Von der Regeneration bis zur Gründung des Bundesstaates (1830–1848)

Quelle: Wädenswil Zweiter Band von Peter Ziegler

Der Wädenswiler J. J. Steffan, Redner am Ustertag von 1830

Die Verfassung von 1814 hatte die Landschaft politisch zurückgesetzt. Die autoritäre Regierungsweise und die Vorrechte der Stadt Zürich gegenüber der Landschaft führten im Volk zu wachsender Unrast. In den 1820er Jahren, als sich die Industrie zu entfalten begann, wurde die Rückkehr zum aristokratischen Konservativismus immer stärker empfunden. In weiten Kreisen hielt man ein vermehrtes Mitspracherecht für angebracht1. Der Anstoss zu einer neuen Bewegung, die 1830 zum Sturz der Verfassung und zur Schaffung des liberalen Staates führte, ging – wie schon so oft – von den Seegemeinden Küsnacht, Meilen, Stäfa, Wädenswil und Horgen aus. Den äusseren Anlass dazu bot die Pariser Julirevolution des Jahres 1830. Wegweisend war Dr. Ludwig Snell mit seinem Memorial von Küsnacht, in dem er die Forderungen der Liberalen für die Umgestaltung der Verfassung formulierte2. Am 19. November 1830 trafen sich in Stäfa über hundert Männer aus verschiedenen Gegenden des Kantons und setzten für Montag, den 22. November, eine Volksversammlung in Uster fest3. In aller Eile redigierten Benjamin Ryffel von Stäfa, der Müller Heinrich Guyer von Bauma und der spätere Domänenkassier Johann Jakob Steffan (1790–1859) aus Wädenswil 15 Beschwerdepunkte, die den Hauptanliegen des Küsnachter Memorials entsprachen. Die Aufrufe, zur Hälfte in Wädenswil und zur Hälfte in Glarus gedruckt, wurden sofort im Kanton verbreitet. Am Sonntagabend traf die Kommission in Uster die letzten Vorbereitungen. Der impulsive Steffan drängte darauf, womöglich als Erster zu sprechen, was die andern, die seine Unbesonnenheit kannten, zu verhindern suchten4. Unter Glockengeläute versammelten sich am 22. November 1830 rund zehntausend Männer auf der Anhöhe des Zimiker in Uster. Steffan, seine eigenen ehrgeizigen Ziele verfolgend, liess 70 bis 80 Schritte vor der Tribüne einen Tisch aufstellen und schwang sich darauf. Dann gebot er Ruhe, und beinahe wäre ihm der Streich gelungen, die Leitung der Tagung an sich zu reissen und als erster zum Volke zu sprechen. Da aber packte ihn Hauptmann Brändli von Stäfa und stellte ihn unter dem Gelächter der Umstehenden auf den Boden5.
Als Erster ergriff der Müller Heinrich Guyer das Wort und erläuterte lebhaft die Forderungen des Memorials. Dann erörterte der Arzt Johannes Hegetschweiler aus Stäfa die wahre Freiheit und die Erfordernisse einer neuen Verfassung.
Als Dritter sprach Johann Jakob Steffan. Sein theatralischer Auftritt wurde von einem Augenzeugen wie folgt beschrieben6: «Auf Hegetschweiler folgte Steffan, in dem man, auch ohne ihn vorher gekannt zu haben, den Enthusiasten, den überspannten Kopf von weitem schon erkennen konnte. Seine Gesten, die selbst auf dem Theater lächerlich gewesen wären, stachen allzu sehr ab gegen die bewegungslose Masse des Müllers Guyer. Während dieser kaum einmal von einem Fuss auf den andern hinüberstand und mit der einen Hand nie aus dem Sacke fuhr, als wenn es sich um das Umwenden eines Blattes handelte, sprang jener in die Höhe, bog den Oberteil des Körpers zurück, bis die Nase gegen den Zenit stand, sank von der Fussspitze auf die Ferse zurück und umgekehrt und überstieg somit die Grenze, innert welcher allein der Redner gefallen kann ... »7.
Der impulsive, überschwängliche Steffan brachte eine demagogische Note in die Versammlung. Das Abgleiten in ein radikales Fahrwasser konnte aber vermieden werden, und in offener Abstimmung hiessen die Teilnehmer die Wünsche des Memorials gut. Am 24. November wurde die Denkschrift der Regierung überreicht, und am folgenden Tag stimmte der Grosse Rat nach langer Debatte dem Vertretungsverhältnis eins zu zwei von Stadt und Land zu8.

Johann Jakob Steffan (1790-1859), Redner am Ustertag.

