Aus der Revolutionszeit

Quelle: Wädenswil Zweiter Band von Peter Ziegler

Wirtschaftliche und geistige Ausgangslage

Bis 1798 waren die Wädenswiler zürcherische Untertanen. Als solche hatten sie mancherlei unter den wirtschaftlichen und politischen Einschränkungen der Stadt zu leiden. Jahrhundertealte Erfahrung und Bewährung stützten die Regierungsweise der städtischen Obrigkeit. Bürgermeister und Räte hielten sich für berechtigt und für verpflichtet, ihre Würde, Autorität und Stellung als väterliche Obrigkeit zu bewahren. Es gehörte daher auch zu ihren Aufgaben, die Anschauungen des Volkes so zu lenken, dass die alte Anhänglichkeit und die untertänige Demut erhalten blieben. Jede Kritik an der Obrigkeit wurde noch in den 1790er Jahren als Undankbarkeit und als Auflehnung gegen die herrschenden Zustände empfunden1.
Dieser Gesinnung stand bei der Oberschicht auf der Landschaft ein anderes Lebensgefühl gegenüber2. Die Industrialisierung und die Aufklärung hatten in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts auch in Wädenswil zu einer grundlegenden Veränderung der sozialen Struktur und der kulturellen Verhältnisse geführt. Neben dem Dorfproletariat war die neue Oberschicht der selbständigen Fabrikanten oder Tüchler entstanden, die mit Baumwolltuch handelten und zu Wohlstand und Ansehen gelangt waren3. Bewusst begannen sich die ländlichen Unternehmer von den Bauern zu unterscheiden. Sie eigneten sich städtische Moden und Gebräuche an, bedienten sich gerne französischer Brocken, die sie aufgeschnappt hatten, nährten sich wie die Städter mit Fleisch und lernten in den Wirtshäusern der Stadt, wo sie Einkehr hielten, allerlei Leckerbissen kennen4. Während die Bauern und Handwerker in Tracht und Kleidung am Altüberlieferten festhielten, kleideten sich viele Fabrikantenfrauen, den Sittenmandaten zum Trotz, wie Städterinnen5. Die Fabrikanten selbst setzten sich, wie die Zürcher Handelsherren, runde Hüte auf, rauchten lange englische Pfeifen und spazierten mit einem Meerrohr in der Hand. Der steigende Lebensstandard der «Rundhütler», «Langpfeifler» und «Steckliherren» zeigte sich auch in der Wohnkultur. Mit gemischten Gefühlen registrierte man in Zürich, dass die Holzhäuser steinernen Prunkbauten Platz gemacht hatten, dass sozusagen alle Häuser mit Ziegeln gedeckt und von schönen Gartenanlagen umgeben waren. Mit Musikgesellschaft, Theaterspiel und Lesegesellschaft ahmte man die städtische Kultur nach. Bei der «Krone», der Hochburg der Tüchler, wurden im Jahre 1790 Lessings «Minna von Barnhelm» und später «Romeo und Julia» von Shakespeare aufgeführt6.
1782 notierte Landschreiber Keller von Wädenswil, es gebe in seiner Herrschaft schon viele Leute, die ihren natürlichen Beobachtungssinn und ihren Geist durch Reisen und durch Bücherlesen übten und schärften7. Der letzte Schritt auf dem Wege zur geistigen Ebenbürtigkeit mit der Stadt war die Gründung einer eigenen Lesegesellschaft am 10. Oktober 1790. Nach dem Vorbild der Stadt taten sich einige Tüchler zusammen, um eine eigene Büchersammlung anzuschaffen. Zu den 18 Gründungsmitgliedern gehörten auch sechs «Frauenzimmer». Es waren Interessen der verschiedensten Art, die sich hier zusammenfanden: der Wunsch nach wissenschaftlicher Bildung, nach moralischer Erbauung, nach Volksaufklärung und schliesslich auch die Tendenz, sich mit Zeitideen vertraut zu machen8. Nach und nach bekam die Lesegesellschaft Wädenswil politischen Charakter. Eifrig wurden Tageszeitungen studiert und diskutiert. Viele Mitglieder waren mit diesem Kurswechsel nicht einverstanden. Daher traten sie 1794 aus. Damit wurde die Lesegesellschaft ein politischer Klub. Seine Mitglieder befürworteten die Ideen der Revolution, welche gegenwärtig in Frankreich tiefgreifende Umwälzungen schufen9.

