstmals geläutet. Das Geläut befriedigte nicht. Man fand, es habe im Verhältnis zur Grösse zu wenig Klang und Tonfülle, und man bereute, den Auftrag «einem Anfänger in der Kunst und nicht einem erprobten Meister übergeben zu haben»34. Keller, der seinen Ruf als Glockengiesser gefährdet sah, gestand einige Fehler ein. und anerbot sich, die Glocken nochmals umzugiessen. Am 26. Juli 1842 wurden die Kirchenglocken im Turm zusammengeschlagen, in den Kirchhof hinuntergeworfen und zum Umschmelzen nach Zürich geführt. Am 7. Dezember trafen die drei grössten neuen Glocken in Wädenswil ein. Tags darauf wurden sie, wiederum durch die Schuljugend, in den Turm hinaufgezogen. Am 13. Dezember folgten die beiden kleineren Glocken. Mit Ungeduld erwartete man das erste Läuten. Am Tag vor Weihnachten war es soweit. Jedermann war über den Klang hoch erfreut, und übereinstimmend stellte man fest: «Das Geläut ist wahrlich das schönste weit und breit.» Seit 1842 mussten zwei Glocken ersetzt werden. 1885 wurde die kleinste Glocke neu gegossen, und 1895 lieferte die Firma Rüetschi in Aarau eine neue Betzeitglocke35.
Bis zum Jahre 1923 läutete der Sigrist die Kirchenglocken von Hand. Läuterbuben, vielfach Männer aus dem Armenhaus, halfen ihm bei dieser Arbeit. Im Jahre 1923 wurde dann das Geläute durch die Läutmaschinen AG in Rheineck auf elektrischen Antrieb umgestellt und teilweise automatisiert. Damit verfügte Wädenswil über eines der ersten Systeme des mechanischen Glockenantriebs36. 1954 ersetzte man den Gesamtantrieb durch Einzelantrieb.
Gegenwärtig gilt folgende Läuteordnung37: An allen Tagen wird morgens 6 Uhr mit der Betzeitglocke, um 11 Uhr mit der grossen Glocke, um 15 Uhr (im Winter) oder um 16 Uhr (im Sommer) mit der Vesperglocke und bei Einbruch der Abenddämmerung, zwischen 17 Uhr und 21 Uhr, mit der Betzeitglocke geläutet. An Samstagen und Sonntagen wird Betzeit mit vollem Geläute angezeigt. Sämtliche fünf Glocken ertönen auch vor Gottesdiensten, Hochzeiten, Beerdigungen, in der Nacht vom Silvester auf Neujahr sowie um 4 Uhr 30 am Weihnachtsmorgen und am Ostermorgen. Zum Gottesdienst läuten die Glocken in drei Stufen: Um 8 Uhr wird mit der grossen Glocke das «Zeichen» gegeben. Um 8 Uhr 45 wird mit der zweitkleinsten Glocke «gewarnt», und von 9 Uhr bis 9 Uhr 15 erklingt das volle Geläute. Bei Beerdigungen ertönt eine Stunde vor der Abdankung die Betzeitglocke. Bei öffentlichen Bestattungen von Erwachsenen und Kindern im schulpflichtigen Alter wird zehn Minuten vorher mit allen Glocken, bei stillen Bestattungen und bei vorschulpflichtigen Kindern nur mit einer Glocke geläutet38.