Die Verfassung von 1831

Am 27. November beschloss der bisherige Grosse Rat, sich den Verhältnissen zu fügen und zurückzutreten. Am 6. Dezember traten die Zünfte zur Wahl des neuen Grossen Rates zusammen, der die neue Verfassung ausarbeiten sollte. Wädenswil stellte drei Abgeordnete. Noch im Dezember 1830 ging der Grosse Rat an die Ausarbeitung der Verfassung und lud zur Eingabe von Vorschlägen ein.
Am 7. Januar 1831 versammelten sich die Mitglieder der Wädenswiler Montag-, der Mittwoch- und der Donnerstaggesellschaft im Schützenhaus am Plätzli, um die Wünsche der Bürgerschaft entgegenzunehmen, welche laut Regierungsbeschluss der Verfassungskommission eingereicht werden konnten. In einer Petition an diese Kommission er-suchten die Wädenswiler um die Verwirklichung folgender Postulate9:
 
Unantastbare Grundsätze
Freiheit der christlichen Religion, Rechtsgleichheit aller Bürger in jeder Beziehung, Pressefreiheit, Erwerbsfreiheit; Recht, dem Grossen Rat einzeln oder durch kollektive Petitionen Beschwerden und Wünsche des Volkes einreichen zu dürfen, Volkssouveränität, öffentliche Staatsrechnung, Revision der Verfassung alle zehn Jahre.
 
Verfassungswünsche
Gewaltentrennung, Öffentlichkeit der Verhandlungen des Grossen Rates, Aufhebung der Ehehaften, Wahl der Kantonal- und Bezirksbeamten durch den Grossen Rat, Vorschlag der Bezirksrichter durch das Volk, dreijährige Amtsdauer für alle Kantonsbehörden.
 
Einzelne Wünsche für die Gesetzgebung
Bezug aller Staatsregalien in barem Geld, Barentschädigung für Staatsbeamte, Aufhebung des Kasernendienstes; Verminderung der indirekten Abgaben, hauptsächlich zur Erleichterung des Handels und des Gewerbes; ökonomische Einrichtung des Staatshaushaltes, Veräusserung der Staatsdomänen.
 
Die Ausarbeitung der Verfassung ging rasch voran und verwirklichte die Wünsche des Ustertages in vollem Umfang. Am 20. März 1831 wurde in Wädenswil – wie im ganzen Kanton – über die neue Staatsverfassung abgestimmt. Es war das erste Mal, dass das Volk zu einer Verfassung Stellung nehmen konnte. Dies geschah aber noch nicht durch die Urne, sondern in einer Kirchgemeindeversammlung10. Von den 1223 Stimmberechtigten der Gemeinde waren 921 anwesend. 916 Stimmbürger hiessen die Verfassung gut, 5 Stimmen verwarfen11. Im Kanton wurde die Staatsverfassung mit 40503 Ja gegen 1721 Nein angenommen. Am 10. April 1831 leisteten die Wädenswiler den Eid auf die neue Verfassung.
Die Verfassung von 1831 legte weitgehend den Grund zur heutigen Ordnung in Verwaltung und Gerichtswesen. Der Kleine Rat wurde samt dem Staatsrat durch einen 19köpfigen Regierungsrat ersetzt. Der Kantonsrat behielt noch längere Zeit die Bezeichnung «Grosser Rat» bei. Die von der Restauration her gebietsmässig unverändert übernommenen Oberämter wurden wieder in «Bezirke» umgewandelt. An die Stelle des Oberamtmanns trat der Statthalter. Die Macht blieb beim Parlament konzentriert. Es wählte nach wie vor die kantonalen Behörden und erliess die Gesetze ohne die Mitwirkung des Volkes. Da man die 1814 abgeschafften Zünfte mit den Zunftgerichten wieder aufleben liess, erhielt auch Wädenswil erneut ein Zunftgericht. Es setzte sich wie andernorts aus fünf von den Stimmberechtigten des Kreises gewählten Richtern zusammen und hatte sich mit Zivilstreitigkeiten sowie mit Prozessen über Eigentum und mit Rechten an Liegenschaften zu befassen12.
Während der Restaurationszeit war Wädenswil Hauptort des gleichnamigen Oberamtes gewesen. Gerne hätte die Gemeinde die Rolle des Hauptortes auch in der Regeneration beibehalten. Horgen, der geographische Mittelpunkt des Bezirks, erhielt aber mehrheitlich den Vorzug. Die Vertreter von Wädenswil wehrten sich zwar äusserst tapfer für ihre Gemeinde13. Die Selbstlosigkeit, mit der die Richterswiler erklärten, sie hätten zwar näher nach Wädenswil, fänden es aber angemessen, dass Horgen zum Hauptort gemacht werde, trug wesentlich dazu bei, dass der Entscheid am 20. Juni 1831 mit grosser Mehrheit zu Gunsten von Horgen ausfiel14.