Der Stäfner Handel von 1794/95

Die ländlichen Unternehmer am Zürichsee, namentlich in den Gemeinden Wädenswil, Stäfa und Horgen, hatten sich aus eigener Kraft emporgearbeitet und waren so zu Wohlstand und Ansehen gelangt. Das Gefühl der Zurücksetzung gegenüber der Stadt wurde immer mächtiger. Die Französische Revolution lieferte den Beweis, dass die eigene Lebenslage nicht einer Naturnotwendigkeit entspringe. Sie zeigte, dass eine Änderung durchaus im Bereich des Möglichen lag. Die ländliche Oberschicht erhob daher Anspruch auf rechtliche Gleichstellung mit der Stadt. Dafür hatten die Stadtbürger keinerlei Verständnis. So ergab sich eine Reihe von Spannungen zwischen den führenden Geschlechtern auf der Zürcher Landschaft und den regierenden Familien in der Stadt10. In den Unruhen von 1794 und 1795 − im Memorial- und im Stäfner Handel − stiessen die zwei sich widersprechenden Gesinnungen, die patriarchalische des alten Staates und die revolutionäre der aufstrebenden Landkreise, heftig aufeinander. Noch einmal konnte die Stadt mit militärischer Gewalt die Vormachtstellung behaupten: Das Stäfner Memorial des Hafners Heinrich Neeracher, das auf die Zurücksetzung der Landschaft gegenüber der Stadt und auf die Missachtung alter Rechte und Freiheiten hinwies, wurde von der Zürcher Regierung konfisziert11. Die Führer der Bewegung wurden verhaftet und die Seegemeinden zu hohen Bussen verurteilt.
Wie verhielten sich die Wädenswiler während des Stäfner Handels? Anfang Juni 1795 beschlossen die Mitglieder des Revolutionsklubs, dem fast alle führenden Unternehmer von Wädenswil angehörten, man wolle die Stäfner Patrioten aktiv unterstützen und von der Zürcher Regierung ebenfalls Einsicht in die alten Urkunden verlangen. Zwei regierungstreue Männer, Untervogt Hans Jakob Hauser und Schulmeister Heinrich Leuthold, konnten indessen die Klubmitglieder in letzter Stunde von ihrem gefährlichen Vorhaben abhalten12. In Zürich beriet man lange, wie sich Landvogt David von Orelli verhalten solle. Schliesslich wurde er angewiesen, keine Abordnungen mehr zu empfangen und beim Verlesen alter Urkunden die grösste Vorsicht walten zu lassen. Auf den Wunsch einiger Leute, eine Gemeindeversammlung abzuhalten, sollte er nicht eintreten.
Schützenmeister und Lederhändler Hauser, der Gründer des Revolutionsklubs, liess sich aber nicht einschüchtern. Als sich in Wädenswil die Landmilizen zur Unterdrückung der Stäfner Unruhen sammelten, erschien er hoch zu Ross und forderte seine Mitbürger zum passiven Widerstand auf. Einige Stunden später wurde Hauser verhaftet und nach zwanzig Tagen Gefängnis mit einer Busse entlassen. Ausser dem Lederhändler hatten noch weitere Wädenswiler mit den Stäfnern sympathisiert, so Gerber Hauser, Kronenwirt Huber, Mousselineverleger Johannes Diezinger und die Geschworenen Diezinger und Johann Blattmann. Die Männer konnten aber glaubhaft machen, nur eine geringfügige Rolle gespielt zu haben und wurden darum mit einer «angemessenen Ermahnung» entlassen13.
Die Demütigungen und Strafen sowie die drakonischen Urteile über die Stäfner waren nicht geeignet, das Verhältnis der Seebuben zur Obrigkeit zu verbessern. Die Gemassregelten − und zu ihnen gehörten die führenden Unternehmer des Platzes Wädenswil − schworen Rache und wirkten weiter gegen das Regime.