Die Turmuhr

Im Jahre 1861 war das Räderwerk jener Turmuhr, die Uhrmacher Landtwing in Zug für die 1767 eingeweihte Wädenswiler Kirche geliefert hatte, stark abgenützt. Die Kirchgemeindeversammlung vom 12. Mai beschloss daher die Anschaffung einer neuen Kirchenuhr und eines Zeigerwerkes mit Minutenzeiger anstelle des blossen Stundenzeigers39. Ähnlich wie bei der alten Uhr sollten die Viertelstunden an zwei kleineren Glocken, die Stunden an den beiden grössten Glocken geschlagen werden. Die Gebrüder Ungerer in Strassburg anerboten sich, die Uhr innert vier Monaten zu liefern und eine zehnjährige Garantie zu gewähren.
Anfang September 1862 wurde die neue Wädenswiler Turmuhr von den Experten abgenommen. Nach ihrem Urteil war das Werk äusserst solid und aus gutem Material konstruiert. Drei Gewichte von 85, 75 und 45 kg, die vom Sigristen täglich mit rund 300 Hebelumdrehungen in den Turm hinaufgewunden werden mussten, trieben das Schlagwerk an; ein kleineres Gewicht setzte die Zeiger in Gang. Trotz ihres Alters funktioniert die Turmuhr auch heute noch einwandfrei. 1957 wurde sie in der Turmuhrenfabrik Maeder AG in Andelfingen letztmals überholt. Im Gehwerk baute man Kugellager ein, und ein Kompensationspendel verbesserte die Ganggenauigkeit. Gleichzeitig wurde der Antrieb von Uhr und Schlagwerk automatisiert40.

Turmuhr und Glockenstube der reformierten Kirche.

Die Kirchenumgebung

Auch zur neuen Wädenswiler Kirche gehörte noch ein beträchtlicher Umschwung. Durch den Verkauf der Pfarrmatte an die Schulgenossenschaft Dorf zum Bau des Eidmattschulhauses erfuhr aber die Kirchenliegenschaft im Jahre 1833 eine bedeutende Verkleinerung41. Die von einer Mauer mit drei Toren umzogene engste Kirchenumgebung diente bis 1819 als Friedhof. Noch heute weisen Grabmäler zu beiden Seiten des Pfarrhauseingangs auf jene Zeiten hin, da bei der Kirche beerdigt wurde. Die Grabsteine42, die in neuerer Zeit ergänzt und restauriert worden sind, erinnern an Frau Elisabetha Stäffen (1776−1815) und an alt Präsident Johann Jakob Hauser in der Gerbe (1800−1841).
Grabmäler am Pfarrhaus erinnern an jene Zeiten, da bei der Kirche beerdigt wurde.

Im Zusammenhang mit dem Bau des ersten Eidmattschulhauses wurde im Jahre 1834 das Kirchenareal umgestaltet. Man legte neue Wege an, beim Pfarrhaus entstand die Treppe, und auf dem Friedhof pflanzte man Akazien. In den Jahren 1862 bis 1866 räumte man den Friedhof bei der Kirche. Nun erhielt die Kirchenumgebung abermals ein anderes Aussehen: Das Terrain wurde ausgeebnet, der Raum zwischen Kirche und Pfarrhaus in eine Anlage umgewandelt; es entstanden modernere Treppen, und das Friedhofportal fand östlich des Pfarrhauses einen neuen Standort43. 1880 wurde das Areal der Kirchenumgebung neuerdings planiert und tiefer gelegt. Die hohen Kirchhofmauern wurden teilweise abgetragen, und auf die Fundamente stellte man Quader und Sandsteinsockel, die ein Eisengeländer hielten. Anlässlich der Korrektion der Schönenbergstrasse wurde in den Jahren 1907 bis 1909 das Gebiet des Sonnenbrunnens im Nordwesten der Kirchenanlage neu gestaltet. In den Jahren 1962/63 erhielt die Kirchenumgebung ihr heutiges Aussehen44. Die Kirche wurde auf eine Grünfläche gestellt, der Kirchenvorplatz gegen die Eidmatt hin erweitert. Zwischen Kirche und Pfarrhaus entstand ein Platz mit Hartbelag. Vom neugestalteten Sonnenbrunnenplatz, vom Gessnerweg und von der Eidmatt her legte man neue Zugänge an. Der Eisenzaun von 1880 und die stark verwitterten Gerichte der einstigen Friedhofportale wurden entfernt.
Die Umgebung der reformierten Kirche vor der Neugestaltung von 1962/63.

