Die Zeit der helvetischen Republik (1798–1803)

Quelle: Wädenswil Zweiter Band von Peter Ziegler

Die helvetische Verfassung und ihre Auswirkungen

Das von der Landesversammlung angestrebte Zürcher Verfassungswerk kam nicht zustande. Am 12. April 1798 trat in Aarau die konstituierende helvetische Nationalversammlung zusammen, die von zehn Kantonen beschickt wurde und eine helvetische Verfassung ausarbeitete. Am 27. April marschierten die Franzosen kampflos in die Stadt Zürich ein, und nun machte die Umorganisation im Kanton Zürich rasche Fortschritte. Für einige Jahre war Zürich ein blosser Verwaltungsbezirk des Einheitsstaates nach französischem Muster. Die oberste Gewalt der helvetischen Republik, wie die Eidgenossenschaft nun hiess, lag beim fünfgliedrigen Direktorium, beim Grossen Rat und dem Senat. An der Spitze des Kantons standen der Regierungsstatthalter und die Verwaltungskammer, als gerichtliche Instanz das Kantonstribunal. An die Stelle der geschichtlich gewachsenen Einteilung der Landschaft in Landvogteien und Obervogteien traten 15 Distrikte, die je von einem Distriktsstatthalter oder Unterstatthalter geleitet wurden. Als seine Vertreter in den Gemeinden setzte er Agenten ein. Die Zivil- und Polizeigerichtsbarkeit übertrug man den Distriktsgerichten mit neun Richtern1.
Mit der Schaffung der Munizipalitätsgemeinde als Einwohnergemeinde wurde in der Gemeindeorganisation etwas Neues ins Leben gerufen. Als Gemeinderat amtete die Munizipalität. Daneben bestand die alte Bürgergemeinde weiter. Ihre Behörde, zur Verwaltung des Bürgergutes, war die Gemeindekammer2.
Während die Gemeindebehörden, wie vorher, direkt von den Stimmberechtigten der Gemeinde gewählt wurden, erhielten die Bürger nun die Möglichkeit, auch die Wahl der höheren Behörden zu beeinflussen. Dies geschah freilich nicht durch direkte Wahl, sondern durch die Erkiesung von Wahlmännern – je einer auf hundert Einwohner – die ihrerseits die Abgeordneten der gesetzgebenden und der richterlichen Behörden wählten. Auch jeder Landbewohner war jetzt in diese Behörden wählbar, denn alle Einwohner des helvetischen Einheitsstaates genossen die gleichen Rechte und wurden, ob hoch oder niedrig, mit «Bürger» angeredet3.

Die Munizipalität Wädenswil

Die Gemeinde Wädenswil wurde in der Helvetik dem neugeschaffenen Distrikt Horgen zugeteilt, der an Umfang dem heutigen Bezirk entsprach, und war damit nicht mehr Verwaltungsmittelpunkt wie zur Zeit der Landvogtei. Als Unterstatthalter wirkte der Thalwiler Maler und Kupferstecher Johann Jakob Aschmann (1742–1816), der auch verschiedene Sujets aus Wädenswil gezeichnet und gemalt hat4. Als Agent, der die Gemeindeverwaltung zu überwachen hatte, amtete in Wädenswil ein Mitbürger, der Jägerleutnant Jakob Rheiner im Luft.
Am 1. Mai 1798 setzte der Regierungsstatthalter Johann Kaspar Pfenninger vor versammelter Gemeinde die neue Behörde der Einwohnergemeinde die Munizipalität, ins Amt ein. Dem ersten Wädenswiler Gemeinderat, der aus einem Präsidenten, einem Sekretär und zehn Mitgliedern bestand, gehörten folgende Herren an5:
1. Schützenmeister Heinrich Hauser, Präsident
2. Geschworener Jakob Diezinger, Sekretär
3. Geschworener Jakob Blattmann in der Eidmatt
4. Säckelmeister Blattmann auf dem Bühl
5. Kirchenpfleger Heinrich Theiler
6. Armenpfleger Höhn auf dem Bühl
7. Geschworener Stocker im Himmeri
8. Hauptmann Rellstab
9. Alt Landrichter Höhn im Burstel
10. Alt Landrichter Scheller am Ort
11. Geschworener Zollinger
12. Armenpfleger Hauser auf der Aahalde.

