Die Freiherren von Wädenswil und ihre Herrschaft

Quelle: Wädenswil Erster Band von Peter Ziegler

Die Herrschaftsbildung

Im 13. Jahrhundert verfügten die Freiherren von Wädenswil am oberen linken Zürichseeufer über eine Grundherrschaft, die in den Dörfern Wädenswil und Richterswil ihre Schwerpunkte hatte. Wann und durch wen das Herrschaftsgebiet gebildet worden ist, kann nicht sicher ermittelt werden. Es ist auch nicht klar, ob das Territorium aus einem grösseren Verband herausgelöst worden ist oder ob es durch Zusammenschluss mehrerer kleiner Gebiete entstanden ist. Es sind daher mehrere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen:
Der Raum könnte im Frühmittelalter, das heisst im 9. Jahrhundert, dem Fraumünsterstift in Zürich gehört haben, das ja auch Herr im nordwestlich angrenzenden Horgen und Besitzer des Albisforstes war. Aus früherer Zugehörigkeit Wädenswils zur Fraumünsterabtei liesse sich erklären, weshalb das Stift in der Herrschaft Wädenswil noch im Spätmittelalter die Vogteirechte über seine Eigenleute innehatte, Rechte, die allerdings an die Freiherren von WädenswiI, später an die Herren von Hünenberg, dann an den Johanniterorden verliehen waren. Auch die Beziehungen zu Einsiedeln, dem südlichen Nachbarn, müssen überprüft werden. Albrecht von Bonstetten meldet im Jahre 1494, dass die Freiherren von Wädenswil einst Truchsessen des Abtes von Einsiedeln gewesen seien1, darum hätten sie auch die Herrschaft Wädenswil zu Lehen gehabt. Hat Bonstetten um frühe, heute nicht mehr bekannte Rechtsverhältnisse gewusst? Oder meint er mit dem Lehen nur die urkundlich gut bezeugte Vogtei über die in der Herrschaft Wädenswil ansässigen Gotteshausleute? Schliesslich sind auch die Verbindungen zur Reichsvogtei Zürich zu erwägen. Dieses Gebiet könnte im 10. oder 11. Jahrhundert über die spätere Grenze auf der Höhe von Horgen und Meilen hinausgereicht und auch das Territorium der späteren Herrschaft Wädenswil eingeschlossen haben.

Umfang und Grenzen der Herrschaft Wädenswil

Die Ausdehnung der Herrschaft Wädenswil und der genaue Grenzverlauf sind erst in Urkunden des 14. und 15. Jahrhunderts klarer zu überblicken. Zweifellos fixieren diese Dokumente aber altes Recht. Ein Schriftstück vom 2. Februar 1290 spricht vom Gebiet «enzwüschend dien bechen»2. Mit diesen «bechen» sind der Meilibach zwischen Wädenswil und Horgen sowie der Mülibach zwischen Richterswil und Wollerau gemeint. Sie werden 1331 als «melbach » und «mulbach » bezeugt3. Der Mülibach bildete die Grenze gegen den Stiftsbesitz von Einsiedeln in den Höfen, der Meilibach die March gegen die Güter der Zürcher Fraumünsterabtei in Horgen. 1421 wird das Herrschaftsgebiet noch etwas klarer abgegrenzt4. Im Norden erstreckte sich das Territorium bis zur Mitte des Zürichsees, bergseits reichte es im Abschnitt des Kirchsprengels Richterswil bis zur Wasserscheide des Höhron, im Bereich der Pfarrei Wädenswil bis an die Sihl. 1342 erklärte der Johanniterkomtur Herdegen von Rechberg, dass Freiherr Rudolf von Wädenswil auch die Gerichte über die «doerfer beide ze Oetinkon» – das heisst über die Höfe, die sich später zum Dorf Uetikon zusammenschlossen – besessen habe5. Uetikon bildete also schon unter den Freiherren von Wädenswil einen Bestandteil ihrer Herrschaft und kam deshalb 1287 auch an die Johanniter.