Der Loskauf des Totenfalls

Im Sommer 1797, kurz vor Ausbruch der helvetischen Revolution, strengte sich die Zürcher Obrigkeit an, die Stimmung auf der Landschaft zu verbessern. Nachdem Landvogt von Orelli dem Wädenswiler Stillstand einen entsprechenden Wink gegeben hatte, suchten die Herrschaftsleute in einer ehrerbietigen Bittschrift bei der Zürcher Regierung um Loskauf des verhassten Totenfalls nach. Diese alte Feudallast, auch Besthaupt oder Fall geheissen, war eine Art Erbschaftssteuer für Leibeigene und stammte noch aus dem Mittelalter. Bei einem Todesfall in einer Bauernfamilie hatte der Landvogt das Recht, ein gutes Stück Vieh auszusuchen; bei Nichtbauern stand ihm ein Geldbetrag zu, dessen Grösse sich nach den Vermögensverhältnissen richtete. Mit einer Kapitalsumme von 2500 Gulden konnten die Wädenswiler im Herbst 1797 die Feudallast loskaufen. Einige angesehene Bürger − darunter alt Landrichter Jakob Blattmann bei der Hintern Ländi, Wachtmeister Hans Heinrich Baumann, Geschworener Hans Heinrich Blattmann beim Schützenhaus und Jakob Diezinger im Luft − weigerten sich indessen, ihren Anteil an die Loskaufsumme zu entrichten. Wenn die Regierung die Feudallast als nicht mehr zeitgemäss und gerecht empfinde, so argumentierten die Unzufriedenen, so dürfe sie auch keine Forderung mehr geltend machen. Selbstverständlich wurden die Namen der Ungehorsamen nach Zürich gemeldet, damit die Regierung diese Personen zurechtweise. Von da an wurde aber kein Wort mehr über diese Angelegenheit gesprochen14.