Die politische Gemeinde

Die Verfassung von 1831 brachte im Gemeindewesen grössere Klarheit. Was zuerst «Munizipalität», dann etwas verschwommen «Gemeinde» geheissen hatte, wurde nun zur politischen Gemeinde, mit deutlicher Abgrenzung gegenüber der Kirchgemeinde und der Zivilgemeinde. Ihre Behörden waren der Gemeindepräsident, der Gemeinderat, der Gemeindeschreiber und die Friedensrichter.
Im Sommer und im Herbst 1831 häuften sich in Wädenswil die Wahlen. Man wählte die elf Gemeinderäte, die sieben Kirchenpfleger, die drei Friedensrichter und die fünf Mitglieder des Wädenswiler Zunftgerichts. Auch in die Bezirksbehörden wurden Wädenswiler abgeordnet: Jägerhauptmann Blattmann ins Bezirksgericht und Präsident Johannes Diezinger in den Bezirksrat. Als Bezirksrat war Diezinger zugleich Mitglied des Bezirkskirchenrates. Im November wählte Wädenswil im Anschluss an den Morgengottesdienst durch offenes Mehr seine erste Schulpflege, die sich aus vier Vertretern der Dorfsektion und aus je zwei Vertretern der Sektionen Ort, Stocken und Mittelberg zusammensetzte15.

Verkauf der Staatsdomänen Schloss, Pfarrmatte und Au

Dem Sieg der liberalen Bewegung folgte der Ausbau des Staates im neuen Geist. Auf allen Gebieten brachte die gesetzgeberische Tätigkeit die neuen Ideen zum Durchbruch. Der Bau der Seestrasse und eines geräumigen Dorfschulhauses – des heutigen Schulhauses Eidmatt I – verkündeten auch in Wädenswil den Anbruch einer neuen Zeit.
Die Verfassung von 1831 stellte den Grundsatz auf, dass der Staat alle Besoldungen in bar ausrichten solle. Damit wurden viele Domänen – Güter, die einst zum Einkommen ihrer Verwalter gehört hatten – für den Staat entbehrlich. Die meisten Staatsgüter wurden daher in der Zeit zwischen 1832 und 1836 veräussert16. Auch in Wädenswil bot das Domänendepartement des Kantons Zürich drei Liegenschaften zum Kauf an: das Schloss Wädenswil, die Pfarrpfrundgüter und die Halbinsel Au.
Das 1816/18 erstellte Schlossgebäude, die alte Zehntenscheune, verschiedene Nebengebäude und alle Grundstücke, die einst zum Landvogteischloss gehört hatten, wurden am 9. Juni 1832 für 50‘000 Gulden dem Leutnant Johannes Hürlimann von Richterswil verkauft17. Hürlimann behielt die Wädenswiler Schlossliegenschaft nur vier Jahre lang. Dann trat er sie am 15. März 1836 – mit Ausnahme des Zehntentrotte-Kellers, der Eichweid und der Sennweid – an Johannes Dollfuss von Mülhausen im Elsass ab. Nachdem Dollfuss im Mai 1887 gestorben war, schrieben seine Erben das Schlossgut zum Verkauf aus. Unter den Interessenten befand sich auch der Staat Zürich, welcher die Liegenschaften im August 1890 für 95‘000 Franken erwarb und sie der «Ostschweizerischen Obst-, Wein- und Gartenbauschule» als Sitz zur Verfügung stellte18.
Im Dezember 1833 veräusserte der Staat weiteren Grundbesitz in Wädenswil: die vor der südöstlichen Kirchhofmauer gelegene Pfarrmatte, das einst vom Pfarrer bewirtschaftet worden war. Als Käufer trat die Schulgenossenschaft Dorf auf. Sie erwarb das Land als Bauplatz für das 1834/35 erstellte Eidmattschulhaus I19.
1835 schrieb die Zürcher Regierung auch die Halbinsel Au samt der 46 Jucharten umfassenden Waldung und dem Rebberg zum Kauf aus. Umsonst wurde der Regierung nahegelegt, den prächtigen Eichenwald nicht zu veräussern. Am 23. Juni 1835 ging das Gut samt Wald und Reben auf der zweiten Gant für 30 150 Gulden an Konrad Stünzi von Horgen über, der noch im selben Jahr einen Heinrich Leuthold von Oberrieden als Teilhaber aufnahm20. Die beiden neuen Besitzer der Au begannen sogleich mit dem Fällen der alten Eichen und leiteten so einen schwungvollen und gewinnbringenden Handel in die Wege. Der stolze Eichenwald wurde gerodet. Mit Bedauern stellte ein Zeitgenosse fest, dass die Au dadurch «in einen geschorenen Pudel» verwandelt worden sei21.

