Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1992
Gliederung, Statistik
Wädenswil - seit 1974 Stadt - ist eine selbständige Politische Gemeinde des Kantons Zürich, eine Evangelisch-reformierte und eine Katholische Kirchgemeinde. Die Primarschulgemeinde ist mit der Politischen Gemeinde vereinigt. Die Oberstufenschulgemeinde umfasst ausser Wädenswil die Gemeinden Schönenberg und Hütten. Das Stadtgebiet bildet einen Friedensrichterkreis Wädenswil Dorf und einen Kreis Wädenswil Berg und Au.
Wädenswil zählte am 1. Januar 1992 19668 Einwohnerinnen und Einwohner: 16084 Schweizer und 3584 Ausländer.
Die Arealstatistik wies Ende Januar 1992 total 4426 Parzellen mit insgesamt 3894 Gebäuden aus. Das 1739 ha 65 a 82 m2 grosse Gemeindegebiet gliederte sich wie folgt:
Aufgaben der Stadt Wädenswil
In der Gemeindeordnung vom 4. März 1973 ist die Organisation der Stadt Wädenswil festgelegt.
Bund und Kanton übertragen der Stadt folgende Aufgaben:
- Durchführung von eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen
- Einzug von Bundes- und Kantonssteuern
- Einwohner- und Fremdenkontrolle
- Zivilstandswesen
- Fürsorge- und Vormundschaftswesen
- Sozialversicherung
- Arbeitsamt
- Betreibungs- und Konkurswesen
- Friedensrichteramt
- Militärwesen/Zivilschutz/Feuerwehr
Die Gemeindeautonomie umfasst:
- Erlass und Vollzug der Gemeindeordnung
- Planung, Zonenplan, Bauordnung
- Infrastrukturaufgaben: Schule, Strassen, Wasser, Abwasser, Energieversorgung
- öffentliche Gesundheitspflege
- Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen
- Verwaltung der Gemeindefinanzen
Gemeinderat
Seit 1974 kennt Wädenswil die parlamentarische Organisation mit Grossem Gemeinderat, hier Gemeinderat genannt. Er zählt 45 Mitglieder, die nach dem Verhältniswahlverfahren für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Für die Amtsdauer 1990-1994 zeigt er folgende Fraktionsstärken:
FdP |
9 Mitglieder |
SVP |
8 Mitglieder |
CVP |
7 Mitglieder |
SP |
6 Mitglieder |
LdU |
5 Mitglieder |
EVP |
4 Mitglieder |
GP |
4 Mitglieder |
AP |
2 Mitglieder |
Stadtrat
Der Stadtrat, die Exekutive der Stadt Wädenswil, zählt neun Mitglieder. Der Stadtpräsident ist halbamtlich, die anderen Mitglieder sind nebenamtlich tätig.
Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung gliedert sich in folgende Abteilungen:
- Präsidialabteilung
- Finanzabteilung
- Hochbauabteilung
- Tiefbauabteilung
- Werkabteilung
- Polizei- und Wehrabteilung
- Schul- und Jugendabteilung
- Sozialabteilung
- Gesundheits- und Sportabteilung
Die Stadtverwaltung ist in vier Liegenschaften untergebracht:
- im Stadthaus an der Florhofstrasse 6
Arbeitsamt
Bauamt
Einwohnerkontrolle
Sektionschef
Steueramt
Vormundschafts- und Fürsorgesekretariat
Zivilstandsamt
- im alten Gewerbeschulhaus
Betreibungsamt
Fundbüro
Stadtammann
Schulsekretariat der Primarschule
Stadtpolizei
- an der Eintrachtstrasse 24
Städtische Werke (Gas, Wasser, Autoregiebetrieb, Abfuhrwesen)
- an der Schönenbergstrasse 4
Sozialamt der Stadt Wädenswil
Wahlen, Abstimmungen
Die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ist Bürgerpflicht. Stimmberechtigt sind alle männlichen und weiblichen Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Vom Stimmrecht ist ausgeschlossen, wer wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (Art. 369 ZGB) entmündigt wurde.
Die Abstimmungslokale sind wie folgt geöffnet:
Freitag |
Bahnhof Wädenswil |
17.00-19.00 Uhr |
Bahnhof Au |
17.15-18.45 Uhr |
|
Samstag |
Schulhaus Eidmatt, Hortlokal |
11.00-12.30 und 15.00-17.00 Uhr |
Schulhaus Ort |
13.00-14.00 Uhr |
|
Sonntag |
Schulhaus Eidmatt, Hortlokal |
10.00-12.00 Uhr |
Schulhaus Ort |
10.00-11.45 Uhr |
Schulhaus Langrüti |
11.00-12.00 Uhr |
Schulhaus Stocken |
11.00-12.00 Uhr |
|
Wanderurne |
Altersiedlung «Am Tobelrai» |
Freitag, 09.00-09.20 Uhr |
Krankenheim Frohmatt |
Freitag, 09.25-09.40 Uhr |
Altersheim Frohmatt |
Freitag, 09.45-10.00 Uhr |
Altersheim Fuhr |
Freitag, 10.05-10.20 Uhr |
Altersiedlung «Bin Rääbe» |
Freitag, 10.30-11.00 Uhr |
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Die Stadt Wädenswil verwendet den Einweg-Stimmausweis.