Am 16. Juni 1798 nahm das Distriktsgericht Horgen seine Arbeit auf. Der neuen Gerichtsbehörde gehörten zwei Wädenswiler an: der Geschworene Johannes Diezinger als Richter und Landschreiber Jakob Huber als Gerichtsschreiber. Steile Karriere machte während der Helvetik der Dorfschullehrer Heinrich Leuthold aus Wädenswil. Am 13. April 1798 wurde er in die Verwaltungskammer des Kantons gewählt. Im April 1799 avancierte der 45-jährige Bürger Administrator Leuthold zum Generalzahlmeister der helvetischen Truppen. Diese Stellung hatte er bis November 1799 inne. Dann wurde er zum Obereinnehmer des Kantons Zürich befördert. 1800 zog sich Leuthold aus der Politik zurück und wurde wieder Lehrer in Wädenswil6.
Die erste Munizipalität der Gemeinde Wädenswil war während eines Jahres im Amt. Im Mai 1799 trat eine vollständig neue Behörde unter dem Präsidium von Dr. Haupt die Nachfolge an. Auch im Mai 1800 und im Mai 1802 fanden Neuwahlen statt7.
Die Wädenswiler Munizipalität trat ihr Amt in einer Zeit der sozialen und wirtschaftlichen Krise und der vollständigen Rechtsunsicherheit an8. Fremde Heere verweilten im Land und traten mit immer grösseren Forderungen und Requisitionsbegehren auf. Innert kürzester Frist galt es, mit einem nicht eingespielten Verwaltungsapparat Steuern über Steuern einzutreiben. Dabei war die Rechtsgrundlage der alten Abgaben teilweise zerstört, teilweise nicht mehr anerkannt. Da ein neues Steuersystem fehlte, liessen sich Ungerechtigkeiten kaum vermeiden. Steuerverweigerungen waren bald tägliche Erscheinungen. Wiederholt kam es deshalb zwischen der Munizipalität und der Regierung zu schweren Spannungen. Als die Regierung im Jahre 1801 wieder einmal eine neue Steuer ankündigte, verlor die schwergeplagte Munizipalität die Geduld. «Ihrer Zuschrift», schrieb sie nach Zürich, «hätten wir ermangeln können; es scheint, dass sie uns zum besten halten»9. Beinahe hätte diese Äusserung zu einem Staatsprozess geführt. Der Präsident und zwei Mitglieder der Munizlpalität wurden nach Zürich zitiert, wo sie sich für ihre Behörde in aller Form entschuldigen mussten10. Die Munizipalität Wädenswil hatte sich aber nicht nur nach oben zu behaupten; Auseinandersetzungen mit den eigenen Gemeindeangehörigen brachten zusätzliche Schwierigkeiten. Offenbar übertrug sich ein Teil der Kritiklust, die sich früher am Landvogt und seinen Beamten auslassen konnte, auf die Gemeindebehörde11. Wiederholt mussten Gemeindebürger zitiert werden, weil sie sich in unflätiger Weise über die Behörde und deren Träger geäussert hatten. «Zudem gibt es in Wädenswil viele Menschen, die lieber ohne als unter einer Regierung leben», schrieb der Munizipalitätssekretär Jakob Blattmann im Jahre 1802 nach Zürich12.

Der Bürgereid

Wie in der ganzen Schweiz, so mussten am 16. August 1798 auch alle männlichen Einwohner von Wädenswil, die das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hatten, den Bürgereid schwören. Am Vorabend des Festtages holte man im Landvogteischloss die Kanonen und stellte sie neben den Freiheitsbaum in der Eidmatt. Am folgenden Morgen begrüsste Distriktsrichter Diezinger auf dem Gemeindeplatz die zur Vereidigung erschienenen Bürger, Beamten und Militärs mit einer Rede, die in die Worte ausklang: «Friede sei mit unseren Gesetzgebern, Friede mit allen Beamten der Republik, Friede mit jedem Staatsbürger, Friede dem ganzen lieben Vaterland. Es lebe die Republik!»13. Nach der patriotischen Ansprache feuerte das Militär wieder einige Salven ab. Dann zog die Gemeinde unter Musik und Trommelschlag zum Freiheitsbaum, um feierlich vor Gott den Bürgereid zu schwören. Präsident Hauser schloss die Feier mit einer Rede an die Jungbürger. Dann ging die Versammlung unter dem Donner der Geschütze auseinander14.
 