Die Auseinandersetzung zwischen Liberalen und Konservativen

Das eilige Vorgehen der liberalen Behörden fand im Kanton Zürich nicht durchwegs Zustimmung. In der Stadt konnten viele Bürger den Verlust des politischen Vorrangs nicht verschmerzen. Auch auf der Landschaft fanden manche Gesetze wenig Anklang. Im Jahre 1839 berief die Regierung den freidenkerischen deutschen Theologieprofessor David Friedrich Strauss an die Universität Zürich. In kirchlichen Kreisen sah man darin die offene Absage an den Glauben der Väter. Auch manche politisch liberal Gesinnte konnten dieser neuen «Reformation» nicht zustimmen. Die Opposition verschärfte sich (22).
In Richterswil rief J. J. Hürlimann-Landis zu einer Glaubensbewegung gegen Strauss auf. Die Gemeinden wurden aufgefordert, «Glaubenskomitees» zu bilden zur Bekämpfung der Berufung von Professor Strauss und zum Schutze der Kirche und des christlichen Glaubens. Auch die Gemeinde Wädenswil spaltete sich in zwei Lager: in «Straussen» und in «Antistraussen.» Rasch breitete sich die Opposition im ganzen Kanton aus. Unter dem Druck der Bewegung machte die Regierung schliesslich die Berufung von David Friedrich Strauss rückgängig. Das Zentralkomitee unter Hürlimann-Landis wirkte aber weiter. Als sich das Gerücht verbreitete, die Regierung erwäge militärische Massnahmen, erreichte die Erregung den Höhepunkt. Am 6. September 1839 sammelte Pfarrer Bernhard Hirzel von Pfäffikon das Landvolk des Zürcher Oberlandes zum Zuge gegen die Stadt. Mit Knütteln und Stöcken, Prügeln und Dreschflegeln marschierten die aufgebrachten Massen, Choräle singend, in Zürich ein. Auf dem Münsterhof kam es zu einer kurzen Schiesserei. Der Regierungsrat gab den Rücktritt; der Grosse Rat löste sich auf (23). Die konservative Richtung hatte gesiegt.
Die Auseinandersetzung zwischen Konservativen und Liberalen führte auch in Wädenswil zum Streit (24). Zwietracht trennte die Familien. Der Bruder hasste den Bruder, weil er nicht gleicher Meinung war, der Vater den Sohn und umgekehrt. Am 16./ 17. September 1839 fanden die Wahlen in den neuen Grossen Rat statt. In Wädenswil wurden nur Männer gewählt, welche die Sache der Glaubenspartei verfochten, nämlich die Herren Bezirksrat Blattmann auf dem Bühl, Kaspar Rellstab auf dem Leihof, Gemeindepräsident Johannes Hofmann am Sagenbach, Hauptmann David Tobler am Ort und Louis Rentsch zum Felsenhof. Am 22. November 1839 feierte die Lesegesellschaft Wädenswil ihr 50-jähriges Bestehen. Zum Nachtessen wurden auch Nichtmitglieder von beiden politischen Parteien eingeladen. Man hoffte, dies werde zur Wiedervereinigung von Konservativen und Liberalen führen. Spitze Äusserungen verschiedener Redner für und gegen Strauss bewirkten aber an diesem Jubiläumsabend alles andere als die vom Präsidenten erhoffte Versöhnung (25).
Im Sommer 1840 hatte Wädenswil die 47 Wahlmänner zu ernennen, welche die Abgeordneten in den Grossen Rat wählen mussten. Wädenswil wählte alles «Antistraussen» (26). Dies schürte die Verbitterung im Dorf noch mehr. 1843 gab es in Wädenswil wieder Streit, diesmal wegen den Gemeinderatswahlen. In der Behörde sei nur die Landwirtschaft vertreten, wurde nachher erbost festgestellt. Es gehöre kein einziger Bürger dem Gemeinderat an, der die «Handels- und Gewerbeklasse» vertrete, «was in einem so industriellen Ort doch notwendig sein sollte und wünschbar wäre» (27).

