Bockenkrieg und Mediation

Quelle: Wädenswil Zweiter Band von Peter Ziegler

Eine neue Verfassung und neue Behörden

Im Frühling 1803 zogen die Delegierten der Schweiz mit den Mediationsakten von Paris in ihre Heimat zurück. Zwar bedeutete es für die Eidgenossenschaft eine Schmach, dass sie sich von einem fremden Herrscher eine Verfassung geben lassen musste, doch waren damit Ruhe und Ordnung endlich wieder hergestellt. An die Stelle des helvetischen Einheitsstaates trat erneut das lockere Gefüge der historisch gewachsenen Einzelstaaten (1). Eine neue Verfassung machte den Kanton Zürich zu einer repräsentativen Demokratie (2). Träger der Souveränitätsrechte war der Grosse Rat. Als Exekutive wirkte ein vom Grossen Rat gewählter Kleiner Rat. Hatte die Helvetik das Zürichbiet in 15 Distrikte eingeteilt, so behalf sich die Mediation mit den fünf Grossbezirken Zürich, Horgen, Uster, Bülach und Winterthur, die ihrerseits in je 13 Zünfte zerfielen. Diese Zünfte waren aber keine Verwaltungseinheiten, sondern Wahlkreise bei der Neubestellung des Grossen Rates (3). Wädenswil gehörte zum Bezirk Horgen, der damals beide Seeufer und das Knonaueramt umfasste. An der Spitze der Bezirke standen die Statthalter; im Bezirk Horgen waren ihm zwei Unterstatthalter für die Bezirksabteilungen Meilen und Knonau beigegeben. Das Horgener Bezirksgericht, das vom Kleinen Rat gewählt wurde, tagte monatlich wechselnd in Horgen, Meilen und Knonau (4).
Die Gemeinde Wädenswil bildete eine eigene Zunft und verfügte damit auch über ein Zunftgericht. Seine Mitglieder wurden von der Gemeindeversammlung vorgeschlagen und vom Kleinen Rat in Zürich gewählt. Das Zunftgericht urteilte über kleinere Polizeivergehen und Frevel bis zu einer Höchststrafe von 8 Franken oder zwei Tagen Haft. Schwerere Fälle wurden dem Bezirksgericht überwiesen (5).
Wie in den übrigen zürcherischen Ortschaften blieb auch in Wädenswil die in der Revolutionszeit geschaffene Munizipalität bestehen. Sie hiess jetzt aber «Gemeinde». An die Stelle des Munizipalrates trat der von der Gemeindeversammlung gewählte Gemeinderat mit Präsident und Schreiber oder Sekretär. Das Amt des Agenten wich jenem des Gemeindeammanns als obrigkeitlichem Vollziehungsbeamten. Der Gemeindeammann – in der Regel ein Gemeinderat – wurde vom Bezirksstatthalter ernannt (6).
Neu schuf man in der Mediationszeit das Amt des Friedensrichters. In Wädenswil wurden am 3. Juli 1803 drei Friedensrichter gewählt: einer für das Dorfgebiet, einer für den Berg und einer für die Au (7). Der Stillstand – die Kirchenpflege – konstituierte sich aus dem Pfarrer als Präsidenten, dem Präsidenten des Gemeinderates, den drei ältesten Mitgliedern des Gemeinderates, dem Gemeindeammann und den drei Friedensrichtern (8).