Franzosen und Österreicher in Wädenswil

Nicht überall unterzog man sich der neuen Verfassung derart willig wie in Wädenswil. Die Kantone der Innerschweiz widersetzten sich und wurden deshalb von den Franzosen mit militärischer Gewalt unterworfen. Nach einer kurzen Friedenszeit, die vom Herbst 1798 bis zum Frühjahr 1799 gedauert hatte, geriet die Schweiz mitten in die kriegerische Auseinandersetzung zwischen Frankreich und den verbündeten Mächten Österreich und Russland. In der Ersten Schlacht bei Zürich wurden die Franzosen unter Massena am 4. Juni 1799 von Erzherzog Karl und Feldmarschall Hotze, einem gebürtigen Richterswiler, besiegt. Doch kam der französische General einer weiteren russisch-österreichischen Offensive zuvor und schlug die Russen unter Korsakow am 25./26. September 1799 in der Zweiten Schlacht bei Zürich. Suworow, der den Russen aus Italien zu Hilfe eilte, kam zu spät und musste sich nach der Überquerung des Gotthards in anstrengenden Märschen über verschiedene Pässe ins Vorderrheintal zurückziehen.
Die Kriegsereignisse brachten auch der Gemeinde Wädenswil Einquartierungen und Requisitionen. Die französischen Freiheitsbringer hausten zum Teil recht vandalisch. Obwohl Batzenvogt Hans UIrich Hauser und Heinrich Haab vom französischen Botschafter Mengaud einen Schutzbrief für Wädenswil erhalten hatten15, waren Plünderungen an der Tagesordnung. Nach einer behördlichen Zusammenstellung betrugen die Schäden an Verheerungen allein für Wädenswil 8837 Gulden. Die Plünderungen beliefen sich auf 4772 Gulden und die Lieferungen an die fremden Heere auf 11‘858 Gulden16. Das Einquartierungsbuch für die Zeit vom 1. November 1799 bis 30. April 1800, das die Einquartierungen in der Dorf- und Ortwacht verzeichnet17, spiegelt die Belastung der Wädenswiler Bevölkerung. Wie sehr einzelne Familien betroffen waren, hat Diethelm Fretz am Beispiel der Blattmann auf dem BoIler und bei der Zehnten-Trotte nachgewiesen. Kaspar Blattmann beherbergte in seinem Haus bei der Trotte zeitweise bis zu sechs Mann fremdes Militär pro Tag. Im Zeitraum vom 1. November 1799 bis zum 26. April 1800 kam er so auf 174, vom Mai 1800 bis Mai 1801 auf 146 Verpflegungstage18. Der Bauer Blattmann auf dem BoIler kam in den gleichen Zeitspannen auf 356 und 182 Verpflegungstage. Die Einheiten, denen die «Gäste» angehörten, sind nur in den seltensten Fällen bekannt. Am 28. November 1799 waren es Franzosen, Leute der 38. Halbbrigade, tags darauf solche der 14. Halbbrigade19. Die Verrechnung all dieser Leistungen mit der zahlungspflichtigen Gemeinde war keine leichte Sache. Hie und da lieferte der Geschworene Blattmann auf dem BoIler einfach sein Betreffnis an öffentlichen Abgaben nicht voll umfänglich ab, damit er für seine Naturalleistungen einigermassen entschädigt war20.
Wie andernorts hatte man auch in Wädenswil gehofft, die Franzosen würden «Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit» bringen. Stattdessen litt man unter Einquartierungen und Requisitionen. Die anfängliche Begeisterung machte bald einer eigentlichen Ernüchterung Platz. Nachdem die Franzosen im Juni 1799 aus Zürich vertrieben waren und die Österreicher auch am Zürichsee die Lage beherrschten, regten sich in Wädenswil sofort wieder die Anhänger der alten Ordnung. Sie stachelten die Schiffleute und andere Personen, die nicht viel zu verlieren hatten, auf, den Freiheitsbaum in der Eidmatt umzuhauen. Diese Heldentat wurde am 7. Juni verübt21. Tags darauf marschierten die Österreicher im Dorfe ein. Die österreichischen Truppen fielen aber der Gemeinde nicht weniger lästig als die Franzosen. Auch sie heischten Verpflegung und Fourrage und richteten da und dort Schaden an. Der Geschworene Blattmann auf dem BoIler beschwerte sich vor der Gemeindekammer, dass die Kaiserlichen in seiner Eichmatte zwei Lager aufgeschlagen und erst nach Ablauf von zwei Monaten wieder aufgegeben hätten22. Das habe für ihn zur Folge gehabt, dass er nicht emden konnte, auch seien die Kirschbäume schwer geschädigt worden. Zur Deckung aller Schäden, die in der Gemeinde Wädenswil von fremdem Militär verursacht worden waren, hatten die Einwohner eine Vermögenssteuer von 18,5 Promille zu leisten23.
Am meisten wurde die Bevölkerung durch die Konfiskation der Waffen aufgebracht. Anfang Juli 1799 kam vom österreichischen Oberkommando in Wollerau der Befehl, dass alle Einwohner von Wädenswil ihre Waffen abliefern müssten. Die Munizipalität sammelte sie im Schlosshof ein. Ein österreichischer Hauptmann nahm die Waffen am Sonntag während der Morgenpredigt in Empfang und führte sie − zusammen mit den Geschützen aus dem Zeughaus des ehemaligen Landvogteischlosses − auf einem Schiff nach Rapperswil. Man sah die Waffen nie mehr in Wädenswil. Die Stadtbehörde von Rapperswil konnte auf Anfrage lediglich mitteilen, die Waffen seien vom österreichischen Militär weitertransportiert worden24.
 

