Die Gemeinde vor 1798

Quelle: Wädenswil Erster Band von Peter Ziegler

Die lokale Selbstverwaltung

Wie andere zürcherische Gemeinden war auch das in den Zürcher Stadtstaat integrierte Wädenswil nicht völlig rechtlos. Die Gemeinde war weitgehend autonom. Gestützt auf altverbriefte oder mündlich überlieferte Freiheiten konnte sie ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen ordnen und das Gemeinwesen durch selbstbestellte Organe verwalten1. Nach eigenem Gutdünken hielten die Wädenswiler Gemeindeversammlungen ab. An diesen Zusammenkünften wurden alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zur Sprache gebracht. Was die Mehrheit der Anwesenden beschloss, dem hatte sich die Minderheit zu fügen. Teilnahmeberechtigt und damit stimmfähig war jeder in der Gemeinde ansässige Eigentümer eines Hauses oder einer Liegenschaft.
Wädenswil im Jahre 1769, nach einer Zeichnung von Johannes Isler, um 1920 kopiert durch H. J. Wälli.

In der Gemeindeversammlung wählten die Wädenswiler auch ihre Beamten: den Untervogt, den Säckelmeister, die Weibel, die Geschworenen, den Batzenvogt, den Brunnenmeister, den Feuerhauptmann, den Gemeindehirten, die Brot- und die Fleischschauer. Sie genehmigten die Gemeinderechnungen und setzten Einzugs- oder Hintersässengelder fest. Indem sie zu den von Beamten vorbereiteten Ordnungen (zum Beispiel Feuerordnung, Holzordnung) Stellung nahmen, wirkten die Gemeindebürger auch als eigener Gesetzgeber. «Wohl hatte formell der Landvogt die Rechnung ebenfalls abzunehmen, wohl wohnte er oder sein Vertreter, der Untervogt, hin und wieder der Gemeindeversammlung bei; aber nie wurde die wirkliche Selbstbestimmung, die Gemeindeautonomie, in Frage gestellt. Ja, die Gemeinde erwies sich auch im 18. Jahrhundert als so gesund und lebendig, dass sie durch die Revolution von 1798 zwar erschüttert, aber nicht zerstört werden konnte»2.
Die Gemeinde führte einen eigenen Finanzhaushalt, worüber die jährlich vorgelegte Gemeinderechnung Aufschluss gab. Die Einnahmen setzten sich zur Hauptsache zusammen aus den Pachterträgen für das Gemeindewirtshaus (Gesellenhaus) und die Gemeindemetzgerei, aus Braut-, Einzugs- und Hintersässengeldern, aus freiwilligen Stiftungen für Kirche, Schule oder Arme. Dazu kam das Batzengeld, eine bescheidene Gemeindetaxe, die eine frühere Naturalabgabe, den «helswin», ablöste. Und schliesslich gehörten zu den Einnahmen die Zinsen der verschiedenen Kapitalanlagen. Das Geld wurde zum Teil als Notreserve in bar aufbewahrt, zum Teil war es in Hypotheken angelegt.
Zu den Hauptausgaben zählten die Aufwendungen für den Neubau oder den Unterhalt öffentlicher Gebäude, die Saläre für Beamte und Schulmeister, die Ausgaben für das Feuerlösch- und Strassenwesen, für Miliz- und Dorfwachen und für die Unterstützung der vielen Armen.
Auch das Organ der Kirchgemeinde, der Stillstand (Kirchenpflege), übte eine Reihe von wichtigen Funktionen, auch weltlicher Art, aus. In erster Linie widmete er sich der Armenpflege, und die Ehegaumer übten die Sittenpolizei aus. Die Kirchenbehörde überwachte sodann die Hintersässen und Einzüger, führte also eine eigentliche Einwohnerkontrolle. Im 18. Jahrhundert wurde dem Stillstand auch die Preis- und Lebensmittelkontrolle überbunden. Die Brotschauer hatten mindestens alle Wochen einmal die Bäckereien zu kontrollieren; die Fleischschauer überprüften die Metzger3.

