Kurzinformation über unsere Stadt

Quelle: Jahrbuch der Stadt Wädenswil 1986


Die folgende Zusammenstellung über Wädenswil vereinigt auf knappem Raum Hinweise, die sonst an den verschiedensten Orten nachzuschlagen wären. Anregungen und Ausbau dieser Sammlung werden gerne entgegengenommen. Viele aktuelle Informationen sowie Adressverzeichnisse von Ämtern und Vereinspräsidenten enthält der Veranstaltungskalender des Verkehrsvereins Wädenswil. Die Broschüre wird jeden Monat an alle Haushaltungen verschickt.

Peter Ziegler

Gliederung, Statistik

Wädenswil - seit 1974 Stadt - ist eine selbständige Politische Gemeinde des Kantons Zürich, eine Evangelisch-reformierte und eine Katholische Kirchgemeinde. Die Primarschulgemeinde ist mit der Politischen Gemeinde vereinigt. Die Oberstufenschulgemeinde umfasst ausser Wädenswil die Gemeinden Schönenberg und Hütten. Das Stadtgebiet bildet einen Friedensrichterkreis Wädenswil Dorf und einen Kreis Wädenswil Berg und Au.

Wädenswil zählte am 1. Januar 1986 19200 Einwohnerinnen und Einwohner: 15954 Schweizer und 3246 Ausländer.
Die Arealstatistik wies Ende Januar 1985 total 4248 Parzellen mit insgesamt 3655 Gebäuden aus. Das 1739 ha 84 a 51 m2 grosse Gemeindegebiet gliederte sich wie folgt:
        ha a m2
Hofraum, Garten, Anlagen       236 12 41
Wiese       1113 33 43
Reben       7 72 80
Riede       50 11 27
Wald       121 41 73
Gebäudeflächen       68 51 51
Bahn, Strassen, Wege       128 98 80
Gewässer (ohne See)       13 62 56
Total       1739 84 51
             

 

Aufgaben der Stadt Wädenswil

In der Gemeindeordnung vom 4. März 1973 ist die Organisation der Stadt Wädenswil festgelegt.

Bund und Kanton übertragen der Stadt folgende Aufgaben:

- Durchführung von eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen
- Einzug von Bundes- und Kantonssteuern
- Einwohner- und Fremdenkontrolle
- Zivilstandswesen
- Fürsorge- und Vormundschaftswesen
- Sozialversicherung
- Arbeitsamt
- Betreibungs- und Konkurswesen
- Friedensrichteramt
- Militärwesen/Zivilschutz/Feuerwehr
 
Die Gemeindeautonomie umfasst:
 
- Erlass und Vollzug der Gemeindeordnung
- Planung, Zonenplan, Bauordnung
- Infrastrukturaufgaben: Schule, Strassen, Wasser, Abwasser, Energieversorgung
- öffentliche Gesundheitspflege
- Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen
- Verwaltung der Gemeindefinanzen
 

Gemeinderat

Seit 1974 kennt Wädenswil die parlamentarische Organisation mit Grossem Gemeinderat, hier Gemeinderat genannt. Er zählt 45 Mitglieder, die nach dem Verhältniswahlverfahren für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Für die Amtsdauer 1986-1990 zeigt er folgende Fraktionsstärken:

FdP 10 Mitglieder
SVP 10 Mitglieder
CVP 8 Mitglieder
SP 8 Mitglieder
LdU 5 Mitglieder
EVP 4 Mitglieder

 

Stadtrat

Der Stadtrat, die Exekutive der Stadt Wädenswil, zählt neun Mitglieder. Der Stadtpräsident ist halbamtlich, die anderen Mitglieder sind nebenamtlich tätig.

Steueransätze 1982 1983 1984 1985 1986
Politische Gemeinde
(inkl. Primarschule)
107 104 102 101 98
Oberstufenschulgemeinde 23 23 25 24 25
Reformierte Kirchgemeinde 8 8 10 10 10
Katholische Kirchgemeinde 10 11 13 12 13
Total für Reformierte 138 135 137 135 133
Total für Katholiken 140 138 140 137 136

 

Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung gliedert sich in folgende Abteilungen:

- Präsidialabteilung
- Finanzabteilung
- Hochbauabteilung
- Tiefbauabteilung
- Werkabteilung
- Polizei- und Wehrabteilung
- Schul- und Jugendabteilung
- Sozialabteilung
- Gesundheits- und Sportabteilung
 
Die Stadtverwaltung ist in vier Liegenschaften untergebracht:
 
- im Stadthaus an der Florhofstrasse 6
Arbeitsamt
Bauamt
Einwohnerkontrolle
Sektionschef
Steueramt
Vormundschafts- und Fürsorgesekretariat
Zivilstandsamt
 
- im alten Gewerbeschulhaus
Betreibungsamt
Fundbüro
Stadtammann
Schulsekretariat der Primarschule
Stadtpolizei
 
- an der Eintrachtstrasse 24
Städtische Werke (Gas, Wasser, Autoregiebetrieb, Abfuhrwesen)
 
- an der Schönenbergstrasse 4
Sozialamt der Stadt Wädenswil
 

Wahlen, Abstimmungen

Die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ist Bürgerpflicht. Stimmberechtigt sind alle männlichen und weiblichen Schweizer Bürger, die das 20. Altersjahr zurückgelegt haben. Vom Stimmrecht ist ausgeschlossen, wer wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (Art. 369 ZGB) entmündigt wurde. 
 
Die Abstimmungslokale sind wie folgt geöffnet:
 
Freitag
Im alten Eidmattschulhaus Dorf
19.00-20.00 Uhr
 
Samstag
Im Bahnhof Au, Wartsaal
12.15-14.00 Uhr
Im Bahnhof Wädenswil, Wartsaal
12.30-14.30 Uhr
Im alten Eidmattschulhaus Dorf
18.00-20.00 Uhr
 
Sonntag
Im alten Eidmattschulhaus Dorf
10.00-12.00 Uhr
Im Schulhaus Au
10.00-11.45 Uhr
In den Schulhäusern Langrüti und Stocken
11.00-12.00 Uhr
 

Die Stadt Wädenswil verwendet den Einweg-Stimmausweis.