Kurzinformation über unsere Stadt

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1994

Gliederung, Statistik

Wädenswil - seit 1974 Stadt - ist eine selbständige Politische Gemeinde des Kantons Zürich, eine Evangelisch-reformierte und eine Katholische Kirchgemeinde. Die Primarschulgemeinde ist mit der Politischen Gemeinde vereinigt. Die Oberstufenschulgemeinde umfasst ausser Wädenswil die Gemeinden Schönenberg und Hütten. Das Stadtgebiet bildet einen Friedensrichterkreis Wädenswil Dorf und einen Kreis Wädenswil Berg und Au.

Wädenswil zählte am 1. Januar 1994 19660 Einwohnerinnen und Einwohner: 16010 Schweizer und 3650 Ausländer.
Die Arealstatistik wies Ende Januar 1994 total 4503 Parzellen mit insgesamt 3970 Gebäuden aus. Das 1739 ha 66 a 44 m2 grosse Gemeindegebiet gliederte sich wie folgt:
        ha a m2
Hofraum, Garten, Anlagen       268 32 95
Wiese       1072 14 53
Reben       8 59 97
Riede       47 00 80
Wald       123 69 30
Gebäudeflächen       74 58 97
Bahn, Strassen, Wege       131 82 30
Gewässer (ohne See)       13 47 62
Total       1739 66 44
             

 

Aufgaben der Stadt Wädenswil

In der Gemeindeordnung vom 20. Februar 1994 ist die Organisation der Stadt Wädenswil festgelegt.

Bund und Kanton übertragen der Stadt folgende Aufgaben:

- Durchführung von eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen
- Einzug von Bundes- und Kantonssteuern
- Einwohner- und Fremdenkontrolle
- Zivilstandswesen
- Fürsorge- und Vormundschaftswesen
- Sozialversicherung
- Arbeitsamt
- Betreibungs- und Konkurswesen
- Friedensrichteramt
- Militärwesen/Zivilschutz/Feuerwehr
 
Die Gemeindeautonomie umfasst:
 
- Erlass und Vollzug der Gemeindeordnung
- Planung, Zonenplan, Bauordnung
- Infrastrukturaufgaben: Schule, Strassen, Wasser, Abwasser, Energieversorgung
- öffentliche Gesundheitspflege
- Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen
- Verwaltung der Gemeindefinanzen
 

Gemeinderat

Seit 1974 kennt Wädenswil die parlamentarische Organisation mit Grossem Gemeinderat, hier Gemeinderat genannt. Er zählt 45 Mitglieder, die nach dem Verhältniswahlverfahren für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Für die Amtsdauer 1994-1998 zeigt er folgende Fraktionsstärken:

FdP 10 Mitglieder
SVP 8 Mitglieder
SP 7 Mitglieder
CVP 6 Mitglieder
LdU 3 Mitglieder
EVP 3 Mitglieder
GP 2 Mitglieder
FPS 2 Mitglieder
NFW 1 Mitglied
BFPW 3 Mitglieder

 

Stadtrat

Der Stadtrat, die Exekutive der Stadt Wädenswil, zählt neun Mitglieder. Der Stadtpräsident ist halbamtlich, die anderen Mitglieder sind nebenamtlich tätig.

Steueransätze 1989 1990 1991 1992 1993 1994
Politische Gemeinde
(inkl. Primarschule)
92 89 89 97 97 100
Oberstufenschulgemeinde 23 23 21 22 22 22
Reformierte Kirchgemeinde 10 10 10 10 10 10
Katholische Kirchgemeinde 14 14 14 14 14 14
Total für Reformierte 125 122 120 129 129 132
Total für Katholiken 129 126 124 133 133 136

 

Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung gliedert sich in folgende Abteilungen:

- Präsidialabteilung
- Finanzabteilung
- Hochbauabteilung
- Tiefbauabteilung
- Werkabteilung
- Polizei- und Wehrabteilung
- Schul- und Jugendabteilung
- Sozialabteilung
- Gesundheits- und Sportabteilung
 
Die Stadtverwaltung ist in fünf Liegenschaften untergebracht:
 
- im Stadthaus an der Florhofstrasse 6
Arbeitsamt
Einwohnerkontrolle
Sektionschef
Steueramt
Vormundschafts- und Fürsorgesekretariat
Zivilstandsamt
 
- im alten Gewerbeschulhaus
Betreibungsamt
Fundbüro
Stadtammann
Schulsekretariat der Primarschule
Stadtpolizei
 
- im Neuhof, Florhofstrasse 3
Bauamt
 
- an der Eintrachtstrasse 24
Städtische Werke (Gas, Wasser, Autoregiebetrieb, Abfuhrwesen)
 
- an der Schönenbergstrasse 4
Sozialamt der Stadt Wädenswil
 

Wahlen, Abstimmungen

Die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ist Bürgerpflicht. Stimmberechtigt sind alle männlichen und weiblichen Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Vom Stimmrecht ist ausgeschlossen, wer wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (Art. 369 ZGB) entmündigt wurde. 
 
Die Abstimmungslokale sind wie folgt geöffnet:
 
Freitag
Bahnhof Wädenswil
17.30-18.30 Uhr
Bahnhof Au
17.15-18.15 Uhr
 
Samstag
Schulhaus Eidmatt, Hortlokal
11.00-12.30 Uhr
 
Sonntag
Schulhaus Eidmatt, Hortlokal
10.00-12.00 Uhr
Schulhaus Ort
10.00-11.30 Uhr
Schulhaus Langrüti
11.00-12.00 Uhr
Schulhaus Stocken
11.00-12.00 Uhr
 
Wanderurne
Altersheim Frohmatt
Freitag, 09.45-10.15 Uhr
Altersiedlung «Bin Rääbe»
Freitag, 10.30-11.00 Uhr
 

Seit 4. Dezember 1994 ist auch die briefliche Stimmabgabe möglich.