Der Sonderbundskrieg

Der Züriputsch von 1839, die Jesuitenfrage in Luzern, der Klosterstreit im Aargau von 1841 und die Freischarenzüge von 1844 und 1845 brachten die Bevölkerung des ganzen Landes in Unruhe. 1845 schlossen die Urkantone Luzern, Zug, Freiburg und Wallis einen Sonderbund, der die weitere Existenz des Bundes aufs ernsteste gefährdete. 1847 fasste die Tagsatzung den Mehrheitsbeschluss, den Sonderbund mit Waffengewalt aufzulösen (28). Unter dem Kommando des Generals Henri Dufour zwangen die Tagsatzungstruppen das isolierte Freiburg zur Kapitulation und marschierten dann konzentrisch gegen die sonderbündische Hauptstadt Luzern. Unterdessen drangen die Sonderbunds-Truppen unter General von Salis ins Freiamt und in das obere Tessin ein. Dufours Truppen eroberten hierauf Zug, zwangen die Sonderbunds-Truppen zum Rückzug aus dem Freiamt und schlugen sie schliesslich in den Hauptgefechten bei Gisikon, Meierskappel und Schüpfheim. Nach einem knappen Monat war der Krieg beendet.
Da Wädenswil im Grenzgebiet gegen die Sonderbunds-Kantone Schwyz und Zug lag, erlebte es im Oktober und November 1847 bange Tage. Das Gebiet zwischen Zürichsee und Reuss gehörte zum Bereich der 5. Division, die den linken Flügel der eidgenössischen Armee bildete und dem Obersten Dominik Gmür unterstand. Am 21. Oktober bot Zürich die ersten Truppen des Auszugs auf und legte das Weinländer Bataillon Benz in den Raum von Wädenswil und Richterswil, wo es an der Grenze gegen Schwyz den Wachtdienst besorgte (29). Ende Oktober wurden die Weinländer vom Zürcher Infanterie-Bataillon Schmid abgelöst. Am 7. November nahm Oberst Isler mit einem Brigadestab in Wädenswil Quartier. Gleichzeitig rückte das Schaffhauser Bataillon Gnehm in den Wädenswiler Abschnitt ein. Einen Tag später erschien hier das Glarner Bataillon Schindler (30).
Zur Sicherung des Gemeindegebietes und der Grenzzone hatte Wädenswil Mitte Oktober 1847 eine Bürgerwache gebildet. Sie zählte 699 Mann und unterstand dem Kommando des Gemeindebürgers Oberst Heinrich Steffan (1784–1855), eines alten Haudegens französischer Schule (31).
Die Lage in Wädenswil war während Tagen gespannt. Schon über die Sonderbunds-Angelegenheit war man in der Bevölkerung durchaus geteilter Meinung. Mehrmals wurden Dorfbewohner ihrer politischen Ansichten und Äusserungen wegen nach Horgen vor den Statthalter zitiert (32). In der Nacht vom 7. auf den 8. November schreckte Generalmarsch die Wädenswiler aus dem Schlaf. Schwyzer Truppen brannten in jener Nacht die Sihlbrücke
nieder. Das Intermezzo war zwar keineswegs von militärischer Bedeutung, in der Bevölkerung führte es aber zu einem wahren Schreckzustand (33). Gar oft wurde nun Wädenswil durch Gerüchte und blinden Lärm in Angst und Schrecken versetzt. Bald hiess es, Schönenberg und Hütten seien überrumpelt, bald sollten Wachtposten niedergeschossen worden sein. Viele Einwohner flüchteten ihre Kostbarkeiten. Die Tatsache, dass im Richterswiler Berg die alten Schanzen bei der Bellen und beim Sternen wiederhergestellt wurden, vermochte das Gefühl der Wehrlosigkeit nicht zu beheben (34). Als am 12. November die Luzerner ins Freiamt eindrangen und es zur Kanonade von Lunnern kam, hörte man in Wädenswil den Kanonendonner recht deutlich. Das Kriegsgeräusch brachte weite Kreise aus dem Häuschen, sogar den in Wädenswil liegenden Brigadestab. Die Stimmung war in Wädenswil an jenem Tag derart prekär, dass der Gemeinderat den Kommandanten, der in diesem Abschnitt zuständig war, über die Befürchtungen der Bevölkerung unterrichtete. Oberst Isler stellte aber fest, die Zugänge seien mit über 2000 Mann gegen den Feind gedeckt. Er sehe nicht ein, wie der Gemeinde irgendwelche Gefahr drohen könne (35).
Bis Mitte November war das militärische Geschehen auf dem linken Flügel der eidgenössischen Armee, am Zürichsee und an der Linth-Linie, für die Entwicklung der Dinge im Zentrum (Luzern und Zug) und auf dem rechten Flügel (Freiburg) fast ohne Bedeutung geblieben. Nach dem Fall von Freiburg am 14. November, als der Druck der eidgenössischen Armee im Zentrum verstärkt und hier die Entscheidung gesucht wurde, kam dem Abschnitt zwischen Sihl und Zürichsee steigende Bedeutung zu. Abermals mussten Wädenswil und die umliegenden Gemeinden Truppen einquartieren (36).
Mit dem Abmarsch der Brigade Fierz am 27. November und der Brigade Blumer am 28. November war für Wädenswil der Krieg mit all seinen Einquartierungen und mit den Belastungen, die später zum Teil durch Vermögenssteuern gedeckt werden mussten, zu Ende. Auch die wehrpflichtigen Wädenswiler kehrten aus dem Feldzug zurück (37). Von den 253 Männern war auch nicht einer verwundet worden. Eine Kriegsmassnahme nach der andern fiel dahin. Die am 29. Oktober eingesetzte lokale Fürsorgekommission für die Familien der im Dienst stehenden Wehrmänner stellte ihre Tätigkeit ein. Das Verbot, an Hochzeiten und an andern Freudenanlässen zu schiessen, das Anfang November 1847 für die Zeit, da Truppen im Dienst standen, erlassen worden war, wurde aufgehoben. Die am 9. November verfügte Verkehrssperre gegenüber den Sonderbunds-Kantonen existierte seit dem 26. November nicht mehr. Die Bürgerwache gab am 5. Dezember die Waffen ab und löste sich auf. Bereits am 4. Dezember waren die Sanitäter abgezogen, die im Wädenswiler Gemeindehaus zur Sonne ein Feldspital eingerichtet hatten. Jedermann war so kriegsmüde, dass sich niemand mehr an die Liquidation des Lazarettes machte. Erst als Sonnenwirt Strickler das Herannahen der Fastnacht 1848 feststellte und darum energisch auf die Räumung seiner Säle drang, traf der Zürcher Kriegsrat Anordnungen, das Lazarett zu räumen (38).