Der Zusammenbruch des alten Staates

Mit der Einnahme Oberitaliens durch Bonaparte erhielt die Schweiz im Jahre 1797 für Frankreich erhöhte Bedeutung. Aus politischen, finanziellen und strategischen Gründen wurde versucht, die Schweiz zu revolutionieren. Im November 1797 begab sich Napoleon von Mailand an den Kongress von Rastatt. Auf seiner Reise durch die Schweiz wurde er von den Anhängern der Revolution in Genf, Lausanne und Liestal enthusiastisch gefeiert. Nachdem im Januar 1798 in Basel und im Waadtland die revolutionären Bemühungen zum Erfolg geführt hatten, begann die französische Invasion mit der Besetzung der Waadt. In vielen Teilen der Schweiz erfolgten nun die Verfassungsrevisionen im Sinn der Revolution. Die Ordnung der alten Eidgenossenschaft brach zusammen. Unentschlossenheit und Gleichgültigkeit der eidgenössischen Orte erleichterten den französischen Truppen den Vormarsch. Das entscheidende Gefecht im Grauholz ging verloren, und am 5. März 1798 marschierten die von den Generalen Brune und Schauenburg kommandierten Franzosen in Bern ein. Mit dem Fall Berns war auch das Schicksal der übrigen Eidgenossenschaft entschieden.
Auch in der Herrschaft Wädenswil überstürzten sich die Ereignisse in den ersten Monaten des Jahres 1798. Die zeitgenössischen Aufzeichnungen, die Geometer Rudolf Diezinger (1770–1847) als Chronist der Lesegesellschaft gemacht hat, legen davon beredtes Zeugnis ab15. Als die Franzosen gegen die Schweiz marschierten, wollte Zürich sein Volk zu gemeinsamer Tat und Gegenwehr zusammenschmieden. Am 17. Januar 1798 forderte die Regierung die Landleute auf, ihre Wünsche betreffend Neugestaltung des Staates einzureichen. Abgeordnete des Rates durchreisten den Kanton, um dem aufgeregten Volk die bisherige «glückliche» Lage des Landes und die landesväterliche Gesinnung der Regierung zu Gemüte zu führen. Am 25. Januar erschienen die Abgeordneten auch in Wädenswil16, wo sich viele Herrschaftsangehörige in der Kirche versammelt hatten, um der Deputation zuhanden des Rates einige Wünsche vorzutragen. In schwungvoller Rede forderte der Sprecher der Gemeinden, Lehrer Heinrich Leuthold, die Gnädigen Herren möchten die im Jahre 1795 bestraften Bürger von Stäfa begnadigen und wieder in ihre Rechte einsetzen. Noch am gleichen Tag wurde ein Ausschuss von 44 Männern gewählt, der die Wünsche, welche man der Regierung vortragen wollte, näher zu beraten hatte. Allein schon am 29. Januar traf in Wädenswil die Freudenbotschaft ein, die Stäfner seien begnadigt worden. Ruhig konnte man nun die weitere Entwicklung der Ereignisse abwarten und für einmal von einer Gesandtschaft an die Regierung absehen17.
Am 31. Januar 1798 erliess Zürich ein Truppenaufgebot, um das bedrohte Bern zu unterstützen. Die Herrschaftsleute von Wädenswil weigerten sich indessen, dem Mobilmachungsbefehl nachzukommen. In einer Gemeindeversammlung beschlossen sie am 2. Februar, dem Ruf erst zu folgen, wenn die Zürcher Obrigkeit die schon 1795 vom Landvolk geforderten Freiheiten zusichere. Tags darauf berief die Regierung eine Versammlung von Stadt- und Landbewohnern ein, um über die Freiheiten zu beraten. Da aber die Stadt 44 Vertreter beanspruchte und das Land nur 54 stellen durfte, gingen die Landleute nicht auf den Vorschlag ein, sondern verlangten, dreimal mehr Abgeordnete zu wählen als die Stadt. Am 3. Februar 1798 versammelten sich in der Wädenswiler Kirche die Ausschüsse von mehr als 70 Gemeinden des Kantons Zürich18. Der aus der Verbannung zurückgekehrte Chirurg Hans Kaspar Pfenninger von Stäfa leitete die Versammlung und forderte die Anwesenden auf, zu schwören, für die Sache der Freiheit und für die Rechte des Volkes zu leben und zu sterben. Dann wurden zuhanden des Rates Beschlüsse gefasst: Stadtbürger und Landleute sollten gleiche Rechte und gleiche Freiheiten geniessen19.
Die Zürcher Regierung sah ein, dass es sinnlos war, länger Widerstand zu leisten. Am 5. Februar 1798 wurde daher die Rechtsgleichheit von Stadt und Land proklamiert und eine Landeskommission zur Ausarbeitung einer zürcherischen Verfassung eingesetzt. Die Gemeinde Wädenswil durfte in dieses Gremium drei Mitglieder abordnen: Lehrer Heinrich Leuthold, Kanzleisubstitut Huber und Johannes Diezinger im Luft20. Noch zankte man sich in Zürich um das Verhältnis der Vertretung von Stadt und Land in der Landeskommission, als das Alte Bern den Franzosen bereits in die Hände fiel. Dann endlich trat die alte Regierung Zürichs am 13. März 1798 unter Tränen ab − zu spät, um den Kanton Zürich von innen heraus zu erneuern, denn bald darauf bekannte sich der grösste Teil der Eidgenossenschaft aus Angst vor den Franzosen zur einheitlichen und unteilbaren «Helvetischen Republik»21.

Der Freiheitsbaum in der Eidmatt

Als Zeichen der neuangebrochenen Zeit wurden in Städten und Dörfern nach französischem Vorbild Freiheitsbäume mit Jakobinermütze und Liktorenbündel aufgestellt. Wädenswil ahmte das Beispiel nach. An der jungen Fastnacht 1798, dem Tag, da die Deputierten von Wädenswil an die Landesversammlung nach Zürich reisten, errichtete man in der Eidmatt − da wo die Herrschaftsleute im Jahre 1646 während des Wädenswiler Handels so schmählich gedemütigt worden waren − einen Freiheitsbaum. Der mit Bändern geschmückte Baum wurde im Triumph durch das Dorf getragen und unter allgemeinem Jauchzen in Cornett Eschmanns Wiese in der Eidmatt eingepflanzt. Dann bestiegen die in schwarz gekleideten Abgeordneten von Wädenswil und Richterswil die Tribüne, die beim Freiheitsbaum aufgerichtet worden war, und der älteste Deputierte, alt Landrichter Gattiker, erläuterte dem Volk − nach einem Rückblick auf die Verhältnisse von 1646 − die neu gewonnenen Freiheiten. Die Rede wurde nicht ohne Rührung angehört. Nachher zogen die Deputierten, von den weissgekleideten Töchtern des Dorfes angeführt, zur «Krone» hinunter, wo man sich für die Reise nach Zürich stärkte. Musik und Tanz beschlossen den festlichen Tag22.
Noch waren die Repräsentanten der alten Regierung − der Landvogt, der Landschreiber, der Untervogt und die Weibel − im Amt. Doch bald mussten auch sie abdanken23.