Wädenswil verweigert den Zürchern den Eid

Der im März 1803 gewählte Grosse Rat bestand zum grossen Teil aus Anhängern der Stadt, der aristokratischen Partei (9). Die liberal gesinnten Landleute sahen sich in ihren Erwartungen getäuscht. Auch in Wädenswil bemerkte man grosse Unzufriedenheit. Die Handwerker fühlten sich durch reaktionäre Massnahmen, wie die Wiedereinführung des Zunftzwangs und der Ehehaften, benachteiligt. Die Bauern sahen sich getäuscht, weil die alten Feudallasten weiterbestanden und die neue Regierung den Loskaufpreis des Zehnten viel zu hoch angesetzt hatte (10).
Trotz der gespannten Lage glaubte die Zürcher Regierung, sie könne den Huldigungsakt im März 1804 vollziehen. In den Kirchen sollten die Bürger zwei Abgeordneten des Kleinen Rates schwören, «der Verfassung des Kantons Zürich und dem gemeinsamen Vaterlande treu zu sein, den Gesetzen und Verordnungen der verfassungsmässigen Obrigkeit pflichtmässigen Gehorsam zu leisten» (11). In Wädenswil stiess die auf den 16. März 1804 angesetzte Huldigung auf breite Ablehnung. Den Gemeindebehörden wurde gedroht, man werde Häuser in Brand stecken und auch keine Personen schonen, wenn man sich am Tag der Huldigung unterstehe, das Volk zur Eidesleistung aufzufordern. Für den Dienst der Ehrenwache mussten zwanzig Tagelöhner gewonnen werden, weil sich niemand von «honnetem Schlag» fand, der sich dazu hergeben wollte (12).
Am 16. März, morgens 9 Uhr, kamen die Ratsherren Usteri und Hirzel in einer vierspännigen Staatskarosse bei der «Krone» an. Die Versammlung in der Kirche Wädenswil – es nahmen daran die Männer aus Wädenswil, Richterswil, Schönenberg und Hütten teil – verlief nach Usteris Aussage «über alle Massen tumultuarisch» (13). Schon als Pfarrer Bruch das Gebet verlas und dabei die väterliche Obrigkeit erwähnte, ertönte aus der etwa 2000 Köpfe zählenden Menge ein Gezischel und Gemurmel. Usteri schaute in düstere, gespannte Gesichter. Seine Mahnung zur Eintracht und Vaterlandsliebe verhallte vor ihren Ohren. Als er die Eidesleistung verlangte, entstand dumpfer Lärm. Während des Verlesens der Formel verhielt sich die Menge ruhig. Dann brach ein nicht endenwollender Tumult aus: «Nein, das schwören wir nicht!», tobte die Masse. Die überrumpelten Abgeordneten kamen nicht mehr zum Wort und beschleunigten die Rückfahrt nach Zürich (14).
Am folgenden Tag versammelten sich Gemeinderatsmitglieder aus Wädenswil, Richterswil, Schönenberg und Hütten in der Giessenmühle Wädenswil, um zu beraten, was weiter zu tun sei (15). Man setzte schliesslich eine Petition an den Kleinen Rat auf und beschwerte sich darin über das entzogene Wahl- oder Vorschlagsrecht für Zunftrichter und Geistliche, über den Loskaufspreis füt Zehnten und Grundzinse, über das verfassungswidrige Vorrecht der Ehehaften und schliesslich über die neue «Schulordnung der Landschaft des Kantons Zürich», die viele Einschränkungen enthalte und den Gemeinden nicht einmal mehr die Wahl der Lehrer einräume (16).
Die Petition wurde dem Bürgermeister Escher ein-gereicht. Zwei andere Abgeordnete überbrachten eine Kopie davon dem Landammann der Schweiz, dem Berner Niklaus Rudolf von Wattenwil. Der Landammann war nämlich über das Benehmen der Wädenswiler erzürnt und hatte der Regierung eine Proklamation an die Einwohner der vier Gemeinden übergeben, «um die unruhigen Köpfe zur Bedachtsamkeit zu bringen» (17). Wattenwil liess die beiden Gesandten gar nicht zu Wort kommen. Die Bittschrift enthalte nichts «als aufrührerische Klagen und heuchlerische Versprechungen», sagte er und liess die Bittsteller abführen. Dieses Verhalten wurde später von Napoleon Bonaparte missbilligt: «Ich bin nicht Richter über den Landammann, aber wenn die Aufständischen schon Deputierte entsandt haben, hätte er sie wenigstens anhören dürfen» (18).