Die Bundesverfassung von 1848

Der kurze und für die Anhänger des Neuen siegreiche Sonderbunds-Feldzug ebnete den Weg zur schweizerischen Bundesverfassung von 1848. Im Sommer schon lag sie vor, und Sonntag, den 6. August, fand die Abstimmung statt. Wieder einmal traten die Stimmbürger von Wädenswil in der Kirche zu wichtigem politischem Entscheid zusammen. Es erschien aber nicht einmal die Hälfte der Berechtigten. Die deutliche Zurückhaltung zeigt, dass das Neue auch in einer Gemeinde, die sonst für Neuerungen aufgeschlossen war, nicht jedem einleuchtete (39). Wer konnte die zukünftigen Möglichkeiten wirklich abschätzen? Während im Kanton Zürich die neue Bundesverfassung mit zehnfachem Mehr gutgeheissen wurde, zeigte Wädenswil 336 annehmende und 48 verwerfende Stimmen (40).
Am 12. September 1848 setzte die Tagsatzung die neue Bundesverfassung, die von 151/2 Kantonen angenommen worden war, in Kraft. Auch in Wädenswil wurde dieses Ereignis gefeiert. Abends fünf Uhr verkündeten Kanonenschüsse, die von einem Dampfboot aus abgefeuert wurden, die Annahme der neuen Verfassung. Die frohe Kunde setzte Alt und Jung in Bewegung. Von Rutenen herab donnerten rasch nacheinander 22 Kanonenschüsse, und auf der Gemeindehaabe loderte bei einbrechender Nacht ein mächtiges Feuer. «Auch das nüchternste Herz ist vom krachenden Donner geweckt und erschüttert und von den hellen Flammen erleuchtet und erwärmt worden», notierte der Chronist der Lesegesellschaft (41).