Die Gemeindebeamten

Die Dorfverwaltung des alten Wädenswil kann nicht mit dem Aufbau und der Organisation der heutigen politischen Gemeinde verglichen werden. Auch die Funktionen der Gemeindebeamten waren anders, vor allem aber weniger scharf abgegrenzt als heute.
 
Untervogt
Die wichtigste Stelle bekleidete der Untervogt. Dieses Amt bildete die höchste Stufe, die ein Angehöriger der Landschaft im ländlichen Verwaltungsorganismus ersteigen konnte. Der Untervogt war Bindeglied zwischen Gemeinde und Landvogtei, zwischen lokaler und zentraler Verwaltung. Er war Stellvertreter des Landvogtes und konnte in dieser Eigenschaft auch das Herrschaftsgericht präsidieren. Es versteht sich, dass nur Vertreter der angesehensten Geschlechter das Amt des Untervogtes bekleideten. In Wädenswil finden wir Angehörige der Familien Blattmann, Eschmann, Hauser, Höhn, Pfister, Steffan und Streuli in dieser Würde. Der Untervogt war auf Lebenszeit ernannt. Wenn ein neuer gewählt werden musste, reichten die Herrschaftsleute dem Rat in Zürich einen Dreiervorschlag ein. Der Untervogt musste in Wädenswil wohnen. Wurde ein Richterswiler ernannt, hatte er nach Wädenswil überzusiedeln. Im Jahre 1798 hob man das Amt des Untervogtes auf.
Wädenswil um 1780, Stich von H. Brupbacher, nach einer Zeichnung von H. Thomann.

Säckelmeister
Eine weitere wichtige Funktion hatte der Säckelmeister inne, der Verwalter des Gemeindegutes, das anfänglich noch in einem Säcklein Platz gehabt hatte. Neben dem Untervogt besass der Säckelmeister die stärkste Stellung innerhalb der Gemeinde. Er war, obwohl er nicht den Titel eines Präsidenten trug, der eigentliche Gemeindevorsteher und der Leiter der Gemeindeversammlungen. Er führte die Gemeinderechnung und verwaltete das liegende und das bewegliche Gemeindegut. Zusammen mit den bei den Schlüsslern hatte er Zugang zur Gemeindelade. wo er das Bargeld und die von der Obrigkeit und von der Gemeinde aufgesetzten Ordnungen verwahrte.
 
Geschworene
Als eigentliche Gemeindebeamte finden wir auch in Wädenswil neben dem Säckelmeister die Geschworenen. Sie betätigten sich wie eine Art Gemeinderäte und hiessen deshalb Geschworene, weil sie dem Landvogt schwören mussten, ihr Amt treulich zu besorgen. Die Geschworenen waren Aufseher über Strassen und Brücken, Flurwege, Marchen, Wald und Weiden, und sie hatten Streitigkeiten wegen Wegen und Stegen, Hecken, Gräben, Gütergrenzen oder Quellen zu erledigen.
 
Weibel und Wächter
Neben dem Dorfweibel, der im administrativen Dienst der Gemeindevorgesetzten stand und unter anderem Ganten und Verkäufe ausrief, verfügte die Gemeinde Wädenswil auch über einen Dorfwächter, der zugleich das Amt des Nachtwächters versah. Ein Nachtwächter wird schon im Stillstandprotokoll vom Jahre 1721 erwähnt4.
 
Gemeindehirt, Hebamme und andere Beamte
Bereits im 15. Jahrhundert gab es in Wädenswil auch einen Gemeindehirten. 1466 wird vermerkt, dass «von alter ein gemeiner hirt zuo dem viche zuo Wedeschwil gewesen were»5. Neben Nachtwächter und Hirt amteten eine Reihe weiterer Gemeindearbeiter: so die Bannwarte, welche die Wälder beaufsichtigten, die Brunnenmeister, denen die Reinhaltung der Dorfbrunnen übertragen war, die Ofengschauer, denen die Feuerpolizei überbunden war, oder der Feuerhauptmann, dem das Feuerlöschwesen der Gemeinde unterstellt war. Auch die Hebamme oder «Wehenmutter» war eine Gemeindeangestellte. Sie wurde noch im 19. Jahrhundert in der Weibergemeinde gewählt, an der nur Frauen stimmberechtigt waren6.

