Von 1848 bis zur Jahrhundertwende

Quelle: Wädenswil Zweiter Band von Peter Ziegler

Die Demokratische Bewegung

Die allmähliche Umgestaltung der Lebensverhältnisse, verschiedene momentane politische und wirtschaftliche Schwierigkeiten, ein Generationenkonflikt und persönliche Gegensätze gaben in den 1860er Jahren den unmittelbaren Anstoss zur Änderung der Kantonsverfassung von 1831. Das strenge liberale Regiment mit dem Stadtzürcher Alfred Escher als überragendem Kopf und mit Vertretern von Besitz und Bildung auf der Landschaft hatte zwar Zürich aus bescheidenen Verhältnissen auf den Weg zum wirtschaftlichen Zentrum der Schweiz mit weltweiten Verbindungen geführt, zeigte aber für die Anliegen der Bauern, Gewerbetreibenden und Arbeiter, für die Tradition sowie für lokale und regionale Bindungen nur wenig Verständnis1.
Seit etwa 1860 begannen sich da und dort verschiedene kleine Oppositionsgruppen zu regen. Auch in Wädenswil diskutierte man die Revision der Kantonsverfassung. Rund hundert Männer, die sich im Restaurant «Sonne» versammelt hatten, erhoben am 19. Februar 1863 folgende Forderungen2:
1. Partialrevision der Verfassung
2. Beibehaltung der Kreisgerichte, die auf fünf Mitglieder vermehrt werden sollen
3. Abschaffung der Wahlkollegien und Wahl aller Bezirksbeamten durch das Volk
4. Freigabe aller Gewerbe, auch des Metzgens, mit Ausnahme der Tavernen und Wirtschaften
5. Grössere Rechte der Niedergelassenen, namentlich Erleichterung im Erwerb des Bürgerrechts
6. Abschaffung der indirekten Grossratswahlen
7. Direkte Wahl der Gemeindeammänner durch die Gemeinden
8. Grössere Staatsbeiträge an die Handwerkerschulen und an die Sekundarschulen
9. Steuerfreiheit für Witwen und Waisen
10. Schnelleres Gerichtsverfahren.

Zentrum der demokratischen Opposition gegen die übermächtige Stellung Eschers im Kanton war die Stadt Winterthur mit Stadtpräsident Johann Jakob Sulzer und den beiden Redaktoren des «Landboten», Salomon Bleuler und Gottlieb Ziegler3. Schon 1865 bekam das Zürcher Volk durch Partialrevision der Kantonsverfassung das Recht der Verfassungsinitiative4. Am 27. Dezember 1867 erhielt der Regierungsrat die von 26‘000 Mitbürgern unterzeichnete Initiative zur Totalrevision der Zürcher Staatsverfassung. Einen Monat später, am 26. Januar 1868, beschloss das Zürcher Volk mit der erdrückenden Mehrheit von 50‘000 gegen 7000 Stimmen bei 65‘000 Stimmberechtigten die Totalrevision der Kantonsverfassung durch einen Verfassungsrat. Am 18. April 1869 nahm das Zürcher Volk die neue Verfassung mit 35‘444 gegen 22‘351 Stimmen an5. Einzig die Bezirke Zürich, Affoltern, Meilen und Horgen verwarfen die Verfassung.
Stadt und See hatten sich im liberalen Lager zusammengefunden. Auch in Wädenswil, wo eine heftige Zeitungspolemik stattgefunden hatte6, sprachen sich von 1283 Stimmberechtigten 635 gegen und 536 für die Neuerung der Demokraten aus7. Dass Wädenswil mehrheitlich liberal gesinnt war, wurde auch am 9. Mai 1869 deutlich, als im Wahlkreis Wädenswil-Schönenberg 6 Mitglieder des Kantonsrates gewählt werden mussten. Im ersten Wahlgang erreichten lediglich vier Liberale das absolute Mehr: Gemeindepräsident Baumann-Herdener, Kantonsrat Haab zur Aamühle, Kantonsrat Scherer im Ferneck und Kantonsrat Blattmann zum Grünenberg8. Im zweiten Wahlgang gelang es den Demokraten, einen Sitz zu erobern, und zwar mit dem bestens ausgewiesenen Kandidaten Walter Hauser, dem nachmaligen Bundesrat. Sechstes Kantonsratsmitglied wurde der liberale Wädenswiler J. J. Treichler9.
Durch Initiative und obligatorisches Gesetzes- und Finanzreferendum begründete die Staatsverfassung von 1869 die reine Demokratie, und sie brachte eine Reihe weiterer Neuerungen, beispielsweise Volkswahl der Regierungs- und Ständeräte, sechsjährige Amtsdauer der Geistlichen und Lehrer, unentgeltlichen obligatorischen Volksschulunterricht, Abschaffung der Todesstrafe.