Wädenswiler in eidgenössischen Behörden

Wädenswils Anteil an der eidgenössischen Politik wurde nicht durch Abstimmungszahlen bestimmt, sondern durch das Wirken einzelner, hervorragender Persönlichkeiten. Zu erwähnen sind die Bundesräte Walter Hauser (1837–1902), Robert Haab (1865–1939) und Hans Streuli (1892–1970), Ständerat Hans Jakob Pestalozzi (1801–1874), die Nationalräte Karl Adolf Huber (1811–1889), Emil Rellstab-Streuli (1853–1922) und Heinrich Brändli (1900–1981 ), ferner Bundesrichter Viktor Hauser (1867–1924) und Bundesanwalt Dr. Hans Fürst (1902–1968).
Walter Hauser (42), Gerbereifabrikant im väterlichen Betrieb in der heutigen «Gerbe», wurde 1868 als Demokrat Mitglied des Zürcher Verfassungsrates. Von 1869-1881 war er Kantonsrat, von 1881–1888 Regierungsrat, von 1869–1875 Nationalrat, von 1879–1888 Ständerat. 1888 in den Bundesrat gewählt, übernahm der Artillerie-Oberst Walter Hauser das Militärdepartement. Von 1891 bis zu seinem Tod im Jahre 1902 stand er dem Finanzdepartement vor. 1904 wurde oberhalb der «Gerbe» in Wädenswil ein vom Bildhauer Adolf Meyer (1867–1940) in Zollikon geschaffenes Denkmal eingeweiht, das heute im Rosenmattpark steht.
Dr. iur. Robert Haab (43) führte von 1889-1899 eine Rechtsanwaltspraxis in Wädenswil. 1894 wurde er Gemeindepräsident und Kantonsrat, 1899 Oberrichter, 1908 Obergerichtspräsident und Regierungsrat. 1911 erfolgte die Wahl zum Generaldirektor der SBB, 1917 zum schweizerischen Gesandten in Berlin und im Dezember 1917 zum Bundesrat. Bis zu seinem Rücktritt im Jahre 1929 leitete Robert Haab das Post- und Eisenbahndepartement. 1934 übernahm Haab, der nun wieder in Wädenswil wohnte, das Präsidium der Schweizerischen Volksbank. Freunde ehrten den 1939 Verstorbenen im Herbst 1940 mit einem Denkmal. Die von Bildhauer Otto Bänninger geschaffene Büste wurde im Rosenmattpark aufgestellt.
Hans Streuli (44), Bürger von Wädenswil und Richterswil, führte von 1919-1935 ein eigenes Architekturbüro in Wädenswil. Von 1928–1935 war er Gemeindepräsident von Richterswil. In der Krisenzeit von 1935 berief ihn das Zürcher Volk in den Regierungsrat, wo er bis zum 31. Januar 1954 die Staatsfinanzen zu leiten hatte. 1939 präsidierte Hans Streuli das Organisationskomitee der Schweizerischen Landesausstellung in Zürich. Am 22. Dezember 1953 wurde der freisinnige Dr. h. c. Hans Streuli in den Bundesrat gewählt, dem er bis 1959 angehörte, seit 1957 als Vorsteher des Finanz- und Zolldepartements.
Mit Fürsprecher Hans Jakob Pestalozzi (45) von Zürich, der in den 1850-er Jahren von Winterthur nach Wädenswil übersiedelte, wo er 1874 starb, stellte Wädenswil einen Ständerat. Pestalozzi, auch Mitglied der Sekundarschulpflege Wädenswil-Schönenberg, gehörte als Liberaler der Richtung Escher an und war von 1849-1863 Ständerat.
Karl Adolf Huber (46), der Sohn des Wädenswiler Landschreibers, amtete von 1831–1856 als Bezirksgerichtsschreiber in Horgen und war – als Vorgänger Gottfried Kellers – von 1856–1861 Staatsschreiber. Von 1850–1874 gehörte er dem Kantonsrat an. Als Regierungsrat stand er von 1861–1869 der Direktion des Innern vor. Von 1849–1863 war der Liberale Huber Mitglied des Nationalrates.
Emil Rellstab-Streuli (47) war Landwirt auf dem väterlichen Heimwesen Leihof. In Wädenswil tat er sich hervor als Mitbegründer der Obst- und Weinbaugenossenschaft und der Eidgenössischen Versuchsanstalt, als Initiant der Molkereigenossenschaft und als Gründer der Braunviehzuchtgenossenschaft Wädenswil. Von 1886–1889 und von 1904–1910 war Emil Rellstab Gemeinderat von Wädenswil. Im Nationalrat, dem er von 1912–1922 angehörte – zuerst als Radikaldemokrat und ab 1919 als Mitglied der Bauernpartei – trat er als Redner wenig hervor, dafür leistete er viel Kleinarbeit in Kommissionen.
Landwirt Heinrich Brändli (48), Bürger von Wädenswil, war von 1935–1963 Mitglied des Kantonsrates und von 1946–1958 Gemeindepräsident von Wädenswil. Als Vertreter der BGB gehörte er von 1951–1967 dem Nationalrat an.
Der in Horgen aufgewachsene Wädenswiler Bürger Viktor Hauser (49) wurde 1890 Bezirksgerichtsschreiber, 1899 Gemeindepräsident von Horgen. 1899 Kantonsrat und 1900 Oberrichter. Von 1912–1924 amtete er als Bundesrichter.
1943 wählte der Bundesrat den freisinnigen Juristen Dr. Hans Fürst (50) zum ständigen Vertreter des Bundesanwalts für die deutsche Schweiz und 1958 auf dem Berufungsweg zum Bundesanwalt. Mit Erfolg setzte sich Dr. Fürst für die internationale Verbrechensbekämpfung ein.

Übersichtsplan der Gemeinde Wädenswil, 1829/30 aufgenommen von Geometer Rudolf Diezinger als Grundlage für den Zehntenloskauf. Im Dorfgebiet gab es damals noch zahlreiche Rebberge.




Peter Ziegler

Anhang

KGAW = Kirchgemeindearchiv Wädendswil
LGW =Lesegesellschaft Wädenswil
StAW = Stadtarchiv Wädenswil
ZTB = Zürcher Taschenbuch
 