Die Dorfbevölkerung

Im 14. und 15. Jahrhundert war die Bevölkerung von Wädenswil fast rein bäuerlich. Haupternährungszweig war die Landwirtschaft: der Ackerbau und der Rebbau. Da aber der Ackerbau im Vergleich zu anderen Erwerbszweigen der Landwirtschaft weniger Verdienst versprach, wurde er schon im 15. Jahrhundert; vor allem aber seit dem 17. Jahrhundert, merklich schwächer betrieben. Andererseits nahmen Viehzucht und Milchwirtschaft zu. Im Wädenswiler Berg entwickelte sich bald eine ausgeprägte Weidewirtschaft. Die Zahl der Sennhütten wuchs rasch an, und der Handel mit Milchprodukten, mit Butter und Käse, erlangte steigende Bedeutung.
 
Gewerbe
Mit dem Anwachsen der Bevölkerung erhöhte sich auch der Bedarf an Verbrauchsgütern, deren Herstellung speziell geschulte handwerkliche Kräfte verlangte. Seit dem 15. Jahrhundert gab es darum im Bauerndorf bereits eine Anzahl Handwerker und Gewerbetreibende. So werden Gerber, Sattler, Schuhmacher erwähnt, und 1533 ist auch von einem Schneider die Rede. In den ersten Steuerlisten finden dann die Müller und Bäcker Erwähnung. In der öffentlichen Badestube wirkte der Scherer oder Barbier. Nicht vergessen seien die Schmiede, die Wirte und die stattliche Zahl von Schiffleuten, welche auf dem Zürichsee den Güter- und zum Teil auch den Pilgerverkehr besorgten.
In den späteren Jahrhunderten entfaltete sich das Gewerbe mächtig. Die bäuerliche Bevölkerung wurde mehr und mehr zurückgedrängt. Dieser Prozess, der sich besonders im 18. und 19. Jahrhundert verstärkte, liess dann bekanntlich das ehemalige Bauerndorf zur Industriegemeinde werden7.
Wachsende Bevölkerung
Für die Zeit vom Ende des 15. Jahrhunderts bis ins erste Drittel des 17. Jahrhunderts fehlen bevölkerungsgeschichtliche Quellen, da der zürcherische Staat keine Leib- und Vermögenssteuern mehr einzog. In dieser Zeitspanne muss sich jedoch ein mächtiger Bevölkerungsanstieg vollzogen haben, der einzig durch die Pestepidemien vorübergehend unterbrochen wurde. Stellt man im Jahr 1455 für die Kirchgemeinde Wädenswil eine ungefähre Bevölkerungszahl von 700 Seelen fest, so ergibt sich schon aus dem Steuerregister von 1468 eine Zunahme von rund acht Prozent8. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts überschritt Wädenswil wahrscheinlich die Tausendergrenze. Kurz darauf wurde aber die Bevölkerung stark dezimiert durch die Pestepidemie von 1565, welche in der Kirchgemeinde Wädenswil über 600 Personen dahinraffte. Seit dem 17. Jahrhundert sind wieder Unterlagen vorhanden, die zur Berechnung der Bevölkerungszahlen beigezogen werden können. Ab 1634 legten die Gemeindepfarrer alle paar Jahre genaue Listen ihrer Pfarrkinder an, um über deren geistliche Bildung Rechenschaft abzulegen. Im Jahre 1634 ermittelte man in der Pfarrei Wädenswil 1480 Einwohner9. Davon wohnten 651 im Wädenswiler Berg, der auch das Gebiet von Schönenberg umfasste, und 829 im Dorfrayon.
 