Gliederung des Grundbesitzes

Die Herrschaft Wädenswil bildete kein geschlossenes Territorium. Grund und Boden des Moränengebietes am linken oberen Zürichseeufer gehörten im Mittelalter ganz verschiedenen weltlichen und geistlichen Herren. Bei den weltlichen Grundbesitzern standen die Freiherren von Wädenswil obenan. Zentren ihres Eigengutes waren die um 1200 erbaute Burg Wädenswil und die hart am See gelegenen Dorfschaften Wädenswil und Richterswil6.
Streubesitz zwischen Sihl und Richterswil, keineswegs aber ein geschlossenes Gebiet, stand den Herren von Hünenberg zu, deren Stammgüter links der Sihl lagen. Ohne grössere Bedeutung war sporadischer Besitz einiger weiterer Freiherrengeschlechter. Die Freien von Balm nannten kleinere Güter in Wädenswil ihr Eigen; Herren von Naglikon besassen anfangs des 12. Jahrhunderts Land im Gebiet des Meilibachs. Der Standort ihrer Burg ist bis heute nicht sicher bekannt. Am ehesten käme der nordwestlich der Häuser im Steinacher gelegene «Sandbühl» in Frage. Hier sollen um 1800 viele Steine und ein Sporn ausgegraben worden sein. Bodenforschungen sind bis jetzt auf dem «Sandbühl» unterlassen worden. Sie könnten aber unter Umständen zu wichtigen Aufschlüssen über die Geschichte der Herren von Naglikon führen, über ein Geschlecht, das 1130 mit «Werin de Naglinchoven» erstmals auftritt und 1373 mit Jutzi von Naglikon erloschen sein dürfte7.
Erste urkundliche Erwähnung von Wädenswil und Naglikon im Stiftungsbrief des Klosters Fahr vom 22. Januar 1130. In der Zeugenliste figurieren Waldhere de wadinswilere und seine Brüder Eberhart und Burchart, ferner Werin de naglinchoven.
 
Ein unbekannter Donator, vielleicht ein Freiherr von Wädenswil, vermochte noch im 13. Jahrhundert das 1227 gegründete Zisterzienserkloster Wettingen mit ansehnlichem Grundbesitz im Kirchsprengel Wädenswil auszustatten. Dieser zog sich wie ein Gürtel aus der Gegend von Naglikon und Opfisau (heute Mittelort) über den Herrlisberg und Mittelberg bis gegen die Sihl hin, wo 1270 aus dem Besitz des Freiherrn Rudolf von Wädenswil Güter in Hütten und im Langmoos zugekauft werden konnten. Das Kloster Wettingen war sodann bis 1291 Eigentümer von Kirche, Kirchensatz und Zehnten zu Wädenswil8.
Auch das Kloster Frauenthal, das sich der besonderen Förderung der Freiherren von Eschenbach-Schnabelburg erfreute, besass Liegenschaften im Raume Wädenswil. Es handelte sich um die Höfe Lutringen (Eichmühle) und Unter Eichen (Zollinger Häuser) sowie um Güter in Ötensegel (Segel Hütten), welche Katharina von Wädenswil im Jahre 1281 beim Eintritt ins Kloster Frauenthal diesem Stift vermacht hatte9. Gegenüber dem Grundbesitz der Klöster Wettingen und Frauenthal, der Abtei Zürich und des Stiftes Einsiedeln fiel das sonstige geistliche Grundeigentum nicht ins Gewicht.

Die Freiherren von Wädenswil

Die Herren von Wädenswil tauchen mit den Brüdern Walter, Eberhard und Burkard im Jahre 1130 in einer nachträglich verfassten Urkunde erstmals auf10. Der Leitname Walter und ein später belegter Konrad deuten auf die gleichzeitig auftretenden Herren von Eschenbach hin. Es ist möglich, dass ein Zweig dieser Familie die oberhalb Horgen gelegenen Herrschaftsteile übernommen und sich «von Wädenswil» genannt hat11. Die genealogischen Zusammenhänge sind im 12. Jahrhundert unklar. Seit dem Beginn des 13. Jahrhunderts lassen sie sich besser überblicken12: 1217 wird ein Rudolf (II) von Wädenswil bezeugt13, dessen Verwandtschaft zu den ältesten Vertretern des Geschlechtes und zu einem 1188 genannten Rudolf (I) nicht abzuklären ist. Rudolf (II) war bis zu seinem Hinschied am 2. Oktober 1240 mit Ita von Unspunnen verheiratet und hatte aus dieser Ehe drei Söhne: Walter (II), Rudolf (III) und Konrad. Walter und Konrad zogen nach dem Tode ihres Vaters auf die mütterlichen Güter im Berner Oberland, wo sie die Stammväter der Berner Linie der «von Wädenswil» bildeten, die erst Ende des 15. Jahrhunderts erlosch.
Siegel Walters II. von Wädenswil, 1240.

