Kurzinformation über unsere Stadt

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1991

Gliederung, Statistik

Wädenswil - seit 1974 Stadt - ist eine selbständige Politische Gemeinde des Kantons Zürich, eine Evangelisch-reformierte und eine Katholische Kirchgemeinde. Die Primarschulgemeinde ist mit der Politischen Gemeinde vereinigt. Die Oberstufenschulgemeinde umfasst ausser Wädenswil die Gemeinden Schönenberg und Hütten. Das Stadtgebiet bildet einen Friedensrichterkreis Wädenswil Dorf und einen Kreis Wädenswil Berg und Au.

Wädenswil zählte am 1. Januar 1991 19520 Einwohnerinnen und Einwohner: 16069 Schweizer und 3451 Ausländer.
Die Arealstatistik wies Ende Januar 1991 total 4407 Parzellen mit insgesamt 3842 Gebäuden aus. Das 1739 ha 65 a 87 m2 grosse Gemeindegebiet gliederte sich wie folgt:
        ha a m2
Hofraum, Garten, Anlagen       258 47 56
Wiese       1084 48 90
Reben       8 59 97
Riede       49 66 21
Wald       122 48 07
Gebäudeflächen       71 88 04
Bahn, Strassen, Wege       130 63 25
Gewässer (ohne See)       13 43 87
Total       1739 65 87
             

 

Aufgaben der Stadt Wädenswil

In der Gemeindeordnung vom 4. März 1973 ist die Organisation der Stadt Wädenswil festgelegt.

Bund und Kanton übertragen der Stadt folgende Aufgaben:

- Durchführung von eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen
- Einzug von Bundes- und Kantonssteuern
- Einwohner- und Fremdenkontrolle
- Zivilstandswesen
- Fürsorge- und Vormundschaftswesen
- Sozialversicherung
- Arbeitsamt
- Betreibungs- und Konkurswesen
- Friedensrichteramt
- Militärwesen/Zivilschutz/Feuerwehr
 
Die Gemeindeautonomie umfasst:
 
- Erlass und Vollzug der Gemeindeordnung
- Planung, Zonenplan, Bauordnung
- Infrastrukturaufgaben: Schule, Strassen, Wasser, Abwasser, Energieversorgung
- öffentliche Gesundheitspflege
- Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen
- Verwaltung der Gemeindefinanzen
 

Gemeinderat

Seit 1974 kennt Wädenswil die parlamentarische Organisation mit Grossem Gemeinderat, hier Gemeinderat genannt. Er zählt 45 Mitglieder, die nach dem Verhältniswahlverfahren für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Für die Amtsdauer 1990-1994 zeigt er folgende Fraktionsstärken:

FdP 9 Mitglieder
SVP 8 Mitglieder
CVP 7 Mitglieder
SP 6 Mitglieder
LdU 5 Mitglieder
EVP 4 Mitglieder
GP 4 Mitglieder
AP 2 Mitglieder

 

Stadtrat

Der Stadtrat, die Exekutive der Stadt Wädenswil, zählt neun Mitglieder. Der Stadtpräsident ist halbamtlich, die anderen Mitglieder sind nebenamtlich tätig.

Steueransätze 1986 1987 1988 1989 1990 1991
Politische Gemeinde
(inkl. Primarschule)
98 98 94 92 89 89
Oberstufenschulgemeinde 25 25 24 23 23 21
Reformierte Kirchgemeinde 10 10 10 10 10 10
Katholische Kirchgemeinde 13 14 14 14 14 14
Total für Reformierte 133 133 128 125 122 120
Total für Katholiken 136 137 132 129 126 124

 

Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung gliedert sich in folgende Abteilungen:

- Präsidialabteilung
- Finanzabteilung
- Hochbauabteilung
- Tiefbauabteilung
- Werkabteilung
- Polizei- und Wehrabteilung
- Schul- und Jugendabteilung
- Sozialabteilung
- Gesundheits- und Sportabteilung
 
Die Stadtverwaltung ist in vier Liegenschaften untergebracht:
 
- im Stadthaus an der Florhofstrasse 6
Arbeitsamt
Bauamt
Einwohnerkontrolle
Sektionschef
Steueramt
Vormundschafts- und Fürsorgesekretariat
Zivilstandsamt
 
- im alten Gewerbeschulhaus
Betreibungsamt
Fundbüro
Stadtammann
Schulsekretariat der Primarschule
Stadtpolizei
 
- an der Eintrachtstrasse 24
Städtische Werke (Gas, Wasser, Autoregiebetrieb, Abfuhrwesen)
 
- an der Schönenbergstrasse 4
Sozialamt der Stadt Wädenswil
 

Wahlen, Abstimmungen

Die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ist Bürgerpflicht. Stimmberechtigt sind alle männlichen und weiblichen Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Vom Stimmrecht ist ausgeschlossen, wer wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (Art. 369 ZGB) entmündigt wurde. 
 
Die Abstimmungslokale sind wie folgt geöffnet:
 
Freitag
Bahnhof Wädenswil
17.00-19.00 Uhr
Bahnhof Au
17.15-18.45 Uhr
 
Samstag
Schulhaus Eidmatt, Hortlokal
11.00-12.30 und 15.00-17.00 Uhr
Schulhaus Ort
13.00-14.00 Uhr
 
Sonntag
Schulhaus Eidmatt, Hortlokal
10.00-12.00 Uhr
Schulhaus Ort
10.00-11.45 Uhr
Schulhaus Langrüti
11.00-12.00 Uhr
Schulhaus Stocken
11.00-12.00 Uhr
 
Wanderurne
Altersiedlung «Am Tobelrai»
Freitag, 09.00-09.20 Uhr
Krankenheim Frohmatt
Freitag, 09.25-09.40 Uhr
Altersheim Frohmatt
Freitag, 09.45-10.00 Uhr
Altersheim Fuhr
Freitag, 10.05-10.20 Uhr
Altersiedlung «Bin Rääbe»
Freitag, 10.30-11.00 Uhr
 

Die Stadt Wädenswil verwendet den Einweg-Stimmausweis.