Gemeindebürger
Ursprünglich war jeder, der in Wädenswil wohnte, auch ein Gemeindegenosse. Er führte einen «eigenen Rauch», besass also eine Herdstelle, meistens ein eigenes Haus. Damit war er vollberechtigter Bürger, hatte das Stimmrecht in den Gemeindeversammlungen und war Teilhaber am Gemeindebesitz, beispielsweise am Gesellenhaus und am Dorfbrunnen. Gemeindesteuern wurden früher nicht erhoben. Dafür waren die Bürger verpflichtet, wenn nötig Frondienste zu leisten, vor allem im Strassenbau.
Die Steuerlisten von 1646 sagen, wer um die Mitte des 17. Jahrhunderts zu den Wädenswiler Bürgern gezählt wurde10. Es waren die Geschlechter Aeppli, Ammann, Bachmann, Baumann, Blattmann, Brändli, Brupbacher, Bürgi, Diezinger, Eschmann, Friedrich, Gattiker, Haab, Hauser, Helbling, Herdener, Hermann, Hiestand, Hofacher, Hofmann, Höhn, Horger, Hottinger, Hotz, Huber, Hürlimann, Isler, Keller, Kleiner, Knabenhans, Leuthold, Meyer, Pfister, Pfrunder, Rellstab, Ryff, Ryner, Rusterholz, Santmann, Schärer, Scheller, Schnyder, Sennhauser, Staub, Steffan, Stocker, Strickler, Sträuli, Suter, Theiler, Trinkler (Treichler), Trümpler, Welti, Wyder, Widmer, Willi, Zollinger, und Zürrer.
 
Hintersässen und Einzugsbriefe
Es ist verständlich, dass die alteingesessenen Einwohner nicht gewillt waren, jenen, die weder an Arbeit noch an Geld etwas für die Gemeinde geleistet hatten, die gleichen Rechte zu gewähren wie den alten Dorfgenossen. Nur gegen Entrichtung einer Einkaufsgebühr sollten Fremde gleichberechtigte Gemeindegenossen werden, sonst durften sie sich höchstens als Hintersässen, ohne Anteil an den Gemeindenutzungen und ohne Stimmrecht, niederlassen. Die Zürcher Obrigkeit kam auch der Abschliessungstendenz der Wädenswiler entgegen. Auf ihre Bitte hin setzte sie ihnen im Jahre 1640 in einem Einzugsbrief die Einkaufsgebühren, den Einzug fest11. Die Ansätze zeigen, dass es weniger um die Speisung der Gemeindekasse als vielmehr um die Fernhaltung jeglicher Zuzüger ging. Eine Zeitlang wurden sogar nur Zuzüger aufgenommen, die über «Erb und Eigen» verfügten. Später beschloss der Stillstand, überhaupt keine Zuzüger mehr zuzulassen12. Nachdem er im Jahre 1711 trotz Protest der Fergger und Textilverleger alle Kostgängerinnen («Tischmeitli») aus der Gemeinde verjagt hatte, forderte er 1760 alle Hintersässen ohne Unterschied der Person auf, das Dorf zu räumen. Dieser Beschluss ist aber offensichtlich nicht konsequent durchgeführt worden. In den Gemeinderechnungen der nächsten Jahre sind nämlich die Einnahmen von zwanzig Hintersässen verzeichnet, und 1777 verbuchte man gar Einzugsgelder von 65 neuen Hintersässen13.
Charakter der Bevölkerung
Conrad Faesi14 studierte um 1765 den Charakter der Einwohner und stellte fest, dass die Wädenswiler «meistens ansehnliche, starke, handfeste und in ihren Leidenschaften (sowohl den guten als den bösen) heftige Leute» seien. Ein noch drastischeres Bild zeichnete der Toggenburger Pfarrer Christian Friedrich Kranich15 in seiner 1823 erschienenen Broschüre «Wie ich Wädenschweil wieder sah», die er im Anschluss an eine Reise seinen «unvergesslichen Freunden im frohmütigen Wädenschweil» widmete. Er schreibt über die Wädenswiler: «Ihre Leibesbeschaffenheit ist im allgemeinen stark und wohlgebaut, und unter beiderlei Geschlechtern findet man nicht selten ein schönes Äusseres. Ihr Gang ist mehr langsam als schnell, zuweilen auch etwas schwerfällig aber ungekünstelt. Trifft man mit Bekannten zusammen, so ist der zutrauliche, herzliche Ton des Gesprächs nicht zu verkennen. Im Umgang sind sie offen, nicht schlau hinter dem Berge haltend, gesprächig, zuweilen auch redselig. Ehrlichkeit und Redlichkeit scheinen den Wädenswilern von Natur eigen zu sein. Die Leute sind erwerbstüchtig; Müssiggang kennen sie nicht. Vermögen zu gewinnen und zu erhalten, dazu zeigen viele Geschick und Kraftaufwand. Darum fällt es auch auf, wenn der eine oder andere diese Kunst weniger versteht oder nicht glücklich ist. Die Männer sorgen tätig und mit grösstem Fleiss für das Wohl ihres Hauses. Die Frauen kennen als höchste Tugenden die Reinlichkeit und die häusliche Ordnung. Sie sorgen sich mit viel Zärtlichkeit um ihre Kinder und sind darauf bedacht, den Wohlstand zu erhalten und sorgfältig zu pflegen.»
«Auffallend war mir indessen», bemerkt Kranich weiter, «dass ich eine Gesellschaft von Frauenzimmern stundenlang am Kartenspiel sitzen sah, um einen fröhlichen Abend hinzubringen, was sehr oft geschieht. Dies scheint mir doch mit der edlern Weiblichkeit nicht verträglich zu sein. Vielleicht möchte man aber entgegnen, das sei doch besser, als die Zeit mit unnützen Gesprächen und schielenden Bemerkungen über andere hinzubringen. Allein, zwischen beiden gibt es doch noch ein Drittes, das bessere Unterhaltung gewähren könnte. Was? Das schöne Geschlecht soll es selbst aufsuchen, umso mehr, als es sich nicht gern hierüber vorschreiben lässt!»