Die Friedhöfe

Als man in den Jahren 1764 bis 1767 die heutige grosse Kirche erstellte, überbaute man auch einen Teil des Friedhofes. Aus diesem Grunde musste sich die Gemeinde nach neuem Friedhofland umsehen: Pfarrer Hofmeister trat einen Teil seiner Pfrundmatte ab45. Im Jahre 1816 sah man sich abermals genötigt, den Friedhof zu erweitern. Die Gemeinde wünschte, wieder ein Stück von der Pfrundwiese des Ortsgeistlichen zu erhalten. Die Zürcher Regierung, als Eigentümerin der Liegenschaft, liess dies aber nicht zu. Der Stillstand kaufte daher im Jahre 1818 ein Grundstück oberhalb der Kirche − in der heutigen Ecke Eintrachtstrasse-Oberdorfstrasse − und richtete hier einen neuen Friedhof her, der 1852 erweitert wurde46. Auf eine nochmalige Erweiterung musste man Ende der 1880er Jahre aus sanitarischen Gründen verzichten: der lehmhaltige Boden war für Bestattungen ungeeignet. Am 2. Januar 1910 übernahm die Gemeinde in schlichter Feier den heute benützten Friedhof mit Leichenhaus an der Schönenbergstrasse ob dem Schloss47. Von nun an wurde an der Oberdorfstrasse nicht mehr beerdigt. Die letzten Grabsteine mussten gemäss Weisung des Gemeinderates und der Gesundheitskommission bis zum 31. Dezember 1930 entfernt werden48. Heute dient das Areal des ehemaligen Friedhofes ob der Kirche als Sportanlage.
Auf dem Friedhof an der Oberdorfstrasse wurde von 1819 bis 1909 bestattet.

Der 1910 eingeweihte Friedhof ob dem Schloss, der 730 grosse und 184 kleine Gräber zählte, war bald zu klein. 1919 und 1931 sah man sich daher genötigt, den Friedhof zu vergrössern. Im Zusammenhang mit einer dritten Erweiterungsetappe erstellte man in den Jahren 1936/37 in der Nähe des Leichenhauses eine Abdankungshalle, da im 1935 bezugsbereiten neuen Krankenhaus keine Abdankungen mehr abgehalten werden durften. Der Bau konnte am 6. November 1937 eingeweiht werden49. Im September 1943 wurde bereits wieder über ein Friedhoferweiterungsprojekt abgestimmt. Damals ging es um die Wiederbelegung des Nordteils. 1957/58 folgte die Erweiterung Ost50, und in den Jahren 1970/71 fand der Friedhof mit der Er-weiterung Süd seine endgültige Gestaltung51. Er verfügt nun über eine totale Grundfläche von 25429 Quadratmetern und bietet Platz für rund 4500 Gräber. Die Grabplätze beanspruchen aber nur einen Drittel des Areals; Grünflächen, Anlagen, Gebäude und Parkplätze den Rest. Mit dem Ausbau Süd wurde auch ein Dienst- und Werkgebäude erstellt, und in den Stützmauern der hohen Böschungen schuf man rund sechzig Urnen-nischen. 1971 führte die Gemeinde für den Unterhalt des Friedhofes den Regiebetrieb ein; gleichzeitig erliess man eine neue Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen52. Für einen künftigen Friedhof in der Au erwarb die Gemeinde im Sommer 1970 rund 22‘000 m2 Wiesen und Wald an der Steinackerstrasse in der Langwies.

