Kurzinformation über unsere Stadt

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 2003

Gliederung, Statistik

Wädenswil - seit 1974 Stadt - ist eine selbständige Politische Gemeinde des Kantons Zürich, eine Evangelisch-reformierte und eine Katholische Kirchgemeinde. Die Primarschulgemeinde ist mit der Politischen Gemeinde vereinigt. Die Oberstufenschulgemeinde umfasst ausser Wädenswil die Gemeinden Schönenberg und Hütten. Das Stadtgebiet bildet einen Friedensrichterkreis.

Wädenswil zählte am 1. Januar 2003 19642 Einwohnerinnen und Einwohner: 15725 Schweizer und 3917 Ausländer.
Die Arealstatistik wies Anfang Januar 2003 total 4800 Parzellen mit insgesamt 4462 Gebäuden aus. Das 1738 ha 68 a grosse Gemeindegebiet gliederte sich am 1. Januar 2003 wie folgt:
        ha a m2
Hofraum, Garten, Anlagen       279 50 15
Wiese       1071 64 19
Reben       8 34 17
Riede       23 42 8
Wald       126 25 24
Gebäudeflächen       81 47 12
Bahn, Strassen, Wege       134 63 97
Gewässer (ohne See)       12 73 76
Total       1738 00 68


Aufgaben der Stadt Wädenswil

In der Gemeindeordnung vom 4. März 2001 ist die Organisation der Stadt Wädenswil festgelegt.

Bund und Kanton übertragen der Stadt folgende Aufgaben:

- Durchführung von eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen
- Einzug von Bundes- und Kantonssteuern
- Einwohner- und Fremdenkontrolle
- Zivilstandswesen
- Fürsorge- und Vormundschaftswesen
- Sozialversicherung
- Arbeitsamt
- Betreibungs- und Konkurswesen
- Friedensrichteramt
- Militärwesen/Zivilschutz/Feuerwehr
 
Die Gemeindeautonomie umfasst:
 
- Erlass und Vollzug der Gemeindeordnung
- Planung, Zonenplan, Bauordnung
- Infrastrukturaufgaben: Schule, Strassen, Wasser, Abwasser, Energieversorgung
- öffentliche Gesundheitspflege
- Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen
- Verwaltung der Gemeindefinanzen
 

Gemeinderat

Seit 1974 kennt Wädenswil die parlamentarische Organisation mit Grossem Gemeinderat, hier Gemeinderat genannt. Er zählt 35 Mitglieder, die nach dem Verhältniswahlverfahren für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Für die Amtsdauer 2002-2006 zeigt er folgende Fraktionsstärken:

SVP 9 Mitglieder
SP 8 Mitglieder
FdP 7 Mitglieder
CVP 4 Mitglieder
EVP 3 Mitglieder
BFPW 2 Mitglieder
GP 2 Mitglieder

 

Stadtrat

Der Stadtrat, die Exekutive der Stadt Wädenswil, zählt sieben Mitglieder. Der Stadtpräsident ist halbamtlich, die anderen Mitglieder sind nebenamtlich tätig.

Steueransätze 1998 1999 2000 2001 2002 2003
Politische Gemeinde
(inkl. Primarschule)
103 103 99 96 95 95
Oberstufenschulgemeinde 22 23 22 19 19 21
Reformierte Kirchgemeinde 12 13 13 13 12 12
Katholische Kirchgemeinde 14 14 14 14 14 14
Total für Reformierte 137 139 134 128 126 128
Total für Katholiken 139 140 135 129 128 130

 

Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung gliedert sich in folgende Abteilungen:

- Präsidialabteilung
- Finanzabteilung
- Bau- und Planungsabteilung
- Werkabteilung
- Schul- und Jugendabteilung
- Sozialabteilung
- Sicherheits- und Gesundheitsabteilung
 
Die Stadtverwaltung ist in fünf Liegenschaften untergebracht:
 
- im Stadthaus an der Florhofstrasse 6
Arbeitsamt
Einwohnerkontrolle
Sektionschef
Steueramt
Vormundschafts- und Fürsorgesekretariat
Zivilstandsamt
 
- im alten Gewerbeschulhaus
Betreibungsamt
Fundbüro
Stadtammann
Schulsekretariat der Primarschule
Stadtpolizei
 
- im Neuhof, Florhofstrasse 3
Bauamt
 
- an der Eintrachtstrasse 24
Städtische Werke (Gas, Wasser, Autoregiebetrieb, Abfuhrwesen)
 
- an der Schönenbergstrasse 4
Sozialamt der Stadt Wädenswil
 

Wahlen, Abstimmungen

Die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ist Bürgerpflicht. Stimmberechtigt sind alle männlichen und weiblichen Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
 
Die Abstimmungslokale sind wie folgt geöffnet:
 
Altes Gewerbeschulhaus, Schönenbergstrasse 4a  
Samstag 11.00-12.00 Uhr
Sonntag 10.00-11.30 Uhr
   
Schulhaus Ort, Au  
Sonntag 10.00-11.00 Uhr
   
Schulhaus Langrüti  
Sonntag 10.30-11.30 Uhr
   
Schulhaus Stocken  
Sonntag 10.30-11.30 Uhr
   

Vorzeitige Stimmabgabe an der Urne im Stadthaus, Florhofstrasse 6, von Montag bis Freitag vor dem Urnengang während den Schalteröffnungszeiten (8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.30 Uhr, Montag bis 18.00 Uhr).