Kurzinformation über unsere Stadt

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1993

Gliederung, Statistik

Wädenswil - seit 1974 Stadt - ist eine selbständige Politische Gemeinde des Kantons Zürich, eine Evangelisch-reformierte und eine Katholische Kirchgemeinde. Die Primarschulgemeinde ist mit der Politischen Gemeinde vereinigt. Die Oberstufenschulgemeinde umfasst ausser Wädenswil die Gemeinden Schönenberg und Hütten. Das Stadtgebiet bildet einen Friedensrichterkreis Wädenswil Dorf und einen Kreis Wädenswil Berg und Au.

Wädenswil zählte am 1. Januar 1993 19616 Einwohnerinnen und Einwohner: 15995 Schweizer und 3621 Ausländer.
Die Arealstatistik wies Ende Januar 1993 total 4455 Parzellen mit insgesamt 3953 Gebäuden aus. Das 1739 ha 66 a 30 m2 grosse Gemeindegebiet gliederte sich wie folgt:
        ha a m2
Hofraum, Garten, Anlagen       267 46 64
Wiese       1073 88 91
Reben       8 59 97
Riede       47 00 80
Wald       123 69 30
Gebäudeflächen       73 97 49
Bahn, Strassen, Wege       131 56 12
Gewässer (ohne See)       13 47 17
Total       1739 66 30
             

 

Aufgaben der Stadt Wädenswil

In der Gemeindeordnung vom 4. März 1973 ist die Organisation der Stadt Wädenswil festgelegt.

Bund und Kanton übertragen der Stadt folgende Aufgaben:

- Durchführung von eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen
- Einzug von Bundes- und Kantonssteuern
- Einwohner- und Fremdenkontrolle
- Zivilstandswesen
- Fürsorge- und Vormundschaftswesen
- Sozialversicherung
- Arbeitsamt
- Betreibungs- und Konkurswesen
- Friedensrichteramt
- Militärwesen/Zivilschutz/Feuerwehr
 
Die Gemeindeautonomie umfasst:
 
- Erlass und Vollzug der Gemeindeordnung
- Planung, Zonenplan, Bauordnung
- Infrastrukturaufgaben: Schule, Strassen, Wasser, Abwasser, Energieversorgung
- öffentliche Gesundheitspflege
- Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen
- Verwaltung der Gemeindefinanzen
 

Gemeinderat

Seit 1974 kennt Wädenswil die parlamentarische Organisation mit Grossem Gemeinderat, hier Gemeinderat genannt. Er zählt 45 Mitglieder, die nach dem Verhältniswahlverfahren für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Für die Amtsdauer 1990-1994 zeigt er folgende Fraktionsstärken:

FdP 9 Mitglieder
SVP 8 Mitglieder
CVP 7 Mitglieder
SP 6 Mitglieder
LdU 5 Mitglieder
EVP 4 Mitglieder
GP 4 Mitglieder
AP 2 Mitglieder

 

Stadtrat

Der Stadtrat, die Exekutive der Stadt Wädenswil, zählt neun Mitglieder. Der Stadtpräsident ist halbamtlich, die anderen Mitglieder sind nebenamtlich tätig.

Steueransätze 1988 1989 1990 1991 1992 1993
Politische Gemeinde
(inkl. Primarschule)
94 92 89 89 97 97
Oberstufenschulgemeinde 24 23 23 21 22 22
Reformierte Kirchgemeinde 10 10 10 10 10 10
Katholische Kirchgemeinde 14 14 14 14 14 14
Total für Reformierte 128 125 122 120 129 129
Total für Katholiken 132 129 126 124 133 133

 

Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung gliedert sich in folgende Abteilungen:

- Präsidialabteilung
- Finanzabteilung
- Hochbauabteilung
- Tiefbauabteilung
- Werkabteilung
- Polizei- und Wehrabteilung
- Schul- und Jugendabteilung
- Sozialabteilung
- Gesundheits- und Sportabteilung
 
Die Stadtverwaltung ist in vier Liegenschaften untergebracht:
 
- im Stadthaus an der Florhofstrasse 6
Arbeitsamt
Bauamt
Einwohnerkontrolle
Sektionschef
Steueramt
Vormundschafts- und Fürsorgesekretariat
Zivilstandsamt
 
- im alten Gewerbeschulhaus
Betreibungsamt
Fundbüro
Stadtammann
Schulsekretariat der Primarschule
Stadtpolizei
 
- an der Eintrachtstrasse 24
Städtische Werke (Gas, Wasser, Autoregiebetrieb, Abfuhrwesen)
 
- an der Schönenbergstrasse 4
Sozialamt der Stadt Wädenswil
 

Wahlen, Abstimmungen

Die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ist Bürgerpflicht. Stimmberechtigt sind alle männlichen und weiblichen Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Vom Stimmrecht ist ausgeschlossen, wer wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (Art. 369 ZGB) entmündigt wurde. 
 
Die Abstimmungslokale sind wie folgt geöffnet:
 
Freitag
Bahnhof Wädenswil
17.00-19.00 Uhr
Bahnhof Au
17.15-18.45 Uhr
 
Samstag
Schulhaus Eidmatt, Hortlokal
11.00-12.30 und 15.00-17.00 Uhr
Schulhaus Ort
13.00-14.00 Uhr
 
Sonntag
Schulhaus Eidmatt, Hortlokal
10.00-12.00 Uhr
Schulhaus Ort
10.00-11.45 Uhr
Schulhaus Langrüti
11.00-12.00 Uhr
Schulhaus Stocken
11.00-12.00 Uhr
 
Wanderurne
Altersiedlung «Am Tobelrai»
Freitag, 09.00-09.20 Uhr
Krankenheim Frohmatt
Freitag, 09.25-09.40 Uhr
Altersheim Frohmatt
Freitag, 09.45-10.00 Uhr
Altersheim Fuhr
Freitag, 10.05-10.20 Uhr
Altersiedlung «Bin Rääbe»
Freitag, 10.30-11.00 Uhr
 

Die Stadt Wädenswil verwendet den Einweg-Stimmausweis.