Föderalisten und Unitarier bekämpfen sich

Vom Jahre 1800 an wurde die helvetische Republik von einem unaufhörlichen Parteienkampf erschüttert. In der Schweiz und im Kanton Zürich folgten sich Verfassungsänderungen und mehr oder weniger einschneidende Staatsstreiche Schlag auf Schlag. Den helvetisch-unitarisch gesinnten Gegenden der Landschaft stand die föderalistische Stadt gegenüber, die eine Wiederherstellung des alten, lockeren Staatenbundes und der Aristokratie anstrebte25.
Auch innerhalb der Gemeinde Wädenswil bekämpften sich die Föderalisten und die Unitarier erbittert. Bisweilen kam es zu heftigen Auftritten, ja zu Tätlichkeiten. Am 20. April 1802 fand zwischen den Führern der beiden Lager eine feierliche Aussöhnung statt. Im Anschluss an eine Predigt von Pfarrer Bruch nahm die Gemeinde eine Vereinbarungsurkunde an, welche alles Geschehene tilgte und wieder an das gegenseitige Vertrauen appellierte26. Dennoch war die Einigkeit von kurzer Dauer.
Der Abzug der französischen Truppen aus der Schweiz entfesselte die Parteikämpfe im Herbst 1802 erneut. Als in Zürich die föderalistische Regierung ans Ruder kam, hatte der aus Unitariern zusammengesetzte Wädenswiler Gemeinderat einen schweren Stand. Einmal gelang es den Föderalisten sogar, die Wädenswiler Munizipalität während einer Sitzung auseinanderzusprengen27. Als der helvetische General Andermatt im September 1802 zur Bezwingung der Stadt Zürich heranrückte, mobilisierte der Gemeinderat von Wädenswil die Eliten, um sie auch unter den Oberbefehl Andermatts zu stellen. Die Föderalisten widersetzten sich jedoch diesem Befehl. Nur die Ankunft helvetischer Truppen konnte Tätlichkeiten in Wädenswil verhindern.
Wenige Tage später änderten die Verhältnisse in Wädenswil erneut. Die föderalistisch gesinnte provisorische Zürcher Regierung liess die Gemeinde am 10. Oktober 1802 mit Truppen besetzen. Die Munizipalität wurde verjagt; Präsident Hauser und Kommandant Hauser, die Führer der Fortschrittspartei, wurden als Gefangene nach Zürich abgeführt28. Die gegenseitige Erbitterung stieg wieder auf das Höchste. Die Streitigkeiten kamen erst zur Ruhe, als Napoleon Bonaparte den Schweizer Kantonen am 19. Februar 1803 die Mediationsakte vorlegte, welche auf die Traditionen der Schweiz gebührend Rücksicht nahm.