Pfarrhäuser, Abdankungshalle, Kirchgemeindehaus

Das Pfarrhaus bei der Kirche gehörte, wie die 1837 abgebrochene Pfarrscheune, ursprünglich dem Staat Zürich. Erst im Jahre 1931 ging das Pfarrhaus durch Kauf ins Eigentum der Kirchgemeinde über53. 1946 erwarb man das Pfarrhaus an der Frohmattstrasse 5 und 1966 jenes am Rotweg 15.
Zu den kirchlichen Gebäuden sind auch die Abdankungshalle − Besitz der politischen Gemeinde − und das Kirchgemeindehaus zu zählen. Die Abdankungshalle auf dem Friedhof wurde in den Jahren 1936/37 nach den Plänen des Wädenswiler Architekten Heinrich Kübler erstellt. Das heutige Kirchgemeindehaus, die im Jahre 1899 erbaute Villa Rosenmatt, war einst Wohnhaus des Seidenindustriellen Emil Gessner-Heusser54. Im Herbst 1938 schenkten die Erben Gessner der Politischen Gemeinde Wädenswil den Rosenmattpark unter der Bedingung, dass die Gemeinde die Villa zum Preise von 50 000 Franken übernehme. Die Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 1938 bewilligte den hierfür nötigen Kredit. Der Rosenmattpark mit seinem alten Baumbestand wurde öffentliche Anlage. Das herrschaftliche Wohnhaus, das damals 30 Zimmer und Nebenräume zählte, ging in den Besitz einer Stiftung über, die im Januar 1939 zur konstituierenden Sitzung zusammentrat und in der Folge den Umbau der Villa Gessner zum heutigen Kirchgemeindehaus leitete. Nach den Plänen des Architekten Albert Kölla, Wädenswil, entstand im Keller eine Sanitätshilfestelle für den Luftschutz, im Parterre fasste man fünf ehemalige Wohnräume zu einem grossen Saal zusammen, und auch im ersten Stock änderte man die Raumeinteilung. Das Kirchgemeindehaus wurde am 22. Juni 1940 eingeweiht55.
Abdankungshalle auf dem Friedhof, eingeweiht 1937.

Das kirchliche Zentrum Au

Das kirchliche Leben der Sektionen Langrüti, Stocken und Au folgt − abgesehen von vereinzelten Gottesdiensten in den dortigen Schulhäusern − demjenigen des Dorfes. Die angestammte Bevölkerung der Au fühlt sich durch Tradition, Gottesdienst und Amtshandlungen mit der Dorfkirche verbunden. Der neuzugezogenen Bevölkerung fehlen aber die vielfältigen Beziehungen zum Dorf und seiner Lebensweise. Die Erfahrung zeigt, dass es schwer fällt, die Neuzugezogenen in das kirchliche Leben des Dorfes einzubeziehen. Auch das Angebot geeigneter Transportmöglichkeiten änderte daran wenig.
Seit den 1950er Jahren befassten sich daher die reformierte wie die katholische Kirchenpflege mit der Planung von eigenen kirchlichen Bauten in der Au. Die Katholiken wollten an der alten Landstrasse, die Reformierten unterhalb der Steinacherstrasse bauen. Diese Lösung hätte aber ortsplanerische und stilistische Nachteile gehabt. Die politische Behörde schlug daher den Kirchenpflegen vor, zwischen der Johannes-Hirt- und der General-Werdmüller-Strasse ein ökumenisches Kirchenzentrum zu erstellen. Die Architekten A. H. Steiner (Zürich) und J. Riklin (Wädenswil) legten in der Folge ein Projekt vor, das die bei den Kirchenbauten symmetrisch auf einen gemeinsamen Platz mit gemeinsamem Turm bezog56. Die Gemeindeversammlung der Römisch-katholischen Kirchgemeinde stimmte ihrem Bauvorhaben am 16. September 1970 zu; das Projekt der politischen Gemeinde − Glockenturm und Kirchplatz − und jenes der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde − Kirche und Pfarrhaus mit Diensträumen − wurde dagegen in der Urnenabstimmung vom 27. September 1970 aus ästhetischen wie aus finanziellen Gründen abgelehnt. Die Notwendigkeit eines kirchlichen Zentrums ist aber unbestritten.
 