Der Schlossbrand

In Wädenswil dauerte die Gärung fort. Bereits am 24. März hörte man, dass bei Schmied Kleiner in der Tanne Schönenberg Waffen lägen, mit denen man gegen die Städter ziehen wolle, und dass verdächtige Zusammenkünfte gehalten würden. Bevor die Gemeindebehörden aber Nachforschungen anstellen konnten, wurde in Wädenswil eine Tat verübt, welche die vier Gemeinden bei der Zürcher Regierung abermals in Misskredit brachte (19).
Am 24. März, am Samstagabend vor dem Palmsonntag, sassen der Vieharzt Stäubli von Horgen, der berüchtigte Raufbold Jakob Stocker und der Bauer Jakob Wälti in einer kleinen Weinschenke auf der Gisenrüti beim Kartenspiel. Man sprach von der allgemeinen Stimmung, von Waffen und Munition und dass man in den nächsten Tagen losbrechen wolle. Stäubli teilte Stocker auch mit, dass er das unbewohnte Wädenswiler Schloss anzünden wolle. Rasch wurden für den Plan drei weitere Draufgänger gewonnen. Nach zehn Uhr machten sich Stäubli und Stocker auf den Weg. Die andern folgten innert kurzer Zeit. Während Stäubli mit offenem Messer, einem Knüttel und seinem bösen Hund patrouillierte, versuchte Stocker verzweifelt ein Tor aufzusprengen. Da dies nicht gelang, schaffte man eine Leiter herbei, und Wälti und Stocker stiegen über die Mauer in den Schlosshof. Mit einem Eisen, «das er aus einem Fensterstängeli verfertigt», wollte Stocker irgendwo einbrechen. Als auch dieser Versuch misslang, schlug man das Küchenfenster ein. Mit Stocker zusammen schleppte Stäubli einige Burden Stauden ins Schloss. Noch flehten Wälti und Staub, die mit dem Hund als Wache unten geblieben waren, man solle doch um Gotteswillen einhalten. Aber schon hatte Stäubli mit fahrigen Händen Schwefel und eine Kerze entzündet und den Brand gelegt. In grosser Hast stiegen die Männer in den Schlosshof hinunter. In satanischer Voraussicht wurde der «Zapfen bei der Brunnenstube» herausgezogen.
Bald durchbrach eine gewaltige Flammensäule das Dach des ehemaligen Landvogteischlosses. Die mächtig auflodernden Flammen warfen ihren blutigen Schein weit über den See hin. Was gehen konnte, eilte herbei, um zu helfen. In Eimern und Kübeln musste das Wasser von weither gebracht werden. Das stattliche Gebäude war nicht mehr zu retten.
Noch auf der Brandstätte beschloss der Gemeinderat, in einer Publikation seinen Abscheu vor der Brandstiftung kundzutun und für die Entdeckung der Frevler eine Belohnung auszusetzen. Mehr als ein Jahr lang sollten indessen die Täter unentdeckt bleiben. Empört griff auch der Landammann ein. «Durch den Brand des Schlosses sind die Greuelszenen der Revolution ins Gedächtnis gerufen worden», schrieb er und forderte, man müsse ein zweites Zürcher Bataillon bilden und die Polizei verstärken (20). Auch den Zürchern schien die Sache grosse Ausmasse anzunehmen. Sie glaubten zwar, der Brand des Schlosses sei nicht als Aufruhrzeichen benützt worden. Aber das war Täuschung!