Peter Ziegler



Anmerkungen

KGAW = Kirchgemeindearchiv Wädenswil
LGW = Lesegesellschaft Wädsenswil
StAW = Stadtarchiv Zürich
StAZH = Staatsarchiv Zürich
ZBZ = Zentralbibliothek Zürich
 
1 Zum ganzen Kapitel: KGAW, IV B la-c, Protokolle und Korrespondenzen der Gemeindekammer. – StAW, IV B 100.1 und 2; StAW, IV B 101, Requisitionsfuhren. – Carl Hilty, Öffentliche Vorlesungen über die Helvetik, Bern 1878. – Paul Rütsche, Der Kanton Zürich zur Zeit der Helvetik, Zürich 1900. – Hans Rudolf Sprüngli, Heimatbuch der Gemeinde Rüschlikon, Rüschlikon 1965, S. 132.
2 Hans Frey, Stäfa, Bd. 1, Stäfa 1968, S. 333/334.
3 Hans Frey, Stäfa, Bd. 1, S. 314.
4 ZBZ, Graphische Sammlung. – Peter Ziegler, Wädenswil, Bd. 1, Abb. 100.
5 StAW, IV B 69.2, Chronik LGW. Die Chronik enthält auch Behördenlisten für spätere Zeitabschnitte. Auszugsweise veröffentlicht von Peter Ziegler, Wädenswil im 19. Jahrhundert, Artikelfolge im Allgemeinen Anzeiger vom Zürichsee, 1963 bis 1965
6 StAW, IV B 69.2, Chronik LGW.
7 StAW, IV B 69.2, Chronik LGW.
8 Albert Hauser, Wirtschaftsgeschichte von Wädenswil, Njb LGW 1956, S. 251.
9 Albert Hauser, Wädenswil, S. 252.
10 StAZH, K II 167, datiert 7. März, 8. Mai, 12. Mai, 22. Mai 1801.
11 Albert Hauser, Wädenswil, S. 252.
12 StAZH, K II 167, datiert 3. September 1802.
13 Johann Heinrich Kägi. Geschichte der Herrschaft und Gemeinde Wädenswil, Wädenswil 1867, S. 1661167, nach StAW, IV B 69.2, Chronik LGW.
14 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 168.
15 Albert Hauser, Wädenswil, S. 137.
16 StAZH, K II 167.
17 StAW, II B 17.1.1-4. – StAW, IV B 100. – Diethelm Fretz, Die Blattmann, Bd. 2, Zürich 1938, S. 97.
18 Diethelm Fretz, Die Blattmann, Bd. 2, S. 97.
19 Diethelm Fretz, Die Blattmann, Bd. 2, S. 70/71.
20 StAZH, K II 162, datiert 15. November 1800. – Diethelm Fretz, Die Blattmann, Bd. 2, S. 71.
21 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 171.
22 Diethelm Fretz, Die Blattmann, Bd. 2, S. 67.
23 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 173.
24 Peter Ziegler, Das Wehrwesen der Herrschaft Wädenswil, Njb LGW 1959, S. 33/34. – StAW, IV B 69.2, Chronik LGW.
25 Anton Largiader, Geschichte von Stadt und Landschaft Zürich, Bd. 2, Erlenbach 1945, S. 72. – Hans Frey, Stäfa, Bd. 1, S. 367/368.
26 ZBZ, 24/1290, Freymüthige Rede eines Freundes der Gemeinde Wädenschweil an seine Mitbürger, 1802. – ZBZ, 31/254, Das Vereinigungsfest der Gemeinde Wädenschweil zur Aufmunterung jeder wahr republikanisch-denkenden Gemeinde, gehalten Sonntags, den 25. April 1802, Zürich 1802.
27 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 176.
28 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 179 ff.