Freikirchen und christliche Gemeinschaften

Für die 1840er Jahre sind christliche Versammlungen im Unteren Oedischwänd belegt; im Dorfgebiet sind sie seit 1861 nachweisbar. Im Mai 1861 wurde in der Stube eines Gottfried Knecht an der Lehmgasse ein christlicher Männerverein gegründet57, der fortan an Sonntagen zur Betrachtung des Wortes Gottes zusammenkam. Um die gleiche Zeit führte ein Kreis von Männern und Frauen in der Wohnstube der Familie Bollier auf dem Meierhof regelmässige Versammlungen durch. Als der Platz zu knapp wurde, wechselte man in den Tanzsaal des Lindenhofes, dann in einen Saal des Freihofes. Im Jahre 1865 baute Julius Hauser sein Ökonomiegebäude ob der Kirche in ein gottesdienstliches Lokal um58. Hier, im Gebäude der nachmaligen Freischule, erlebte der Evangelische Verein mit gegen 600 Mitgliedern seine Blütezeit. Im Jahre 1950 musste das Vereinshaus dem Bau der Turnhalle Eidmatt I weichen. Als Ersatz erstellte man in der Ecke Rotweg/Fuhrstrasse ein neues Haus.
Im Winter 1874 hielt in Wädenswil erstmals ein Methodistenpfarrer Gottesdienst. Damit konnte auch die von John Wesley gegründete englische Freikirche im Dorfe Fuss fassen. Ihre Mitglieder trafen sich vorerst an verschiedensten Orten; im Jahre 1903 bauten die Methodisten die Kapelle an der Rosenbergstrasse59.
Im Jahre 1891 zog die Heilsarmee in Wädenswil ein. Während rund eines halben Jahrhunderts waren die Salutisten im Haus Liebegg an der Zugerstrasse eingemietet. Dann konnte man neue, zweckdienliche Lokalitäten erwerben. Die Heilsarmee kaufte die Kapelle der Apostolen beim Weisshut an der Zugerstrasse und verfügt damit seit November 1940 über einen eigenen Gottesdienstraum60. Eine von ernsten Christen gegründete Gemeinschaft, die sich heute der Schweizerischen Pfingstmission verbunden weiss, entstand in den 1920er Jahren auf dem Oberen Leihof. Anfang der 1950er Jahre bildete sich die Evangelische Allianz Wädenswil, welche die Kontakte zwischen den verschiedenen evangelischen Denominationen fördern will.