Peter Ziegler

Anmerkungen

StAZH = Staatsarchiv Zürich
 
1 Erwin W. Kunz, Die lokale Selbstverwaltung in den zürcherischen Landgemeinden im 18. Jahrhundert, Zürich 1948.
2 Albert Hauser, Wirtschaftsgeschichte von Wädenswil. Neujahrsblatt der Lesegesellschaft Wädenswil für 1956, S. 113.
3 StAZH, B III 78, Herrschaftsrecht.
4 Stadtarchiv Wädenswil.
5 StAZH, C I, Nr. 2831, dat. 4.6.1466.
6 StAZH, Wädenswiler Stillstandprotokolle; Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee, 1845, Nr. 34.
7 Albert Hauser, Wirtschaftsgeschichte von Wädenswil, Wädenswil 1956.
8 Werner Schnyder, Die Bevölkerung der Stadt und Landschaft Zürich vom 14. bis 17. Jahrhundert, Zürich 1925, Beilage 3.
9 StAZH, E II 210, Bevölkerungsverzeichnis 1634.
10 Jakob Pfister, Die ältesten Familiennamen der Pfarrei Wädenswil bis ungefähr 1650, Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee, 1921.
11 StAZH, A 99/6.
12 Johann Heinrich Kägi, Geschichte der Herrschaft und Gemeinde Wädenswil, Wädenswil 1867, S. 256 ff.
13 Stadtarchiv Wädenswil, Gemeinderechnungen 1750 und 1777.
14 Johann Conrad Faesi, Staats- und Erdbeschreibung der Eidgenossenschaft, Zürich 1765.
15 Christian Friedrich Kranich, Wie ich Wädenschweil wieder sah, Ebnat SG 1823, S. 75 ff.