Wädenswil interniert Bourbaki-Soldaten

Während des Deutsch-Französischen Krieges drängten die Deutschen die französische Armee Bourbaki auf Schweizerboden ab. Bei grimmiger Kälte überschritten in den ersten Februartagen des Jahres 1871 rund 88‘000 Mann völlig kampfunfähig, ausgehungert und in beinahe aufgelöster Ordnung bei Les Verrières und Ste-Croix die Schweizer Grenze. Die Truppen wurden entwaffnet und interniert10. Der Kanton Zürich hatte rund 11‘000 Franzosen aufzunehmen, verteilt auf die fünf Kantonierungsbezirke Zürich, Winterthur, Uster, Wädenswil und Bülach11. Wädenswil bildete zusammen mit Richterswil, Horgen, Küsnacht, Stäfa und Thalwil den 4. Kantonierungsbezirk. Dieser unterstand dem Kommando von Oberstleutnant Bindschedler, der am 13. Februar im «Engel» Wädenswil sein Hauptquartier aufschlug12. Zürcherisches Militär besorgte in allen 23 Internierungsorten den Bewachungs- und Ordnungsdienst.
Wädenswil war bereit, 500 Internierte aufzunehmen13. Die Hauptleute Jean Schnyder und Walter Hauser trafen im Auftrag des Gemeinderates die Vorbereitungen für die Einquartierung. Als Unterkunft stellte man das Dorfschulhaus in der Eidmatt zur Verfügung, als Kochstelle das Ökonomiegebäude unterhalb des Schulhauses am Rande des heutigen Rosenmattparks, als Lazarett das Schützenhaus am Rotweg, als Arrestlokal die Turnhalle. Die Kleider konnten im Armenhaus am Plätzli gewaschen werden. Für die Dauer der Einquartierung wurde der Primarschulunterricht ins Sekundarschulhaus verlegt14.
Am Nachmittag des 4. Februars kamen 489 französische Soldaten, von zwei Offizieren begleitet, mit dem Dampfschiff in Wädenswil an. «Die Mannschaften sehen über Erwarten gut aus», kommentierte der «Anzeiger»15. Der Gesundheitszustand war zufriedenstellend. Man zählte lediglich 23 Mann mit leichten Erkältungskrankheiten. Schwerkranke und Verwundete gab es im Wädenswiler Internierungskontingent nicht. Im Gegensatz zu andern Internierungsorten hatte man hier unter dem fremden Militär keine Toten zu beklagen.
Die Ausrüstung war indessen mangelhaft. Es fehlte vor allem an Hemden, Strümpfen und Schuhwerk. «Auch wäre es gewiss vielen sehr lieb», schrieb der «Anzeiger», «wenn man ihnen neu ankommende französische Zeitungen abtreten würde»16. Am 6. Februar rief Walter Hauser die Wädenswiler zu einer Sammelaktion für das französische Militär auf. Die Inserate in der Lokalzeitung hatten Erfolg. Bis zum 10. Februar wurden gespendet17: 293 Hemden, 12 wollene Hemden, 109 Paar wollene Strümpfe und Socken, 185 Paar baumwollene Strümpfe, 40 Unterleibchen, 57 Paar Unterhosen, 15 Paar Hosen, 5 Röcke, 14 Westen, 146 Taschentücher, 51 Paar Schuhe, 27 Paar Stiefel, 13 Paar Finken, 14 Halsbinden, Wäsche und Wein für die Kranken, ferner 11/2 Zentner Soda, 1 Zentner Seife, 4000 Zigarren, 1 Käselaib, Kaffee und Zucker, 420 Mass Wein und 144 Franken in bar. Die Gaben wurden im Sekundarschulhaus entgegengenommen, inventarisiert und dann durch die Chefs in den Zimmern verteilt. In der Feldküche waren Gemüse, Kartoffeln, Rüben und Äpfel besonders willkommen. Dass einzelne Wädenswiler ihre Spenden den Internierten direkt zukommen liessen, missbilligte indessen das Komitee, denn dadurch war die gerechte Verteilung der Gaben in Frage gestellt18.
Die Wädenswiler Bevölkerung war mit den Internierten zufrieden. Lobend hob die Lokalzeitung hervor, die Franzosen benähmen sich sehr höflich, mehrere Franctireurs gehörten den besseren Klassen an, und der Ausdruck «Gesindel», den man namentlich in deutschen Blättern finde, treffe auf dieses Korps nicht zu 19.
Während die Offiziere sich frei bewegen konnten, selbst für Verköstigung und Unterkunft zu sorgen hatten und Zivilkleider tragen durften, war die Mannschaft recht streng gehalten. Um eine einheitliche Behandlung der Internierten zu garantieren, wurde ein für alle zürcherischen Unterkunftsorte gültiger allgemeiner Tagesbefehl erlassen20:
06.30 Tagwache und Frühverlesen
07.00 Fassen, Kochen, Instandstellen der Lokale, Reinigungsarbeiten
08.00 Hauptverlesen, Arbeitsdienst, Bewegung im Freien
10.30 Verlesen, Mittagessen, Reinigungsarbei ten
12.30 Beschäftigung und Bewegung im Freien
14.00 Hauptverlesen, Aufenthalt im Zimmer
15.30 Ausgang
17.00 Appell, Abendsuppe
19.00 Retraite
20.00 Lichterlöschen
Bereits am 9. Februar vertrat der «Anzeiger» die Ansicht, man dürfte den Soldaten etwas mehr Freiheit gewähren. Sie seien ja keine Kriegsgefangenen, und mehr Bewegung sei auch in gesundheitlicher Hinsicht zu empfehlen. Wenn man die Internierten gefangen halte, wecke man den Geist der Unzufriedenheit und der Revolution. «Hoffentlich wird es noch nicht so weit gekommen sein, dass die Furcht vor unserem deutschen Nachbarland uns abhält, gegen die Internierten gerecht zu sein», folgerte der Berichterstatter. In der Tat scheint die Behandlung nachher etwas weniger streng geworden zu sein. Die Fremden durften nun allein ausgehen, und von Zeit zu Zeit unternahm man gemeinsame Ausmärsche in die Umgebung, so nach der Au, wo die Bauern den Leuten Brot und Wein spendeten. Auch «Bocken» ob Horgen, damals noch eine Wirtschaft, wurde besucht. Bei einem Ausflug nach Schönenberg marschierten die Trommler des Kadettenkorps Wädenswil an der Spitze, und beim Einzug in Schönenberg ertönten Böllerschüsse zur Begrüssung. Einzelnen Handwerkern unter den Internierten wurde nun auch gestattet, bei Wädenswiler Gewerbetreibenden Arbeit anzunehmen. Sie durften sich von morgens acht Uhr bis abends fünf Uhr in deren Werkstätten aufhalten und erhielten den ortsüblichen Lohn.
Im Verlaufe des Monats März 1871 reisten die internierten Bourbaki-Soldaten aus der Schweiz nach Frankreich zurück. Am 7. März verliess die berittene Gendarmerie die Stadt Winterthur21, am 8. März nahm das 92. Linienregiment von Zürich Abschied. Der Zürcher Tonhallekrawall vom 9. März − die Störung eines deutschen Siegesfestes. welche Polizei- und Militäraufgebote notwendig machte − verzögerte indessen die Rücktransporte22. Weil aber die Wachtmannschaft bereits aus Wädenswil abgezogen worden war, musste der Gemeinderat am 11. März die Auszugsmannschaft der Dorfsektion aufbieten23. Am 17. März morgens zehn Uhr reisten die Internierten, die sich von den Kriegsstrapazen gut erholt hatten, im Extraschiff von Wädenswil ab. Eine Menge Volk begleitete die Bourbaki-Soldaten zum Seeplatz und verabschiedete sie mit Vivatrufen24.
Tags zuvor hatten die Gäste der Wädenswiler Bevölkerung mit dem folgenden, im Original französisch abgefassten Schreiben, für die freundliche Aufnahme und die spontane Hilfe gedankt25 :
«An die Einwohnerschaft von Wädenswil.
Nach unglücklichen Kämpfen genötigt, die Gastfreundschaft der Schweiz in Anspruch zu nehmen, wurden wir da auf die grossherzigste Weise und mit den aufrichtigsten Sympathien aufgenommen. Wir alle sind davon lebhaft gerührt. Wir hielten die Schweiz für ein kleines Land, aber Eure grossartigen Institutionen, Eure erhabenen Freiheiten zeigen uns, dass auch ein kleines Land ein grosses Volk beherbergen kann. Für Frankreich hat eine neue Ära begonnen; möchte es dabei die Schweiz nachzuahmen suchen!
Wädenswil wurde uns als Aufenthaltsort angewiesen. Schon der Empfang hatte uns mit Freude erfüllt, und wir wurden sofort inne, dass wir uns bei Freunden befanden. Einwohner von Wädenswil! Wozu noch viele Worte, um Euch unsere Erkenntlichkeit auszudrücken? Aus dem Tiefinnersten unserer Herzen sagen wir Euch Dank, tausendmal Dank für alles Gute, das Ihr uns erwiesen habt. Seid überzeugt, dass wir, zurückgekehrt in unser Vaterland, Euch ein ewiges Andenken bewahren werden.
Die französischen Internierten.