Der Bockenkrieg

Am 25. März 1804 gab Schuster Jakob Willi von Horgen in Schönenberg die Parole zum bewaffneten Aufstand aus (21). Willi wollte den Seeufern entlang nach Zürich ziehen, unterwegs Gemeinde um Gemeinde zum Anschluss bewegen, dann die Hauptstadt umzingeln und die Regierung zwingen, auf die Volkswünsche einzugehen. Am 26. März, morgens vier Uhr, zog Willi an der Spitze seiner Schar in Richterswil ein. Barschen Tones forderte er vom Gemeinderat 450 Liter Wein, 450 Brote und 100 Pfund Käse (22). Während in Richterswil eifrig gerüstet wurde, marschierte Willis Vorhut nach Wädenswil und befahl dem Gemeinderat, die Gemeinde zu besammeln. Die Behörde tat dies, weigerte sich aber, die Versammlung zu leiten (23).
Chirurg Trüb von Horgen ergriff das Wort und stellte seine Forderungen, 200 Freiwillige schlossen sich Willi an. Um 4 Uhr abends brach man von Wädenswil auf, und mit «Trummen und mit Pfyffen» rückten die Truppen in Horgen ein, wo die Einquartierung erzwungen wurde.
Die Zürcher Regierung, die mit einer Rebellion rechnete, hatte bei Landammann von Wattenwil rechtzeitig eidgenössische Truppen angefordert. Die Kontingente lagen in Zürich in Alarmbereitschaft. In den frühen Morgenstunden des 28. März 1804 rückte der Oberkommandierende, Oberst Jakob Christoph Ziegler (1768-1859), mit 51 Offizieren, 980 Unteroffizieren und Soldaten und mit drei Kriegsschiffen gegen die Rebellen am linken Seeufer vor. Diese hingegen setzten sich in Gefechten bei Horgen und bei Bocken tapfer zur Wehr (24) und erreichten sogar, dass Ziegler seine Truppen unverrichteter Dinge zurückzog. Willi und seine Anhänger waren überzeugt, einen bedeutenden Sieg erfochten zu haben.
Bald aber schlug die Stimmung unter den Rebellen um. Die Wädenswiler erwarteten stündlich den Einmarsch neuer eidgenössischer Truppen und eine furchtbare Exekution, denn der Landammann der Schweiz hatte den Kantonen Unterwalden, Schwyz, Zug, Glarus, Graubünden und Appenzell den Befehl erteilt, ihre Kontingente sofort ins Aufstandsgebiet marschieren zu lassen (25). Die bei der Kirche Wädenswil aufgestellte, erbeutete Kanone vermochte die Stimmung nicht zu ändern. Der Gemeinderat beriet eilig, wie man sich aus der misslichen Lage herausziehen könnte. Eine Proklamation sollte die ausgezogenen Bürger – rund 150 Mann – schleunigst nach Hause zurückrufen. Mit ganz wenigen Ausnahmen gehorchten die Wädenswiler. Willis Aufrufe, den Widerstand nicht aufzugeben, verhallten wirkungslos. Nach kurzer Zeit brach der Aufstand wegen Uneinigkeit und mangelndem Konzept in sich selbst zusammen.
Am 4. April, morgens 10 Uhr, marschierten die eidgenössischen Truppen in Wädenswil ein. Hier zeigte man dem Militär unverhohlenen Trotz. Die Eidgenössischen ihrerseits begegneten den «unverbesserlichen Menschen» mit herablassendem Hochmut. Zu jeder Tageszeit, selbst mitten in der Nacht, unternahmen sie Hausdurchsuchungen (26). Auf den Abend des 4. April reisten die Ratsherren Hirzel und Rahn nach Wädenswil, ins Hauptquartier der eidgenössischen Truppen, um in der rebellischen Gemeinde Wertschriften als Beiträge an die Kriegskosten einzuziehen, Verhöre aufzunehmen, verdächtige Personen zu verhaften. Die Gemeinderäte wurden ihres Amtes enthoben. Eine neue, regierungsfreundliche Behörde trat die Nachfolge an (27). Die Kontributionen – die militärischen Steuern –, welche die rebellischen Dörfer am Zürichsee zu leisten hatten, waren recht hoch bemessen. Für Wädenswil waren 112‘000 Franken vorgeschrieben, für Horgen 48‘000 Franken (28). Die Summe wurde einerseits durch Vermögenssteuern, anderseits durch Anleihen bei Bürgern und bei der Zinskommission in Zürich beschafft.
Unter der drohenden Anwesenheit von eidgenössischen Truppen wurde in Wädenswil die Huldigung nachgeholt. Ein eidgenössisches Kriegsgericht verurteilte Willi und zwei weitere Rädelsführer zum Tode, andere Mitläufer zu lebenslänglicher Gefangenschaft. Weitere Strafen fällte das Zürcher Obergericht: Präsident Diezinger von Wädenswil wurde sechs Jahre im Aktivbürgerrecht eingestellt, Heinrich Hauser verlor sein Grossrats-Mandat, andere Bürger mussten Geldkautionen stellen (29). Im September 1804 sass man über die Brandstifter zu Gericht (30). Stocker wurde zu 20 Jahren Kettenstrafe verurteilt, Rudolf Wälti lebenslänglich aus der Eidgenossenschaft verbannt. Staub und Jakob Wälti erhielten fünf Jahre Zuchthaus. Einzig der Vieharzt Stäubli konnte sich durch Flucht der Strafe entziehen.
Nach dem Bockenkrieg hatte die Zürcher Regierung der Gemeinde Wädenswil zur Strafe das Wahlrecht entzogen. Die 1804 von Zürich ernannte regierungstreue Behörde blieb weiter im Amt. Die Gemeinderäte wussten, dass sie von Zürich geschützt wurden und amteten recht nachlässig. Im Jahre 1809 konnten die Gemeinderechnungen erst nach langen Debatten abgenommen werden (31). Im November 1810 wandte sich Zunftrichter Blattmann an die Regierung und bat, mag möge der Gemeinde Wädenswil das entzogene Wahlrecht wieder zubilligen (32). Im Mai 1811 hob der Kleine Rat die Wahlsperre auf. Damit konnte ein Drittel des Gemeinderates erneuert werden. Fünf weitere Mitglieder wurden 1812 ersetzt. Im Mai 1813 traten die letzten Mit-glieder des 1804 aufgezwungenen Gemeinderates zurück. Langsam legte sich auch die Zwietracht unter Wädenswils Bürgern, und das Gemeindeleben nahm wieder seinen geregelten Gang.