1 Walter Wettstein, Die Regeneration des Kantons Zürich, Zürich 1907.
2 Franz Schoch, Geschichte der Gemeinde Küsnacht, Küsnacht 1951, S. 659 ff.
3 Paul Kläui, Geschichte der Gemeinde Uster, Uster 1964, S. 290 ff.
4 Paul Kläui, Uster, S. 291.
5 Paul Kläui, Uster, S. 292. – Peter Ziegler, Johann Jakob Steffan, Heimatblätter, Monatsbeilage zum Allgemeinen Anzeiger vom Zürichsee, November/Dezember 1961.
6 Brief eines Unbekannten an Prof. J. C. Bluntschli, Heimatblätter, November/Dezember 1961.
7 J. Thomas Scherr, Meine Beobachtungen, Bestrebungen und Schicksale während meines Aufenthaltes im Kanton Zürich 1825–1839, S. 70/71.
8 Paul Kläui, Uster, S. 293.
9 Johann Heinrich Kägi, Geschichte der Herrschaft und Gemeinde Wädenswil, Wädenswil1867, S 219.
10 Paul Kläui, Uster, S. 293.
11 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 220.
12 Hans Kläui, Geschichte der Herrschaft und Gemeinde Turbenthal, Bd. 2, Turbenthal1960, S. 272.
13 Walter Wettstein, Regeneration, S. 299 (Verhandlungen des Grossen Rates des Kantons Zürich, 1831).
14 Walter Wettstein, Regeneration, S. 300. – Paul Kläui, Geschichte der Gemeinde Horgen, Horgen 1952, S. 389.
15 StAW, IV B 69.2, Chronik LGW 1831.
16 Gerold Meyer von Knonau, Der Kanton Zürich, Bd. 2, St. Gallen und Bern 1846, S. 254.
17 StAZH, B XI Wädenswil 21, Grundprotokoll 1831, S. 158–160; B XI Wädenswil 22 Grundprotokoll 1836, S. 53.
18 StAZH, B XI Wädenswil 323, Grundprotokoll 1888–1890, S. 572-575. – Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee 1891, Nr. 58.
19 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 358.
20 StAZH, R 20/2, Gantprotokoll vom 9. Juni 1835. – Peter Ziegler, Aus der Geschichte der Halbinsel Au, ZTB 1960, S.53/54.
21 Gerold Meyer von Knonau, Kanton Zürich, Bd. 2, S. 519.
22 KGAW, II B 11 c, Straussenhandel. – Walter Zimmermann, Geschichte des Kantons Zürich vom 6. September 1839 bis 3. April 1845, Zürich 1916. – Hermann Grossmann, Straussenhandel und Zürichputsch, Zürich 1939.
23 Hans Frey, Stäfa, Bd. 2, Stäfa 1969, S. 61/62. – Paul Kläui, Heimatbuch der Gemeinde Pfäffikon, Pfäffikon 1962, S. 288 ff. Anmerkungen
24 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 224.
25 StAW, IV B 69.2, Chronik LGW 1839.
26 StAW, IV B 69.2, Chronik LGW 1840.
27 StAW, IV B 69.2, Chronik LGW 1843.
28 Erwin Bucher, Die Geschichte des Sonderbundskrieges, Zürich 1966. – Diethelm Fretz, Wädenswil im Sonderbundskrieg, Njb LGW 1947. – StAW, II B 17.1.6, Sonderbundskrieg.
29 Diethelm Fretz, Sonderbundskrieg, S. 29, 36, 40.
30 Diethelm Fretz, Sonderbundskrieg, S. 40/41.
31 Diethelm Fretz, Sonderbundskrieg, S. 18-20.
32 Diethelm Fretz, Sonderbundskrieg. S. 44.
33 Diethelm Fretz, Sonderbundskrieg, S. 46, 48, 52. – Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 225/226.
34 Diethelm Fretz, Sonderbundskrieg, S. 52, 66.
35 Diethelm Fretz, Sonderbundskrieg, S. 52.
36 Diethelm Fretz, Sonderbundskrieg. S. 60 ff., 123 ff.
37 Diethelm Fretz, Sonderbundskrieg. S. 103, 131. – Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 226.
38 Diethelm Fretz, Sonderbundskrieg, S. 131.
39 StAW, IV B 69.2, Chronik LGW 1848.
40 StAW, IV B 69.2, Chronik LGW 1848.
41 StAW, IV B 69.2, Chronik LGW 1848.
42 Erich Gruner, Die schweizerische Bundesversammlung 1848-1920, Bd. 1, Bern 1966, S. 76/77. – Eugen Teucher, Unsere Bundesräte, Basel 1944, S. 193 ff. – Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee 1902, Nr. 122.
43 Eugen Teucher, Unsere Bundesräte, S. 280 ff. – Robert Haab, Eine Geburtstagsrede in Wädenswil (1925), in: Vom Zürichsee, Stäfa 1955, S. 111 ff.
44 Jahrbuch der Eidgenössischen Behörden, Bern 1958, S. 12. – Zürichsee-Zeitung 1967, Nr. 160. – Neue Zürcher Zeitung 1970, Nr. 234.
45 Erich Gruner, Bundesversammlung, Bd. 1, S. 93.
46 Hans Frey, Stäfa, Bd. 2, S. 83. – Erich Gruner, Bundesversammlung, Bd. 1, S. 80.
47 Erich Gruner, Bundesversammlung, Bd. 1, S. 96/97. – Allgemeiner Anzeiger vom Zürichsee 1922, Nr. 114.
48 Jahrbuch der Eidgenössischen Behörden, Bern 1960, S. 57.
49 Historisch-biographisches Lexikon der Schweiz, Bd. IV, Neuenburg 1927, S. 93.
50 Tages-Anzeiger vom 3. Mai 1968.