Neuerungen im Gemeindewesen

Zwischen 1870 und 1914 wurde die Wädenswiler Gemeindeverwaltung ausgebaut und modernisiert. Die folgende Zusammenstellung hält die wichtigsten Neuerungen fest:
 
1874
Wie in den umliegenden Gemeinden sollen die Wahlen künftig auch in Wädenswil durch die Urne erfolgen und nicht mehr in geheimer Abstimmung. Wer nicht zum Wahlakt erscheint, wird mit 50 Rappen gebüsst.
 
1876
Auf Neujahr geht das Zivilstandwesen von der Kirche an die politische Gemeinde über. Als Trauzimmer dient das Sitzungszimmer des Gemeinderates im Sekundarschulhaus. Erste gedruckte Gemeinderechnung.
 
1878
Bei einer Grenzbereinigung kommt Spitzen zu Hirzel und der Giessen zu Wädenswil.
 
1884
Die Friedensrichterkreise Dorf und Ort werden vereinigt.
 
1891/92
Auf Weisung des Zürcher Staatsarchivs wird ein Gemeindearchiv geschaffen26.
 
1897
Die Gemeinde verkauft das 1821/22 gebaute Gemeindehaus «Sonne» bei der Kirche, in dem die Behörden bis 1868 ihre Sitzungen abgehalten haben27.
 
1900
Die Wahlurnen werden künftig bereits am Samstag von 18 bis 20 Uhr aufgestellt. Gedruckte Weisungen und Anträge an die Stimmbürger.
 
1903
Ein Propagandavortrag für das Frauenstimmrecht ist schlecht besucht. Die Herren fehlen fast ganz. «Die Zeit für das Frauenstimmrecht scheint noch nicht gekommen zu sein», kommentiert ein Berichterstatter. Die Wädenswilerinnen geniessen das Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Angelegenheiten seit 7. Juli 1963, in der politischen Gemeinde seit 30. November 1969, auf kantonaler Ebene seit 15. November 1970, im Bund seit 7. Februar 1971.
 