Peter Ziegler


Anmerkungen

LGW = Lesegesellschaft Wädenswil
StAW = Stadtarchiv Wädenswil
StAZH= Staatsarchiv Zürich
 
1 Zum ganzen Kapitel: StAW, II B 17.1.5, Bockenkrieg. – StA W, IV B 69.2, Chronik LGW. – Hans Rudolf Sprüngli, Heimatbuch der Gemeinde Rüschlikon, Rüschlikon 1965, S.136.
2 Emil Brunner, Der Kanton Zürich in der Mediationszeit 1803–1813, Zürich 1908.
3 Karl Dändliker, Geschichte der Stadt und des Kantons Zürich, Bd. 3, Zürich 1912, S. 161/162.
4 Anton Largiadèr, Geschichte von Stadt und Landschaft Zürich, Bd. 2, Erlenbach 1945, S. 79. – Paul Kläui, Geschichte der Gemeinde Horgen, Horgen 1952, S. 366.
5 Johann Heinrich Kägi, Geschichte der Herrschaft und Gemeinde Wädenswil, Wädenswil 1867, S. 185. – StAW, IV B 69.2, Chronik LGW.
6 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 185. – StAW, II B 1.5.9.
7 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 185. – StAW, II B 1.5.8.
8 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 185.
9 Emil Brunner, Der Kanton Zürich in der Mediationszeit, S. 29 ff.
10 Hans Frey, Stäfa, Bd. 2, Stäfa 1969, S. 14.
11 Albert Hauser, Der Bockenkrieg, Zürich 1938, S. 37 (mit vielen Quellenangaben).
12 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 187.
13 Albert Hauser, Bockenkrieg, S. 39. – StAW, IV B 69.2, Chronik LGW.
14 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 187/188.
15 Jakob Pfister, Die Ortsnamen der Pfarrei Wädenswil, Wädenswil 1924, S. 93.
16 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 189–192.
17 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 192. – Albert Hauser, Bockenkrieg, S. 43.
18 Albert Hauser, Bockenkrieg, S. 45.
19 Albert Hauser, Bockenkrieg, S. 49 ff., nach StAZH, M 1.8, Akten Schlossbrand.
20 StAZH, M 1.1.
21 Johann Jakob Leuthi, Vollständige Geschichte von dem Bockenkrieg, Zürich 1838. – Jakob Schneebeli, Der Bockenkrieg 1804, Zürich 1904. – Albert Hauser, Bockenkrieg.
22 Albert Hauser, Bockenkrieg, S. 53.
23 Albert Hauser, Bockenkrieg, S. 54.
24 Albert Hauser, Bockenkrieg, S. 58 ff. – Paul Kläui, Horgen, S. 368 ff.
25 Albert Hauser, Bockenkrieg, S. 61/62.
26 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 197.
27 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 198/199.
28 Albert Hauser, Bockenkrieg, S. 73.
29 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 203.
30 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 203.
31 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 209.
32 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 210.