Peter Ziegler


Anmerkungen

1 Johann Heinrich Kägi, Geschichte der Herrschaft und Gemeinde Wädenswil, Wädenswil 1867, S. 254 ff.
2 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 257.
3 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 257. - KGA W, II B 15, Sittliches.
4 So leben wir, Jubiläumsschrift der Kirchgemeinde Wä¬denswil, Wädenswil 1967, S. 111/112.
5 Emanuel Dejung und Willy Wuhrmann, Zürcher Pfarrerbuch, Zürich 1953, S. 350. - Für ganzes Kapitel über die Wädenswiler Pfarrer: Peter Ziegler, Pfarrer im Dienste unserer Kirchgemeinde, in Jubiläumsschrift «So leben wir». - Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 230. - KGAW, II B 3.
6 Zürcher Pfarrerbuch, S. 220. - GAW, IV B 69.2, Chronik LGW1812.
7 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 230.
8 Zürcher Pfarrerbuch, S. 629. - Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 241. - So leben wir, S. 31/32.
9 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 231/232.
10 So leben wir, S. 13/14.
11 So leben wir, S. 14.
12 Weisung für KGV vom 23. April 1970. - Anzeiger, 13. April 1970.
13 KGA W, II B 4. - Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 290 ff. - So leben wir, S. 106 ff.
14 KGAW, II B 4.
15 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 237 ff. - KGA W, IV B 2 b und c, Stillstandsprotokolle 1820 und 1848. - KGA W, II B 4.
16 KGA W, IV B 2 b und c, Stillstandsprotokoll vom 13. Juli 1833.
17 KGA W, IV B 2 c, Stillstandsprotokoll 1840. 18 KGA W, IV B 2 c, StiIlstandsprotokoll 1838.
19 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 286 ff. - Peter Ziegler, Kirchliches Leben zwischen 1767 und 1867, Heimatblätter, Monatsbeilage zum Allgemeinen Anzeiger vom Zürichsee, August 1962. - Peter Ziegler, Wichtigste Veränderungen an Kirche und Kirchenumgebung seit 1767, in: Die Kirche von Wädenswil, Njb LGW 1967, S. 79 ff.
20 Albert Schoch, Die Kirche Wädenswil, Wädenswil 1951. - Weisung für GV vom 15. März 1950 und UA vom 7. Mai 1950.
21 KGAW, II A 13. - StAZ, B VII 41/16, Kirchenordnungen.
22 Kirchenbote 1951, Nr. 10. - Weisung für KGV vom 27. Februar 1952.
23 Predigt von Pfr. Samuel Schmid über 3. Kapitel der Offenbarung des Johannes, Verse 1-6, gehalten am Reformationssonntag, 1. November 1970 (Vervielfältigung).
24 Heinrich Höhn, Wahrhafte Beschreibung der Erbauung der neuen Kirche zu Wädenschweil in den Jahren 1764 bis 1767, ediert in: Die Kirche von Wädenswil, 1967.
25 KGA W, II B 5 b, Kirchenörter. - Anzeiger, 24. März und 6. November 1905, 12. April 1906.
26 Anzeiger, 10. Dezember 1913. - Neue Zürcher Zeitung, 31. Juli 1915. - Anzeiger, 21. Februar 1921. - Kurt Spörri, Die Rechtsverhältnisse an Kirchenstühlen in der zürcherischen reformierten Landeskirche in ihrer historischen Entwicklung, Uster 1932 (mit Abdruck der Wädenswiler Kirchenordnung von 1775).
27 Vgl Bd. 1, Abb. 104/105.
28 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 239 ff. - KGA W, II B 5 d.
29 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 242.
30 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 244 ff.
31 Die Kirche von Wädenswil, 1967, S. 11/12. - Albert Schoch, Die Kirche Wädenswil, 1951.
32 Weisung für UA vom 7. Mai 1950.
33 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 278/279. - KGA W, II B 5 c.
34 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 279.
35 Die Kirche von Wädenswil, S. 81. - Anzeiger 1901, Nr. 32; 1912, Nr. 14.
36 Weisung für GV vom 12. Januar 1954.
37 Angaben von Sigrist A. Bodmer, Wädenswil. - Anzeiger, 14. und 17. Dezember 1965.
38 Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen, 1971, § 6.
39 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 281. - Kirchenbote, Juli 1962. - KGAW, II B 5 e.
40 Weisung für KGV vom 27. November 1957.
41 Anzeiger, 15. April 1959. - KGAW, II B 5 i.
42 Antiquarische Gesellschaft in Zürich, 65. Bericht, 1946 bis 1949, Zürich 1950, S. 21.
43 KGAW, II B 5 k. - Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S.289.
44 Anzeiger, 3. Juli 1959. - Weisung für UA vom 22. Oktober 1961. - Weisung für KGV vom 11. März 1964.
45 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 282.
46 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 282. - KGAW, II B 5 i. - GAW, II B 13.9.2.
47 Anzeiger 1909, Nr. 61, 64; 1910, Nr. 1. - GAW, II B 13.9.3.
48 Anzeiger 1930, Nr. 17.
49 Weisung für GV vom 21. Dezember 1936. - GA W, II B 13.9.5.
50 Weisung für UA vom 26. September 1943. - Anzeiger 1958, Nr. 204.
51 Anzeiger 1969, Nr. 273.
52 Weisungen für UA vom 30. November 1969 und für GV vom 26. Januar 1971.
53 KGAW, I B 8. - Weisungen für GV vom 10. April 1931, 11. März 1964, 15. Dezember 1965 und für UA vom 24. März 1946.
54 Peter Ziegler und Max Mumenthaler, 125 Jahre Seidenweberei Gessner, Wädenswil1966.
55 Weisung für GV vom 14. Dezember 1938. - Anzeiger, 22. und 24. Juni 1940. - KGAW, II B 15 g.
56 Weisungen für GV vom 1. März 1966 und UA vom 27. September 1970. - Anzeiger 1970, Nr. 152, 158.
57 So leben wir, S. 219.
58 So leben wir, S. 38, 219. - Hans Altwegg, Ein glücklich Leben, Emmishofen 1914.
59 So leben wir, S. 220.
60 So leben wir, S. 34. - Anzeiger, 20. August 1940.