Siegel Walters II. von Wädenswil, 1257.

Siegel Rudolfs III. von Wädenswil, 1297.

Rudolf (III) – erwähnt seit 1233 – übernahm den Stammsitz am Zürichsee. 1244 nannte sich Rudolf Edler (nobilis), 1255 Ritter (miles). Er war in erster Ehe mit Anna von Bürglen verheiratet, der Tochter des Freien Bertold von Bürglen im Thurgau. Rudolfs Ehe entsprossen mehrere Töchter, aber keine Söhne. Anna und Agnes (erwähnt 1265) scheinen schon früh gestorben zu sein. Margaretha war mit dem Ritter Hartmann (I) von Hünenberg vermählt, nannte sich aber schon 1287 Witwe. Katharina, die Gattin des Ritters Peter (I) von Hünenberg, trat 1281, nach dessen Tod, in den Konvent von Frauenthal ein. Elisabeth lebte von 1276 bis 1309 auf der Burg Wikon im heutigen Kanton Luzern, wo sie in zweiter Ehe mit Walter von Buttikon verheiratet war. Cäcilia, 1268 als jüngste Tochter Rudolfs (III) bezeichnet, war die erste Gemahlin des Ritters Ulrich von Rüsegg14.
Pergamenturkunde vom 17. Juli 1287 über den Verkauf der Burg und Herrschaft Wädenswil an den Johanniterorden. Format 37 x 66 cm, 8 Siegel.

Der in Wädenswil ansässige Zürcher Zweig der Freiherren von Wädenswil, der ohne männliche Nachkommen blieb, starb im Jahre 1300 mit Rudolf (III) aus. Der letzte Wädenswiler konnte noch bewirken, dass die Vogtei- und Gerichtsgewalt über die Einsiedler und Zürcher Gotteshausleute den Herren von Hünenberg übertragen wurde, die eben erst Wädenswiler Erbtöchter geheiratet hatten. Aus unbekannten Gründen ging aber das alte Wädenswiler Eigen nicht an die Töchter über. Wahrscheinlich konnte von den Rechtsnachfahren niemand so viel Geld aufbringen, um die Herrschaft geschlossen anzutreten und die Miterben auszuzahlen. So wurde der Besitz noch zu Lebzeiten des letzten Eigentümers, im Sommer 1287, verkauft15. Zahlungskräftiger Käufer war der ortsfremde Johanniterorden, beziehungsweise dessen nächste Niederlassung, das Haus Bubikon. Von den drei alten geistlichen Grundherren im Gebiet der Herrschaft Wädenswil – Abtei Zürich, Kloster Einsiedeln, Kloster Wettingen – nahm niemand die Gelegenheit wahr, den Grundbesitz durch den Ankauf der Herrschaft Wädenswil abzurunden.




Peter Ziegler

Anmerkungen

StAZH = Staatsarchiv Zürich
ZUB = Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich
 
1 Quellen zur Schweizer Geschichte, Bd. 13, Basel 1893, S. 12.
2 ZUB VI, Nr. 2087.
3 Geschichtsfreund, Bd. 45, S. 137.
Quellenwerk zur Schweizer Geschichte, II/2, S. 194.
4 StAZH, Urkunden Wädenswil, C II 14, Nr. 51.
5 Paul Kläui, Beiträge zur Verfassungsgeschichte des Mittelalters, Zürich 1946, S. 9/10.
6 ZUB V, Nr. 1999, dat. 17.7.1287.
7 Eleonore Maria Staub, Die Herren von Hünenberg, Zürcher Diss. 1943.
8 ZUB VI, Nr. 2121.
9 ZUB V, Nr. 1789. – Eugen Gruber, Geschichte von Frauenthal, Zug 1966.
10 ZUB I, Nr. 279.
11 Paul Kläui, Zur Frühgeschichte der Ufenau und der Kirchen am oberen Zürichsee, Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, Bd. 43, Heft 1, 1965, S. 32/33.
12 Zum ganzen Kapitel: Friedrich Hegi, Genealogisches Handbuch zur Schweizer Geschichte, Bd. 1, Zürich 1900–1908, S. 290-318. – Ergänzungen hierzu: W. A. Münch, Zur Stammtafel von Wediswil in Schweizerisches Archiv für Heraldik, 1934, Heft 3, S. 97–100.
13 Geschichtsfreund, Band 43, S. 331 ff.
14 ZUB IV, Nr. 1390.
15 ZUB V, Nr. 1999.