Peter Ziegler



Anmerkungen

KGAW = Kirchgemeindearchiv Wädenswil.
LGW = Lesegesellschaft Wädenswil
StAW = Stadtarchiv Wädenswil
StAZH = Staatsarchiv Zürich
ZBZ = Zentralbibliothek Zürich
ZTB = Zürcher Taschenbuch
 
1 Zum ganzen Kapitel: StAW, IV B 69.2, Chronik LGW; StAW, II B 17.1.1., Besetzung durch fremde Truppen; StAW, IV B LI., Protokolle des Gemeinderates. – Anton Largiadèr, Geschichte von Stadt und Landschaft Zürich, Bd. 2, Erlenbach 1945, S. 38 ff. – Annemarie Custer, Die Zürcher Untertanen und die französische Revolution, Zürcher Diss. 1942. – Wolfgang von Wartburg, Zürich und die französische Revolution, Basler Beiträge zur Geschichtswissenschaft, Bd. 60, Basel 1956.
2 Wolfgang von Wartburg, Zürich und die französische Revolution, S. 78 ff. – Paul Kläui, Geschichte der Gemeinde Horgen, Horgen 1952, S. 329 ff.
3 Annemarie Custer, Die Zürcher Untertanen, S. 14 ff. – Diethelm Fretz, Die Entstehung der Lesegesellschaft Wädenswil, Njb LGW 1940, S. 59 ff. – Albert Hauser, Wirtschaftsgeschichte von Wädenswil, Njb LGW 1956, S. 66-73.
4 StAZH, B IX 39, Bericht und kurze Geschichte des Stäfner Handels, S. 8/9. Auszugsweise abgedruckt in: Quellen zur Schweizer Geschichte, Bd. 17, Basel 1897, S. 360 ff. – Albert Hauser, Wädenswil, S. 71–73.
5 StAZH, B IX 39, S. 9.
6 StAZH, B IX 39, S. 8/9. - KGAW, IV A 1 a, Stillstandsprotokoll 1790.
7 Diethelm Fretz, Lesegesellschaft Wädenswil, S. 43/44.
8 Diethelm Fretz, Lesegesellschaft Wädenswil. – Wolfgang von Wartburg, Zürich und die französische Revolution, S.194/195
9 Diethelm Fretz, Lesegesellschaft Wädenswil, S. 100 ff.
10 Paul Kläui, Stäfa, Bd. 1, Stäfa 1968, S. 231 ff.
11 Paul Kläui, Stäfa, Bd. 1, S. 237 ff. – Ursula Isler, Das Memorial, Stäfa 1959.
12 Albert Hauser, Wädenswil, S. 133 (nach ZBZ, Familienarchiv Hirzel).
13 Albert Hauser, Wädenswil, S. 134.
14 Johann Heinrich Kägi, Geschichte der Herrschaft und Gemeinde Wädenswil, Wädenswil 1867, S. 97, 157. – Albert Hauser, Wädenswil, S. 43, 134/135. – StAW, IV B 69.2, handschriftliche Gemeindechronik der LGW, auszugsweise abgedruckt von O. Hunziker, ZTB 1898, S. 132 ff. – StAW, II A 9, Auskauf des Totenfalls.
15 ZTB 1898. – StAW, IV B 69.2, Chronik LGW.
16 ZTB 1898, S. 135. – StAW, IV B 69.2, Chronik LGW.
17 ZTB 1898, S. 140/141. – Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S.158.
18 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 158/159. – ZTB 1898, S.142/143.
19 ZTB 1898, S. 143.
20 TB 1898, S. 146.
21 Wolfgang von Wartburg, Zürich und die französische Revolution, S. 420 ff.
22 ZTB 1898, S. 149. – Albert Hauser, Der Freiheitsbaum von Wädenswil, Zürichsee-Kalender 1940, S. 22/23.
23 Johann Heinrich Kägi, Wädenswil, S. 164/165.