1904
Die Sozialistische Partei verlangt ein Mandat im Gemeinderat. Keiner der Kandidaten erreicht aber das absolute Mehr.
 
1905
Ein Konsortium erwirbt die Liegenschaft «Frei-hof», in der am 28. Mai 1906 die Büros der Gemeindeverwaltung eröffnet werden. 1914 geht der «Freihof» in Gemeindebesitz über28.
 
1906
In den Zeitungen wird angeregt, man solle die Gemeindeversammlung durch die Urnenabstimmung ersetzen.
 
1907
Seit den Erneuerungswahlen dieses Jahres besteht der Gemeinderat aus 13 Mitgliedern, vorher waren es elf. Mit Otto Schweizer zum «Edelweiss. wird erstmals ein Arbeitervertreter in den Gemeinderat gewählt.
 
1908
Wädenswil ist mit 26‘665‘900 Franken neben Zürich und Winterthur die steuerkräftigste Gemeinde des Kantons Zürich.
 
1909
Wädenswil beschliesst die Durchführung der Katastervermessung im ganzen Gemeindegebiet.




Peter Ziegler



Anmerkungen

Anzeiger = Allgemeiner Anzeiger vom ZürichseeGV = Gemeindeversamlung
StAW = Stadtarchiv Wädenswil
ZTB = Zürcher Taschenbuch
 
1 Hans Conrad Peyer, Die Verfassungsrevision von 1869 und ihre Geschichte, ZTB 1970, S. 51.
2 StAW, IV B 69.3, Chronik LGW 1863.
3 Gottfried Guggenbühl, Der Landbote 1836–1936, Winterthur 1936.
4 Anton Largiadèr, Geschichte von Stadt und Landschaft Zürich, Bd. 2, Erlenbach 1945, S. 203.
5 Hans Frey, Stäfa, Bd. 2, Stäfa 1969, S. 77.
6 Anzeiger, März und April 1869.
7 Anzeiger 1869, Nr. 46.
8 Anzeiger, 11. Mai 1869.
9 Anzeiger, 24. Mai 1869.
10 H. R. Kurz, Der Deutsch-Französische Krieg 1870/71, Der Schweizer Soldat, Nr. 9/1970.
11 Peter Ziegler, Die Bourbaki in Winterthur, Winterthurer Jahrbuch 1970, S. 113.
12 Anzeiger, 16. Februar 1871. − StAW, II B 17.1.7 (Truppeninternierung).
13 Anzeiger 1971, Nr. 25/26 (Auszüge aus dem Anzeiger von 1871). Anzeiger, 28. Juni 1940. Peter Ziegler, Wädenswil im Wandel der Zeiten, Wädenswil 1960, S. 89.
14 Anzeiger, 7. Februar 1871.
15 Anzeiger, 7. Februar 1871.
16 Anzeiger, 7. Februar 1871.
17 Anzeiger, 10. Februar 1871.
18 Anzeiger, 28. Juni 1940.
19 Anzeiger, 10. Februar 1871.
20 Landbote, 12. Februar 1871.
21 Anzeiger, 28. Juni 1940.
22 Rudolf von Albertini, Innen- und aussenpolitische Aspekte des Zürcher Tonhallekrawalls, ZTB 1951, S. 118 ff.
23 Anzeiger, 28. Juni 1940.
24 Anzeiger, 18. März 1871.
25 Anzeiger, 14. und 16. März 1871.
26 Jakob Höhn, Das Gemeindearchiv Wädenswil, Wädenswil 1901 (SA aus den Nachrichten vom Zürichsee). StAW, II B 1.7.
27 Jakob Pfister, Die Ortsnamen der Pfarrei Wädenswil, Wädenswil 1924, S. 63. Weisung für GV vom 31. August 1919.
28 Jakob Pfister, Ortsnamen, S. 71/72. Weisung für GV vom 19. April 1939. Anzeiger 1914, Nr. 5.